HILFE Umgangsrecht, Umgangsregelung (außergerichtlich)...

22. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
mmüller85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE Umgangsrecht, Umgangsregelung (außergerichtlich)...

Hallo. (EINLEITUNG, Fragen unten....)

Ich bin Vater einer 7-jährigen Tochter. Meine Ex hat sich letztes Jahr nach 10 Jahren Beziehung entschieden unsere kleine Familie innerhalb von 3 Tagen auseinander zu reißen! Wir haben geteiltes Sorgerecht.
Nun ist alles so wie es ist und haben soweit guten Kontakt, allein wegen dem Kind!

Nun ist es seit der Trennung so, dass die kleine jedes Wochenende bei mir ist. Dies ist nicht schriftlich vereinbart sondern wurde einfach so von Anfang an gemacht und es läuft auch soweit gut. Wir wohnen nur wenige Straßen auseinander. Ich hole sie entweder Freitags nach Arbeit oder Samstag Vormittags oder meine Ex bringt sie. Soweit klappt auch die Verständigung und Absprache dazu. Montag früh bringe ich die kleine dann immer in die Schule.

Da es sich um einen eingespielten Rhythmus handelt von Anfang an, dass die kleine jedes WE bei mir ist, sehe ich dies als eine UmgangsREGELUNG und mündliche Vereinbarung.

Meine Ex meinte, wenn Sie am WE mal frei hat, dann will sie das Wochenende TEILEN! Ich hole die kleine dann Samstag Nachmittag/Abend oder Sie bringt sie. Damit war ich einverstanden, WENN SIE mir das rechtzeitig vorher mitteilt das sie frei hat bzw. etwas am WE mit dem Kind plant. Ansonsten gehe ich davon aus, das Kind wie immer das komplette WE bei mir zu haben.

Nun gab es schon mehrmals Situationen wo ich Montags oder im laufe der Woche ihr per whatsapp schrieb, ich hole die kleine dann Freitag Abend nach Arbeit oder eben Samstag Vormittag. Sie meinte dann Sie sind Samstag unterwegs. Sie hatte also schon etwas geplant, dass die Kita Freundin von meiner kleinen mit Mama am Samstag kommen!!, das ohne vorherige Absprache und ich konnte entsprechend auch nur mit einem halben WE rechnen. Ich meinte, das dafür in der Woche Nachmittags auch Zeit ist und sich die zwei kleinen sowieso jeden Tag in der Kita sehen und auch ums Eck wohnen"... und ich die kleine Freitag hole! Sie sagte "Nein, du kriegst das Kind nicht!" (eben erst Samstag Nachmittag/Abend)...

Meine Frage: Auch wenn nicht der Umgang gerichtlich festgelegt ist, kann die Kindesmutter in solch "nichtigen" Dingen die bestehende Umgangsregelung von sich aus verändern, mir das Kind "verneinen", also von sich aus in die Umgangsregelung willkürlich eingreifen?

Weiter...Hat Ihre beste und einzige Freundin, Ihre Arbeitskollegin unserem Kind eine Zuckertüte mit Bilder von Baby bis heute gebastelt,, nur mit Mama und keins mit Papa. Außerdem hat die Mutter meiner Ex , mich mal vor den Augen des Kindes aus einem gemeinsamen Foto (Kind, Ex und Ich) ausgeschnitten. Beide Dinge fand mein Kind "gemein" und "schade" (Ihre Worte!)!
Ich finde dies (selbst schweres Scheidungskind) auch absolut unterirdisch!

Meine Frage: Was hätte man in solchen Situationen, wo Großeltern oder Bekannte wie Freunde, das andere Elternteil als "schlecht" darstellen oder solche Dinge tun wie aus Fotos ausschneiden vor den Augen des Kindes, was psychologisch sicher nicht förderlich ist für ein Trennungskind, für Möglichkeiten, sollte sich so etwas in ähnlichen Vorfällen wiederholen?

Ist etwas viel Text, ich würde mich dennoch über fachlich/sachliche Antworten freuen....

Vielen Dank

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pellegeen
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Manchmal fährt man besser, nicht überall schlechtes sehen zu wollen. Die Mutter schickt das Kind jedes Wochenende zum Papa - bis auf die Zeiten, wo es gerne etwas mit Freunden machen möchte. Nennt man auch "Leben". Wird in der Pubertät noch schlimmer. Da wollen sie dann nichts mehr mit den UNCOOLEN Eltern machen.

Also Krönchen richten und weitermachen! Alles schick!

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#2
 Von 
mmüller85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau das ist eine Antwort die nichts beantwortet und nichts mit den Fragen zu tun hat! Und es war kein Wunsch des Kindes und hat somit mit Pubertät nichts zu tun! Trotzdem Danke!

