Inkasso Kosten nach Titel

24. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)
Inkasso Kosten nach Titel

Hallo erstmal,

ich hoffe ihr könnt mir helfen..

Ich bin 28 und früher ging leider einiges drunter und drüber.

Ich habe in meiner Schufa auskunft eine Titulierte Forderung.

Vor einem Monat stand der GV vor der Tür und wollte 240 € haben, diese habe ich bezahlt. 2 Wochen später hatte ich den Titel im Original von Ihm per Post bekommen.

Jetzt kommt das Inkasso Unternehmen, das sich seit der Titulierung nicht mehr gemeldet hat (2009) und will noch 190 haben.

Stehe leicht auf dem Schlauch, der Titel ist doch jetzt bezahlt, oder sehe ich das Falsch. Ist diese Forederung jetzt in ordnung oder wie soll ich mich verhalten.

Mfg Marco

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Post vom Inkassobüro?

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40 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie genau werden die 190€ begründet? Also was steht da inhaltlich?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Das ist ja das Kuriose..da steht überweisen sie die 189,50€

auf das Konto..

Ein Anruf ergab gar nichts, Laut aussage wollen und müssen die mir keine detailierte Aufstellung geben..

entweder ich überweise oder die wollen rechtliche Schritte einleiten, oder den GV schicken, aber dieser kommt doch nur mit Titel raus oder???und diesen habe ich hier.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Inkassofirmen operieren "gelegentlich" mit nicht vorhandenen Armeen bzw hoffen auf Unkenntnis ;-)

Telefongespräche mit weisungsgebundenen Inkasso Call Agents (!!) führen logischerweise zu nichts
Würde ich künftig unterlassen

Vollstreckungssmaßnahmen (GV etc ) sind nur mit Titel möglich
Der Titel wurde Dir jedoch ausgehändigt

Reagiere am Besten schriftlich !

Sehr geehrtes InkassoTeam
Betrifft Forderung 189,50€
Zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte ich
um Zusendung einer detailierten Forderungsaufstellung gem BGB § 367
Mit der telefonischen Kontaktaufnahme bin ich nicht einverstanden

Dann wieder hier posten



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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

-- Editiert thehellion am 24.10.2012 21:52

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Ein Anruf ergab gar nichts, Laut aussage wollen und müssen die mir keine detailierte Aufstellung geben..

Das ist Unfug.

Wenn es um die gleiche Sache geht hast du A) den Titel und B) den Beweis, das längst bezahlt zu haben.
Wenn der Titel nicht alle Forderungen umfasst hat, sind die Inkassobüros selten dämlich und selbst Schuld.

quote:
entweder ich überweise oder die wollen rechtliche Schritte einleiten

Dann würde ich herzlich lachen und abwarten ob sie das tun.

quote:
oder den GV schicken

Und der wird, wenn überhaupt, nicht doppelt pfänden, wenn du beweisen kannst, die Gläubigerin längst befriedigt zu haben und das kannst du.

Alternativ hilft, sobald die doch den Gerichtsvollzieher nochmals in gleicher Sache losschicken, eine Vollstreckungsabwehrklage. Und das wird dann teuer für das Inkassobüro. So dämlich sind die auch nicht, dass die es darauf ankommen lassen.


Zum vorgeschlagenen Textentwurf würde ich noch ergänzen:
quote:
Soweit es sich um die Forderung aus Titel XYZ handelt, dieser wurde bezahlt. Sie möchten sich hierzu an den Gerichtsvollzieher wenden. Möchten sie eine doppelte Befriedigung dieser Forderung erreichen, werde ich dies als Betrug/Nötigung zur Anzeige bringen.


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie wollen die den GV losschicken ?
Der Titel wurde ja ausgehändigt

quote:
wenn du beweisen kannst, die Gläubigerin längst befriedigt zu haben und das kannst du.
:rock:

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es gibt die vage Möglichkeit, dass es sich um eine andere Sache handelt, daher ist dein Vorschlag mit Forderung nach vernünftiger Forderungsaufstellung auch hilfreich und ut ;-)

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo erstmal zurück,

nach ewigem hin und her, um eine genau auflistung zu bekommen, habe ich ein Brief mit dem Inhalt von --thehellion-- per Einschreiben an an die U.G.V geschickt..

Heute kamen 2 Briefe von Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen.

