Abstand Terrasse ?

9. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
vonderalb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Abstand Terrasse ?

Wie groß muss der Abstand der Terrasse zur Grundstücksgrenze in Baden-Württemberg sein ? Ich werde aus dem Text nicht ganz schlau...
Bei unserem Nachbargrundstück steht bereits die Garage und die Zufahrt auf der Grundstücksgrenze (was so auch erlaubt ist) , nun ziehen die Nachbarn ihre Terrasse über die gesamte Hausbreite von über 10 Metern und sie endet an unserer Grundstücksgrenze.
(Neubaugebiet) .

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Eigentlich mussen alle Bauewerke 2 Meter Abstand haben. (Außer Garagen)

Jedoch sehe ich keinen Grund warum man nicht den ganzen Garten mit Gehwegplatten zu legen soll. Er kann jetzt ja auch schon auf der Zufahrt sitzen und Grillen. Es gibt kein Nutzungsverboten auf dem gesamten Grundstück
Schau mal auf https://www.nachbarschaftsstreit.de/gesetz_ueber_das_nachbarrecht/gesetzestexte.htm nach.
Man unterscheidet zwischen Nachbarrecht und Baurecht !! Nachbarrecht muss du einklagen, Baurecht reicht petzen beim Bauamt. Daher in beiden nachsehen


-- Editiert von DumitruKurier am 09.04.2018 20:30

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
nun ziehen die Nachbarn ihre Terrasse über die gesamte Hausbreite von über 10 Metern und sie endet an unserer Grundstücksgrenze


Baut der Nachbar seine Terrasse auf dem Garagendach ?

Die Nutzung des Garagendaches als Terrasse ist nicht zulässig, soweit die Garage sich in der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück befindet (trifft bei Grenzbebauung zu).

Eine Garage ist ein privil. Gebäude, welches bei Einhaltung der in der jeweiligen Landesbauordnung vorgegebenen Höchstmaße in den Grenzabstand gebaut werden darf. Sobald jedoch auf dem Garagendach eine Terrasse errichtet wird, entfällt dieses Privileg.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Solange die Pflasterung nicht dazu führt, das Regenwasser auf dein Grundstück fließt, gibt es wenig dagegen zu sagen. Falls aber die Terrasse überdacht wird, müssen die baurechtlichen Vorschriften (Grenzabstand usw) eingehalten werden.

In Reihenhaussiedlungen grenzen ja die Terrassen immer aneinander. Um sich gegenseitig vor Belästigungen zu schützen, wird dann oft eine Mauer zwischen den Terrassen gezogen.

Ich würde erst mal abwarten, ob der Nachbar noch einen Sichtschutz an der Grenze errichtet. Notfalls könnt ihr auch selbst einen Sichtschutz bauen, damit ihr nicht immer auf die Terrasse des Nachbarn schauen müsst!

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Eigentlich mussen alle Bauewerke 2 Meter Abstand haben, wie schon gesagt wurde.


So pauschal gesagt, ist dies nicht richtig. Es sind Bauteile bzw. -werke mit kleineren Abstand zulässig.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vonderalb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo,
die Terrasse ist nicht auf dem Garagendach.

3x Hilfreiche Antwort

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