BFS Risk & Collection GmbH / Paypal Europe

17. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
sgt_pecker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
BFS Risk & Collection GmbH / Paypal Europe

Hallo, wg. Umzug hatte ich im Monat Dez. 2014-Jan.2015 keinen Internet Anschluss,- durch eine Rückbuchung auf meinem P-Konto der Norisbank wurde ich Aufmerksam das sich mein Paypal Konto im Minus von 14,99EUR (inkl. Paypal Mahnkosten v. 5EUR) befand.
Ich bat per Einschreiben an Paypal Eureope am 09.01.2015 um Überweisungsdaten um einen Ausgleich herzustellen. Dieses Schreiben wurde bis dato NICHT beantwortet. Seit Anfang Febr. wieder Internetanschluss u. ich konnte mein Paypalkonto per Banküberweisung am 03.02.2015 inkl. der 5 Euro Mahnkosten ausgleichen.
Am 06.02. erhielt ich ein Inkasso Anschreiben (datiert auf 03.02.2015) der Fa.BFS Risk & Collection GmbH. Adressiert an meine alte Anschrift (wurde per Post an mich mit entspr. Verzögerung zugestellt.).

Hauptforderung: 14,99 EUR
5,00 Prozentpunkte bis 12.02.2015: 0,02 EUR
Reduzierte Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB , 0,60 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: 27 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 5,40 EUR

Das Schreiben habe ich am 06.02.2015 per Einschreiben mit WIDERSPRUCH beantwortet mit Kopie Anschreiben an Paypal u. Kopie Kto Auszug u. die Info das der Betrag bereits beglichen wurde. Außerdem teilte ich meine neue Anschrift mit.
BFS Antwortete. Allerdings wieder an meine alte Anschrift. Datiert am 11.02.2015 u. Eingang hier bei mir am 16.02.2015.
Man gibt mir eine Gelegenheit den Restbetrag (14,99EUR wurde abgezogen) von nun 37,42 EUR bis zum 21.02.2015 zu überweisen. Für den Fall das ich nicht rechtzeitig zahle sei man schon jetzt beauftragt, das gerichtliche Mahnverfahren ohne weitere Ankündigung gegen mich einzuleiten.

Hier die aktuelle Forderungsaufstellung BFS v. 11.02.2015:

25.12.2014: Diensleistungsvertrag: 14,99 EUR
31.01.2015: Gläubigermahnspesen: 5 EUR
03.02.2015: Inkassogrundvergütung: 27 EUR
03.02.2015: Auslagen IKU vorger.: 5,40 EUR
04.02.2015: Direktzahlung: -14,99 EUR
09.02.2015: 4,17% (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 14,99 vom 30.01.2015-09.02.2015: 0,02 EUR
10.02.2015: Forderungsstand: 37,42 EUR
zzgl. 5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz Zinsen aus 14,99 EUR ab 11.02.2015 (=unter einem Cent täglich)

Kann mir jemand sagen ob das hier alles mit rechten Dingen zugeht? Es ist ja nicht so das ich mich nicht um den Ausgleich des Ktos gekümmert habe (siehe Einschreiben an Paypal Europe v. 09.01.2015 welches bisher nicht beantwortet wurde....). Außerdem wurde meine Überwseisung am 03.02.2015 ausgeführt u. nicht wie BFS aufgelistet hat am 04.02.2015.

Um keine große Brieffreundschaft mit dem Unternehmen BFS zu anzufangen, habe ich heute bei meinem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe gestellt....

Wer hat noch Erfarhungen mit der Fa. BFS gemacht ??? Freue mich über eure Antworten, DANKE !!!!

-- Editiert sgt_pecker am 17.02.2015 08:46

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

14,99 plus 5 € Mahngebühren wurden nicht ans Inkassobüro sondern auf das paypal Konto überwiesen ?

Kannst Du Dich noch bei paypal einloggen ?

Auf der BFS Abrechnung tauchen die 5 € nicht auf ?

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde einfach die weiteren Briefe von BFS ignorieren. Dir hilft im Übrigen das BGB. Stichwort Annahmeverzug.

quote:
Um keine große Brieffreundschaft mit dem Unternehmen BFS zu anzufangen, habe ich heute bei meinem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe gestellt....

Eigentlich überflüssig, denn noch ist es nicht vor Gericht. Einem gerichtlichen Mahnbescheid kann man einfach widersprechen und dass das danach jemals eingeklagt wird, ist eher unwahrscheinlich.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sgt_pecker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe 14,99 EUR überwiesen, der Betrag enthält bereits 5 Euro Kosten Seitens Paypal. Auf der BFS Forderung werden lediglich Diensleistungsvertrag: 14,99 EUR
u. Gläubigermahnspesen: 5 EUR aufgeführt.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sgt_pecker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Interessant das Stichwort BGB "Annahmeverzug" (§ 293 ff. BGB ). Heute gab's direkt einen Anruf vom Amtsgericht (Antrag auf Prozesskostenhilfe), ich solle alle Unterlagen nach Erhalt des Mahnbescheids direkt dem Widerruf beilegen, es würde dann direkt an das Mahngericht weitergeleitet.

Die 5 Euro Kosten des Gläubigers die sich in den 14,99 Eur befinden sind die Kosten der nicht ausgeführten Überweisung.

- Sollte ich jetzt vorab zur Sicherheit nochmal 5 Euro freiwillige Mahnkosten überweisen?
- An wen?? (Habe nur die Bankverbindung v. BFS....)
- Was für ein Betreff/Verwendungszeck wähle ich aus (zb: Aktzeichen + Mahnkosten Erstattung) ??

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Sollte ich jetzt vorab zur Sicherheit nochmal 5 Euro freiwillige Mahnkosten überweisen?

Wieso? Die weiteren Mahngebühren waren doch nicht dein Verschulden. Es kommt vor, dass man beim Umzug mal einige Zeit kein Internet hat.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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