Balkonerweiterung/Änderungen Teilungserklärung

22. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
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Schüler
(440 Beiträge, 190x hilfreich)
Balkonerweiterung/Änderungen Teilungserklärung

Hallo. Ein paar Fragen:

1. wenn man Balkone erweitern möchte, benötigt man dafür einen Bauantrag? Die Balkone sind jetzt ca 70 cm tief und sollen auf mind 1,5 besser 2 m erweitert werden. Aktuell sind diese mit Querstreben am Haus befestigt, bei einer Vergrösserung müssten diese ja per Bodenstützen angebracht werden. Ebenso sollen Treppen von Aussen zu den Balkonen führen (1 OG), ich gehe davon aus, dass ohne Architekt/Statiker sowieso nix läuft, bloss es wäre gut, im Vorfeld überhaupt zu wissen, ob das geht. Einfach mal beim Bauamt anfragen???? 2. Wie berechnet sich die Änderung einer Teilungserklärung, nach dem Wert der zu ändernden Flächen??? Und vor allen Dingen wie kriege ich das raus, da es sich teilweise um Garten handelt, es gibt zwar ein aktuelles Gutachten für das Haus, aber hierbei sind die Gartenteile nicht mit drinne, wäre dass dann nach Grundstückswert Durchschnitt hier im Ort? Und Garagen/Stellplätze sind ebenso davon betroffen, wie kriege ich hier nen Wert raus? Vielen Dank im Voraus!!

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6 Antworten
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#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 807x hilfreich)

Die Kosten der Änderung der Teilungserklärung wird m.E. nach dem Wert der Baumaßnahme (also die Kosten die ihr für Erweiterung der Balkone zzgl. Außentreppen habt) berechnet. Seid ihr euch denn einig und ist schon ein Eigentümerbeschluss herbeigeführt worden?

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 190x hilfreich)

Nein noch nicht, es ist erstmal eine Idee. Es wäre halt gut im Vorfeld zu wissen, wie hoch die Kosten halt für die Änderung wären. Und mit dem Gartenteilen, hast du da eine Ahnung, wie das berechnet wird?

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 807x hilfreich)

quote:
Und vor allen Dingen wie kriege ich das raus, da es sich teilweise um Garten handelt, es gibt zwar ein aktuelles Gutachten für das Haus, aber hierbei sind die Gartenteile nicht mit drinne, wäre dass dann nach Grundstückswert Durchschnitt hier im Ort? Und Garagen/Stellplätze sind ebenso davon betroffen, wie kriege ich hier nen Wert raus?
Muss ehrlicher Weise gestehen, dass mir nicht ganz klar ist, was du eigentlich fragen willst.

Es ist klar, dass, wenn die Balkone verbreitert werden, die Stützen dann auf dem Grundstück (Garten) stehen. Ist der Garten Gemeinschaftseigentum oder ist er als Sondernutzung einzelnen Wohnngen zugeteilt? Inwieweit sind Stellplätze und Garagen davon betroffen? Ist mir alles nicht so klar. Sorry.

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"Scientia potentia est."

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#4
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 190x hilfreich)

sorry war undeutlich erklärt, die balkone sind die eine sache, die andere sache (deswegen hatte ich 1 . und 2. geschrieben) ist die Neuaufteilung der Gartenanteile, die sich in Sondereigentum befinden, heisst eine Wohnung bekommt den Anteil der einen anderen Wohnung zusätzlich dazu. Ebenso wird ein Stellplatz mit einer Garage "getauscht". Also Whg 1 hat einen Stellplatz und Garten Fläche xx, Whg 2 hat eine Garage und Gartenfläche yy, Whg 1 soll nun Garage bekommen und den Anteil Garten yy so dass dann Garten xxyy ist. Die Whg 2 bekommt nur den Stellplatz.

Die Balkone würden auf Gemeinschaftseigentum "stehen", also insoweit k ein Problem, da es sich um einen Grünstreifen direkt vor dem Haus handelt und da wir eine Privatstrasse haben und keinen Fussweg müsste ein Treppenbau bis zu Grundstücksgrenze insoweit auch kein Problem darstellen...

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Also, da sich die Front des Hauses doch sehr ändert, muss auf jeden Fall die Genehmigung des Bauamtes eingeholt werden.
Die ganze Sache funktioniert sowieso nur, wenn ALLE Eigentümer zustimmen, denn alle Eigentümer müssen zum Notar um die Änderung der Teilungserklärung zu unterschreiben.
Wenn alle das mit den Balkonen so wollen, wird es sicher kein Problem, aber wenn einer dagegen ist, kannst du alle anderen Überlegungen vergessen.

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#6
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 190x hilfreich)

das alle zustimmen müssen ist ja klar. hmm was fragt man denn da so genau beim bauamt an?? muss man da schon nen architektenentwurf beifügen oder wie geht das???

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