Eplus/Transcom

8. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.07.2011 16:42:17
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Eplus/Transcom

Hallo!

So wie fang ich an, also, ich war von 2005 bis 2009 Vertragskunde bei Eplus und hatte den Time & More 50 Web Edition" Tarif mit 15 Euro monatlich. Habe mich dann entschieden meinen Eplusvertrag fristgerecht zu kündigen, was auch alles reibungslos ablief. Dann plötzlich kam die letzte Telefonrechnung von knapp 500 Euro, da hat mich erstmal der Schlag getroffen. Nach weiterem lesen der Rechnung sah ich dann, dass es sich um Gprs Gebühren handelten. Habe natürlich gleich Eplus per Mail kontaktiert, da mir die Anrufe ziemlich teuer gekommen wären über deren Hotline. Aber von denen kam nix zurück. Hab dann gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt und lediglich die normalen 15Euro, bzw 10 Euro, da das Monat noch nicht ganz um war, überwiesen. Es dauerte ewig bis der erste Brief von Eplus kam, mit der Aussage, dass sich darum gekümmert würde. Das Kümmern sah dann so aus, dass noch paar Wochen die erste Mahnung eintrudelte. Die habe ich nicht beachtet, da ich mir keiner Schuld bewusst war und immer noch nicht bin. Irgendwann kam dann auch Inkasso mit der Aufforderung den Betrag zu zahlen, was ich aber nicht einsah, deshalb hab ich auch dort erneut Widerspruch eingelegt. Das war im März 2010. Dann war Ruhe, bis zum 27.November 2010, da bekam ich ein Gerichtsschreiben, dass eben Eplus/Transcom das Geld wollen usw, und dass man das schriftliche Verfahren bevorzugt seitens der Transcom und dass ich innerhalb von 2 Wochen schriftliche Klageerwiderung einreichen soll. Was muss ich da schreiben?
Nochmal zur Aufklärung: Eplus wirft mir vor am 3.August 2009 um 11 Uhr auf wap.eplus.de gesurft zu sein, das letztendlich knapp 400MB verursacht haben soll. Zu dieser Zeit war ich allerdings mitten auf der Autobahn bei Leipzig. Ich habe in den knapp 5 Jahren Eplus höchstens für 5 Euro gesurft bzw mal kurz was gegoogelt, und jetzt kommen mir die mit so einer hohen Rechnung??


Danke schon mal für Eure Ratschläge :)

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-- Editiert am 08.12.2010 00:39

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11 Antworten
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#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:

Ich bin jetzt kein ausgewiesener IT Experte, aber wenn Sie vergessen hatten den WAP Dienst auszuschalten, dann wählt der sich automatisch in das angeforderte Netz ein. Das tut der leider auch dann, wenn Sie auf der Autobahn unterwegs sind.
Ein Bekannter hat mal 8000 Euro versemmelt, weil er in Spanien den WAP Dienst vergessen hatte.
Meiner Meinung nach können Sie sich auch nicht auf den ursprünglichen Tarif berufen, da dieser nur in Verbindung mit anderen Leistungen, wie der Telefonie, angeboten wird.
Für mich hört sich das nach einem teuren Versehen und einer vergleichsweisen Lösung an ...
Aber sicher gibt es hier Experten, die sich besser mit den WAP Diensten auskennen.

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kannst Du mal die Klageschrift verlinken ?
(Namen - Anschrift abdecken )
Schon detailiert schriftlich im Vorfeld mit Telko/Inkasso/RA kommuniziert ? z.b Prüfprotokoll gem TKG eingefordert
Ein sehr gutes Forum ist http://forum.computerbetrug.de/

lg

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Hab dann gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt

Hoffentlich nachweisbar? Dann wäre alles ok, denn die Rechnung ist strittig, Eplus muß die Nutzung belegen und Nachweis liefern. Erfolgt das nicht, was bei scheidenden Kunden auch gerne vergessen wird, dann wird die Klage vor Gericht kaum Erfolg haben. Ich würde als Normalsterblicher mündliches Verfahren beantragen. Das bringt die Unternehmen mehr ins Schleudern und wer gut vorbereitet argumentiert, gewinnt locker gegen einen schlecht vorbereiteten Advokaten. Formfehler im mündlichen (Schnell-)Verfahren sind weniger nachteilig.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Ich würde als Normalsterblicher mündliches Verfahren beantragen. Das bringt die Unternehmen mehr ins Schleudern und wer gut vorbereitet argumentiert, gewinnt locker gegen einen schlecht vorbereiteten Advokaten.
Wer hat Ihnen denn das erzählt!? :)
Die IKU der Telekommunikationsanbieter beauftragen Kanzleien. Diese machen (fast) nichts Anderes, als diese Fälle. Und Sie glauben, die kann man so ins Schleudern bringen!? :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Aber sicher :grins:
Als eine dieser Profi´s gegen mich verloren hat, fragte er aus welcher Kanzlei ich käme :smoke:
Der hat vielleicht geguckt als er endlich kapierte gegen den Gegner in Person verloren zu haben. :grins:
Die mündlichen Verhandlungen verlaufen im Turboverfahren und die Vorbereitung der "Profis" hapert an unrichtigen und unvollständigen Unterlagen dank windiger oder unfähiger Mandanten. Das kann jeder Laie mit IQ >80 aufdecken und seine Einwände in Anträge packen. Mit etwas Sympathie des Richters, der sich über die letzte Handyrechnung geärgert hat, klappt das meist prima.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 09.12.2010 15:15

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#6
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ja klar - sehr überzeugend ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#7
 Von 
guest-12328.07.2011 16:42:17
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Hoffentlich nachweisbar?



Natürlich, habe Fotos davon gemacht :) und hab ja ein Antwortschreiben darauf bekommen, eben weil ich Widersprch eingelegt habe. Mir persönlich wäre auch eine mündliche Anhörung/Verhandlung lieber, aber Eplus/Transcom oder wer auch immer bestehen ausdrücklich auf ein schriftliches Verfahren. Werde bei Gelegenheit mal den EVN von Eplus und die Klageschrift hier reinstellen.

Danke schon mal für die ausführlichen Antworten ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Werde bei Gelegenheit mal den EVN von Eplus und die Klageschrift hier reinstellen.

Das solltest du eventuell etwas schneller machen?:
quote:
dass ich innerhalb von 2 Wochen schriftliche Klageerwiderung einreichen soll. Was muss ich da schreiben?






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

O ja, allerdings!

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#10
 Von 
guest-12310.12.2010 08:26:13
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Was muss ich da schreiben?


Ich würde unabhängig von der Meinung des Gegners eine mündl. Verhandlung beantragen. Kurz und knapp auf den Sachverhalt der strittigen Forderung(nur mit Kopie der Reklamation) hinweisen und das die Klage abzuweisen ist, da ein Rechnungsfehler vorliegt.
Sachlich, nüchtern, kurz und emotionslos!!!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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