DHL stellt Paket falsch zu

6. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
berg78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL stellt Paket falsch zu

Hallo,

vor zwei Tagen erhielt ich eine Benachrichtigung von DHL, dass zwei Sendungen in der Packstation zur Abholung bereit liegen.

Angekommen an der Packstation habe ich meine DHL-Kundenkarte gescannt und ein Fach öffnete sich, wo meine beiden Sendungen liegen sollten. Allerdings war nur eines an mich adressiert, das andere war an eine andere Person adressiert. Die fremde Sendung habe ich wieder eingelegt und das Fach geschlossen.

Nun steht in den Sendungsstatis, dass ich beide Pakete abgeholt habe und diese sind als Ausgeliefert deklariert.
Ich habe aber nur eines von zwei an mich adressierte Paketen erhalten.

Ich habe bei DHL und beim Verkäufer angerufen. Bei DHL half mir nicht weiter, und der Verkäufer beruft sich auf den Trackingstatus, wonach ich das Paket erhalten habe. Ich habe es nicht erhalten.

Das Paket das ich vermisse hat einen Wert von 80 €. Mich ärgert es trotzdem und ich vermute, dass der DHL-Bote so nachlässig war und beim Einlegen der Sendungen in die Packstation meines mit der einer anderen Person verwechselt hat.

Wie komme ich an mein Recht?

P.S. Bitte keine Antworten von Harry van Shell.




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich würde nachschauen an wen das falsche Paket adressiert ist und mit der Person Kontakt aufnehmen

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14647 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich würde nachschauen an wen das falsche Paket adressiert ist und mit der Person Kontakt aufnehmen
Wo denn nachschauen? Das falsche Paket wurde ja zurück gelassen (was imho der große Fehler war).

Stefan

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#4
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

In solchen Fällen immer sofort von der Packstation DHL anrufen. Hinterher glaubt das keiner.

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#5
 Von 
berg78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin einfach nur wütend.

Ich habe mein Paket immer noch nicht erhalten. Der Verkäufer kann nichts machen, das Paket ist laut offiziellen Trackingstatus als von der DHL Packstation abgeholt gekennzeichnet.

Der DHL Zustellbote hat mein Paket in ein falsches Fach gelegt. In meinem Fach (in welchem 2x mein Paket drin sein sollte) war nur 1x mein Paket und 1x ein fremdes Paket drinnen.

Mein Paket wurde von einer anderen Person gestohlen oder befindet sich immer noch in der Packstation (vielleicht hat jemand anderes das auch zurück in die Packstation gelegt, so wie ich das getan habe bei dem fremden Paket.

Was kann ich denn machen?

Hilft Strafanzeige gegen den DHL Vorstand? Schließlich sind die dafür verantwortlich, dass mein Sendungsstatus gefälscht wurde.

-- Editiert von Moderator am 15.12.2020 00:53

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37001 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von berg78):
Hilft Strafanzeige gegen den DHL Vorstand? Schließlich sind die dafür verantwortlich,
Echt? Der DHL-Vorstand ist verantwortlich für 1 dummen Fehler eines der ca 510.000 Mitarbeiter?

Hast du eine Ahnung, wie viele Millionen Päckchen+Pakete diese ***-Firma täglich logistisch bewegt?

Die Packstations-Fächer werden nach 9 Kalendertagen Tagen von DHL geleert.
Das *falsche liegengelassene* wurde also zurückgeschickt zum Absender.
Dein zweites mit Glück auch, wenn ein Empfänger so denkt und handelt wie du. Nicht alle sind Diebe.
Ab 4.12.---> +9 Tage. War grad gestern um.
Frag doch beim Absender nochmal nach.

So ganz *unschuldig* bist du nicht an deinem Frust.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14647 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

ich hatte ja schon gesagt, dass das zurücklassen des zweiten Paketes imho ein Fehler war. Aber gut, hilft dir jetzt auch nicht.
Was vielleicht helfen könnte: Einige Packstationen sind kameraüberwacht, das würde ich mal checken.

