GEZ Gebühren bei eheähnlicher Wohngemeinschaft

26. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
cwspezial
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
GEZ Gebühren bei eheähnlicher Wohngemeinschaft

Hallo zusammen!

Ich lebe seit 10 Jahren mit meiner Freundin zusammen. GEZ zahlt sie. Jeder von uns hat ein Auto angemeldet. Beide Autos besitzen ein Radio.
Heute war ein Mitarbeiter der GEZ bei uns und wollte mich dazu drängen ihm mein Auto zu zeigen indem sich doch sicherlich ein Radio befände, welches ich anmelden müsste.
Ich hab ihn einfach stehen lassen. Nun meine Fragen:
Hat der GEZ Mitarbeiter die Möglichkeit das Kennzeichen meines KFZ herrauszufinden?
Wenn ich das Auto auf den Namen meiner Freundin zulasse, bin ich dann aus der Gebührenfalle raus?
Bei einer Ummeldung des KFZ müsste ich aus Steuergründen der Versicherungsnehmer bleiben. Wer ist zur Zahlung an die GEZ verpflichtet, der Halter oder der Versicherungsnehmer oder Beide???

Vielen Dannk für eure Antworten


Carsten

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hier mal ein Auszug aus der Info-Broschüre der GEZ:
Rundfunkteilnehmer und damit anmelde- und gebührenpflichtig ist diejenige Person, auf die das Kraftfahrzeug zugelassen ist....
...
Radiogeräte in ausschliesslich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet hat.


Allerdings:
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen.
Für den Partner, der für die gemeinsam genutzen Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder in seinem Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss weitere Geräte in der Wohnung (z.B. in seinem Arbeitszimmer) oder in seinem Auto selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.


Ob die Zulassungsstelle wie das Einwohnermeldeamt deine "Daten" an die GEZ weiterleiten darf, weiss ich gerade nicht - würde es aber nicht ausschliessen.

Übrigens: Den Beauftragten der GEZ muss man nicht in die WOhnung lassen bzw. die Geräte zeigen. Nur mit einer richterlichen Anordnung (Hausdurchsuchung) kann sich die GEZ Zutritt verschaffen.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
cwspezial
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Besten Dank MichiM!

Ich werde den Wagen einfach auf den Namen
meiner Freundin zulassen und gehe so allen
Schwierigkeiten aus dem Weg!

Gruß

Carsten

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Bedenke mal, daß die Ummeldegebühren, die Du für diese Aktion zahlst, auch nciht ohne sein werden...

P.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Die GEZ ist manchmal komisch.

Ich wohne seit 2 Jahren bei meinem Freund, mein Fernseher und alles ist eingelagert und problemlos abgemeldet.

Das einzige, was ich angemeldet halte, ist das Autoradio.

Und trotzdem wollen die von mir einmal jährlich eine Bestätigung, dass sich nichts geändert hat. Obwohl bei denen vermerkt ist, dass ich keine Geräte habe bzw. über meinen Freund gemeldet bin (sogar seine Teilnehmernummer haben die).

Ich wollte mal diese unfrankierte Anforderung von denen nicht zurücksenden und habe mich telefonisch bei denen gemeldet und darauf verwiesen, was in deren eigenen Anweisungen steht: Man hat selbst zu melden, wenn es irgendwelche Änderungen gibt.
Ergo hätte ich das wohl gemeldet. Zumal es keinerlei Änderungen bei der Anschrift o.ä. gab.
Lassen die nicht gelten. Hab den Brief dann unfrei an die zurückgeschickt - stand ja "Antwort" drauf.

Aber - die GEZ arbeitet mittlerweile mit allen möglichen Behörden zusammen und kann dementsprechend feststellen, ob und welches Kfz auf wen zugelassen ist.

Dank und Gruss

Sabrina

P.S. Die Ummeldegebühren hat er nach nicht mal einem Jahr wieder raus ;-)

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#5
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)

Kleine Anmerkung:
Die GEZ beziehen ihre Daten nicht nur von Behörden, sondern eigenartiger Weise auch von Versandhäusern.

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#6
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Die GEZ beziehen ihre Daten nicht nur von Behörden, sondern eigenartiger Weise auch von Versandhäusern.
Oh, das darf sich aber auch nicht gerade rumsprechen und beweisen lassen. Bei den Versandhäusern wird ja "nur" eine Zustimmung der Datenverarbeitung zur Marktforschung erteilt. Die GEZ gehört da mit Sicherheit mal nicht zu...