Anbei hänge ich mal die Auflistung für die 190,68.

Am 20.09.2012 habe ich 100€, sowie kurz darauf noch mal 120,18€ an die GV bezahlt.

Den Titel im Original Händigte mir die GV auch aus.

Es kamen 2 Briefe an(Datum im Briefkopf 05.11.2012), im ersten stand drin das sie eine Teilzahlung erhalten haben, und auf das restliche Geld warten. Frist 15.11.2012.

Brief 2:
Schicken die nochmal die selbe Aufstellung mit Frist zum beszahlen bis zum 19.11.2012.

Leicht verwirrt.

Sollte ich es nicht bezahlen oder ein Ratenzahlungsangebot unterbreiten, werden sie ohne weiteren Schriftverkehr die Zwangsvollstreckung durchführen.

Ich hoffe ihr würdet mir noch mal helfen..









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-- Editiert Marco84N-R-W am 08.11.2012 19:24

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Also. Dröseln wir die Zusatzkosten mal auf. Der Gerichtsvollzieher hat also 220,18€ bekommen. Davon sind angeblich nun 193,85€ beim Gläubiger angekommen. Macht 26,33€ Differenz. Könnte an zusätzlichen Maßnahmen liegen. Sei mal dahin gestellt.

Betrachten wir einfach mal die Kosten selbst. Die Zinsen stelle ich mal nicht in Frage, macht auch siowieso nicht viel aus.
1. EV-Anfrage. Eidesstattliche Versicherung. In der Sache gewiss OK. Ob in der Höhe, weiss ich schlichtweg nicht, so oft lasse ich nicht pfänden :)
2. Die Aktion am 14.10. mal ignorieren
3. EMA Anfrage, Suchanfrage bundesweit. Der Gerichtsvollzieher hat dich doch gefunden? Oder bist du ein paarmal umgezogen? erkläre das mal bitte, was da in 2010 passiert sein könnte. 47,50€ sind grober Unfug. Das dürfte bei keinem Amt derart viel kosten.
4. Was passierte zwischen 2010 und 2011? hat sich nie jemand bei dir gemeldet? Mal unabhängig davon, dass die Zinsen nicht verjährt sind und nur einen Bruchteil des Betrages ausmachen.
5. VA/EV vom 20.12. Mag OK sein.
6. Kontoführungskosten. Da haben wir den Übeltäter mit gleich 144€. Das ist gröbster Unfug.

Also. Ziehen wir die Kontoführungskosten und die Meldeanfragen mal ab, bleibt von den angeblich offenen 190,68 € am Ende nur noch ein Restbetrag von Minus 0,82€ übrig, also sogar eine Gutschrift (evtl. liegt das an Zinsen für diese Forderung).

Die Differenz zwischen Betrag an Gerichtsvollzieher und was an den Gläubiger rausging ist evtl. erklärbar. Es gibt ja durchaus einige Verfahrenskosten beim Gerichtsbescheid. Ob in der Höhe, keine Ahnung.

Die offenen Forderungen sind erklärbar. Kontoführungskosten sind schlichtweg nicht erlaubt. Dazu kommen wir noch. Erkläre erst mal, ob hier Adressermittlung u.ä. notwendig war. Dann, wo du gewohnt hast (welche Gemeinde/ welches einwohnermeldeamt war zuständig), damit man mal googlen kann, wieviel bei denen eine Einwohnermeldeamtanfrage kostet und ob du dich ordnungsgemäß beim Amt umgemeldet hattest.

Da du den Titel ausgehändigt bekommen hast, schau mal auf die dort angegebene Adresse. Ist das eine alte oder lautet der Titel auf deine aktuelle Adresse?

-- Editiert mepeisen am 08.11.2012 19:45

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Okay...

Nachdenk.....ich habe 2004 - mitte 2006 alleine gewohnt, in Essen-Steele, bin dann 01.08.2006 mit meiner Freundin in eine gemeinsame wohnung gezogen, und haben dann bis April 2012 dort gewohnt, auch Essen-Steele.

Alles lief von der Gemeinsamen Wohnung aus.

Gemeldet hat sich niemand bei mir, ich habe vor ein paar wochen in meine Schufa geschaut, und gesehen das da ja noch was ist, und darauf hin habe ICH mich gemeldet.

