Ebay Verkäufer will nicht verkaufen nach Auktion

17. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Altitude
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay Verkäufer will nicht verkaufen nach Auktion

Hallo ,
ich habe mal eine Frage. Ich habe für meine Tochter eine Jacke ersteigert. Neu für 17,50€. Ladenpreis war letztes Jahr 79€. Die Auktion lief eine Woche und wurde ganz normal beendet. Ich habe sofort bezahlt. Nachher schickt mir der Verkäufer eine EMail mit folgendem Wortlaut:

"Hallo ...,

die Einstellung der adidasJacke war leider ein Irrtum. Aus diesem Grund
fechte ich den Kaufvertrag nach §119 BGB an.

Mit freundlichen Grüßen"

Ich denke der Preis ist Ihm nicht hoch genug. Geht das einfach so, muss er einen Irrtum darlegen begründen?

Was kann, soll ich jetzt tun?
Vielen Dank für jegliche Unterstützung.

MfG Peter

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Altitude am 17.11.2014 08:01

Geht das einfach so, muss er einen Irrtum darlegen begründen? <hr size=1 noshade>

Ja, das geht so einfach. Begründet hat er das doch auch:
quote:<hr size=1 noshade>von Altitude am 17.11.2014 08:01

die Einstellung der adidasJacke war leider ein Irrtum <hr size=1 noshade>

Die Frage ist nur, ob man das nun glaubt, oder nicht. Mir wäre die Begründung nicht ausführlich genug, denn:
Schließlich ist eine Einstellung in ebay mit einem gewissen Aufwand verbunden. Text erstellen, Bild hochladen etc. Das tut man nicht "versehentlich". Anders würde es aussehen, wenn er die Jacke in der ersten Runde nicht verkauft bekommen hat, diese dann außerhalb verkauft hat und durch einen versehentlichen Klick diese wieder neu eingestellt hat.
Aber so gut kenne ich mich nicht in ebay aus, da ich an diesem Markt nicht teilnehme.


quote:<hr size=1 noshade>von Altitude am 17.11.2014 08:01

Was kann, soll ich jetzt tun? <hr size=1 noshade>

Den Verkäufer darauf aufmerksam machen, dass dir nach §122 BGB ein Schadensersatz zusteht. Mal sehen, was zurück kommt...

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Den Verkäufer darauf aufmerksam machen, dass dir nach §122 BGB ein Schadensersatz zusteht. Mal sehen, was zurück kommt... <hr size=1 noshade>

Guter Bluff!
Denn bei einer Anfechtung deckt §122 BGB nur den Vertrauensschaden ab, nicht den Nicht-Erfüllungsschaden.
D.h. WENN die Anfechtung berechtigt wäre, DANN muss der Verkäufer nicht den Mehrpreis erstatten, der durch einen anderweitigen, teureren Kauf anfällt.
Preisfrage, ob der Verkäufer das weiß.

Aber die Darlegungslast, dass eine berechtigte Anfechtung vorliegt, liegt beim Verkäufer. Mit wäre die Begründung "Irrtum" auch zu knapp.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von drkabo am 17.11.2014 12:17

Guter Bluff!

Eigentlich nicht, aber mir hat das bluffen schon einmal geholfen. Vielleicht dem TE auch. ;)

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Altitude
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Das bluffen habe ich erstmal aussen vor gelassen und Ihr eine freundliche Mail geschrieben, das ich die Anfechtung aus aus verschieden Gründen nicht akzeptieren kann. Gründe habe ich teils aus der ersten Antwort genommen . Ich habe weiter geschrieben, dass ich die Anfechtung juristisch prüfen lassen werde und im Falle einer ungültigen Anfechtung auf den Kaufvertrag bestehen werde. Desweiteren werde ich Schadensersatzforderungen geltend machen, wenn nötig.
Sie möge nun doch bitte den Irrtum erklären und Möglichkeiten für eine gütliche Trennung ohne Ebay Problemlösung und rechtliche Schritte darlegen.

Allerdings gehe ich auch davon aus, dass solche Leute sich besser mit dem Gesetz aus kennen als ich. Mal sehen, wie die Antwort aus fällt.
MfG Peter

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)


Hier noch allgemeines zu Anfechtung:
https://www.boehmanwaltskanzlei.de/kompetenzen/vertragsrecht/allgemeines-vertragsrecht/wirksamkeit-des-vertrags/915-anfechtung-des-vertrages

Zitat:
Der Anfechtende trägt für alle Voraussetzungen des Anfechtungsrechts die Beweislast. Er muss darlegen, dass ein Irrtum vorliegt, dass dieser ursächlich für die Erklärung war, sowie dass er die Erklärung bei verständiger Würdigung nicht abgegeben hätte.

