Bin seit 2017 in einer Bäckerkette als Verkäuferin tätig in Vollzeit. Habe auch Weihnachttsgeld erhalten. Bin 2020 in Rente gegangen, bekam einen Aufhebungsvertrag das ich mit dem Renteneintritt am 31.12.19 aus dem Bertrieb ausscheide, gleichzeitig einen neuen Vertrag ab 1.1.2020 als Geringverdiener unbefristet. Arbeitete weiter bis 30.6.23. Ab dem 1.7.23 arbeite ich wieder als Teilzeitverkäuferin mit 80 Std. im Monat, Vertrag unbefristet. Jeder Kollege bekam am 15. 12 23 Weihnachtsgeld , ich nicht. Angeblich hätte ich keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld, da man 1 Jahr beschäftigt sein muss, laut TV ausgehend von dem Vertag vom 1.7.23. Soviel ich weiß, ist eigentlich die Betriebszugehörigkeit ausschlaggebend und die gilt bei mir meiner Meinung ab 2020.. oder zählt die Geringverdiener Zeit nicht? Was soll ich tun?
-- Editiert von User am 16. Dezember 2023 23:21
-- Editiert von User am 16. Dezember 2023 23:21
Warum bekomme ich kein Weihnachtsgeld?
ZitatSoviel ich weiß, ist eigentlich die Betriebszugehörigkeit ausschlaggebend :
Mitunter ja.
Hier scheint aber anderes vertraglich vereinbart zu sein
ZitatAngeblich hätte ich keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld, da man 1 Jahr beschäftigt sein muss, laut TV ausgehend von dem Vertag vom 1.7.23 :
Im Betrieb hatten wir personelle Problem, deswegen hatte ich mich angeboten, mehr zu arbeiten mit 80 Std um den Engpass zu überbrücken. Wie gesagt eigentlich bin ich ja,seit 2017 ohne Unterbrechung bis jetzt mit dabei.. Die Buchhaltung hat das behauptet. Ich habe sogar meine alte Personalnummer behalten. , von daher ist es doch keine Neueinstellung , sondern nur eine Änderungsvertrag mit Aufstockung der Stunden.
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ZitatDie Buchhaltung hat das behauptet. :
Dann würde ich doch mal selber nachlesen was sich in den vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema findet. Nicht alles was behauptet wird stimmt ja auch.
ZitatIm Betrieb hatten wir personelle Problem, deswegen hatte ich mich angeboten, mehr zu arbeiten mit 80 Std um den Engpass zu überbrücken. :
Du hast dich angeboten, einen Engpass zu überbrücken - und die Firma honoriert dir das auf diese Weise.
M.E. solltest du dich auf den Standpunkt stellen, dass es sich nicht um eine Neueinstellung handelt, besonders dann nicht, weil zwischen Verrentung und Weiterbeschäftigung nicht einmal Zeit der Nichtbeschäftigung lag.
Wenn man dir da nicht Genugtuung zu leisten bereit ist, hättest du Anlass nachzudenken, wie das so ist mit dem Angebot, ein Problem der Firma zu lösen ...
Bäckereifachverkäuferinnen werden auch anderweitig gesucht.
blaubär...Das stimmt schon, das Verkäuferin gesucht werden, Aber erstens bin ich schon über 66 Jahre , zweitens ist diese Filiale in meiner Nähe ( ich lebe suf dem Land)und drittens macht mir die Arbeit in dieser Filale Spaß, weil mich sehr gut mit meinen Kollegen verstehe. Selbst die Kollegen sind über die Entscheidung der Firma entsetzt. Es ist ja auch keine großer Betrag , sondern nur anteilig Wehnachtsgeld,aber es geht mir um die Gerechtigkeit . Normalerweise ist es doch so, daß es eine Gleichstellung gibt gegenüber den anderen Mitarbeitern ,es darf keiner vom Weihnachtsgeld ausgenommen werden, wenn die Firma es schon über Jahre bezahlt. Ich weiß, ich kann hier im Forum keine fachliche oder rechtliche Auskunft bekomme , aber ich hatte gehofft, das jemand das auch schon erlebt hat und mir sagen kann, mit welchen Argumenten ich mich gegen diese Ungerechtigkeit wehren kann
-- Editiert von User am 17. Dezember 2023 09:04
... ich dachte, ich hätte dir die Argumente geliefert
- ununterbrochene Betriebszugehörigkeit
- nicht wirklich ein neuer AV, sondern nur Anpassung
- Schlechterstellung einer MA, die im Interesse der Firma und auf deren Bitte hin weitermacht.