Was ist denn das vom 22.01.2010 EMA über Dienstleister

Also was ist deine meinung, wie soll ich jetzt weiter vorgehen, anrufen, schreiben, wenn schreiben, was genau soll ich denen tippen.

Ich muss echt sagen, klasse Forum und klasse leute hier..

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4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

"EMA" dürfte für Einwohnermeldeauskunft stehen. Wenn du in 2010 nicht umgezogen bist, ist das grober Unfug.

Insofern würde ich dir raten, die vier Posten zurückzuweisen. Mache das ja nicht per Telefon. Schreibe einen Brief. Die "EMA-Anfrage" und den "Suchauftrag bundesweit" als unbegründet und mit dem Verweis, dass du in 2010 nicht umgezogen bist. Die Kontoführungsebühren als unbegründet und nicht erstattungsfähig.
Schreibe beispielsweise, sie mögen, um weitere Kosten zu vermeiden, dir einen nachvollziehbaren Grund für die Notwendigkeit der beiden Anfragen nennen, sowie die Gebühren durch eine Rechnung des Dienstleistungsunternehmens nachweisen.
Schreibe, dass sie dir einen Grund nennen mögen, unter denen Kontoführungsgebühren zulässig sind.

Kontoführungsgebühren werden von Gerichten immer abgelehnt. Macht auch keinen Sinn.

Wie gesagt: Wenn es irgendeinen Grund gibt wegen der Suchanfragen, dann sollten sie ihn bennen. Ansonsten müssten sie dich schon verklagen um an das zusätzliche Geld zu kommen. Dann kannst du auf dein Schreiben verweisen, dass du nun lossshickst und darauf, dass sie dir ja einen guten Grund hätten benennen können, dazu braucht man nicht vor Gericht. Und schon dürfte die Klage nach meiner Erfahrung abgelehnt werden.
Es gibt sowas wiee Mitwirkungspflichten und wenn du berechtigte Bedenken hast hinsichtlich der Kosten und um Nachweise bittest, sollten sie diese nicht erst bei einer Klage erbringen.

Also: entspannen. Hier sollte das recht auf deiner Seite sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Vielen Dank..

Ich werde morgen mal ein schreiben fertig machen,

werde hier auf jeden Fall mal weiterschreiben was passiert..

(ich hoffe die haben im Knast Internet)

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Cool bleiben
Vollstreckungsmaßnahmen sind nur mit Titel möglich und eine Klage ist so wenig wahrscheinlich wie die Heiligsprechung von Donal Rummsfeld :grins:

Kontoführungsgebühren sind natürlich nicht durchsetzungsfähig

Hier 3 AZ

AG Fürth (Bayern) vom 09.10.2007 Aktenzeichen: 1 M 6672/07
AG Dortmund vom 23.03.1995 Aktenzeichen: 125 C 1278/95
AG Lahnstein: Urteil vom 02.06.2009 - 20 C 595/08 "

Die EMA Anfrage über "Dienstleister" ist m.M ein Witz
Das man versucht diese Kosten nach Titelrückgabe dem Schuldner aufs Auge zu drücken ist selbstredend

-----Sehr geehrtes IB

Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück
Sind Sie bzw der Forderungsinhaber anderer Meinung empfehle ich den Klageweg





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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dieses mal bin ich nicht ganz der Meinung wie thehellion. Nein, meine Dame, ick muss dir widersprechen :)
Bei der EMA-Anfrage wäre ich etwas vorsichtiger. Dort würde ich schon um einen Nachweis und Nennen eines nachvollziehbaren Grundes auffordern. Die Kontoführungskosten sind aber ein reiner Witz.

Hintergrund: Wenn sie sich dann alles wörtlich nehmen und den Klageweg beschreiten, die EMA-Anfrage oder ähnliches (wieso auch immer) gerechtfertigt wäre, macht man sich angreifbar. Dann werden die Kontoführungskosten zwar gestrichen aber der Rest nicht und prompt bleibt man auf Anwaltskosten und Gerichtskosten sitzen. Das ist zwar nicht die Welt aber es ist unnötig.
Vielleicht sind die EMA-Anfragen nötig gewesen, weil die briefe mit "Empfänger unbekannt verzogen" zurückkamen. Obgleich die "Suchanfrage landesweit" nicht passt. Egal. Abwarten, was sie als Grund nennen.

