Was bedeutet grober Undank?
Ich habe meine Mutter die letzten drei Jahre vor ihren Tod nicht besucht obwohl sie schwer krank war. Kann schon grober undank vorliegen wenn ich eine größere Summe Bargeld von meiner Mutter bekommen habe und sie jeden monat für mich eine gleich hohe Summe auf ein Sparbuch wissentlich zu meinen Gunsten gespart hat.
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Grober Undank
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Um was geht es genau?
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Meine Mutter ist zum Jahresanfang gestorben, sie hatte mir vor ein paar Jahren eine drei stellige Summe geschenkt und ein Sparbuch zu meinen Gunsten angelegt und wie schon gesagt, einen gewissen Betrag angespart. Ich habe sie aber die letzten drei Jahre vor ihren Tod nicht mehr besucht und habe mich auch nicht um ihre pflege gekümmert, dies haben meine Geschwister getan. Nun haben meine Geschwister nach dem Tod unserer Mutter aber nur einen geringen Erbteil bekommen, denn das Sparbuch, mit einer ebenfalls dreistelligen Summe, ist auf Grund eines Vertrages zu Gunsten Dritter auf den Todesfall, auf mich übergegangen. Nun wollen meine Geschwister bei Gericht prüfen lassen ob hier grober Undank vorliegt.
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Warum hat Deine Mutter eigentlich trotz Deines Verhaltens immer weiter gespart ?
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Ich frag noch mal nach, der Klarheit wegen:
Es geht um eine Schenkung von max. 999 Euro und ein Sparbuch mit ebenfalls max. 999 Euro?
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"Lukas 7,23"
Meine Mutter war stark dement und hat wahrscheinlich nicht mehr gewusst was sie macht. Meine schwester war gerichtlich eingesetzte Betreuerin hat aber alles so weiter laufen lassen wie das meine Mutter angelegt hat.
Und nein es geht um Summen wie z.B 15000 und 30000
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quote:
es geht um Summen wie z.B 15000 und 30000
Das ist für dich dreistellig?
quote:
Meine Mutter war stark dement und hat wahrscheinlich nicht mehr gewusst was sie macht.
Dann könnte die Schenkung deswegen unwirksam sein. Grober Undank ist immer schwer zu beweisen. Kann die Gegenseite denn überhaupt beweisen, daß du deine Mutter nicht besucht hast?
Im übrigen liegt grober Undank nicht schon dann vor, wenn man sich im umgangssprachlichen Sinne "undankbar" verhalten hat. Ein klassisches Beispiel wäre "Geschenke in einer Beziehung annehmen, während man bereits eine Affäre hat, für die man den Partner bereits zu verlassen beschlossen hat".
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Meine geschwister haben ein Schreiben von meiner Mutter, wo sie sch beklagt dass ich sie nicht mehr besuche und sie nicht mehr zu den Feiertagen, wie sonst üblich, zum Essen abgeholt habe.
Diesen Schreiben war eine Nachfrage vom Amtsgericht vorausgegangen in welchen nachgefragt wurde warum ich und meine Familie nicht mit Geburtstagsgeschenken bedacht werde.
Dies viel den Beamten bei der Prüfung des Jahresberichts auf, den meine Schwester jährlich beim Amtsgericht einreichte
Weiterhin haben mich meine Geschwister gebeten dass ich mich mal ein Wochenende um meine Mutter sollte, dies habe ich aber abgelehnt, das kann auch eine Bekannte bezeugen. Diese hatte sich dann um meine Mutter für das besagte Wochenende gekümmert.
Auf Grund dieser Vorfälle befürchte ich dass sie Recht bekommen.
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quote:
mich mal ein Wochenende um meine Mutter kümmern sollte, dies habe ich aber abgelehnt
Warum eigentlich ?
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Weil ich keine Lust dazu hatte. Meine Geschwister hätten sich ja auch professionelle Hilfe holen können.
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quote:
Weil ich keine Lust dazu hatte. Meine Geschwister hätten sich ja auch professionelle Hilfe holen können.
Da diese professionelle Hilfe dazu geführt hätte, das die Mutter nicht mehr genügend Geld zum Ansparen auf deinem Sparbuch gehabt hätte, scheint dies ein Fall zu sein, beim dem Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat.
Aus welchem Grund schlägst du deinen Geschwistern nicht vor, das Sparbuchgeld einfach untereinander aufzuteilen?
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-- Editiert joebeuel am 24.10.2011 18:47
Das möchte ich dann doch nicht, vieleicht kann ich ja alles behalten. Deshalb wollte ich mir ja hier ein paar Ratschläge holen.
Ich weis das mein Verhalten nicht gerade das Beste gewesen ist, aber daran kann ich nun nichts mehr ändern.
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Wobei sich die betreuende Schwester natürlich vom Gericht fragen lassen müsste, wieso sie dir jetzt groben Undank vorwirft, aber die Zahlungen nicht gestoppt hat.
Moralisch würde ich das Geld den Geschwistern überlassen - jedenfalls das vom Sparbuch.
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Eine Betreuung, soweit ich das mitbekommen habe, soll immer im Sinne des zu Betreuenden stattfinden. Das Amtsgerericht hätte sie dann zumindest gefragt warum sie das Sparbuch auflösen will und hätte es bestimmt gestoppt
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