Hallo,
es geht im Weiteren um eine Forderung aus dem Jahre 2019. Es handelt sich bei der Kaufsumme um 14,40 €, die Klarna geltend macht und die offensichtlich nicht beglichen wurden. Die Sache wurde von Klarna an Pairfinance weitergegeben. Wieso ich die Forderung nicht beglichen habe, kann ich nicht mehr sagen.
Im Jahre 2019 erhielt ich von Pairfinance bereits die Androhung eines gerichtl. Mahnverfahrens, hierzu kam es aber trotz Ankündigung nicht. Auch im weiteren Verlauf wurde das gedroht... "aus diesem Grund werden wir nunmehr final prüfen, ....".
Forderungsverkauf, Anfang 2020: Die Forderung von Klarna wurde an Liquandum Capital verkauft, wird aber weiter über Pairfinance eingetrieben.
Anschließend erhielt ich bis Juli ausschließlich automatisierte E-Mails. Dutzende.
Nun, kurz vor Verjährung, wurde an Weihnachten ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt.
Hauptforderung gem. Kaufvertrag NummerHierNummerDa vom XX.XX.19 - 14,40 €
Gerichtskosten, Gebühr - 36,00 €
Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren, Vergütung Inkassodienstleistung für die Vertretung des Antragstellers im Mahnverfahren - 29,55 €
Nebenforderung, Mahnkosten: 3,60 €
Nebenforderung, Inkassokosten: 70,20 €
Ingesamt: 153,75 €
Ich denke nicht, dass ich die Hauptforderung je beglichen habe... wobei ich das auch nochmal überprüfen werde. Mir kommen allerdings die Beträge, die das Inkasso für das Einspeisen in ihr System verlangt, ziemlich überhöht vor. Vielleicht kann mir jemand helfen und sagen, wie hier vorzugehen ist?
-- Editiert von User am 29. Dezember 2022 11:37
Mahnbescheid bei Forderungsverkauf & Inkassokosten
29. Dezember 2022
Thema abonnieren
Frage vom 29. Dezember 2022 | 11:37
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid bei Forderungsverkauf & Inkassokosten
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 12:16
Von
Status: Master (4057 Beiträge, 883x hilfreich)
ZitatForderungsverkauf, Anfang 2020: :
Wann wurde man von wem darüber informiert?
Zitatwurde an Weihnachten ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt. :
Wer ist Gläubiger und wer ist Antragssteller?
ZitatIch denke nicht, dass ich die Hauptforderung je beglichen habe... wobei ich das auch nochmal überprüfen werde. :
Das sollte man natürlich als erstes machen.

#2
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 12:24
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWann wurde man von wem darüber informiert? :
Wie im Post steht: Anfang 2020. Informiert wurde von Pairfinance selbst, per E-Mail.
ZitatWer ist Gläubiger und wer ist Antragssteller? :
Antragsteller ist Liquandum Capital, PairFinance ist Prozessbevollmächtigte.
-- Editiert von User am 29. Dezember 2022 12:25
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#3
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 12:53
Von
Status: Student (2015 Beiträge, 630x hilfreich)
ZitatGerichtskosten, Gebühr - 36,00 € :
Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren, Vergütung Inkassodienstleistung für die Vertretung des Antragstellers im Mahnverfahren - 29,55 €
Nebenforderung, Mahnkosten: 3,60 €
Nebenforderung, Inkassokosten: 70,20 €
Alle Kosten sind iO und nicht überhöht.
#4
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 12:58
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAlle Kosten sind iO und nicht überhöht. :
Über 70 € an Inkassokosten bei einer Forderung von 14 Euro?
#5
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 15:15
Von
Status: Unbeschreiblich (109319 Beiträge, 38286x hilfreich)
ZitatÜber 70 € an Inkassokosten bei einer Forderung von 14 Euro? :
Von 0,00001 EUR bis 500 EUR sind die Gebühren gleich.
ZitatIch denke nicht, dass ich die Hauptforderung je beglichen habe... wobei ich das auch nochmal überprüfen werde. :
Dann sollte man das mal zügigst machen ... sonst war das teures Lehrgeld ...
#6
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 15:35
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVon 0,00001 EUR bis 500 EUR sind die Gebühren gleich. :
Das neue Gesetz mit einem eigenen Satz für Fälle unter 30 Euronen gilt für diesen Altfall folglich nicht?
