Erbschaft

8. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
get05up
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft

Leider habe ich durch eine Internetsuche erfahren das mein Vater vor einigen Jahren verstorben ist. Seine Frau hat mich nicht versucht zu kontaktieren und mich über seinen Tod zu benachrichtigen. Ich hatte sein einigen Jahren keinen Kontakt mehr zu meinen Vater. Ich habe einige Fragen:

1. Wo kann ich erfahren wann er genau gestorben ist?
2. Das Amtsgericht Lippstadt hat mir mitgetilt, das hier nach Ihrem Vater keine Nachlassvorgänge vorhanden sind. Was bedeuted dies?
3. Wie kann ich erfahren ob ich geerbt habe?
4. Was sind meine Rechte?

Danke für Eure Hilfe.
Daniela



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Hallo,

die Umstände, in dieser Form vom Tod des Vaters zu erfahren, sind denkbar ungünstig.

zu 1. Am Standesamt, das für den letzten Wohnort des Vaters zuständig ist.
Bei berechtigtem Interesse (als Tochter) wird das Standesamt Auskunft erteilen.
zu 2. Das bedeutet nichts anderes, als das beim AG Lippstadt kein Testament Deines Vaters hinterlegt war.
3. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit hast Du geerbt. Andernfalls hast Du aber auf jeden Fall einen Anspruch auf Auszahlung Deines Pflichtteils. Das ist dann der Fall, wenn Dein Vater ein Testament gemacht hat und Du darin nicht berücksichtigt worden bist oder ausdrücklich "enterbt" wurdest. Das hört sich im ersten Moment immer schlimm an, aber gar nicht so selten steht sich der Pflichtteilnehmer besser als der Erbe.
4. Du solltest Dein Erbe bzw. Pflichtteil geltend machen. Es gilt vorher zu klären, ob das Erbe nicht evtl. überschuldet ist. Ohne die näheren Umstände zu kennen, gehe ich nicht davon aus. Wäre der Nachlass überschuldet, hätte man Dich vermutlich kontaktiert.

Du kannst, gerade wenn Du nur sehr wenige Informationen hast, einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen.
Der wird die Ehefrau Deines Vaters zur Auskunft auffordern.
Bitte denke auch daran, dass Deine Ansprüche verjähren können und das Verfahren langwieriger wird, je mehr Zeit seit dem Tod vergangen ist.




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"Lukas 7,23"

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