Hallo,
ich würde mich freuen wenn sich jemand hier die Forderung mal genau anschauen kann.
Das Inkassounternehmen hat einen Titel erwirkt. Diesen aber 3 Jahre zurück gehalten und fordert nun, dass ich nochmal Zinsen für diese 3 Jahre bezahle. Ich habe damals kein Urteil bzw. ein Kostenforderung erhalten, sonst hätte ich es schon bezahlt.
Ich werde morgen beim Amtsgericht anrufen und nachfragen warum ich da nichts erhalten habe.
Die von mir geforderte Kopie des Titels bei der Inkasso enthält einen Stempel eingegangen am 24. Okt. 2012.
Es geht um den rot markierten Bereich.
Sind die Zisen von 12% zulässig? Sind glaube ich vom Gericht für den Betrag.
Sind Zinsen seit dem 24. Okt 2012 zulässig? Obwohl sie es hätten damals vollstrecken können. Ich also als Bankkonto diene
Nach eigener Recherche bin ich auf Treu und Glauben gestoßen. Als es nicht in Ordnung ist 3 Jahre zu warten.
Anbei der Link zur Forderungsaufstellung: http://www.directupload.net/file/d/4081/octaimhg_jpg.htm
Danke
Unrechtmäßige Forderung von Inkasso nach Titel
16. August 2015
Thema abonnieren
Frage vom 16. August 2015 | 20:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrechtmäßige Forderung von Inkasso nach Titel
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 16. August 2015 | 23:20
Von
Status: Unsterblich (24966 Beiträge, 16141x hilfreich)
Zitat:Ich habe damals kein Urteil bzw. ein Kostenforderung erhalten
Eine Aufforderung musst du nicht erhalten. Offenbar hast du eine Schuld anerkannt. Du weißt also, dass es ein urteil gegen dich gibt. Das Urteil selbst wurde dir sicher auch zugestellt. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung der Gegenseite braucht es dann nicht zu geben.
Zitat:Sind die Zisen von 12% zulässig?
Wenn du das damals so anerkannt hast und es im Urteil steht, dann sind die auch zulässig.
Zitat:Sind Zinsen seit dem 24. Okt 2012 zulässig?
Kurz und bündig: Ja.
Zitat:Nach eigener Recherche bin ich auf Treu und Glauben gestoßen. Als es nicht in Ordnung ist 3 Jahre zu warten.
Doch, ist es. Titel selbst verjähren erst nach 30 Jahren.
Aus Treu und Glauben leitet sich etwas ab, was sich "Verwirkung" nennt. Das findet aber nie nach bereits 3 Jahren statt, wenn es Titel gibt. Auch nach10 oder 20 Jahren muss es nicht schon verwirkt sein, denn neben der reinen Zeit muss es einen Umstand geben, dass du davon ausgehen durftest, dass die das Geld nicht mehr haben wollen. Gab es so einen Umstand?
Klassiker:
Bei einem Titel aus 1999 hat sich der Gläubiger nie um Vollstreckung bemüht. Man wurde 2010 wieder Kunde und hat 5 Jahre brav alles bezahlt, wieder Geschäfte gemacht, ohne dass der Gläubiger je auf den Titel hinwies. Dann kommt er 2015 um die Ecke und sagt "Nun musst du zahlen". Für solche Fälle gibt es die Verwirkung.
#2
Antwort vom 17. August 2015 | 02:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ok,
danke für die Anwort
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.671
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
59 Antworten
-
40 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
Top Inkasso Themen
-
70 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten