Frage zu GEZ-Gebühren in Wohngemeinschaft.

1. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Dietmar21Uhr30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu GEZ-Gebühren in Wohngemeinschaft.

Hallo,
Ich habe eine Frage zu den GEZ-Gebühren.
Ich wohne mit meinen zwei Brüdern in einer Wohngemeinschaft zusammen wir teilen uns ein Haushalt. Eigentümer des Hauses ist mein ältester Bruder Alwin, er hat sich per Behindertenausweis von der GEZ befreien lassen. Nun verlangt die GEZ, von meinem zweiten Bruder der auf Teilzeit arbeitet die GEZ-Gebühren zu zahlen.

Ist dies rechtlich richtig da er ja nicht der Eigentümer des Hauses ist?
Und wie niedrig muss das Einkommen sein um von GEZ befreit zu werden?
Das mit Hartz 4, kenne ich schon.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
. Nun verlangt die GEZ, von meinem zweiten Bruder der auf Teilzeit arbeitet die GEZ-Gebühren zu zahlen. Ist dies rechtlich richtig da er ja nicht der Eigentümer des Hauses ist?

Ja, das ist rechtlich richtig. Wer Eigentümer ist, spielt beim Beitragsservice keine Rolle.
Zitat:
Und wie niedrig muss das Einkommen sein um von GEZ befreit zu werden?[7QUOTE]
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Eigentümer des Hauses ist mein ältester Bruder Alwin, er hat sich per Behindertenausweis von der GEZ befreien lassen. Der Mann ist taub UND blind? Ansonsten wird man als Behinderter nämlich nicht befreit...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Dietmar21Uhr30):
Nun verlangt die GEZ, von meinem zweiten Bruder der auf Teilzeit arbeitet die GEZ-Gebühren zu zahlen.
Und wenn er auch befreit wäre trifft es den dritten Bruder.. Sobald eine Beitragspflichtige Person im Haushalt lebt muss diese die Gebühren entrichten, unabhängig davon ob er Eigentümer ist oder nicht.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Eigentümer des Hauses ist mein ältester Bruder Alwin, er hat sich per Behindertenausweis von der GEZ befreien lassen. Der Mann ist taub UND blind? Ansonsten wird man als Behinderter nämlich nicht befreit...


Er meint doch sicher Ermäßigung anstatt Befreiung...

Zitat (von radfahrer999):
Und wenn er auch befreit wäre trifft es den dritten Bruder.. Sobald eine Beitragspflichtige Person im Haushalt lebt muss diese die Gebühren entrichten, unabhängig davon ob er Eigentümer ist oder nicht.


Exakt.

Letzlich ist das ein Nachteilsausgleich.

Warum soll die Solidargemeinschaft für eine Person aufkommen, die keinen Nachteil hat, und sich den Beitrag doch leisten kann?

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