Guten Tag Zusammen,
ich hab eine etwas schwierige Frage, dich ich mir nicht selbst beantworten kann.
In unserem Mehrfamilienhaus (keine Eigentümer, nur Mieter) haben wir ein altes Dach abgebrochen und darauf eine Terrasse gebaut (vom Vermieter realisiert). Leider ist der Aufbau (vordere Kante zu Oberkante bestehender Hof) nun doch höher als 50 cm, wodurch gemäß BayBo ein Geländer zur Absturzsicherung erforderlich ist, oder?
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da uns aber ein Geländer nicht gefällt (wollen uns auch an die Kante setzen können) würden wir am liebsten einfach die Treppe über die ganze Länge der Terrasse bauen (ca. 5,50m) und links und rechts einen Pfosten als "Handlauf" ausbilden.
Das sollte doch eigentlich dann der BayBo genüge tun, oder? Benötigen wir noch einen weiteren Pfosten in der Mitte der Treppe? Hierzu kann ich in der Treppen DIN 18065 leider nichts finden...
Ich hoff, ihr könnt mir helfen.
Vielen DANK!
Gruß
Georg
-- Editiert von fb545982-91 am 08.05.2020 11:58
Handlauf /Geländer an Terrasse
8. Mai 2020
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Frage vom 8. Mai 2020 | 11:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handlauf /Geländer an Terrasse
#1
Antwort vom 8. Mai 2020 | 15:27
Von
Status: Unbeschreiblich (37122 Beiträge, 6237x hilfreich)
Ja, mit 3 langen Stufen geht das.ZitatDas sollte doch eigentlich dann der BayBo genüge tun, oder? :
Ich bin mir nicht sicher, ob man dann überhaupt noch den *Handlauf* braucht.
Man könnte dort seitlich je einen größeren *Blumentopf* positionieren.
Warum in Bayern schon ab 0,5 m Höhe eine Umwehrung verlangt wird, habe ich noch nie verstanden.
In den meisten anderen BL wird eine Umwehrung/Geländer erst ab 1 m *Absturztiefe* verlangt.
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