Testament und Patchworkfamilie

11. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)
Testament und Patchworkfamilie

Folgender theoretische Konstellation:

Mutter besitzt ein Einfamilienhaus und möchte das Erbe gern testamentarisch regeln. Das komplizierte daran sei die Patschworkfamilie:
Mutter in 2. Ehe verheiratet, Zugewinngemeinschaft.
1. Kind aus 1. Ehe (gemeinsames Sorgerecht)
2. Kind aus 2. Ehe
jetziger Ehemann hat ebenfalls 1 Kind aus 1. Ehe (bei Mutter lebend)

Die Mutter möchte gern testamentarisch festlegen, das das Haus ihre beiden leiblichen Kinder zu gleichen Teilen erben. Ihr jetziger Ehemann erhält ein lebenslanges Wohnrecht. Soweit dürfte dies kein Problem sein, oder?

Das Kind aus 1. Ehe des Ehemannes erbt von dem Haus nichts, oder habe ich da was übersehen?

Sollten die beiden leiblichen Kinder der Mutter das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so wird der jetzige Ehemann als Vermögensverwalter bestimmt. Hiermit soll (aus gutem Grund) ausgeschlossen werden, dass der Vater des 1. Kindes über das Sorgerecht Zugriff auf den Erbteil erhält. Ist das ausreichend?

Ist es möglich, testamentarisch zu bestimmen, dass das erste Kind trotz des Sorgerechtes beim leibl. Vater weiterhin im Eltern- bzw. dann eigenen Haus zusammen mit seinem Stiefvater und Bruder wohnen bleibt - zumindest bis es über seinen Wohnort selbst bestimmen darf?

Danke für Hinweise und Ratschläge.

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"lg.
R.M. "




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50307 Beiträge, 17600x hilfreich)

Problematisch kann der Fall werden, dass der Ehemann die testmanetarische Erbeinsetzung ausschlägt und stattdessen den Pflichtteil zzgl. Zugewinnausgleich fordert. Es sollte daher über einen notariellen Erbvertrag nachgedacht werden, in dem der Ehemann sich verpflichtet, dem Wusch seiner Ehefrau zuzustimmen und dafür als Gegenleistung das Wohnrecht erhält.

quote:
Sollten die beiden leiblichen Kinder der Mutter das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so wird der jetzige Ehemann als Vermögensverwalter bestimmt. Hiermit soll (aus gutem Grund) ausgeschlossen werden, dass der Vater des 1. Kindes über das Sorgerecht Zugriff auf den Erbteil erhält. Ist das ausreichend?


Der Ehemann sollte als Nachlassverwalter eingesetzt werden.

quote:
Ist es möglich, testamentarisch zu bestimmen, dass das erste Kind trotz des Sorgerechtes beim leibl. Vater weiterhin im Eltern- bzw. dann eigenen Haus zusammen mit seinem Stiefvater und Bruder wohnen bleibt - zumindest bis es über seinen Wohnort selbst bestimmen darf?


Nein.

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)

@hh:
danke erstmal.

Entsteht überhaupt ein Zugewinn, wenn das EFH bereits vor Heirat der Ehefrau allein gehört (Erbe/Schenkung von Eltern)?

Natürlich meinte ich auch Nachlassverwalter, nicht Vermögensverwalter, danke.

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"lg.
R.M. "

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50307 Beiträge, 17600x hilfreich)

Sollte der Wert des Hauses während der Ehe steigen, so fällt diese Wertsteigerung in den Zugewinn.

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#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 516x hilfreich)

Der Zugewinn spielt aber nur bei einer Scheidung eine Rolle und nicht beim Sterben.

Es wäre ja auch noch zu überlegen, ob nicht der Ehemann als Vorerbe eingesetzt wird und die Kinder als Nacherben, damit wäre das Kind des Mannes außen vor.

Und natürlich kann man im Testament Wünsche äußern (Vormund des Kindes soll xy werden), ob das Gericht dem dann folgt, ist eine ganz andere Frage.

Eins ist klar, man kann nicht alles abdecken mit einem Testament.

Und die Frage ist doch, wärest du froh gewesen, mit einem Geschwisterkind eine Zwangserbengemeinschaft zu bilden?

Aber natürlich drücken wir dir die Daumen, dass du bis zur Volljährigkeit deiner Kinder dich an ihnen erfreuen kannst.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50307 Beiträge, 17600x hilfreich)

quote:
Der Zugewinn spielt aber nur bei einer Scheidung eine Rolle und nicht beim Sterben.


Diese Aussage ist falsch für den Fall, dass der Ehegatte enterbt wurde oder sein Erbe ausschlägt.

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