Rundfunkbeitrag Zahlungtermine

12. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
krixi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Rundfunkbeitrag Zahlungtermine

Hallo zusammen, eine Frage zur Klärung bitte: Neuanmelder wohnt seit Juni in der Wohnung und zahlt für den Service in jedem Quartal. Er hat also die erste drei Monate von Juni bis August bezahlt. Dann für die nächste Periode er hat von September bis November bezahlt. Und jetzt kriegte er vom ZDF dass noch ein Monat ( Dezember) fällig ist…,, wie ist es also dann? Man zahlt dreimal oder viermal pro Jahr? Ist es nicht so dass man jährlich viermal zahlen muss für eine dreimonatige Periode? Wenn unser Neuanmelder den ZDF gefragt hat was passiert dann im Neujahr? Er wurde gesagt dass er dann im Februar für die Periode Januar bis März zahlen soll. Wahnsinn! Dies spricht dann aber gegen warum er in diesem Jahr noch zusätzlich für Dezember zahlen muss… Bitte um Eure Erklärung wie und wie oft man zahlen muss..

-- Editiert von User am 12. November 2024 18:51




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41088x hilfreich)

Zitat (von krixi):
Wenn unser Neuanmelder den ZDF gefragt hat was passiert dann im Neujahr?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Ich würde mal vermuten, es ist dann einfach 2025 ...



Zitat (von krixi):
Er hat also die erste drei Monate von Juni bis August bezahlt.

Da hätte er logischerweise den September mit zahlen müssen.



Zitat (von krixi):
Dann für die nächste Periode er hat von September bis November bezahlt.

Die wäre von Oktober bis Dezember gegangen.



Zitat (von krixi):
Und jetzt kriegte er vom ZDF dass noch ein Monat ( Dezember) fällig ist

Logischerweise ...



Zitat (von krixi):
Ist es nicht so dass man jährlich viermal zahlen muss für eine dreimonatige Periode?

Korrekt, der Rundfunkbeitrag wird grundsätzlich vierteljährlich fällig, immer zum 15. des mittleren Monats eines Dreimonatszeitraums.



Zitat (von krixi):
Wahnsinn!

Wahnsinn finde ich eher, das es heutzutage Leute gibt, welche mit der Anwendungen eines Kalenders überfordert sind ...
Wahnsinn finde ich auch, das es mich heutzutage irgendwie nicht mehr wundert ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2011 Beiträge, 273x hilfreich)

Zitat (von krixi):
Man zahlt dreimal oder viermal pro Jahr?


Viermal...und zwar im März, im Juni, im September und im Dezember.

Bei mir wurde am 16.09. für August, September und Oktober abgebucht.

-- Editiert von User am 12. November 2024 20:49

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Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41088x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Meines Wissens für drei Monate im Voraus.

Nö, man zahlt für 1,5 Monate nach und für 1,5 Monate voraus.


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#4
 Von 
krixi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke und sorry aber bin immer noch nicht ganz sicher ob ich es richtig verstanden habe… also man zahlt viermal pro Jahr aber wenn sein Umzug in Juni war, dann musste er nur einmal zahlen (da Juni am Ende von Quartal 2 ist), und dann Jul-Aug-Sep ( im dritten Quartal) und am Ende Okt-Nov-Dez, richtig? Also die Zahlungsfrequenz ist fest für alle, richtig? Egal wann der Umzug stattgefunden hat ist das richtig? Also alle Leute zahlen fix in Feb, Mai, Aug und Nov, korrekt?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41088x hilfreich)

Ja, alles korrekt.

Eine Ausnahme gibt es aber bei Neuanmeldern, da kann die erste "Rechnung" über mehrere Quartale gehen. Einfach damit er dann später "im Takt" zahlt.
Macht man ab besten mit einem Dauerauftrag.