Mit der Aufforderung, das nachzuweisen und zu erläutern zieht man ihnen für die Klage den Boden unter den Füßen weg. Wegen der Kontoführungskosten gebe ich thehellion Recht. Da genüpgt auch ein einfaches "Ich weise das zurück". Das streichen gerichte immer.
Die Inkassobüros sind schließlich keine Banken.

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-- Editiert mepeisen am 09.11.2012 09:42

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
bin dann 01.08.2006 mit meiner Freundin in eine gemeinsame wohnung gezogen, und haben dann bis April 2012 dort gewohnt, auch Essen-Steele.


Er ist nicht umgezogen
Der VB von 2009 wurde ja auch ordnungsgem zugestellt
Somit wurden Märchengebühren produziert

Ich geh natürlich davon aus das die Info vom TE auch stimmt

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Naja, er sagte, es ging einiges drunter und drüber usw. Ich hab schon Leute gesehen, die unliebsame Schreiben mit entsprechendem Vermerk "Empfänger unbekannt verzogen" in einen öffentlichen Briefkasten der Post eingeworfen haben.
Ich wäre da wie gesagt etwas vorsichtiger.

Wenn sie aber keinen grund nennen oder wenn der nichts taugt, dann ist alles so, wie thehellion sagt :) Dann erzählens Märchen :)

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4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe keinen Grund hier mist zu erzählen, verstehe aber was ihr meint..

Ich bin nicht in der Zeit umgezogen, nach dem Titel habe ich auch nichts mehr von dennen gehört, bis ich in die Schufa geschaut habe..

Ich habe den Brief heute per einschreiben rausgeschickt, mal schauen was da kommt..

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

In essen sollte, wenn ich nicht falsch recherchiert habe, die einfache Auskunft 7€ kosten.
http://www.essen.de/de/Rathaus/Aemter/Ordner_33/Buergeraemter/Melderegisterauskunft.html
erweiterte Auskunft 10€.

Also in der Höhe sind die EMA-Anfrage u.ä. ein Witz. Kopiere dir mal die Webseite bzw. drucke sie dir aus. Ich glaube zwar nicht, dass sich was ändert in der nächsten Zeit aber selbst wenn nun irgendein wirklich wichtiger Grund vorliegt für diese Auskunft. 7€, mehr haben sie nicht zu kriegen.

Überleg dir mal:
Von 190€ ursprünglich bleiben maximal 7€ übrig.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Das ist mal wieder nur der Versuch, rechtlich unerfahrene Personen abzuzocken.

Offensichtlich sollen hier Kosten der Zwangsvollstreckung eingetrieben werden. Dies macht man aber nicht durch private Mahnungen. Vielmehr gibt es hierfür ein Kostenfestsetzungsverfahren.

quote:
§ 788
Kosten der Zwangsvollstreckung

(1) Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Als Kosten der Zwangsvollstreckung gelten auch die Kosten der Ausfertigung und der Zustellung des Urteils. Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner; § 100 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

(2) Auf Antrag setzt das Vollstreckungsgericht, bei dem zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Vollstreckungshandlung anhängig ist, und nach Beendigung der Zwangsvollstreckung das Gericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung erfolgt ist, die Kosten gemäß § 103 Abs. 2, den §§ 104, 107 fest. Im Falle einer Vollstreckung nach den Vorschriften der §§ 887, 888 und 890 entscheidet das Prozessgericht des ersten Rechtszuges.

(3) Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind dem Schuldner zu erstatten, wenn das Urteil, aus dem die Zwangsvollstreckung erfolgt ist, aufgehoben wird.

(4) Die Kosten eines Verfahrens nach den §§ 765a, 811a, 811b, 813b, 829, 850k, 850l, 851a und 851b kann das Gericht ganz oder teilweise dem Gläubiger auferlegen, wenn dies aus besonderen, in dem Verhalten des Gläubigers liegenden Gründen der Billigkeit entspricht.



Du solltest den Inkasso-Laden auffordern, dass sie - wenn sie glauben, noch einen Ersatzanspruch hinsichtlich der Kosten der Zwangsvollstreckung zu haben - einen entsprechenden Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht stellen. Das wird aber wohl kaum geschehen. Denn dann müsste der Inkasso-Laden dem zuständigen Gerichtsvollzieher/Rechtspfleger erst einmal die Entstehung der Kosten nachweisen. Außerdem könntest du Rechtsmittel gegen einen etwaigen Kostenansatz einlegen und das Ganze nochmals überprüfen lassen.

