Kosten Erbe ausschlagen?

26. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
Kosten Erbe ausschlagen?

Hallo, mein Onkel ist verstorben und nun habe ich ein Schreiben bekommen dass mein Vater das Erbe ausgeschlagen hat.

Ich möchte ebenso das Erbe ausschlagen aber wohne nicht in der selben Stadt sodass ich jetzt nicht zu dem zuständigen Amtsgericht kann.

Laut dem Schreiben kann ich auch zu meinem für mich zuständigen AG. Dann steht da aber, dass es etwas kosten würde.

Im Internet steht dazu das:
Beim Gericht entstehen für die Erbausschlagung Kosten in Höhe von mindestens 30 Euro. Wie hoch die Gebühr im Einzelfall ausfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Wert des Nachlasses.

Was genau definiert denn den Wert des Nachlasses? Nur positive Werte oder auch Negative? Hat er also 100.000€ Schulden dann wird der Betrag anhand dieses Wertes ermittelt oder wäre dem nur so sollten die 100.000 als Guthaben verfügbar sein?

Alternativ kann ich wohl zum Notar, was mich aber auch Geld kosten würde (müsste ich anrufen und Mal fragen). Also kann ich das Erbe nicht kostenfrei ausschlagen? Ich hatte nie mit meinem Onkel zu tun. Wollte nie was und will auch jetzt nichts und dafür entstehen für mich jetzt trotzdem Kosten? Habe ich das richtig gelesen?

Lg

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Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Also kann ich das Erbe nicht kostenfrei ausschlagen?

Nein.

Zitat:
Alternativ kann ich wohl zum Notar, was mich aber auch Geld kosten würde

Richtig, auch dort fallen Gebühren an. Arbeitest du umsonst?

Die Ausschlagung beim Notar kostet dasselbst wie beim Nachlassgericht, beim Notar fallen zusätzlich Schreibauslagen und UST an.

Da der Nachlass überschuldet ist, beträgt die Gebühr EUR 30,--. Das sollte zu verschmerzen sein oder willst du die Schulden "erben"?

Zitat:
Wollte nie was und will auch jetzt nichts und dafür entstehen für mich jetzt trotzdem Kosten?

Ja, es entstehen trotzdem Kosten!
Zitat:
Hallo, mein Onkel ist verstorben und nun habe ich ein Schreiben bekommen dass mein Vater das Erbe ausgeschlagen hat.

Wenn du zusammen mit deinem Vater die Ausschlagung erklärt hättest, wäre die Gebühr nur einmal angefallen. ;)

-- Editiert von cruncc1 am 26.07.2019 19:43

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#2
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Wenn du zusammen mit deinem Vater die Ausschlagung erklärt hättest, wäre die Gebühr nur einmal angefallen

Taktlos, weil du die familiäre Situation gar nicht einschätzen kannst...

Trotzdem danke für den Hinweis, dass es 30€ bei Überschuldung sind und nicht deutlich mehr. Ich will natürlich keine Schulden erben. Ich will gar nichts erben ;) bin sehr zufrieden mit meinem Leben :)

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Taktlos, weil du die familiäre Situation gar nicht einschätzen kannst...

Es liegt mir fern, deine familiäre Situation in irgendeiner Form einzuschätzen. :augenroll:

Das war lediglich ein Hinweis, wie Gebühren eingespart werden können.
Zitat:
Ich will natürlich keine Schulden erben. Ich will gar nichts erben ;) bin sehr zufrieden mit meinem Leben :)

Dann solltest du so schnell wie möglich ausschlagen, damit das auch so bleibt. ;)
Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen beim zuständigen NG voliegen.

-- Editiert von cruncc1 am 26.07.2019 20:55

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Danke für deine Hilfestellung :)

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Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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