Hallo zusammen,
mein kürzlich verstorbener Vater hat sich letztes Jahr ein neues Fahrzeug zugelegt und ich bin, aus Schufa-Gründen seinerseits, als Darlehensnehmer (sowie Kunde) im Darlehensvertrag mit Sicherungsübereignung eingetragen. Mein Vater hat wie mit der Kreditbank schriftlich vereinbart bis jetzt sowohl die Darlehensraten als auch die Kfz-Versicherung und die Steuern von seinem Konto gezahlt und ist auch als Halter im Fahrzeugschein eingetragen. Einen Kaufvertrag gibt es nur in Form einer Rechnung, auf dem mein Vater eingetragen ist (ohne Unterschrift). Aufgrund seiner sonstigen hohen Schulden, die mein Vateer hinterlässt, habe ich das Erbe ausgeschlagen. Eine Anwältin meinte, dass das Auto aufgrund der Konstellation zur Erbmasse gehört. Stimmt das? Was passiert jetzt mit dem Auto bzw. was kann ich tun, um das Auto zu bekommen? Das Darlehen muss ich ja wohl ohnehin weiterzahlen. Und eine Anwältin riet mir dazu, dass Auto nach seinem Tod nicht sofort auf mich umzuschreiben, weil es ja wie gesagt zur Erbmasse gehört und ich sonst die Erbausschlagung in Gefahr bringe.
Andererseits möchte ich verhindern, dass das Auto gepfändet wird. Ich würde es ja übernehmen und auch die Zahlungen tätigen, aber bringe ich damit meine Erbausschlagung in Gefahr? Bei dem Nachlassgericht habe ich außerdem einen Antrag auf Nachlasspflege gestellt (Ende August), aber trotz mehrmaliger Nachfrage bislang keine Auskunft bekommen, wie es weitergeht.
Über eine zeitnahe Unterstützung bei meinen Fragen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!
Fahrzeughalter verstorben, Darlehensnehmer hat Erbe ausgeschlagen
17. Oktober 2018
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Frage vom 17. Oktober 2018 | 18:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeughalter verstorben, Darlehensnehmer hat Erbe ausgeschlagen
#1
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 00:20
Von
Status: Unbeschreiblich (49292 Beiträge, 17338x hilfreich)
Zitat:Eine Anwältin meinte, dass das Auto aufgrund der Konstellation zur Erbmasse gehört. Stimmt das?
Wahrscheinlich ja.
Zitat:was kann ich tun, um das Auto zu bekommen?
Nachweisen, dass Du der Eigentümer bist. Allerding sehe ich im Moment nicht, wie dieser Nachweis gelingen könnte.
Zitat:Ich würde es ja übernehmen und auch die Zahlungen tätigen, aber bringe ich damit meine Erbausschlagung in Gefahr?
Wenn Du das Auto aus der Erbmasse herauskaufst, dann ist das kein Problem. Dann hast Du es aber quasi doppelt bezahlt.
Zitat:und ich bin, aus Schufa-Gründen seinerseits, als Darlehensnehmer (sowie Kunde) im Darlehensvertrag mit Sicherungsübereignung eingetragen.
Was steht denn im Darlehensvertrag, an wen das Auto rückübereignet werden soll, sobald das Darlehen abgezahlt ist?
#2
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 19:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Auto steht solange im Eigentum der Kreditbank bis alle Forderungen bezahlt sind. Dann gibt es eine Schlussrate, die man zahlt/finanziert oder das Auto zurückgibt. Also, vermute ich, dass nachdem ich das Darlehen vollständig bezahlt hätte, der Eigentum an mich übergehen würde.
Hat denn das Gericht/Bundesland, das ja nun der Erbe ist, einen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Bank das Auto einkassiert und wieder verkauft?
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#3
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 22:26
Von
Status: Unbeschreiblich (49292 Beiträge, 17338x hilfreich)
Zitat:Also, vermute ich, dass nachdem ich das Darlehen vollständig bezahlt hätte, der Eigentum an mich übergehen würde.
Warum an Dich und nicht an Deinen Vater? Was steht im Vertrag?
#4
Antwort vom 19. Oktober 2018 | 06:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Weil nur ich im Vertrag als Darlehensnehmer drin stehe.
#5
Antwort vom 19. Oktober 2018 | 13:19
Von
Status: Unbeschreiblich (49292 Beiträge, 17338x hilfreich)
Zitat:Weil nur ich im Vertrag als Darlehensnehmer drin stehe.
Und wenn Du auch im Vertrag als derjenige genannt bist, der der Bank das Auto sicherungsübereignet hat, dann ist das ein sehr starkes Indiz dafür, dass Du auch der Eigentümer bist. Denn nur der Eigentümer ist befugt, das Auto der Bank als Sicherheit zu übereignen. Darauf würde ich mich dann erst einmal berufen.
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