krank machen nach 6 wochen

4. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
edne
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
krank machen nach 6 wochen

Guten Tag an alle ich bin neu hier!

und zwar mein problem ist folgendes ich war bis letzte woche freitag krank geschrieben (6wochen am stück)
(grund: unregelmäßige lohnzahlungen immer nur die hälfte, 1woche bedingt durch einen pkw unfall nach rücken bzw nacken schmerzen im nachhinein)

so daraufhin hat mein arbeitgeber sich an meine krankenkasse gewendet und da kam en schreiben wenn ich länger krank bin sollte ch mich bei ihrem krankenkassenarzt vorstellen ... und ca 2 tage später kam von meinem arbeitgeber die kündgung is haus geflattert....das sozusagen das arbeitsverhältnss zum 31.8 aus betrieblichen gründen gekündigt wurde...

so nun war ich gestern (montag) 1 tag arbeiten und die anderen kollegen haben eine übelste fresse gezogen und kaum den mund auf bekommen um guten morgen zu sagen .... ich hab auch ehrliich gesagt keine lust mehr menen a..... jetzt in den letzten 4 wochen noch aufzureißen ....

besteht da jetzt die möglichkeit wieder zum arzt zu gehen und die 4 wochen krank zu machen ?? oder nicht weil ich ja letzlch 6 wochen krank war aber wieder einen tag arbeiten war ..

kann mir da der arbeitgeber das geld streichen oder nicht und kann die krankenkasse mir wieder einen brief schreiben, dass ich mich bei ihnen vorstellen muss ???

wäre schön, wenn jmd mir eine antwort bzw rat geben kann

-----------------
""


Wir
empfehlen

Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer

Auf dem Sprung? Erstellen Sie Ihr individuelles Kündigungsschreiben für Ihren Arbeitsvertrag.
Juristische Dokumente individuell, günstig und rechtssicher.

Mehr Informationen



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

//...'unregelmäßige lohnzahlung ' .... ist eine tolle krankheitsdiagnose.
//...besteht da jetzt die möglichkeit .... ist keine arbeitsrechtliche frage. wer wollte dich hindern, zum arzt zu gehen?

ansonsten ist der AG 6 wochen zur lohnfortzahlung verpflichtet, dannn kommt krankengeld. da werden krankheitstage auch bei unterbrechung zusammen gezählt - wobei es allerdings auch auf die Diagnose ankommt.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edne
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

der grund wegen dem krank machen (unregelmäßige lohnzahlung) ist gewesen schlafstörungen und magen/darm probleme... (das hat sich bei mir alles auf den magen/darm geschlagen wenn kein lohn kommt und die ganzen versicherungen abgehen usw usw da ich ja noch relativ jung bin und nix auf der hohen kante hab ...

ist es etwas besser formuliert?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49272 Beiträge, 17332x hilfreich)

quote:
grund: unregelmäßige lohnzahlungen immer nur die hälfte


Das nennt man Betrug. Unregelmäßige Lohnzahlungen sind keine Krankheit. Wenn der AG das herausfindet, dann darf er Dir fristlos kündigen, den Lohn für diesen Zeitraum zurückfordern und Dich bei der Polizei anzeigen.

Wenn Du Dich in der verbleibenden Zeit erneut krank meldest, ohne tatsächlich krank zu sein, gilt das Gleiche. Außerdem wird Dir dann auch noch das ALG gesperrt wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit.

Und Ja, der AG darf den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten, um zu prüfen, ob Du wirklich krank bist.

-----------------
" "

-- Editiert am 04.08.2009 13:46

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Ich bin aus der gesetzlichen Kasse schon ne Weile raus, kann also sein, dass einiges von dem, was ich jetzt schreibe nicht bzw. nicht mehr stimmt.

Es war wohl immer so, dass der AG 6 Wochen Lohn zahlen muss, dann steigt die Kasse ein. Bist du 2x wegen der gleichen Sache krank, kommt gleich das Geld von der Kasse wenn die 6 Wochen bereits weg sind, gekürzt natürlich (sind IMHO aktuell 60% vom Lohn).

Du müsstest also eine neue Krankheit "haben" und diese müsste auch so glaubwürdig sein, dass die bei Medizinischen Dienst der Krankenkasse durchhältst. Auf Grund der Kündigung dürften aber "Kopfprobleme" aller Art durchaus Bestand haben. Ich kenne kaum jemanden, der mit der Kündigung in der Tasche noch arbeiten geht. Alleine das Verhalten deiner Kollegen kann man als Mobbing ansehen, egal wie die Vorgeschichte deiner Krankschreibung ist. Denn solche Reaktionen kommen nicht einfach so, da liegt meist schon was im argen.

Also geh einfach zum Arzt deines Vertrauens, schildere deine Situation und dann ist das für meinen Geschmack noch nichtmal ein illegales "krank machen", sondern in einer solchen Situation sollte man dem Stress aus dem Weg gehen. Sowas muss sich keiner antun.