Blaubär... ja Danke dir .... das stimmt ja alles. Aber es gibt heutzutage auch sture AG , die es nicht wahr haben wollen , denen muss man alles gesetzlich belegen.
Ich würde erst einmal in den Tarifvertrag schauen, das Lesen können wir Dir hier nun wirklich nicht abnehmen.
wirdwerden
... ich habe das einige Male erlebt, dass der AG selbst gebeten hat, dass MA unbedingt weitermachen über die Altersgrenze hinaus - aber bitteschön billiger als zuvor.
Unglaublich sensibel, unglaublich wertschätzend ... (Ironie aus).
wirdwerden
Natürlich hab ich den Tarifvertrag gelesen, muss mich ja vorher informieren, eh ich mich beschwere , so schlau bin ich auch. Dort steht auch, das Neuanfänger erst ein Jahr arbeiten arbeiten müssen, um Anspruch aufs Weihnachtsgeld zu haben. Geringverdiener haben keinen. Aber ich bin ja kein Neuanfänger...Ich bin seit 2017 Betriebsangehöriger. Selbst wenn der AG mir einen Stein in den Weg legen will, das ich bei Rentenbeginn 2020 einen Aufhebungsvertrag bekommen habe und gleichzeitig einen neuen Vetrag zum weiterarbeiten.Es geht darum ,,das der AG meine Geringverdienerzeit von 2,5 Jahren nicht als Betriebszugehörigkeit anerkennen will und deswegen behauptet, das der verändere Verrag von Geringverdiener auf Teilzeit als Neuanfang gilt.
Ein Minijob zählt mMn. mit zur Betriebszugehörigkeit!
siehauch:
offtopic:
ZitatDort steht auch, das Neuanfänger erst ein Jahr arbeiten arbeiten müssen, um Anspruch aufs Weihnachtsgeld zu haben. Geringverdiener haben keinen. :
Geringverdienst/Minijob ist eine Form der Teilzeit entsprechend dürfe der Abschnitt "Geringverdiener haben keinen" eine unzulässige Benachteiligung dieser AN darstellen und angreifbar sein. Allerdings könnte es ein Problem mit der Verdienstgrenze geben wenn durch man den Bezug eines zusätzlichen Weihnachtsgeldes oberhalb dieser Grenze liegt, dann wäre man auf einmal kein Minijobber mehr.
Zitatdas ich bei Rentenbeginn 2020 einen Aufhebungsvertrag bekommen habe und gleichzeitig einen neuen Vetrag zum weiterarbeiten. :
Es ist jetzt zwar Schnee von gestern, aber warum hat man den überhaupt einen AHV unterschrieben und nicht nur die Arbeitszeit reduziert?
Zitatüberhaupt[/quote :
Mir wurde gesagt, das es wegen organisatorischen Gründen üblich ist. Mir entstand ja dadurch auch kein Nachteil. Den neuen Vertrag als Geringverdiener bekam ich dann gleichzeitig. Ich hätte es ja nicht für möglich gehalten, das die personelle Situation in der Filiale nachv 2,5 Jahren so knapp wird, es bestand ja die Gefahr, das man die Filiale nachmittags schließt. Da ich mit meinem Alter noch sehr fit bin , hab ich angeboten, das ich wieder Teilzeit arbeite.
Was das Weihnachtsgeld für Geringverdiener angeht, so steht es halt im TV Bayern Bäckerhandwerk drin. In anderen Branchen bekommen sie es, es darf halt nicht die Grenze vom Geringlohn übersteigen.
-- Editiert von User am 17. Dezember 2023 14:44
ZitatIch hätte es ja nicht für möglich gehalten, das die personelle Situation in der Filiale nachv 2,5 Jahren so knapp wird, es bestand ja die Gefahr, das man die Filiale nachmittags schließt. :
Uns so dankt es einem dann der AG!
