Im Grundbuch eingetragen, erben andere trotzdem?

30. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Assi
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)
Im Grundbuch eingetragen, erben andere trotzdem?

Hallo, folgende Situation.
Mein Mann und ich sind seit über 20 Jahren zusammen, aber erst seit einem Jahr verheiratet. Mein Mann hat noch 2 Kinder aus der 1. Ehe und wir haben noch eine gemeinsame Tochter.
Vor 12 Jahren verkauften mir meine Eltern ihr Haus zu einem sehr günstigen Preis, also eine verdeckte Schenkung. Im Grundbuch stehe nur ich als Eigentümerin. Die Restsumme finanzierten wir über ein Hypothekendarlehen und zwar beide gemeinsam als Schuldner, da ich nur teilzeit tätig war und ein sehr geringes Einkommen hatte. Die Belastung ist aber in Höhe einer günstigen Mietwohnung anzusiedeln. Von Anfang an unserer Beziehung haben wir finanziell aus einem Topf gelebt, haben auch gemeinsame Konten.
Vor einiger Zeit hat mein jetziger Mann etwas Geld geerbt und einen Teil in "mein" Haus gesteckt.
Ich habe mir jetzt öfter die Frage gestellt, wer erbt dieses Haus, wenn meinem Mann etwas passiert?
Seine beiden Kinder sind leider vom Stamme "Nimm" und werden vermutlich alles versuchen, um an Geld zu kommen. Wie gesagt, im Grundbuch stehe nur ich als Eigentümerin, ich hatte nur die Überlegung durch seine Erbschaftsinvestition oder die monatlichen Ratenzahlungen könnte doch so etwas wie ein Anspruch entstanden sein.
Da das Haus noch nicht ab bezahlt ist, müsste ich es eh im Falle des Falles verkaufen. Ich befürchte, dass mir spätestens dann 2 Paar Hände entgegengestreckt werden.
Ist meine Sorge berechtigt?

-- Editiert Assi am 30.11.2013 13:21

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Nein, das Haus gehört Ihnen allein.
Ihr Gatte beteiligt sich lediglich an den allgemeinen Lebenshaltungskosten, mehr nicht.
In Ihrem Fall wäre es angebracht, wenn Sie Gütertrennung vereinbaren würden,denn stirbt Ihr Mann, müssen Sie das gemeinsame Konto mit seinen Kindern teilen.
Und- veranlassen Sie Ihren Gatten eine Risiko-Lebensversicherung abzuschließen. Die kostet nicht viel,
aber Ihre Hypothek wäre damit gedeckt.
Errichten Sie einen gemeinsamen Erbvertrag. Setzen Sie sich gegenseitig als Vorerben, und die gemeinsame Tochter als Nacherbin ein.Denn sollten Sie vorzeitig versterben,erbt Ihr Gatte anteilmäßig, und danach auch seine Kinder.
Darüber sollten Sie nachdenken, das ist keine Rechtsauskunft.Besser berät Sie ein Notar.


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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

..das ist keine Rechtsauskunft.Besser berät Sie ein Notar.
Das ist wohl wahr!

Setzen Sie sich gegenseitig als Vorerben, und die gemeinsame Tochter als Nacherbin ein
Ich finde es ziemlich vermessen, hier Vorschläge zu unterbreiten, dass man die leiblichen Kinder enterben soll. :schock:

In Ihrem Fall wäre es angebracht, wenn Sie Gütertrennung vereinbaren würden,denn stirbt Ihr Mann, müssen Sie das gemeinsame Konto mit seinen Kindern teilen.
Und durch die Vereinbarung der Gütertrennung würde ihr dann das gemeinschaftliche Konto allein zustehen? -
Das ist Quatsch.

Ich habe mir jetzt öfter die Frage gestellt, wer erbt dieses Haus, wenn meinem Mann etwas passiert?
Wenn dein Mann zuerst versterben sollte, gehört das Haus nicht zu seinem Nachlass. Es könnte sein, dass dessen Kinder Ansprüche bzgl. der getätigen Aufwendungen geltend machen.

Lasst euch beim Notar beraten. Das Erb-/Pflichtteilsrecht bei Patchworkfamilien ist nicht so einfach - da gibt es viel zu beachten.



-- Editiert cruncc1 am 30.11.2013 20:11

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Nein, das Haus gehört Ihnen allein.


So weit ist die Antwort richtig. Wenn der Mann verstirbt, gehört das Haus nicht zur Erbmasse.

quote:
Ihr Gatte beteiligt sich lediglich an den allgemeinen Lebenshaltungskosten, mehr nicht.


Das ist falsch. Mindestens die Beteiligung des Mannes am Haus mit dessen Erbschaft gilt als Schenkung, je nach genauen Umständen auch die Abzahlung des Darlehens. Schenkungen können einen Pflichteilergänzungsanspruch für die Erben des Mannes auslösen, nicht jedoch einen Eigentumsanspruch am Haus.

quote:
In Ihrem Fall wäre es angebracht, wenn Sie Gütertrennung vereinbaren würden, denn stirbt Ihr Mann, müssen Sie das gemeinsame Konto mit seinen Kindern teilen.


Die Antwort ist falsch. Die Vereinbarung der Gütertrennung hat keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse.

quote:
Und- veranlassen Sie Ihren Gatten eine Risiko-Lebensversicherung abzuschließen. Die kostet nicht viel, aber Ihre Hypothek wäre damit gedeckt.


Das geht an der Fragestellung vorbei.

quote:
Errichten Sie einen gemeinsamen Erbvertrag. Setzen Sie sich gegenseitig als Vorerben, und die gemeinsame Tochter als Nacherbin ein.Denn sollten Sie vorzeitig versterben,erbt Ihr Gatte anteilmäßig, und danach auch seine Kinder.


Das ist ja eine tolle Empfehlung die bestimmt zu einem heftigen Ehestreit führt. Was sollte denn den Mann veranlassen, einen Erbvertrag zu unterschreiben, bei dem am Ende seine Kinder leer ausgehen. Schließlich hat der Mann auch erhebliche Investitionen in das Haus getätigt und darf daher am Ende doch wohl erwarten, das auch seine Kinder etwas davon haben.

Richtig ist jedoch, dass man sich Gedanken darüber machen sollte, wie die Verteilung nach dem Tod von beiden Ehegatten aussehen soll. Wenn man kein Testament macht, so sind die Ansprüche der Kinder davon abhängig, in welcher Reihenfolgen beide sterben. Sollte der Mann zuerst versterben, bekommen dessen Kinder u.U. nichts.

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