Die Einladung deiner Krankenkasse musst du natürlich dennoch einkalkulieren.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 257x hilfreich)

Das Gehalt nimmt man natürlich gerne, nur arbeiten will man dafür nicht mehr... :(

Solange man für seine Arbeit bezahlt wird, sollte man die auch ausführen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jumper1980
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 11x hilfreich)

1. Wenn Du wegen der gleichen Diagnose nochmal krank wirst springt sofort die KK ein, medizinischer Dienst jederzeit denkbar (angeleiert von AG oder KK)
2. Feier in den 4 Wochen auch noch deinem Resturlaub ab oder rede mit deinem AG; ich kenne Firmen in denen wird bei 4 Wochen Kündigungsfrist der AN mit Bezahlung freigestellt, glaube da gibts auch was im Arbeitsrecht(Möglichekit zur Jobsuche und Bewerbung, hab aber die Bücher nicht greifbar)
3. Wenn du krank machst ohne es zu sein--> wurde schon angesprochen. Wenn kein oder nur unregelmäßiger Lohn kommt gibts Stellen an die man sich wenden sollte.
4. Streß und/oder psychische Belastungen können krank machen, das wird Dir ein Arzt auch bestätigen und bei dem entsprechenden Krankheitsbild kann der medizinische Dienst auch nix.

Grüße

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edne
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal für die ganzen antworten! da werd ich wohl mal zu meinem arzt des vertrauens gehn mal sehn, was drauß wird

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edne
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

mahlzeit an alle

und zwar war ich beim arzt gewesen und habe meinen chef vorher 7:37 uhr eine sms geschrieben, dass ich mich entschuldige das ich krank bin ... weil dienstag war ich ja auf dem arbeitsamt (ich weiß ni muss er mich da freistellen oder nicht??) da ich meinem chef montag gesagt hab, dass ich am dienstag auf das arbeitsamt gehe... so und da sagt er mir naja sie können auch heute nach feierabend gehen ... (aber unser arbeitsamt hat nur montag con 8-14 uhr geöffnet) so daraufhin bin ih zum arbeitsamt gegangen ...

und wie gesagt am mittwoch zum arzt früh und 7:37 uhr hab ich ihm eine sms geschrieben, dass ich krank bin ...

so und heute lag im briefkasten eine "fristlose kündigung"!!! wobei mein NAMEN falsch geschrieben war und der grund mit 2 abmahnungen u.a. "unentschuldigtes fehlen am dienstag(4.8) und mittwoch (5.8) und arbeitsbummelei.....
und auf der fristlosen kündigung stand datum 5.8 und darunter 7:30 uhr und auf dem briefumschlag das stempeldatum 6.8 ...

so und jetz hierbei meine fragen:

wielange ist die zeitspanne sich zu melden, dass man krank ist ??
muss der AG das kündigungsschreiben zum 31.8 aufheben durch die fristlose kündigung?
gilt die fk auch bei falsch schreiben meinenes namens??

danke im vorraus

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

krankmeldung: 'unverzüglich' gleich: so schnell es eben möglich ist
kündigung: nein, er kann fristgemäß kündigen und eine fristlose nachschieben
name falsch: schlecht zu beurteilen. wenn eine personenverwechslung deshalb möglich ist, scheint mir das etwas anderes als ein bloßer buchstabendreher. offenbar ist dir die kündigung aber erfolgreich zugestellt worden.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Na ja, man kann es eben auch darauf anlegen. Oder? Manchmal bin ich auch ganz froh, kein Arbeitgeber mehr zu sein... ;-)

Den Moralepostel will ich hier ja net spielen, aber sieht schon alles ein wenig inszeniert aus. Du hast auf jeden Fall nur 3 Wochen Zeit um gegen die Fristlose Kündigung vors AG zu ziehen. Versäumst Du diese Frist, wirst Du auch auf dem Arbeitsamt Probleme bekommen hinsichtlich Sperrzeit usw... Dann nützt Dir auch eine weitere Krankschreibung nichts...

-----------------
"Leben und Leben lassen..."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
madness666
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 47x hilfreich)

soweit ich weiss: es reicht nicht aus, sich per sms krank zumelden ( ausser das wurde vertraglich mit AG und AN so vereinbart)
Ein ärztl. Attest muss nach spätestens 3 Tagen vorgelegt werden.

Und aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen (habe mich 5 monate vor vertragsverlängerung mit dem chef in die haare bekomme und deshalb keine vertragsverlängerung bekommen):
nachdem ich wusste, das ich nicht weiter beschäftigt werde hatte ich in der tat auch keine lust mehr, in der firma zu arbeiten.
bin dann immer mal wieder zu meinem hausarzt gegangen. krankheiten, die man gut simulieren kann ( magen-darm-geschichten etc.) gibt es ja genug.
bis der arzt mir dann auf die schliche kam und sagte er könne mich nicht mehr krankschreiben weil ich ja nicht wirklich krank sei.
darauf hin hab ich 2 wochen gearbeitet ( das war echt eine qual, verbunden mit einer prise mobbing von oben)
bin dann wieder zum hausarzt, hab ihm dei geschichte ehrlich geschildert und er hat mich dann zum psychologen geschickt ( aus der magen-darm-geschichte ist dann eine mobbing-sache geworden)). der schrieb mich dann monatelang bzw bis kurz vor vertragsende krank. in der zeit hat natürlich dei KK gezahlt.
und wenn man nen guten arzt hat, dann kann man auch gleich sagen" ich hab keinen bock, ich brauch nen gelben", dann kriegt man auch ohne probleme nen gelben.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.383 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.200 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen

Die wichtigsten Probleme im Arbeitsrecht
Die Antworten findet ihr hier:


Die wichtigsten Probleme im Arbeitsrecht

Abmahnung, Kündigung, Urlaub, Datenschutz und mehr - die häufigsten Probleme zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber / Mit dem Arbeitsrecht kommt man oft schon während der Schul- oder Studienzeit beim Jobben in Berührung. Als Berufstätiger sind Kenntnisse der wesentlichen arbeitsrechtlichen Regelungen in jedem Fall notwendig.. mehr