Sofern der AG nicht freiwiöig zahlt und man mit dem Weihnachtsgeld nicht über die Verdienstgrenze kommt kann man als AN im Rentenstand es sich doch leisten die Sache vor dem Arbeitsgericht klären zu lassen.
ZitatSo steht es halt im TV Bayern Bäckerhandwerk drin :
Ja aber auch nicht jeder Passus in einem Tarifvertrag sind immer rechtmäßig. Ich kenne einen Fall wo im Manteltarifvertrag Chemie Leistungen für Teilzeitler eingeschränkt wurden. Gerade im Bereich der Teilzeit hat sich die Rechtslage hinsichtlich etwaiger Benachteiligungen jedoch geändert. Im Fall ging es bis zum Bundesarbeitsgericht weil der AG (Großkonzern) immer wieder in die nächste Instanz ging. Alle Urteile der Instanzen waren aber eindeutig, eine Benachteiligung von Teilzeitlern darf es nicht geben.
ZitatUns so dankt es einem dann der AG! :
Tja.... so isses.... ackert man wie blöd und kriegt noch einen A....tritt . Aber ich hab noch einen Trumpf im Ärmel... Unser Bezirksleiter hat sich auch schon erkundigt und recherchiert. Er will sich dafür einsetzen, das ich doch noch Weihnachtsgeld bekomme... er wusste von nix , ich hatte ihm ne WhatsApp geschrieben und habe heute eine Nachricht von ihm bekommen.... mal sehen, was daraus kommt. Jetzt kann ich ein bisschen ruhiger schlafen. Ich werde euch berichten. Jedenfalls danke für eure tolle Kommunikation...

Und die Vokabel "Neuanfänger" steht wirklich im Tarifvertrag?
wirdwerden
ZitatUnd die Vokabel "Neuanfänger" steht wirklich im Tarifvertrag? :
Nein... nicht neuanfänger
.. es steht dort das man erst nach einem Jahr auf 25 % vom Lohn Weihnachstsgeld Anspruch hat. Neuanfänger hat die Dame von der Buchhaltung gesagt
Ich sei Neuanfänger und habe deswegen keinen Anspruch.
Warum die Wortklauberei?
ZitatAngeblich hätte ich keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld, da man 1 Jahr beschäftigt sein muss, :
Du bist aber 7 Jahre bei der Firma beschäftigt! Nur hast du jetzt einen anderen Vertrag!
Ein Aufhebungsvertrag beendet zwar das Arbeitsverhältnis, nicht aber die Zeit der Mitarbeit, wenn sofort ein weiterer Vertrag geschlossen wird
ZitatEin Aufhebungsvertrag beendet zwar das Arbeitsverhältnis, nicht aber die Zeit der Mitarbeit, wenn sofort ein weiterer Vertrag geschlossen wird :
Ok... Danke für die Info, so habe ich das noch nicht gesehen. In dem Vetrag stand wortwörtlich: Mit Eintritt in die Rente scheidet Fr....... am 31.1 2019 aus dem unserem Betrieb aus. Sie arbeitet als Geringverdiener ab1.1.2020 in unserem Betrieb weiter.
Und das gilt dann weter als Betriebszugehörigkeit?
ZitatWortklauberei :
@heidi - es geht nicht um 'Wortklauberei', sondern um Genauigkeit bei den Begriffen, weil sich daraus u.U. unterschiedliche Folgen entwickeln. Abgesehen davon ist 'Neuanfänger' sowas wie ein weißer Schimmel: Anfänger beinhaltet als Begriff schon den Umstand, neu zu sein.
Zitataber warum hat man den überhaupt einen AHV unterschrieben :
Der TV sieht das Ausscheiden mit Eintritt des Rentenalters vor (Manteltarifvertrag §3 Abs. 5 https://www.juraforum.de/muster-vorlagen/manteltarifvertrag-baeckerhandwerk-bayern)
Angemerkt: im Manteltarifvertrag kommt der Begriff 'Sonderzahlung' nicht vor.
Es wäre wert, den Wortlaut des für dich gültigen TV zu kennen. Der TV muss im Betrieb zugänglich sein.
