Hallo,
ich bin auf der Suche für eine Definition des Wortes EINFRIEDUNG. Sicherlich habe ich auf Wiki etwas gefunden, hätte aber gerne mal gewusst wie das bayerische Baurecht dieses Wort definiert.
Wir haben ein Hanggrundstück auf dem eine DHH steht. Aus Strassensicht mit blick zum Haus geht der Hang nach links etwas hoch und nach hinten. Unser Haus wurde "zu hoch" gebaut, sodass wir uns entschieden haben, die Treppenanlage auf zwei Ebenen zu erstellen und etwas Erde aufzuschütten. Es wurde als mit Granitstellen das Grundstück um ca. 1 Meter erhöht. Das war auch nötig, damit wir für Gas, Wasser etc. die nötige Überdeckung haben. Fazit: An der Grundstücksgrenze stehen Granitstellen aber mit direkten Zugang zum Grundstück. Handelt es sich hierbei jetzt um eine Einfriedung im klassischen Sinne?
Grüße
Definition von EINFRIEDUNG
Das Baurecht, nicht nur das bayerische, benutzt viele Begriffe, die nicht definiert werden, z.B. Dach, Doppelhaus, Traufe, Erker. Das liegt daran, dass die Gestaltungsmöglichkeiten unendlich zu sein scheinen, so dass es immer einer Einzelfallbetrachtung bedarf. Im unversöhnlichen Zweifelsfall, muss ein Gericht eine Entscheidung treffen.
Hier geht es anscheinend um die Grauzone zwischen Stützbauwerk und Einfriedung. Dabei kommt es nicht nur auf die Höhe an, sondern auch auf die Wirkung, die vom Bauwerk ausgeht und auch die Gesamtwirkung unter Einbeziehung der Umgebung. Außerdem muss der genaue Wortlaut der geltenden Vorschriften untersucht werden, z.B. die Gestaltungsvorgaben im Bebauungsplan oder Anforderungen sonstiger Ortsatzungen.
ZitatHandelt es sich hierbei jetzt um eine Einfriedung im klassischen Sinne? :
Ein "Ja" oder "Nein" bedarf umfangreicher Fakten und bleibt dennoch eine subjektive Einschätzung.
Hallo Escroda,
vielen Dank für Deine Rückmeldung...
OK, verstanden, dann ist es mit der Definition scheinbar nicht ganz so einfach...
Ein Stützbauwerk. OK, das ist es in meine Augen wohl eher.. Aber verstehe natürlich das es immer auf viele andere Gegebenheiten ankommt...
Schönen Sonntag..
Grüße Martin
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