Und was hat der Nachforschungsauftrag gebracht? Imho muss da auch der Versender mitwirken und kann sich nicht einfach auf den Status berufen.

Zitat:
Mein Paket wurde von einer anderen Person gestohlen
Genau genommen unterschlagen - ändert aber nicht viel.

Zitat:
oder befindet sich immer noch in der Packstation
Dann sollte es eigentlich an den Absender zurück gegangen sein.

Zitat:
Hilft Strafanzeige gegen den DHL Vorstand?
Meinst du der Vorstand geht in die Packstationen und vertauscht dort die Pakete?
Strafanzeige gegen unbekannt kannst du aber natürlich stellen, aber ob das was bringt? Für richtige Ermittlungen ist erstens der Wert zu gering und zweitens kein Vorsatz zu vermuten (außer bei dem der es unterschlagen hat, falls es so war).

Stefan

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von berg78):
Hilft Strafanzeige gegen den DHL Vorstand?

Nö.



Zitat (von berg78):
Schließlich sind die dafür verantwortlich, dass mein Sendungsstatus gefälscht wurde.

Nein, sind se nicht.
Im übrigen müsste man diese aufgestellten Behauptungen überhaupt erst mal beweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5786 Beiträge, 2552x hilfreich)

Wenn ich mich recht erinnere, kommt beim öffnen der Fächer an der Packstation auch der ganz deutliche Hinweis, dass man die Sendung dann NICHT mehr ablehnen kann.

Man hätte die Sendung entnehmen, neu scannen und wieder hinein legen müssen.

Jetzt stehst du ohne jede Nachweise da, der Verkäufer hat aber den Nachweis über die erfolgreiche Zustellung.
Wenn du zumindest das falsch zugestellte Paket noch hättest, dann wäre das Ganze darüber noch aufklärbar.
So aber ist das falsche Paket vermutlich nun richtig zugestellt, und außer dir interessiert sich niemand mehr für die Richtigstellung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37001 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
außer dir interessiert sich niemand mehr für die Richtigstellung.
Ist ihm ja schietegal. Er will SEIN zweites Paket...könnte noch was werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14647 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
So aber ist das falsche Paket vermutlich nun richtig zugestellt, und außer dir interessiert sich niemand mehr für die Richtigstellung.
So einfach kann es sich DHL aber auch nicht machen.

Nehmen wir mal an, der Zusteller hätte die Pakete nicht vertauscht, sondern das zweite einfach in ein anderes Fach gelegt. Dann hätte der TS das gleiche Problem (er könnte nicht nachweisen, dass die fragliche Sendung fehlte).
Und genau darauf würde ich mich berufen (es war nur das eine Paket im Fach, und auch nur dieses wurde quittiert). Nun müsste DHL beweisen, dass 2 Pakete übergeben wurden.

Ich wundere mich übrigens schon, dass da überhaupt 2 Pakete in einem Fach liegen können. Ist das eigentlich normal?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37001 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Nun müsste DHL beweisen, dass 2 Pakete übergeben wurden.
Was willst du noch? Hat DHL doch gemacht. Benachrichtigung sagt: Es liegen 2 Stück in Packstation XY. Sendungsstatus sagt: Ausgeliefert. Packstation XY wurde geöffnet. Fertig. DHL-Auftrag erfüllt.
Zitat (von reckoner):
dass da überhaupt 2 Pakete in einem Fach liegen können.
Der TE hat 2 Artikel bestellt bzw. der Verkäufer hat 1 Bestellung in 2 Paketen versendet. Die Benachrichtigung sagt: 2 Pakete in Paketstation XY.
Ja, 2in1 ist nicht unnormal. Wenns größenmäßig passt. Müssen aber für den einen Empfänger sein.

Der Kapitän ist 37.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich wundere mich übrigens schon, dass da überhaupt 2 Pakete in einem Fach liegen können. Ist das eigentlich normal?

Ich hatte bisher immer nur 1 Paket je Fach auch wenn es mehrere Pakete waren.



Zitat (von Anami):
Der Kapitän ist 37.

Glückwunsch zum Kapitänssyndrom ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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