Urteil dazu, z.B. hier:
http://www.damm-legal.de/lg-fulda-ein-irrtum-der-zur-vorzeitigen-beendigung-eines-ebay-angebots-berechtigt-muss-nachgewiesen-werden

Praktisches Problem:
Der Beweis muss letztendlich erst vor Gericht vorgelegt werden. D.h. Wenn der Käufer meint seine Anfechtung sei berechtigt und der Käufer das nicht akzeptiert, dann muss ein Gericht entscheiden. Da wird der Verkäufer seine Gründe vorlegen müssen. Sind sie ausreichend gewinnt er, sind sie nicht ausreichend gewinnt der Käufer. Der Käufer kann den Verkäufer nicht zwingen, seine Beweise für die Berechtigung der Anfechtung vorher vorzulegen.
Die spannende Frage ist, wer die Gerichtskosten zahlen muss, wenn die Anfechtung tatsächlich berechtigt ist, der Verkäufer sich aber weigert die Beweise vorgerichtlich vorzulegen und den Käufer so in ein unnötiges Gerichtsverfahren treibt.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Ein Irrtum, Jaja, vor allen Dingen müsste er dann mal nachweisen wieso er den Irrtum erst nach Abschluss der Auktion bemerkt hat. Ich denke nicht, dass der VK hier mit einer Irrtumserklärung den Vertrag wirksam anfechten können wird.

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#7
 Von 
Altitude
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,
auf normale Mails, Anfragen reagiert er nicht mehr. Darlegen muss er seinen "Irrtum" ja leider erst vor Gericht. ich hätte jetzt gewartet, bis ich mich bei Ebay beschweren kann (8 Tage) und wenn er bei seiner Haltung bleibt, müsste ich ja mindestens zum Anwalt. Gibt Ebay die Kontakt Daten der person an einen Anwalt raus?
Oder kann soll ich einen anderen Weg gehen?
BR Peter

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Altitude am 18.11.2014 12:51

auf normale Mails, Anfragen reagiert er nicht mehr.

Das raten wir hier jedem VK der sich meldet.


quote:
von Altitude am 18.11.2014 12:51

Darlegen muss er seinen "Irrtum" ja leider erst vor Gericht.

Warum leider?


quote:
von Altitude am 18.11.2014 12:51

Gibt Ebay die Kontakt Daten der person an einen Anwalt raus?

Ja

quote:
von Altitude am 18.11.2014 12:51

Oder kann soll ich einen anderen Weg gehen?

Nein

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

quote:
Das raten wir hier jedem VK der sich meldet.

Ähhhh, nö, nur dann, wenn es sinnvoll ist. Bei vorliegendem Sachverhalt hätte das hier sicherlich niemand angeraten.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von micbu am 18.11.2014 13:24

Ähhhh, nö, nur dann, wenn es sinnvoll ist. Bei vorliegendem Sachverhalt hätte das hier sicherlich niemand angeraten.

Jetzt hast du mich missverstanden. Meine Intention war:
Der VK wird sich bestimmt auch nach Lösungen zu "seinem Problem" umsehen, und wenn er sieht das hier diese Vorgehensweise des Ignorierens öfter vorgeschlagen wird, könnte er dies (unreflektiert) übernehmen.
Davon, dass ich oder sonst jemand, ihm das explizit raten würde, habe ich nicht gesagt und entspringt deiner Interpretation.
Ich gebe zu dass mein "jedem" hier etwas übertrieben war...

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#11
 Von 
Altitude
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

>>von Altitude am 18.11.2014 12:51

>> Darlegen muss er seinen "Irrtum" ja leider erst vor >> Gericht.


>Warum leider?
Weil ich das bei dem Betrag übertrieben finde. Vielleicht hilft ja das melden bei Ebay.

>> quote:von Altitude am 18.11.2014 12:51
>> Gibt Ebay die Kontakt Daten der person an einen >>Anwalt raus?

>Ja
Also muss ich als erstes die Rechtsschutzversicherung überprüfen und dann einen Anwalt aufsuchen, anschreiben

>> quote:von Altitude am 18.11.2014 12:51
>> Oder kann soll ich einen anderen Weg gehen?

>Nein

klingt endgültig

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)


Der Verkäufer spekuliert sicher auch darauf, dass niemand für einen zweistelligen Betrag Anwalt & Gericht bemühen wird.

Letztendlich muss man das selbst wissen, ob man die Sache zähneknirschend auf sich beruhen lässt, oder ob man selbst Geld in die Hand nimmt und seine Rechte durchsetzt.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#13
 Von 
Altitude
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hurra,
es gab zwar keine Kommunikation mit dem Verkäufer mehr aber die Ware ist Heute angekommen. Vielen Dank für Alle Tipps und Ratschläge. Das macht einen doch sicherer und gibt etwas Einblick.
Das Bluffen auf anderer Seite hat nur sehr kurz angehalten.
VG Peter

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#14
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Daher Glück gehabt .... aber Anwalt und Gericht birgt auch immer ein Risiko - wenn bei der Gegenseite nichts zu holen bleibst du auf den Kosten sitzen ....

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die spannende Frage ist, wer die Gerichtskosten zahlen muss, wenn die Anfechtung tatsächlich berechtigt ist, der Verkäufer sich aber weigert die Beweise vorgerichtlich vorzulegen und den Käufer so in ein unnötiges Gerichtsverfahren treibt. <hr size=1 noshade>


Dann zahlt immer noch der Unterliegende. Die Ausnahmeregelung gibt es nur für den Fall des §93 ZPO , da geht es aber um den sofort anerkennenden *Beklagten*, der keinen Anlaß zur Klage gegeben hat.
Es ist hingegen vollauf zulässig, einen Kläger in eine für ihn "unnötige" Klage rennen zu lassen, indem man vorgerichtlich diesem nicht entgegen kommt.

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