Hallo, mein Onkel ist verstorben und nun habe ich ein Schreiben bekommen dass mein Vater das Erbe
ausgeschlagen hat.
Ich möchte ebenso das Erbe ausschlagen aber wohne nicht in der selben Stadt sodass ich jetzt nicht zu dem zuständigen Amtsgericht kann.
Laut dem Schreiben kann ich auch zu meinem für mich zuständigen AG. Dann steht da aber, dass es etwas kosten würde.
Im Internet steht dazu das:
Beim Gericht entstehen für die Erbausschlagung Kosten in Höhe von mindestens 30 Euro. Wie hoch die Gebühr im Einzelfall ausfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Wert des Nachlasses.
Was genau definiert denn den Wert des Nachlasses? Nur positive Werte oder auch Negative? Hat er also 100.000€ Schulden dann wird der Betrag anhand dieses Wertes ermittelt oder wäre dem nur so sollten die 100.000 als Guthaben verfügbar sein?
Alternativ kann ich wohl zum Notar, was mich aber auch Geld kosten würde (müsste ich anrufen und Mal fragen). Also kann ich das Erbe nicht kostenfrei ausschlagen? Ich hatte nie mit meinem Onkel zu tun. Wollte nie was und will auch jetzt nichts und dafür entstehen für mich jetzt trotzdem Kosten? Habe ich das richtig gelesen?
Lg
Kosten Erbe ausschlagen?
26. Juli 2019
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Frage vom 26. Juli 2019 | 18:28
Von
Status: Schüler (258 Beiträge, 128x hilfreich)
Kosten Erbe ausschlagen?
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#1
Antwort vom 26. Juli 2019 | 19:42
Von
Status: Schlichter (7320 Beiträge, 4323x hilfreich)
Zitat:Also kann ich das Erbe nicht kostenfrei ausschlagen?
Nein.
Zitat:Alternativ kann ich wohl zum Notar, was mich aber auch Geld kosten würde
Richtig, auch dort fallen Gebühren an. Arbeitest du umsonst?
Die Ausschlagung beim Notar kostet dasselbst wie beim Nachlassgericht, beim Notar fallen zusätzlich Schreibauslagen und UST an.
Da der Nachlass überschuldet ist, beträgt die Gebühr EUR 30,--. Das sollte zu verschmerzen sein oder willst du die Schulden "erben"?
Zitat:Wollte nie was und will auch jetzt nichts und dafür entstehen für mich jetzt trotzdem Kosten?
Ja, es entstehen trotzdem Kosten!
Zitat:Hallo, mein Onkel ist verstorben und nun habe ich ein Schreiben bekommen dass mein Vater das Erbe ausgeschlagen hat.
Wenn du zusammen mit deinem Vater die Ausschlagung erklärt hättest, wäre die Gebühr nur einmal angefallen.

-- Editiert von cruncc1 am 26.07.2019 19:43
#2
Antwort vom 26. Juli 2019 | 19:47
Von
Status: Schüler (258 Beiträge, 128x hilfreich)
ZitatWenn du zusammen mit deinem Vater die Ausschlagung erklärt hättest, wäre die Gebühr nur einmal angefallen :
Taktlos, weil du die familiäre Situation gar nicht einschätzen kannst...
Trotzdem danke für den Hinweis, dass es 30€ bei Überschuldung sind und nicht deutlich mehr. Ich will natürlich keine Schulden erben. Ich will gar nichts erben


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#3
Antwort vom 26. Juli 2019 | 20:52
Von
Status: Schlichter (7320 Beiträge, 4323x hilfreich)
Zitat:Taktlos, weil du die familiäre Situation gar nicht einschätzen kannst...
Es liegt mir fern, deine familiäre Situation in irgendeiner Form einzuschätzen.

Das war lediglich ein Hinweis, wie Gebühren eingespart werden können.
Zitat:Ich will natürlich keine Schulden erben. Ich will gar nichts erbenbin sehr zufrieden mit meinem Leben
![]()
Dann solltest du so schnell wie möglich ausschlagen, damit das auch so bleibt.

Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen beim zuständigen NG voliegen.
-- Editiert von cruncc1 am 26.07.2019 20:55
#4
Antwort vom 26. Juli 2019 | 21:03
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