Folgende Situation:
Arbeitnehmer (seit Anfang 2012 Vollzeit beschäftigt) hat 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende.
Arbeitnehmer reicht die Kündigung am 07.07 ein.
Jahresurlaub wurde bereits vollständig bis dahin aufgebraucht!
Ist der letzte Arbeitstag dann Freitag der 29. August?
Oder geht es auch früher?
Hat der AG das Recht verbrauchten Jahresurlaub zurück zu fordern?
Danke für eure Hilfe!
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Wann ist mein letzter Arbeitstag ??
Korrekt: der 29. August wäre der letzte Arbeitstag. Ein früheres Ausscheiden wäre nur möglich wenn der Kündigungstermin um knapp eine Woche vorverlegt würde ~ eben vier Wochen zum 31. Juli.
Den Urlaub selbst kann Arbeitgeber nicht zurückfordern, wohl aber gegebenenfalls das Entgelt für die Tage, die zu viel gewährt worden sind.
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Oh das mit der Rückforderung ist interessant.
Wie sieht das dann damit aus? Wie wird es berechnet? Laut Vertrag 28 Urlaubstage. Und was hates mit der Kündigung in de rersten Jahreshälfte auf sich.
Da kann ich nur hoffen das der Arbeitgeber nichts zurückfordert
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-- Editiert Thomas91 am 25.03.2014 11:40
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Der 29.08. wäre aber nur der letzte Arbeitstag, wenn man nicht auch am Wochenende arbeiten muss.
Ich sehe im Übrigen auch keine Möglichkeit zur Rückforderung des Urlaubsentgelts. Mal abgesehen davon, dass der gesetzliche Urlaub bei einem Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte sowieso voll besteht und insoweit keine zu viel Gewährung vorliegen kann. Lediglich für den übergesetzlichen Urlaub kann etwas anderes gelten. Das muss aber geregelt sein.
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