Erbe - Gibt es noch eine Chance, dass sie wenigsten noch ein Teil bekommt?

16. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ruth Renz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe - Gibt es noch eine Chance, dass sie wenigsten noch ein Teil bekommt?

Hallo.
Meine Schwägerin ist aus Deutschlandsberg. Und wurde von ihrer eigenen Mutter über den Tisch gezogen.
Fakt:
Eva`s Mutter brachte einen Buben mit in die Ehe.
Eva ist die gemeinsame Tochter. Ihr Vater verstarb und hat ein Testament hinterlassen, in dem geregelt war, dass Eva 1/4 und der Norbert 1/4 bekommen soll. Seine Frau (also Evas Mutter die andere Hälfte.
Eva ist alleine zur Testamenseröffnung nach Österreich gefahren und ist in allen Dingen sehr unbeholfen. Trotz ihrer 54 Jahre.
So wurde von ihr zu Gunsten der Mutter vom Notar ein Schriftstück vorgesetzt. Sie soll unterschreiben, dass sie auf ALLES verzichten soll. Auf Erbe und Pflichtteil. Und sie hat das alles nicht so richtig verstanden und hat unterschrieben.
Und im gleichen Zug setzte dann Evas Mutter ihren Sohn, den sie in die Ehe mitgebracht hat, als Haupterben ein. Eva war geschockt.Sie fragte,was denn nun mit ihr wäre; es wäre doch ihr leibeigener Vater gewesen? Ihre Mutter meinte zu ihr..... du gehst leer aus, Norbert bekommt alles.
Ihr Vater hatte ein Haus mit einem sehr großen Grundstück. Sowie Sparbuch. Von dem auf einmal niemand mehr was weis. Und sie hat nicht mal eine Kopie des Testamentes. Gibt es noch eine Chance, dass sie wenigsten noch ein Teil bekommt?
Ihr Mutter ist eine ganz schreckliche Frau.Eiskalt und berechnend.
Als Evas Vater den Schlaganfall bekam, hat sie erst nach Stunden einen Arzt geholt. Auf was hat die wohl gehofft?

Gruß Ruth

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Das wird schwierig.

Es könnte noch geprüft werden, ob bei dem Erb- und Pflichtteilsverzicht Sittenwidrigkeit vorliegt. Dazu sollte dann aber ein Anwalt eingeschaltet werden.

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#2
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Kenne mich mit den österreichischen Gepflogenheiten nicht so aus, allerdings müßte es da doch eine Aufklärungspflicht des Notars geben, wie in Deutschland. Gerade bei son einem unlogischen Verzicht muß der Notar über die Folgen aufklären und dokumentieren, dass er dieses getan hat. Schau mal dahingehend die Dokumente durch. Auch in Österreich handelt kein Notar eigenmächstig. er muss also beauftragt worden sein, dieses Schriftstück zu entwerfen und zu verlesen.
Wer ist denn der Auftraggeber ?

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