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#6
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(552 Beiträge, 189x hilfreich)

Zitat (von krixi):
Neuanmelder wohnt seit Juni in der Wohnung und zahlt für den Service in jedem Quartal. Er hat also die erste drei Monate von Juni bis August bezahlt. Dann für die nächste Periode er hat von September bis November bezahlt. Und jetzt kriegte er vom ZDF dass noch ein Monat ( Dezember) fällig ist…,, wie ist es also dann?


Vermutung:

Er hat vorher "in der Mitte eines Dreimonatszeitraums" gezahlt. Dieser Dreimonatszeitraum ist ersichtlich nicht deckungsgleich mit den Quartalen.

Dann hat der den Zahlungsrhythmus (vielleicht unwissentlich bei Erteilung eines SEPA-Mandates) auf "vierteljährlich im Voraus" geändert.

Dann war der Beitrag für Dezember (nachträglich aufgrund der Änderung) schon zum 01.10.2024 fällig und wurde nachberechnet.

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#7
 Von 
krixi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke Euch. Ich denke aber dass es nicht zu tun mit dem vorherigen Zahlungsrhytmus an der alten Adresse weil die Beitragskummer sich geändert hat ( und war auch nicht über SEPA). Also soviel ich es verstehe dieser Zahlungsrhytmus für dieses Jahr war nur etwas Spezielles und ab Januar man kann damit rechnen dass alles wieder im üblichen Rhytmus läuft, also man muss ab 2025 nur in FEB, MAI, AUG und dann noch in NOV zahlen. Hoffe es passt schon.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41088x hilfreich)

Zitat (von krixi):
ab Januar man kann damit rechnen dass alles wieder im üblichen Rhytmus läuft, also man muss ab 2025 nur in FEB, MAI, AUG und dann noch in NOV zahlen.

Richtig, wenn der Dezember bezahlt wurde, dann passt das.


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#9
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(552 Beiträge, 189x hilfreich)

So ganz passt das nicht. Oder ich verstehe nicht, was Sache ist..

Bei einer Neuanmeldung kann es bei der ersten Zahlungsaufforderung vorkommen, dass mehr als die üblichen drei Monate berechnet werden, z.B. wenn rückwirkend angemeldet wurde.

Ist man angemeldet fällt der Rundfunkbeitrag viermal im Jahr für drei Monate an.

"Einfach" so wird nicht ein einzelner Monat nachberechnet.

Warum auch?

Dies kann eigentlich nur ein (irrtümlich) geänderter Zahlungsrhythmus sein. Das muss übrigens auch nicht zwingend mit einem SEPA-Mandat mitgeteilt worden sein. Es reicht auch eine Änderungsmitteilung, wo vielleicht ein Name in der Schreibeweise korrigiert wurde, oder ein Adresszusatz zugefügt wurde.

Wenn hier "vierteljährlich im Voraus" unbedarft angekreuzt wurde obwohl vorher "gesetzliche Zahlung" hinterlegt war, ist das die Erklärung.

Bei gesetzlicher Zahlungsweise wird nicht "einfach so" zum Jahreswechsel der fällige Dreimonatszeitraum an die Kalenderquartale angepasst, und ein einzelner Monat berechnet.

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#10
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2011 Beiträge, 273x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, man zahlt für 1,5 Monate nach und für 1,5 Monate voraus.


Ich habe es bereits korrigiert. :smile:

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41088x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
So ganz passt das nicht. Oder ich verstehe nicht, was Sache ist..

Es wurde immer "quartalsweise" gezahlt, aber der Zahler hat das "Quartal" im Juni beginnen lassen.
Was dann natürlich zur Verschiebung führte und der Dezember "übrig geblieben" ist.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(552 Beiträge, 189x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es wurde immer "quartalsweise" gezahlt, aber der Zahler hat das "Quartal" im Juni beginnen lassen.
Was dann natürlich zur Verschiebung führte und der Dezember "übrig geblieben" ist.


Danke. Jetzt habe ich es kapiert.

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