Falscher Handyvertrag

9. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
valentinaaa123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Handyvertrag

Hallo, ich habe ein kleines Problem, denn ich vermute mein Handyvertrag ist fehlerhaft und somit ungültig.

es steht darauf das er seit 18.01.2018 für 24 Monate gültig ist, aber dann anscheinend erst am 01.05.2020 Abläuft. Dies ist da deutlich falsch. Und es steht nichts darüber in unserem Vertrag, auch nicht im Kleingedruckten oder so. Es kommt keine Erklärung zu diesen Angaben.


Also müsste der Vertrag falsch sein oder?

und ich kann zurücktreten?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114168 Beiträge, 38958x hilfreich)

Zitat (von valentinaaa123):
ich vermute mein Handyvertrag ist fehlerhaft und somit ungültig.

In der Regel wird ein Vertrag nicht ungültig nur weil da ein Fehler drin ist



.
Zitat (von valentinaaa123):
es steht darauf das er seit 18.01.2018 für 24 Monate gültig ist, aber dann anscheinend erst am 01.05.2020 Abläuft.

Genauer Wortlaut der jeweiligen Vereinbarungen? Oder am besten mal einscannen, personenbezogene Daten unkenntlich machen und hier reinstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1450 Beiträge, 231x hilfreich)

sicher das kein vorzeitiger Wechsel, war beim dem die Restlaufzeit des so abgelösten Vertrages drangehängt wurde?

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#3
 Von 
valentinaaa123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war kein wechsel. Und es müsste doch sonst auf dem Vertrag stehen oder nicht?

Die können ja nicht einfach ohne bescheid zu geben irgendwas verlängern und andere Daten auf den Vertrag schreiben.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114168 Beiträge, 38958x hilfreich)

Zitat (von valentinaaa123):
Die können ja nicht einfach ohne bescheid zu geben irgendwas verlängern

Doch, können die. Erleben wir öfter hier.



Zitat (von valentinaaa123):
und andere Daten auf den Vertrag schreiben.

Standen die Daten denn nicht so von Anfang an drauf?


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
valentinaaa123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man etwas dagegen machen?

Also wenn die einfach Sachen drauf schreiben die vorne und hinten nicht stimmen?

Uns wurde halt gesagt das wir einen 24 Monate Vertrag bekommen, den haben wir am 18.01.2018 gemacht und jetzt wollen die mir sagen das ich erst ab 01.05.2020 kündigen kann. Das stimmt ja nicht.

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von valentinaaa123):
... den haben wir am 18.01.2018 gemacht und jetzt wollen die mir sagen das ich erst ab 01.05.2020 kündigen kann.
Du musst doch wissen wann die Erbringung der Dienstleistung Mobilfunk begonnen hat!? Der Vertragsabschluss bedeutet nicht unbedingt Vertragsbeginn.
Auch diese Aussage ist vermutlich gänzlich falsch wiedergegeben:
Zitat:
... und jetzt wollen die mir sagen das ich erst ab 01.05.2020 kündigen kann.
Das bedeutet vermutlich ZUM 1.5.2020 zu kündigen, aber natürlich mind. 3 Monate vorher!?
Der Erstvertrag kann max. 24 Monate laufen, wenn er nicht durch einen neuen Vertragsschluss ersetzt wurde. Das könnte durch ein Vertrags-Upgrade der Fall sein. Für eine Kündigung zum 17.1.20 ist es wegen der Fristen jetzt sowieso zu spät. Eher hätte ich eine automatische Verlängerung bis 18.1.2021 erwartet.
Dier Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen kann man als Pflichtangaben auf der Rechnung(online?) nachlesen. Das sollte alles klären.

-- Editiert von Mr.Cool am 09.01.2020 16:14

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114168 Beiträge, 38958x hilfreich)

Zitat (von valentinaaa123):
Das stimmt ja nicht.

Keine Ahnung ob das stimmt oder nicht. Rückfragen werden ja nicht beantwortet ...


Aber wenn das nicht stimmt, einfach Kündigung schicken (mit Zustellnachweis) darin auch Bankeinzug stornieren und dann die Zahlung zum passenden Datum einstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5033 Beiträge, 1947x hilfreich)

Zitat:
Uns wurde halt gesagt das wir einen 24 Monate Vertrag bekommen, den haben wir am 18.01.2018 gemacht und jetzt wollen die mir sagen das ich erst ab 01.05.2020 kündigen kann.


Sie können natürlich vorher schon die Kündigung an den Anbieter schicken.
Am Besten per Einwurfeinschreiben in Schriftform (persönlich unterschrieben). Sie mögen in der Kündigung reinschreiben: "Hiermit kündige ich den Vertrag (Telefonnummer/Vertragsnummer) zum nächstmöglichen Zeitpunkt."

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