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#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1411 Beiträge, 531x hilfreich)

Du kannst natürlich nun zum JA und zum Gericht, um eine rechtsverbindliche Umgangsregelung herbeizuführen.

Allerdings läufst du dann Gefahr, dass das Gericht ,dann die "übliche" Regelung ausspuckt und festhält, dass das Kind das Recht hat abwechseln das Wochenende komplett bei Papa oder Mama zu verbringen. Dann hättest du sie nur noch 14-tägig und natürlich die Hälfte der Ferien. Auch die Mutter hat das Recht mal Freizeit mit dem Kind zu verbringen und eben nicht nur den "Alltag" zu übernehmen.

Es wäre gut ,wenn du dir dann auch schonmal Gedanken machst, wie die Betreuungstechnisch deine Hälfte der Schulferien abdecken kannst.

Was die Fotos angeht. Ich denke, man wollte dich einfach nicht um Erlaubnis fragen, ob man Fotos mit dir darauf verwenden darf. Durch den Sturm im Wasserglas in Sachen DSGVO haben die meisten Menschen inzwischen Angst vor irgewndwelchen negativen Folgen, wenn sie ungefragt Bilder verwenden. (allo umgedreht hätte dann deine Frage wohl gelautet:"darf die KM oder deren Freundin Fotos von mir und unserem Kind einfach so benutzen)

Das Rausschneiden durch die Oma ist sicher nicht gut, aber lässt sich kaum verhindern. Da kann man dem Kind wohl nur erklären, dass Erwachsene manchmal blöde Dinge tun, wenn sie sauer sind.

-- Editiert von ratlose mama am 23.08.2018 06:54

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)

So wie du schreibst, hast du kein Problem damit, wenn die Mutter das Abholen fürs WE mit dir abspricht, das ist auch gut so. Es ist unverständlich, warum die Mutter so wenig kooperiert und erwartet, dass du ihre Hauruckpläne tolerierst. Das Verhalten der Großmutter ist schlicht dumm und diesen Charakterzug hat sie wohl an die eigene Tochter weitergegeben....

Hier schließe ich mich ratlosemama mit ihrer Prognose zu einer 14-Tage-Regelung durch das Gericht an. Allerdings könnte es auch so sein, dass die Kindesmutter im Grund ganz glücklich mit den kinderfreien Wochenenden ist und ihr eine solche Regelung gar nicht recht wäre......man weiß es nicht, das kannst du sicher besser einschätzen.

Ansonsten sollte man den Ball zum Wohl des Kindes flach halten, auch wenns schwer fällt. In ein paar Jahren wird deine Tochter das Verhalten der Mutter und Großmutter ganz gut reflektieren können und zu schätzen wissen, dass du die Situation ruhig gehalten hast.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

hier sollten alle Beteiligten KV, KM + Großeltern mal ein Buch lesen.

google trennung eltern kinderbücher

kaufen,durchlesen und dann den anderen zum lesen geben.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mmüller85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort(en). Ich würde allein zum Wohle des Kindes ungerne einen gerichtlichen Weg gehen, denn ich kenne das selbst von mir als Kind! Ich bin ja auch froh, das nach der unterirdischen Blitztrennung durch meine Ex soweit alles läuft bis auf gewisse Situationen. Dann muss man es eben so nehmen nach dem Motto was mir das Jugendamt damals sagte "Moralisch haben sie ja recht, aber am Ende sind sie der Arsch"!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40765 Beiträge, 14416x hilfreich)

Ich vermisse Gedanken über das Kindeswohl. Bei allem Verständnis für das seelische Leid des Vaters, also stundenweises betreuen, kein zusammenhängendes Wochenende bei Vater oder Mutter, keine Planungsfelxibilität, sorry, das lässt sich auch im Kindesinteresse nicht lange durchhalten. Und wenn das Kind bei seinen Kumpels immer sagen muss, sorry, das geht nicht, weil Papa-Zeit, dann ist das Kind ganz schnell im Aus.

Ich würde versuchen, eine vernünftige Lösung zu finden. Und da bietet sich das 2. Wochenende an, zusätzlich gibt es ja noch Brückentage, etwa 12 Wochen Ferien im Jahr. Und das Kind ist ja nicht mehr ganz klein. Auch die Bedürfnisse ändern sich. Umgangsregelungen sind immer nur Regelungen für den Zeitraum xy. Und sie müssen nicht nur mit den Bedürfnissen des Kindes, sondern auch mit denen der Eltern vereinbar sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)

Das Kindeswohl hat der TE hier voll im Auge und weil:

Zitat:
Wir wohnen nur wenige Straßen auseinander.
,

ist das hier kein Problem:

Zitat:

Und wenn das Kind bei seinen Kumpels immer sagen muss, sorry, das geht nicht, weil Papa-Zeit, dann ist das Kind ganz schnell im Aus.


da die Weg nicht weit sind.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mmüller85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Tochter sieht täglich ihre Freunde sowohl in der Schule als auch Nachmittags und wenn sie am Wochenende bei mir ist mit Nachbarskindern spielen etc. Darum geht es also nicht sondern um die gestellten Fragen...

