Handlauf /Geländer an Terrasse

8. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb545982-91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handlauf /Geländer an Terrasse

Guten Tag Zusammen,

ich hab eine etwas schwierige Frage, dich ich mir nicht selbst beantworten kann.
In unserem Mehrfamilienhaus (keine Eigentümer, nur Mieter) haben wir ein altes Dach abgebrochen und darauf eine Terrasse gebaut (vom Vermieter realisiert). Leider ist der Aufbau (vordere Kante zu Oberkante bestehender Hof) nun doch höher als 50 cm, wodurch gemäß BayBo ein Geländer zur Absturzsicherung erforderlich ist, oder?

alt


neu


da uns aber ein Geländer nicht gefällt (wollen uns auch an die Kante setzen können) würden wir am liebsten einfach die Treppe über die ganze Länge der Terrasse bauen (ca. 5,50m) und links und rechts einen Pfosten als "Handlauf" ausbilden.



Das sollte doch eigentlich dann der BayBo genüge tun, oder? Benötigen wir noch einen weiteren Pfosten in der Mitte der Treppe? Hierzu kann ich in der Treppen DIN 18065 leider nichts finden...

Ich hoff, ihr könnt mir helfen.

Vielen DANK!

Gruß

Georg

-- Editiert von fb545982-91 am 08.05.2020 11:58

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von fb545982-91):
Das sollte doch eigentlich dann der BayBo genüge tun, oder?
Ja, mit 3 langen Stufen geht das.
Ich bin mir nicht sicher, ob man dann überhaupt noch den *Handlauf* braucht.
Man könnte dort seitlich je einen größeren *Blumentopf* positionieren.

Warum in Bayern schon ab 0,5 m Höhe eine Umwehrung verlangt wird, habe ich noch nie verstanden.

In den meisten anderen BL wird eine Umwehrung/Geländer erst ab 1 m *Absturztiefe* verlangt.

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