Hallo,
Ich habe eine Frage zu den GEZ-Gebühren.
Ich wohne mit meinen zwei Brüdern in einer Wohngemeinschaft zusammen wir teilen uns ein Haushalt. Eigentümer des Hauses ist mein ältester Bruder Alwin, er hat sich per Behindertenausweis von der GEZ befreien lassen. Nun verlangt die GEZ, von meinem zweiten Bruder der auf Teilzeit arbeitet die GEZ-Gebühren zu zahlen.
Ist dies rechtlich richtig da er ja nicht der Eigentümer des Hauses ist?
Und wie niedrig muss das Einkommen sein um von GEZ befreit zu werden?
Das mit Hartz 4, kenne ich schon.
Frage zu GEZ-Gebühren in Wohngemeinschaft.
1. April 2021
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Frage vom 1. April 2021 | 21:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu GEZ-Gebühren in Wohngemeinschaft.
#1
Antwort vom 1. April 2021 | 21:55
Von
Status: Richter (8465 Beiträge, 4624x hilfreich)
Zitat:. Nun verlangt die GEZ, von meinem zweiten Bruder der auf Teilzeit arbeitet die GEZ-Gebühren zu zahlen. Ist dies rechtlich richtig da er ja nicht der Eigentümer des Hauses ist?
Ja, das ist rechtlich richtig. Wer Eigentümer ist, spielt beim Beitragsservice keine Rolle.
Zitat:Und wie niedrig muss das Einkommen sein um von GEZ befreit zu werden?[7QUOTE]
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 3. April 2021 | 16:45
Von
Status: Unbeschreiblich (33915 Beiträge, 17617x hilfreich)
Eigentümer des Hauses ist mein ältester Bruder Alwin, er hat sich per Behindertenausweis von der GEZ befreien lassen. Der Mann ist taub UND blind? Ansonsten wird man als Behinderter nämlich nicht befreit...
#4
Antwort vom 5. April 2021 | 12:09
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4892x hilfreich)
Und wenn er auch befreit wäre trifft es den dritten Bruder.. Sobald eine Beitragspflichtige Person im Haushalt lebt muss diese die Gebühren entrichten, unabhängig davon ob er Eigentümer ist oder nicht.ZitatNun verlangt die GEZ, von meinem zweiten Bruder der auf Teilzeit arbeitet die GEZ-Gebühren zu zahlen. :
#5
Antwort vom 6. April 2021 | 10:50
Von
Status: Praktikant (547 Beiträge, 188x hilfreich)
ZitatEigentümer des Hauses ist mein ältester Bruder Alwin, er hat sich per Behindertenausweis von der GEZ befreien lassen. Der Mann ist taub UND blind? Ansonsten wird man als Behinderter nämlich nicht befreit... :
Er meint doch sicher Ermäßigung anstatt Befreiung...
ZitatUnd wenn er auch befreit wäre trifft es den dritten Bruder.. Sobald eine Beitragspflichtige Person im Haushalt lebt muss diese die Gebühren entrichten, unabhängig davon ob er Eigentümer ist oder nicht. :
Exakt.
Letzlich ist das ein Nachteilsausgleich.
Warum soll die Solidargemeinschaft für eine Person aufkommen, die keinen Nachteil hat, und sich den Beitrag doch leisten kann?
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