Rundfunkbeitrag doppelt bezahlt

30. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
hummel2014
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkbeitrag doppelt bezahlt

Hallo zusammen.
Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet, bei folgendem Problem:

Ich lebe mit meiner Mutter (GEZ-Beitragsfrei bis 31.12.2012, ab 01.01.2013 ermäßigter GEZ-Beitag) gemeinsam in unserem Haus.
Ich habe vor dem 01.01.2013 für mein Autoradio Gebühren bezahlt (hatte nie einen eigenen Fernseher).
Ab 01.01.2013 habe ich bis zum heutigen Zeitpunkt immer monatlich den Rundfunkbeitrag von 17,98 €, da ich dachte das ich das muss.
Meine Mutter hat in diesem Zeitraum immer monatlich ihren ermäßigten Beitrag von 5,99 € gezahlt.
Ich wollte mir jetzt nun die doppelt bezahlten Beiträge zurückholen.
Meine Frage ist nun, ob ich meine gezahlten Beiträge zurückbekomme oder nur die die meine Mutter gezahlt hat.
Besten Dank für eure schnelle Hilfe!!!
lg
hummel2014


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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8467 Beiträge, 4624x hilfreich)

quote:
Ab 01.01.2013 habe ich bis zum heutigen Zeitpunkt immer monatlich den Rundfunkbeitrag von 17,98 €, da ich dachte das ich das muss.

Sorry, dann ist das Deine eigene "Schuld.".

Es gibt keine Beitragsrückerstattung.

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

quote:
von hummel2014 am 30.12.2014 11:48

gemeinsam in unserem Haus.

Beitragspflicht entsteht durch das innehaben einer Wohnung.
Ein Haus kann mehrere Wohnungen haben.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33924 Beiträge, 17623x hilfreich)

Na, unterstellen wir mal, daß es eine gemeinsame Wohnung ist: Dann ist die Beitragspflicht dadurch erfüllt, daß jemand einen vollen Beitrag zahlt. Zurückgezahlt werden können also allenfalls die Beiträge der Mutter.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 30.12.2014 15:04

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8467 Beiträge, 4624x hilfreich)

Wer es versäumt, eine Abmeldung vorzunehmen, hat Pech gehabt. Zuviel gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33924 Beiträge, 17623x hilfreich)

Im Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht exakt das Gegenteil. Allerdings gilt das nur noch bis morgen: Die Vermutungen nach Absatz 3 oder 4 können widerlegt werden. Auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt sind die behaupteten Tatsachen nachzuweisen. Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden. Da muß die Mutter sich beeilen...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
Luki123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo, ich hab so ziemlich das selbe problem, ich wohn in einem haushalt mit meinen eltern, kurz vor weihnachten kamen wir auf die GEZ- Gebürhern zu sprechen und dann aufs Thema das nur noch einmal pro Haushalt gezahlt werden muss. Ich und meine Mutter zahlen aber beide, daraufhin hab ich mich mal im Internet schlau gemacht und bin auch auf den oben genannten artikel gestossen mit der zurückvorderung bis ende des jahres ... daraufhin hab ich an den verein folgendes geschrieben ..


Adresszeile von mir und der GEZ lass ich mal weg



Abmeldung der Wohnung und Rückforderung von zu viel bezahlten Rundfunkbeiträgen



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich folgende Wohnung rückwirkend zum 1.1.2013 vom Rundfunkbeitrag ab:

Mein Name (Beitragsnummer: 666666666)
Meine Adresse
Meine Postleitzahl

Der Grund der Abmeldung ist, dass ich mit einem anderen Beitragszahler (IName von Mami und Papi (Beitragsnummer: 66666666 der Eltern)) seit dem XX.XX.1987 (mein geburtsdatum) zusammenlebe. Ich lebe in einem Haushalt (Wohnung) mit meinen Eltern


Da pro Wohnung nur noch eine Rundfunkgebühr erhoben wird, wurden die Gebühren nach der Umstellung vom 1.1.2013 ohne Rechtsgrund und damit doppelt entrichtet. Bitte überweisen Sie die zu viel bezahlten Gebühren in Höhe von 431,21 Euro auf folgendes Konto:

Kontodaten halt

Mit freundlichen Grüßen:



Ich habe den Brief als Einschreiben mit Rüchschein am 27.12.2014 an die GEZ geschickt. Dann hab ich eben mal mit der Quittung bei der Post verfolgt wann der brief zugestellt wurde. Zustellungsdatum lautet 29.12.2014.

Das internet ist voll davon das man das zurückfordern soll, nur nirgends find ich etwas drüber das die gez jemals was zurückgezahlt hat.

Bislang kam übrigens noch kein schreiben von der GEZ ... bekomm ich das zuviel gezahlte geld wieder oder wie läuft das ganze weiter ab ?!?