#7
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 16:37
Von
Status: Student (2015 Beiträge, 630x hilfreich)
ZitatDas neue Gesetz mit einem eigenen Satz für Fälle unter 30 Euronen gilt für diesen Altfall folglich nicht? :
Wo soll stehen, dass es einen eigenen Satz für Forderungen unter 30 EUR gibt?
Davon abgesehen gilt für diese FO der alte Satz, da die Änderung erst kürzlich war.
#8
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 16:50
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWo soll stehen, dass es einen eigenen Satz für Forderungen unter 30 EUR gibt? :
Davon abgesehen gilt für diese FO der alte Satz, da die Änderung erst kürzlich war.
Dann weißt Du ja, worauf ich mich bezogen habe. Dumme Frage.
#9
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 17:02
Von
Status: Unbeschreiblich (109319 Beiträge, 38286x hilfreich)
ZitatDas neue Gesetz mit einem eigenen Satz für Fälle unter 30 Euronen gilt für diesen Altfall folglich nicht? :
Wie kommt man denn darauf?
Ein derartiges Gesetz gibt es nicht, es gibt nur die Inkassorechtsreform. Und die würde einem hier auch nicht helfen.
#10
Antwort vom 3. Januar 2023 | 13:08
Von
Status: Lehrling (1618 Beiträge, 256x hilfreich)
Ist da nicht eine Kostendopplung?
Da sind zwei Positionen für Inkassokosten drin.
#11
Antwort vom 3. Januar 2023 | 16:05
Von
Status: Student (2015 Beiträge, 630x hilfreich)
Logisch sind da 2x Kosten vom IB aufgeführt. Einmal für die Beauftragung und einmal für die MB Beantragung.
#12
Antwort vom 3. Januar 2023 | 21:08
Von
Status: Praktikant (728 Beiträge, 226x hilfreich)
Sehe ich genau so.ZitatIst da nicht eine Kostendopplung? :
Da sind zwei Positionen für Inkassokosten drin.
Das dürfen wir nicht. Die Beratung in solchen Fällen ist Rechtsanwälten vorbehalten. Wir können dir nur sagen, was wir in so einem Fall tun würden. Hätte ich so einen Mahnbescheid erhalten, würde ich, sofern die Prüfung meiner Unterlagen ergibt, dass bereits bezahlt wurde, dem Mahnbescheid und ansonsten den Nebenkosten komplett widersprechen, da:ZitatVielleicht kann mir jemand helfen und sagen, wie hier vorzugehen ist? :
Bei Mahnungen ausschließlich per Mail fallen keine erstattungsfähigen Mahnkosten an. Bei den Inkassokosten würde ich (später) so argumentieren:ZitatAnschließend erhielt ich bis Juli ausschließlich automatisierte E-Mails. Dutzende. :
Nebenforderung, Mahnkosten: 3,60 €
Nebenforderung, Inkassokosten: 70,20 €
1. Das sind die Inkassokosten von Klarna, welche wegen Forderungsverkauf nicht im Namen der Liquandum eingefordert werden dürfen. Alternativ:
2. Liquandum und Pairfinance gehören offenbar den selben Eigentümern und daher liegt verstecktes Konzerninkasso vor, wodurch die außergerichtlichen Inkassokosten nicht erstattbar wären. Alternativ, wenn das auch nicht zieht:
3. Es liegt verbotene Kostendopplung vor. Das beträfe dann aber "nur" die 29,55 € (welche zum Abzug kommen sollten).
Mag sein. Das Argument mit der Kostendopplung zieht meiner Meinung nach trotzdem, da mit den Inkassogebühren insgesamt der komplette Fall einschließlich des Mahnbescheidantrags abgegolten sein sollte (darauf beziehe ich mich mit 3.).ZitatLogisch sind da 2x Kosten vom IB aufgeführt. Einmal für die Beauftragung und einmal für die MB Beantragung. :
#13
Antwort vom 3. Januar 2023 | 23:31
Von
Status: Unbeschreiblich (109319 Beiträge, 38286x hilfreich)
ZitatDas Argument mit der Kostendopplung zieht meiner Meinung nach trotzdem, da mit den Inkassogebühren insgesamt der komplette Fall einschließlich des Mahnbescheidantrags abgegolten sein sollte (darauf beziehe ich mich mit 3.). :
Dummerweise sehen Gesetzgeber und Gerichtes das durchaus gegenteilig ...
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