"Ich vermisse Gedanken über das Kindeswohl. Bei allem Verständnis für das seelische Leid des Vaters, also stundenweises betreuen, kein zusammenhängendes Wochenende bei Vater oder Mutter, keine Planungsfelxibilität, sorry, das lässt sich auch im Kindesinteresse nicht lange durchhalten"...

Genau darum geht es ja!!!

-- Editiert von mmüller85 am 23.08.2018 13:03

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1411 Beiträge, 531x hilfreich)

Wenn es darum geht, warum dann nicht einfach fest absprechen:

Kind ist an den geraden WE von Freitag Mittag nach der Schule bis Sonntag abend (oder Montag morgen zur Schule) bei Papa, in den ungeraden Wochen, dann noch an einem Nachmittag von Schulschluß bis 18 oder 19 Uhr.

An den ungerade WE ist das Kind dann bei Mama.

So hat jeder Elternteil Planungssicherheit. Sowohl für die kinderfreien, als auch die Kinderwochenenden.

So hat jeder Elternteil seine Wochenende mit Kind, die er dann mit Unternehmungen verplanen kann. Und bei besonderen Ereignissen (90. von Oma, Hochzeit vom Patenonkel) kann man ja rechtzeitig wegen WE-Tausch sich absprechen.

Evtl. wäre bei der geringen Entfernung auch ein Wechselmodell möglich. Dann hätten beide Elternteile gleichviel Zeit an Bespaßung und Alltagsernst

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 191x hilfreich)

@ratlose Mama
Hast du eigentlich die bisherige Regelung verstanden?
Das Kind ist JEDES Wochenende beim Papa nur ab und an fällt der Mutter ein, dass sie etwas mit dem Kind unternehmen will und teilt das dem Vater teilweise sehr kurzfristig mit wenn er die Abholzeit absprechen will
Er will das Kind nicht nur jedes 2. WE sehen, er will rechtzeitige Absprachen damit er entsprechend planen kann.
Ich kann mir vorstellen, dass auch eine kurzfristige Umplanung bei unvorhergesehen Ereignissen/Planungen problemlos möglich ist - nur sollte hier die Mutter aktiv werden und nicht erst auf Nachfragen reagieren
und es sollten Ausnahmen sein.

@mmüller
sie kann - leider
aber deine Tochter geht bereits zur Schule und mit jedem Jahr wird sie ihre eigene Meinung mehr vertreten (z.B. ob sie jetzt mit der Mutter am Samstag shoppen gehen will oder eben lieber zu dir) - gerade wenn sie die meisten Unternehmungen durch die räumliche Nähe auch von dir aus starten kann.

Was da Freundin und Schwiegermutter treiben hat die Kleine ja auch schon kapiert.
Also tief durchatmen, Kopf schütteln über das kindische Gehabe und weitermachen.

Kleine Hexe

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1411 Beiträge, 531x hilfreich)

@kleine Hexe:

Ja, ich habe die bisherige Umgangsregelung gelesen und verstanden.

Nur scheint sie ja nicht mehr gut zu funktionieren, weil die Mutter zu spät Bescheid gibt, wenn sie ein Wochenende frei hat und das Kind auch mal bei sich haben will.

Gerichtlich liese sich aber ein "jedes Wochenende ist Papazeit" eben nicht durchsetzen. Sowohl Vater als auch Mutter haben nunmal durchaus das Recht Wochenenden mit dem Kind zu verbringen. Und das Kind sollte eben auch die Möglichkeit haben sowohl Papa als auch Mama entspannt am Wochenende zu erleben und eben nicht nur die Aufteilung "Mama ist unter der Woche für den Alltag zuständig" und "mit Papa mache ich jedes Wochenende Spaßprogramm"

Von daher würde ich mir Gedanken, um andere Möglichkeite der Ausgestaltung machen.

Wenn die Mutter eben kurzfristig erst etwas mitteilt, bleibt ihm nur übrig das weiter zu akzeptieren und damit die bisherige Regelung nicht zu gefährden oder eben versuchen das "festzuzurren" und damit wird er spätestens vor Geticht scheitern

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