Enkel erbt Haus

25. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb501700-47
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Enkel erbt Haus

Angenommen ein Enkel würde vom Großvater ein Haus erben. Kann dieser sich auch von der Erbschaftssteuer befreien lassen ? Er würde dieses Haus aber nur als Zweitwohnsitz bzw. Ferienhaus nutzen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Angenommen ein Enkel würde vom Großvater ein Haus erben. Kann dieser sich auch von der Erbschaftssteuer befreien lassen ?

Von der Erbschaftssteuer kann man sich nicht befreien lasen.

Der Enkel hat einen Freibetrag von EUR 200.000 (wenn die Eltern noch leben).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Gemeint ist wohl die Steuerfreiheit nach § 13 Abs. 4c ErbStG .

Die wird aber nur für den Erstwohnsitz gewährt und auch nur dann, wenn der Enkel Kind eines vorverstorbenen Kindes des Erblassers ist.

Wenn der Enkel Kind eines vorverstorbenen Kindes des Erblassers ist, dann hat es einen Freibetrag von 400.000€. In den meisten Fällen fällt dann sowieso keine Erbschaftsteuer an.

-- Editiert von hh am 26.07.2019 08:53

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