Hallo liebe Community,
ich habe vor ein paar Jahren finanzielle Probleme gehabt und konnte dann eine Rechnung nicht zahlen. Die ganze Palette runter mit Gerichtsvollzieher und Pfändung kam auf mich zu aber ich hatte ja nix was man mir nehmen konnte.
Nun liegt seit letzten Jahr auf mein P Konto eine Pfändung von dem Unternehmen. Ich bin mittlerweile Erwerbstätig aber immernoch unter der Pfändungsgrenze. Ich will hiervon aber nun meine Schulden tilgen.
Habe also Kontakt mit Creditreform aufgenommen. Jetzt sind aber innerhalb eines nicht ganzen Jahres 100 Euro mehr dazu gekommen. Auf meinem Konto liegt eine Forderung von ca. 380€ und man will hier jetzt nach der Ratenzahlungsvereinbarung 500 €. Dazu laufen alle Zinsen weiter.
Ich habe das Gefühl das selbst mit einer Ratenzahlung ich nie von diesen Schulden runter komme wenn das so weiter geht.
Meine Frage ist nun wie weit solche Kosten sich steigern dürfen? Ich wollte doch nur die Pfändung vom Konto tilgen.
Mit freundlichen Grüßen
Titel, Pfändung und weitere Kosten
Post vom Inkassobüro?
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Lass dir doch einmal ein Forderungskonto aushändigen. Also eine Art Kontoauszug deiner Schulden bei dem Unternehmen. Dann kann man genauer drüber schauen, was da drin ist und was seine Berechtigung verdient hat und was nicht.
Bei Ratenzahlungen wird ggf. nochmal eine "Ratenzahlungsgebühr" ausgelöst. Die kannst du vermeiden, wenn du das Geld in der Keksdose (nicht auf dem P-Konto) ansparst und dann am Ende alles, was berechtigt ist, auf einmal bezahlst.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Ja das mit dem ansparen und Zahlen wäre ne tolle Lösung. Leider haben die mir schon wieder aktuell (hatte sich überschnitten mit meiner Anfrage) damit gedroht mir wieder den Gerichtsvollzieher zu schicken wenn ich nicht innerhalb von 10 Tagen zahle.
Da ich mittlerweile nicht mehr alleine wohne möchte ich das auf jeden Fall verhindern.
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Mit welcher Begründung wollen die dir den GV vorbeischicken? Wann war er zuletzt bei dir? Hast du eine Vermögensauskunft abgegeben? Wenn ja, wann genau? Was genau hattest du denen geschrieben, als du Kontakt aufgenommen hast?
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quote:
Mit welcher Begründung wollen die dir den GV vorbeischicken?
Dazu braucht man keine.
Kommt drauf an. Wenn bereits eine Vermögensauskunft abgegeben wurde und man in weniger als zwei Jahren erneut eine abverlangt, braucht man durchaus eine Begründung bzw. muss eine Veränderung glaubhaft machen. Die wäre zwar mit der Arbeitsaufnahme gegeben, aber deswegen frage ich ja.
Es geht auch ein wenig um die Einschätzung, ob das nur ein Bluff ist. Viele Inkassos schreiben das gerne, weil Papier geduldig ist. Sie scheuen sich aber davor, den GV tatsächlich immer wieder zu beauftragen, wenn beim Schuldner eigentlich nichts zu holen ist. Sie müssen das Geld ja vorstrecken und vielleicht sehen die es am Ende, wenn der Schuldner in Insolvenz mit RSB geht, nie wieder...
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-- Editiert mepeisen am 24.06.2014 17:29
Der Gerichtsvollzieher macht aber noch mehr als nur die EV abnehmen. Wenn ich ihn 10 Tage nach der EV wieder zum Schuldner schicke dann wird er dort auch erscheinen. Nicht unbedingt sinnvoll aber die EV bietet keinen Schutz vor Vollstreckungen.
quote:Die Wahrscheinlichkeit das die Vollstreckungen dann fruchtlos sein werden ist bei so einem Gläubiger nicht gering
Nicht unbedingt sinnvoll aber die EV bietet keinen Schutz vor Vollstreckungen.
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
Ja und nein. Der Schuldner muss nur die notwendigen Zwangsmaßnahmen erstatten. Siehe §788 ZPO
. Bei ständigem Vorbeischicken eines GV im beispielsweise 2-Wochen-Abstand kann man durchaus Erinnerungen einlegen und der Gläubiger bleibt auf den Kosten sitzen. Das ist dann eine Einzelfallbetrachtung. Aber Narrenfreiheit hat der Gläubiger auch hierbei nicht.
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