Ich würde unbedingt eine Beschwerde an die zuständige Rechtsanwaltskammer schreiben. Das alles erscheint extrem unseriös.

-- Editiert Heinz Dieter am 10.11.2012 17:55

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Erstmal nochmal danke für die vielen antworten.

Kurzes Feedback.

Ich habe am 10.11 ein Brief an den Anwalt geschickt, mit einer Frist von 7 Tagen mir die Unterlagen zusammen zu stellen, am 12.11 wurde das Einschreiben übergeben, und den beleg habe ich auch hier, bis jetzt allerdings passierte noch nichts.

Das Inkasso-unternehmen allerdings, sendet immer schön weiter weitere Zinsen an die Schufa. Laut dem Inaksso Unternehmen sind noch, seit Heute, 315€ offen, laut Anwalt 189€.

Wie sollte den so eine Beschwerde an die Rechtsanwaltkammer aussehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Aufpassen, dass ist ein extrem unseriöser, wie auch gefährlicher Forderungsaufkäufer- und Inkassobetrieb (Inkasso U., Forderungsaufkäufer F., Anwaltskanzlei W. und Kollegen), der (angebliche) Schuldner mit völlig überzogenen und ungerechtfertigten Gebühren überzieht!

Bei denen kommt man oft nicht ohne Anwalt raus, egal, was man bezahlt, die stellen immer neue, völlig willkürliche Forderungen.

Es gibt auch Berichte, dass in solchen Zusammenhängen illegal Konten gesperrt wurden (indem den Banken eine sog. Vorpfändung nach §845 ZPO vorgetäuscht oder rechtswidrig ohne vollstreckbaren Titel tatsächlich erwirkt wurde); gleichzeitig wurden den Opfern Vordrucke zur Anerkenntnis von unberechtigten Forderungen und Wuchergebühren zugeschickt. In dem Fall alle juristischen Geschütze auffahren, Anwalt notfalls mit Beratungs-/Prozesskostenhilfe nehmen!

Nehmen vor allem Senioren und sozial Schwache aus; auch viele der eingetriebenen Hauptforderungen sind zweifelhaft und aus einschlägigen Abzockereien!

Trotzdem auf gerichtl. Mahnbescheid achten, ggü. Gericht widersprechen und sich ggf. gegen Klage verteidigen - die veranlassen auch bei absurden Forderungen Mahnbescheide und sogar Klagen, in der Erwartung, dass sich Alte und sozial Schwache nicht dagegen wehren. Oft ziehen sie Klagen zurück, sobald sich Anwälte der Gegenseite melden (die müssen sie dann natürlich bezahlen, ebenso die Gerichtskosten).

Zins über 13% ist Wucher, der gesetzliche Verzugszins ist 5% über Basis, derzeit glaube ich, nur 5,12%. Mit der Rückgabe des Titels sollten eigentlich alle Zinsen daraus abgegolten sein.





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-- Editiert xpuff666 am 28.11.2012 17:32

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Gibt es noch Schufa-Einträge über offene Forderungen von denen? Ggf. Eigenauskunft beantragen; wenn die diese willkürlichen Forderungen als offen eintragen, hat man Anspruch auf Unterlassung, also kann man ihnen, wenn man zurückhaltend ist, sie auffordern, die Einträge innerhalb einiger Tage zu löschen oder (sofern sie Titel/formal rechtmäßige Forderungen betreffen) als erledigt zu vermerken.

Tun sie das nicht, hat man Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz wegen Kreditschädigung (auch und gerade, wenn man schon EV und ähnliches am Hals hat)! Dann zum Anwalt und die abmahnen lassen, bzgl. Schadensersatz am besten verklagen, wenn sie nicht direkt zahlen! Trotzdem drauf achten, dass die Schufaeinträge wirklich inkorrekt sind!

Da man bei diesem Inkassokomplex mit einiger Wahrscheinlichkeit sowieso einen Anwalt braucht, würde ich den gleich mit der Prüfung der Schufa- oder sonstigen Auskunftei-Einträge und ggf. Gegenmaßnahmen beauftragen!