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#7
 Von 
TomWalter
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
die Briefe, die die GEZ schickt (wir haben ihnen am soundsovielten und dann am soundsovielten...) darf man keinesfalls irgendwie beantworten, sonst geht der Spam erst richtig los.
Einfach wegwerfen, dannhören die Briefe nach einer Weile auf.

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#8
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Oder an die GEZ zurücksenden - natürlich unfrei :)
Notfalls den Vermerk drauf "Annahme verweigert".

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#9
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)

"Oh, das darf sich aber auch nicht gerade rumsprechen und beweisen lassen. Bei den Versandhäusern wird ja "nur" eine Zustimmung der Datenverarbeitung zur Marktforschung erteilt. Die GEZ gehört da mit Sicherheit mal nicht zu..."

Wie erklärt ihr euch dann Folgendes:

Frau A gibt Bestellung beim Versandhaus X auf. Hierfür gibt A ihren Vornamen und als Nachname den Namen ihres Lebensgefährten an, um auf ihren richtigen Namen die Freundschaftswerbeprämie zu bekommen.
Nach einiger Zeit kommt Post von der GEZ an Frau A mit dem falschen Nachnamen, sie solle doch ihre Rundfunkgeräte anmelden.

Eigenartig oder?

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#10
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

@ Spaghetti
Als Frau A hätte ich bei der GEZ nachgefragt, woher die ihre persönlichen Daten beziehen.
Da die Daten nachweislich falsch sind, scheiden die Ämter schonmal aus.
Gleichzeitig bei dem Versandhaus Auskunft über gespeicherte Daten und der Empfänger verlangen, die diese erhalten bzw. einsehen können.

Verstoß gegen das BDSG ist gerade bei Verbraucherschutzverbänden gern gesehen :)

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#11
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)

@MichiM
Frau A wollte deswegen nicht so einen Aufstand machen, da sie sich die Prämie ja unter falschen Namen erschlichen hatte.
Im Übrigen fand ich es ganz interessant, wie weit die GEZ mit ihren nicht existenten Namen gehen würde.
Ab dem dritten oder vierten Drohbrief kam aber nichts mehr. Da hatten sie sich wohl inzwischen mit der Meldebehörde in Verbindung gesetzt.
Vielen Dank aber für die Tipps.
Grüsse
spaghetti

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

Art.5 Abs.1 Satz 1 GG : Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu verbreiten und sich ungehindert zu unterrichten.



Man sollte GEZ-Briefe sicherheitshalber ungeöffnet entsorgen, um sich nicht vorhalten zu lassen, wenn da etwas Bescheid-Ähnliches drin war, man habe doch einen so genannten "Bescheid" mitgekriegt durchs Rechenzentrum, bedeutungslos angesichts u.a. des Absenders "GEZ" statt Rundfunkanstalt.

http://www.beepworld.de/members53/rbb2/#anfang


-----------------
"....wer Rechtschriebfehler findet der darf sie behalten!
"

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#13
 Von 
cwspezial
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!

Ich hätte nicht gedacht, dass dieses Thema soviel Resonanz findet. Besten Dank an alle!

Nur Interessenhalber:

Hat die GEZ das Recht Daten der Zulassungsstelle (oder anderen Behörden) anzufordern?

Gruß

Carsten

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#14
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#15
 Von 
Ronnym
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Dass die GEZ sich Adressen aus dubiosen Quellen beschafft, dürfte doch spätestens klar geworden sein, als sie den BigBrother Award2003 bekamen: http://www.heise.de/tp/deutsch/html/result.xhtml?url=/tp/deutsch/inhalt/te/15939/1.html&words=gez

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#16
 Von 
potty
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Es plagen sich doch eine ganze Menge Leute mit diesem leidigen Thema herum. Auch mich ereilen seit Monaten solche netten Briefe der GEZ, aus heiterem Himmel. Wir wohnen seit 6 Jahren hier. Da liegt der Verdacht nahe, dass man ausspioniert wird. Bisher habe ich diese Briefe ignoriert und mich nur gewundert, warum ich direkt und fettgedruckt auf "Autoradios in eheähnl. Lebensgem." hin angeschrieben wurde.
Ich würde irgendwann über eine Änderungsmitteilung (Vordruck der GEZ) den Teilnehmernamen ändern lassen auf die im KFZ-Brief zugelassene Person, wenn wir uns ein Auto kaufen. Bleibt nur die Unsicherheit, ob die GEZ dann nicht erst misstrauisch wird und anfängt in der Vergangenheit zu stöbern. Vielleicht hat jemand damit schon Erfahrungen gesammelt.

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