Lg - Taskera

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33924 Beiträge, 17623x hilfreich)

bekomm ich das zuviel gezahlte geld wieder oder wie läuft das ganze weiter ab ?!? Haben Sie das fettgedruckte Zitat im Beitrag über Ihnen gelesen?
Das internet ist voll davon das man das zurückfordern soll, nur nirgends find ich etwas drüber das die gez jemals was zurückgezahlt hat. Das liegt eventuell daran, daß die GEZ nicht mehr existiert. By the way kann Ihnen das ja egal sein - Sie verhandeln gerade mit dem Beitragsservice und nicht mit der GEZ.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

Erstmal abwarten, das Tempo ist da nicht sonderlich hoch.

Im übrigen verhält es bei denen mit Gebühren wie ein Fliege im Netz einer Spinne ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#9
 Von 
EsBe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal angenommen, bei mir wäre die Ausgangslage ähnlich wie beim Fragesteller: Mein Onkel wohne mit meiner Oma im gleichen Haus. Beide würden seit mindestens 1.1.13 den Beitrag zahlen, meine Oma den ermäßigten. Ihr gehöre das Haus.

Es wären vor etwa zwei Wochen meiner Oma die Beiträge zurückerstattet worden, obwohl mein Onkel den Antrag auf Rückerstattung gestellt habe.

Die Begründung würde lauten:
"Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags gilt innerhalb der Wohnung nur für den Antragsteller selbst und umfasst auch Eheleute, die nicht getrennt leben oder eingetragene Lebenspartner sowie ihre minderjährigen unverheirateten Kinder. Ein Mitbewohner, der nicht zu diesem Personenkreis gehört, ist verpflichtet, die Wohnung auf seinen Namen anzumelden und den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Unsere Prüfung hat ergeben, dass [der Onkel] [...] nicht zu dem begünstigten Personenkreis gehört und deshalb den vollen Rundfunkbeitrag zahlen muss."


Heißt: Wenn einer im Haushalt keine Ermäßigung bekommt, ist er derjenige der zahlen muss. Verstehe ich das richtig?


Dazu noch der Beitrag von muemmel:

Zitat (von muemmel):
Na, unterstellen wir mal, daß es eine gemeinsame Wohnung ist: Dann ist die Beitragspflicht dadurch erfüllt, daß jemand einen vollen Beitrag zahlt. Zurückgezahlt werden können also allenfalls die Beiträge der Mutter.




Ich habe im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nichts dazu gefunden. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand einen Hinweis geben würde, wie man zu beiden Einschätzungen oben kommt.

Und: Spielt es eine Rolle, ob einer von beiden oder beide schon vor 2013 den Beitrag (falls meine Oma gezahlt hätte, dann ermäßigt) geleistet hätte?


Freundliche Grüße
EsBe

Bitte eröffnen Sie in Zukunft einen eigenen Thread! Dieser wird geschlossen. Die Moderation

-- Editiert von Moderator am 05.01.2016 15:14

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33924 Beiträge, 17623x hilfreich)

Wenn einer im Haushalt keine Ermäßigung bekommt, ist er derjenige der zahlen muss. Verstehe ich das richtig? Fast - er könnte ja auch befreit sein. Ist er das nicht und er ist nicht der Gatte/Lebenspartner, dann zahlt er.
Ich habe im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nichts dazu gefunden. Wozu jetzt? Daß pro Wohnung ein voller Beitrag entrichtet werden muß?
Spielt es eine Rolle, ob einer von beiden oder beide schon vor 2013 den Beitrag (falls meine Oma gezahlt hätte, dann ermäßigt) geleistet hätte? Höchstwahrscheinlich war die Oma damals befreit. Aber das spielt für die heutige Rechtslage in der Tat keine Rolle...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
EsBe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

[gelöscht]

-- Editiert von EsBe am 04.01.2016 22:42

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
EsBe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Zitat (von muemmel):

Ich habe im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nichts dazu gefunden. Wozu jetzt? Daß pro Wohnung ein voller Beitrag entrichtet werden muß?


Ja, das meinte ich.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33924 Beiträge, 17623x hilfreich)

Muß ich jetzt meine Antwort kopieren? Oder wo ist der tiefere Sinn dieses Beitrags?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
EsBe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war ein Zitierfehler meinerseits. Beitrag gelöscht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33924 Beiträge, 17623x hilfreich)

Ganz korrekt muß es natürlich heißen, daß pro Wohnung maximal ein voller Beitrag zu entrichten ist. Hätte die Oma allein gewohnt, wäre halt nur ein ermäßigter Beitrag für die Wohnung angefallen. Da sie mit dem Onkel zusammenwohnt, der weder Befreiung noch Ermäßigung beanspruchen kann, ist mit seinem Beitrag die Wohnung abgedeckt. Umgekehrt kann die Oma mit ihrer Ermäßigung nicht den Onkel "abdecken" - folglich war es logisch, daß die Oma den Beitrag zurückerhalten hat und nicht der Onkel.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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