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei denen kommt man oft nicht ohne Anwalt raus, egal, was man bezahlt, die stellen immer neue, völlig willkürliche Forderungen. <hr size=1 noshade>

Die wirksamste Methode ist, einfach nichts zu bezahlen und zu widersprechen. Die Kosten einzutreiben, dazu muss der Gläubiger erneut vor Gericht. Und dort wird er die Kosten begründen müssen, die er da erfindet.
Wer einmal bezahlt, der wird natürlich solange gemolken bis er sich wehrt.

quote:<hr size=1 noshade>Es gibt auch Berichte, dass in solchen Zusammenhängen illegal Konten gesperrt wurden (indem den Banken eine sog. Vorpfändung nach §845 ZPO vorgetäuscht oder rechtswidrig ohne vollstreckbaren Titel tatsächlich erwirkt wurde); gleichzeitig wurden den Opfern Vordrucke zur Anerkenntnis von unberechtigten Forderungen und Wuchergebühren zugeschickt. In dem Fall alle juristischen Geschütze auffahren, Anwalt notfalls mit Beratungs-/Prozesskostenhilfe nehmen! <hr size=1 noshade>

Wenn es so weit geht, hilft wirklich nur noch ein Anwalt bzw. eine Strafanzeige. Aber: Der Gläubiger macht sich dann angreifbar für horrende Schadensersatzforderungen des Schuldners.
Das illegale komprommitieren der Kreditwürdigkeit eines Menschen durch solche Aktionen, dabei wurden schon harte Strafen ausgesprochen. Google hilft hier :)
Sollte man aber ab diesem Punkt nicht mehr ohne Anwalt machen.

quote:<hr size=1 noshade>derzeit glaube ich, nur 5,12%. <hr size=1 noshade>

exakt. Hilft auch Google weiter :)
Macht jetzt hier nur ein paar Euros aus und da es schon tituliert war sollte man nicht drauf rumreiten. In diesem konkreten Fall würde ich das nicht mehr tun.

Der Tipp mit der Abmahnung ist hilfreich. Insbesondere weil die Forderung zu hoch eingetragen ist und alleine schon deswegen, selbst wenn man den Rest der Forderung als "strittig" ansieht, schon ein Verstoß vorliegt. Insofern wäre es evtl. wirklich gut, einen Anwalt mit einer kostenpflichtigen Abmahnung des Kollegen/Inkassobüros zu beauftragen und in dem Zug direkt noch einige Dinge klären zu lassen oder ein entsprechendes Schreiben aufsetzen zu lassen.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Was die Zinsen angeht würde ich mal den Titel prüfen. Wenn dort 13% drin sind, dann sind die auch zu zahlen.
Die 5,12% können ohne Nachweis erhoben werden, der Gesetzgeber hat allerdings höhere Verzugszinsen ausdrücklich zugelassen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

@ Mahnman:

Dann hätten die Zinsen aber doch gleich mit vollstreckt werden müssen; aber der Titel ist ja laut Anfangsbeitrag schon zurück gegeben.

Nach §688 Abs. 1.2 darf ein Mahnbescheid nicht erlassen werden, wenn die darin geforderten Zinsen den Basiszinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses um mehr als 12% übersteigen. Der genannte Zins von über 13% liegt wahrscheinlich genau an dieser Grenze.

-> es wäre übrigens mal lohnenswert, den zur Zeit des angeblichen Vertrags aktuellen Basiszins zu recherchieren - war die Forderung im VB zu hoch (über 12%) und wurde fälschlicher Weise durchgelassen, kann vielleicht der ganze VB hinfällig werden und er das Geld zurück fordern!

Wenn der Titel wirklich zurück gegeben ist, gehe ich davon aus, dass keine rechtsverbindlichen Schulden mehr bestehen und die Forderungen, wie bei diesem Inkassobetrieb üblich, völlig willkürliche Nachforderungen sind. DIE werden doch keinen Titel zurück geben, wenn nicht alles, was nach Gesetz bezahlt werden muss, auch bezahlt ist!

Der GV hat 240€ eingezogen, also dürften damit, bei einem Gesamtbetrag von 161,99€ im VB, schätzungsweise auch die nach VB formal rechtmäßigen Kosten abgegolten sein (Zinsen, GV, Vollstreckung durch Anwalt). Oder kann da noch viel mehr zusätzlich anfallen?