Zitatmuss im Betrieb zugänglich sein :
Muss ich morgen gleich mal nachschauen. Ich hab auf google gesucht und da gab es in dem TV für Bäckerverkäuferin, ne Tabelle für Bayern , wieviel Weihnachtsgeld es nach 12 Monaten gibt und wieviel Urlaubsgeld. usw. Ich werde dann mal gleich nachschauen.
... war jetzt villeicht ein wenig blöd ausgedrückt.. es stimmt schon, man muss da genau hinschauenZitatWortklauberei :
Aber ich hatte ja schon weiter oben geschrieben, unser Bezirksleiter nimmt das jetzt in die Hand. Leider haben wir keinen Betriebsrat, den ich fragen könnte
ZitatEin Minijob zählt mMn. mit zur Betriebszugehörigkeit! :
Und?
Hilft hier ja nicht weiter.
ZitatUnd? :
Hilft hier ja nicht weiter.
Zumindest zu der Frage ob die Minijob-Zeit als Betriebszugehörigkeit gilt.
... und insbesondere zu der Aussage aus #10:
ZitatEs geht darum ,,das der AG meine Geringverdienerzeit von 2,5 Jahren nicht als Betriebszugehörigkeit anerkennen will und deswegen behauptet, das der verändere Verrag von Geringverdiener auf Teilzeit als Neuanfang gilt. :
-- Editiert von User am 17. Dezember 2023 17:32
ZitatHilft hier ja nicht weiter. :
Doch... ich man muss es nur beweisen können... habe heute verschiedenes aus dem Internet finden können bei arbeitsrechtlichen Seiten und ausgedruckt. Es ist gesetzlich geregelt, daß die Zeiten von Minijobbern zur Betriebsangehörigkeit mitgezählt werden, da sie nicht benachteiligt werden dürfen. Ich muss es nur noch dem Chef der Buchhaltung klarmachen. Es ist ja so,,das vieles was der AG macht, nicht so ganz koscher ist... wenn sich keiner beschwert, ist gut, man muss sich nur wehren können.
-- Editiert von User am 17. Dezember 2023 17:43
Muss mich jetzt leider verabschieden.... muss mein Enkel abholen. Ich danke euch für euer Interesse und die Kommunikation.... ich halte euch auf dem laufenden... muss schauen, was unserem Bezirksleiter noch dazu einfällt. Wird sich alles noch nächste Woche klären... hoffe ich.
Schönen Sonntag noch
Zitathabe heute verschiedenes aus dem Internet finden können bei arbeitsrechtlichen Seiten und ausgedruckt. :
Hilft halt nur nichts, wenn im Tarifvertrag steht, dass diese Zeiten nicht zählen und Arbeitgeber sich darauf beruft ...
Da wird man gegen den TV klagen müssen.
Zitatmuss schauen, was unserem Bezirksleiter noch dazu einfällt :
Eventuell bringt der den AG ja noch zur Vernunft ...
So ... hier bin ich wieder.... und das mit guten Nachrichten. Ich bekomme mein Weihnachtsgeld. Unser Bezirksleiter hat sich darum gekümmert. Ich hatte ihm Unterlagen gegeben, die ich recherchiert hatte und auch er hatte nachgeschaut sich informiert. In der Buchhaltung geht es zur Zeit bei uns drunter und drüber. Der Chef von der Buchhaltung wusste von nix, das mir kein Weihnachtsgeld überwiesen worden ist,erst der Bezirksleiter hat ihm das gesagt. Ich hatte letze Woche mit der Abteilungleiterin der Buchhaltung gesprochen und die sagte es mir, das ich keinen Anspruch darauf habe und die behauptete auch , das die Geringverdienerzeit nicht zur Betriebsangehörigkeit zählt. Ich glaube , die wird gehörig eins auf den Deckel bekommen, weil sie so ein Unwissen hat.
Naja...es hat sich ja alles gott sei Dank geklärt. Aber man muss sich schon wehren. .... wen ich nicht dahinter gehakt hätte....
Ich danke euch nochmal für eure guten Antworten und wünsche euch schöne Weihnachten.
... dann frohe Weihnachten.
Hat sich doch ausgezahlt, das Nachhaken.
Zitatdann frohe Weihnachten. :
Hat sich doch ausgezahlt, das Nachhaken.
Man muss nur nicht aufgeben

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