Hallo,
ich brauche Hilfe wegen einer Forderung
welche im Jahr 2004 enstanden ist. Ich habe damals mit ungedeckter Bankkarte gezahlt, war nicht sonderlich intelligent, aber war damals auch eine nicht ganze einfache Zeit. Gerade 18 Jahre alt, von den Eltern weg und Hunger gehabt. Es flatterten Mahnungen ins Haus, ich habe es ignoriert usw.
Den Vollstreckungsbescheid habe ich damals 2005 erhalten.
Vom Amtsgericht ging dann irgendwann ein Strafbefehl wegen dieser Sache ein, ich wurde der bewussten Täuschung beschuldig, ich musste eine Geldstrafe bezahlen von 150,- dazu noch eine Gerichtsgebühr von 60,- und Zustellungskosten von 5,60 Euro. Damit war ich bei 215,60 Euro, ich habe diese in Raten abbezahlt und dachte in meiner Naivität, der Vollstreckungsbescheid wäre damit erledigt und meine Schuld beglichen, aber dies waren wohl unterschiedliche Dinge. Heute würde ich natürlich Widerspruch leisten, aber ich war damals einfach noch zu jung um zu begreifen, um was es da eigentlich geht.
Ich habe das dann auch vergessen, weil ich dachte es wäre erledigt.
Nun habe ich wieder eine Zahlungsauffordreung bekommen, diesmal von einem Inkassounternehmen, sie beziehen sich auf den Titel von 2005 welcher sich insgesamt auf 87,20 Euro beläuft und möchte jetzt gerne insgesamt 214,93 Euro von mir. Das Inkassounternehmen möchte natürlich auch etwas daran verdienen, selbstverständlich.
Insgesamt, also mit der Forderung des Inkassounternehmens von 214,93, dem Strafbefehl und der Geldstrafe von 215,60 Euro beläuft sich das nun insgesamt auf 430,93 Euro, für einen unüberlegten Einkauf den ich damals 2004 getätigt habe und welcher sich insgesamt auf 39,46 Euro belaufen hat.
Ich habe ein großes Gerechtigkeitsverständnis und kann diesen Beitrag des Inkassounternehmes schon alleine aus Prinzipien nicht vollständig begleichen.
Wäre wirklich nett, wenn mir jemand helfen könnte.
LG
Inkasso, Titel von 2005
21. Januar 2017
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Frage vom 21. Januar 2017 | 05:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso, Titel von 2005
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#1
Antwort vom 21. Januar 2017 | 07:34
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 758x hilfreich)
Als erstes solltest du mal Fakten liefern: Welcher Teil der Summe ist tituliert? Wie sieht die aktuelle Forderungsaufstellung aus? Kommt mir auf den ersten Blick aber nicht exorbitant hoch vor um ehrlich zu sein
#2
Antwort vom 21. Januar 2017 | 11:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAls erstes solltest du mal Fakten liefern: Welcher Teil der Summe ist tituliert? Wie sieht die aktuelle Forderungsaufstellung aus? Kommt mir auf den ersten Blick aber nicht exorbitant hoch vor um ehrlich zu sein :
Der titulierte Betrag beläuft sich auf 87,20 Euro und es gibt keine aktuelle Forderungsaufstellung, ich habe darum gebeten aber nichts erhalten. Die Gesamtforderung beläuft sich nun auf 214,97 Euro. Das mag für dich nicht exorbiant hoch sein, für mich allerdings schon, vorallem weil ich für den Fall schonmal eine ähnliche Summe bezahlt habe.
Ich habe den titulierten Betrag zzgl. der Zinsen nun an die Gläubiger direkt bezahlt und habe ein Einschreiben an das Inkasso Unternehmen geschrieben, in dem ich darauf hingewiesen habe, das ich im ersten Brief um eine Vollmachts- und Abtretungsurkunde und einer detallierten Aufstellung des nicht titulierten Betrags von 121,54 Euro gebeten habe und dies nicht erfolgt ist, ich die titulierte Summe direkt an den Gläubiger überwiesen habe. Habe mich dabei auf § 410 BGB und § 11a RDG bezogen.
Mal sehen was passiert.
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#3
Antwort vom 21. Januar 2017 | 16:57
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16216x hilfreich)
Fordere den entwerteten Titel vom Inkasso an. Wenn die Nachschlag wollen, sollen sie das erst mal anhand einer Forderungsaufstellung begründen, dann kann man mehr dazu sagen.
#4
Antwort vom 22. Januar 2017 | 11:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFordere den entwerteten Titel vom Inkasso an. Wenn die Nachschlag wollen, sollen sie das erst mal anhand einer Forderungsaufstellung begründen, dann kann man mehr dazu sagen. :
Ich habe darum gebeten, kam nichts, nur nochmal eine Zahlungsaufforderung bis 27.Jan.2017 - daher habe ich den titulierten Beitrag zggl. Zinsen nun an den Gläubiger direkt überwiesen. Das Inkasse bekommt von mir nichts mehr, dieses hätte Möglichkeit gehabt, den nicht titulierten Betrag aufzuschlüsseln und tat das nicht. Sind aber dazu verpflichtet.
Für mich ist die Sache jetzt abgeschlossen.
#5
Antwort vom 22. Januar 2017 | 13:47
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16216x hilfreich)
Solange du den Titel nicht in den Händen hältst, ist da leider nichts abgeschlossen.
#6
Antwort vom 25. Januar 2017 | 18:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSolange du den Titel nicht in den Händen hältst, ist da leider nichts abgeschlossen. :
Dann sollen sie versuchen es einzuklagen. Viel Erfolg

#7
Antwort vom 25. Januar 2017 | 18:39
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16216x hilfreich)
Die haben einen titel, die brauchen nichts einzuklagen. Die schicken den Titel zu einem Gerichtsvollzieher und schicken den bei dir vorbei.
Der, der dann klagen muss, bist du (Vollstreckungsabwehrklage).
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