Marco84N-R-W sollte also unbedingt ultimativ ein Zugeständnis einfordern, dass die Forderungen nichtig sind, in dem Zusammenhang natürlich auch die Löschung der Schufaeinträge. Wenn sie es nicht tun, muss er zum Anwalt und Nägel mit Köpfen machen; vorher nehmen die das wahrscheinlich gar nicht ernst. Mindestens für die Schufaeinträge dürfte er Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch haben!

Es gibt jede Menge Berichte über erhebliche, rechtswidrige Vorgehensweisen dieses Inkassobetriebs und auch entsprechende Urteile; die spekulieren also auf hilflose (oder sich hilflos glaubende) Opfer, so dass sie damit Profit machen können, der die Risiken übersteigt. Die Strafbehörden stellen sich scheinbar taub, selbst Anzeigen wegen der genannten, illegalen Kontosperren werden angeblich eingestellt. Wenn sich aber jemand mit (zivil-)rechtlichen Mitteln qualifiziert wehrt, kneifen die den Schwanz ein.


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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo erstmal zurück von der Wehnert Front.

Um erstmal die Fragen an mich zu beantworten.

Das Inkassobüro hat nach meinem einschreiben, 13 Tage danach erneut daten an die Schufa übermittelt, bezgl. der Zinsen und so.

Das Einschreiben sah so aus.

quote:


Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Schreiben vom 05.11.2012 möchte ich folgendes klären.

Die „EMA-Anfrage" sowie den „Suchauftrag bundesweit" möchte ich erst mal als unbegründet zurückweisen, da ich 2010 nicht umgezogen bin.

Ich bitte sie um weitere Kosten zu vermeiden, mir einen Nachvollziehbaren Grund für die Notwendigkeit der beiden anfragen, sowie die Gebühren durch eine Rechnung des Dienstleistungsunternehmen nachweisen.

Des Weiteren bitte ich sie mir einen Grund zu nennen, unter denen Kontoführungsgebühren zulässig sind.



Ich erwarte eine Schriftliche Antwort binnen 7 Tagen.



Heute kam dieses Schreiben.



Da meine Chefin momentan im Urlaub ist, und meinen Aktuellen Einkommensnachweis immer persönlich bekomme, muss ich warten bis sie wieder da ist, bevor ich einen Antrag auf Beratungshilfe stelle.

Jemand einen Tip was ich in der zwischenzeit machen soll, soll ich den Brief einfach mal ganz klassisch ignorieren.

Und wiedermal ein riesen Dankeschön für eure hilfe...

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3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich sehe das Schreiben nur in Klein. Kann darauf nichts erkennen. Kannst du es ggf. abtippen? Personenbezogene Daten ausschwärzen/ weiß machen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 30.11.2012 17:08

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

So, müsste es besser sein..

http://s7.directupload.net/file/d/3090/rk5ruhzg_jpg.htm

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du solltest die personenbezogenen Daten doch wegtun :)

Ich würde sie wörtlich nehmen und die angekündigten "gerichtlichen Schritte" abwarten. Du hast alles gesagt, was man dazu sagen muss. Nochmal wiederholen musst du dich nicht. Auch wenn du das gerne machen würdest.

Falls ein Mahnbescheid kommt, diesem sofort widersprechen. Ob du direkt schon einen Anwalt hinzuziehst oder ob du wartest bis sie wirklich Klage erheben, das bleibt dir überlassen.

Ich für meinen teil würde es drauf ankommen lassen. Es gibt genug gerichtsurteile (bzw. in jedem Urteil ist das so), wo Kontoführungskosten gestrichen werden. Und die anderen beiden Punkte sind unbegründet. Das erst vor gericht zu begründen obwohl du zur Begründung aufgefordert hast, das kann man auch gegen sie verwenden. Nach dem Motto "Wieso habt ihr das nicht vorher begründet, was für Posten das sind? Schadensminderung, Klage ist vollkommen sinnbefreit."

Also: Keep cool. Nach der gängigen Erfahrung schicken sie noch 10 Schreiben mit einer "allerletzten Zahlungsaufforderung" und der "nun wirklich letzten zahlungsaufforderung". Vielleicht sogar noch einen Mahnbescheid. Danach ist Ruhe.
So blöd, mit sowas vor Gericht zu ziehen, sind die nicht.

Die allerletzte Argumentation, die du immer anführen kannst "Wenn ihr diese Kosten fordert, wieso habt ihr sie nicht tituliert? Wieso hat der Gerichtsvollzieher diese Kosten nicht eingefordert für euch? Jetzt seid ihr viel zu spät." Sowas nennt man Präklusion :)

P.S.: Bin kein Anwalt. Wenn du also zu schwache Nerven hast, beantrage PKH und befrage einen Anwalt dazu.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Schwache nerven habe ich nicht, ich werde das bis zum bitteren ende durchziehen.

Mich pisst nur an, das ich meine Schufa Clean haben will, und solange die da noch rumzicken bleibt das in der Schufa stehen..


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2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Nimm irgendwas, was als Einkommensnachweis taugt, z.B. Kontoauszüge mit monatlichen Gehaltsüberweisungen, Arbeitsvertrag oder ähnliches!

Bei dem Streitwert sind die Anwaltskosten auch nicht extrem, mit 50-100€ Vorschuss sollte da schon mal was möglich sein (BH/PKH kann man immer noch beantragen).

Ich würde auf jeden Fall mit Fristsetzung die Löschung der Schufaeinträge (und evtl. Einträge bei anderen Auskunfteien) über offene Forderungen nach dem Titel verlangen, sowie eine Erklärung, dass alle nicht im Rahmen der Vollstreckung erhobenen Kostenforderungen nichtig sind! Das ganze per Einschreiben und Rückschein abschicken.


Etwa so:

------------


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt ...



Die von Ihnen im Schreiben vom ... erhobenen Forderungen in Höhe von ... entbehren jeglicher Rechtsgrundlage und werden von mir nicht beglichen. Einem evtl. gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen.

Alle formal rechtmäßigen Forderungen wurden mit der Vollstreckung beglichen bzw. hätten damit nach §788 ZPO Abs.1 eingetrieben werden müssen.

(jetzt kann man, wenn man Lust hat, noch erklären, dass Kontoführungskosten, EMA-Anfragen usw. nicht zu bezahlen sind, ist aber nicht nötig)


Daher fordere ich Sie auf, mir das Nichtbestehen dieser Forderugen zu bestätigen.


Insbesondere fordere ich Sie bzw. Ihren Mandanten weiterhin auf, spätestens bis zum (Termin in 1-2 Wochen), alle Negativeinträge bei Auskunfteien entfernen zu lassen, sofern sie obige, unberechtigte Forderungen betreffen, sowie alle anderen als erledigt zu vermerken oder zu löschen, sofern dem nicht gesetzliche Regeln entgegen stehen.

Durch den Eintrag unrechtmäßiger Forderungen bei Auskunfteien sind Sie unterlassungs- und schadenersatzpflichtig, und ich werde diesen Anspruch ggf. durchsetzen!



Hochachtungsvoll

....

------------


Wahrscheinlich werden die sich so lange nicht beeindrucken lassen, bis sich wirklich Dein Anwalt meldet. Im harmlosesten Fall schicken sie weitere Drohungen und Kostenforderungen, sollte ein Mahnbescheid kommen, muss man dem natürlich gegenüber dem Gericht widersprechen und auch nachfragen, ob der Widerspruch angekommen ist (und niemals Widerspruch zurück ziehen!). Haben sie bis dahin (innerhalb der Frist) nicht die Schufaeinträge entfernt, müssen sie wohl die Abmahnkosten ersetzen (wenn sie sich weigern, muss man sie einklagen, genauso, wie den Schadensersatz für die Kreditschädigung). Diese Aufforderung und Fristsetzung dürfte das wichtigste Argument für so ein Schreiben sein, auch, wenn es die erstmal nicht juckt.

Wenn sie allerdings rumzicken und Mittel wie die genannten, illegalen Kontosperren verwenden (offensichtlich haben sie kein legales Vollstreckungsmittel mehr), oder wenn sie klagen, dann muss man schnell sehen, dass man sich einen Anwalt nimmt und zeitig was dagegen tut! Bei einer Klage braucht man auch keine Beratungshilfe mehr, ist dann gleich Prozesskostenhilfe. Beim Antrag natürlich alle Unterlagen mitnehmen!


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-- Editiert xpuff666 am 30.11.2012 20:22

0x Hilfreiche Antwort

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