Hallo, ich habe ein kleines Problem, denn ich vermute mein Handyvertrag ist fehlerhaft und somit ungültig.
es steht darauf das er seit 18.01.2018 für 24 Monate gültig ist, aber dann anscheinend erst am 01.05.2020 Abläuft. Dies ist da deutlich falsch. Und es steht nichts darüber in unserem Vertrag, auch nicht im Kleingedruckten oder so. Es kommt keine Erklärung zu diesen Angaben.
Also müsste der Vertrag falsch sein oder?
und ich kann zurücktreten?
Falscher Handyvertrag
9. Januar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 9. Januar 2020 | 08:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Handyvertrag
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 9. Januar 2020 | 09:14
Von
Status: Unbeschreiblich (114168 Beiträge, 38958x hilfreich)
Zitatich vermute mein Handyvertrag ist fehlerhaft und somit ungültig. :
In der Regel wird ein Vertrag nicht ungültig nur weil da ein Fehler drin ist
.
Zitates steht darauf das er seit 18.01.2018 für 24 Monate gültig ist, aber dann anscheinend erst am 01.05.2020 Abläuft. :
Genauer Wortlaut der jeweiligen Vereinbarungen? Oder am besten mal einscannen, personenbezogene Daten unkenntlich machen und hier reinstellen.
#2
Antwort vom 9. Januar 2020 | 09:25
Von
Status: Lehrling (1450 Beiträge, 231x hilfreich)
sicher das kein vorzeitiger Wechsel, war beim dem die Restlaufzeit des so abgelösten Vertrages drangehängt wurde?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. Januar 2020 | 11:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Es war kein wechsel. Und es müsste doch sonst auf dem Vertrag stehen oder nicht?
Die können ja nicht einfach ohne bescheid zu geben irgendwas verlängern und andere Daten auf den Vertrag schreiben.
#4
Antwort vom 9. Januar 2020 | 14:01
Von
Status: Unbeschreiblich (114168 Beiträge, 38958x hilfreich)
ZitatDie können ja nicht einfach ohne bescheid zu geben irgendwas verlängern :
Doch, können die. Erleben wir öfter hier.
Zitatund andere Daten auf den Vertrag schreiben. :
Standen die Daten denn nicht so von Anfang an drauf?
#5
Antwort vom 9. Januar 2020 | 14:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man etwas dagegen machen?
Also wenn die einfach Sachen drauf schreiben die vorne und hinten nicht stimmen?
Uns wurde halt gesagt das wir einen 24 Monate Vertrag bekommen, den haben wir am 18.01.2018 gemacht und jetzt wollen die mir sagen das ich erst ab 01.05.2020 kündigen kann. Das stimmt ja nicht.
#6
Antwort vom 9. Januar 2020 | 16:12
Von
Status: Richter (8432 Beiträge, 3448x hilfreich)
Du musst doch wissen wann die Erbringung der Dienstleistung Mobilfunk begonnen hat!? Der Vertragsabschluss bedeutet nicht unbedingt Vertragsbeginn.Zitat... den haben wir am 18.01.2018 gemacht und jetzt wollen die mir sagen das ich erst ab 01.05.2020 kündigen kann. :
Auch diese Aussage ist vermutlich gänzlich falsch wiedergegeben:
Das bedeutet vermutlich ZUM 1.5.2020 zu kündigen, aber natürlich mind. 3 Monate vorher!?Zitat:... und jetzt wollen die mir sagen das ich erst ab 01.05.2020 kündigen kann.
Der Erstvertrag kann max. 24 Monate laufen, wenn er nicht durch einen neuen Vertragsschluss ersetzt wurde. Das könnte durch ein Vertrags-Upgrade der Fall sein. Für eine Kündigung zum 17.1.20 ist es wegen der Fristen jetzt sowieso zu spät. Eher hätte ich eine automatische Verlängerung bis 18.1.2021 erwartet.
Dier Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen kann man als Pflichtangaben auf der Rechnung(online?) nachlesen. Das sollte alles klären.
-- Editiert von Mr.Cool am 09.01.2020 16:14
#7
Antwort vom 9. Januar 2020 | 16:26
Von
Status: Unbeschreiblich (114168 Beiträge, 38958x hilfreich)
ZitatDas stimmt ja nicht. :
Keine Ahnung ob das stimmt oder nicht. Rückfragen werden ja nicht beantwortet ...
Aber wenn das nicht stimmt, einfach Kündigung schicken (mit Zustellnachweis) darin auch Bankeinzug stornieren und dann die Zahlung zum passenden Datum einstellen.
#8
Antwort vom 9. Januar 2020 | 17:20
Von
Status: Junior-Partner (5033 Beiträge, 1947x hilfreich)
Zitat:Uns wurde halt gesagt das wir einen 24 Monate Vertrag bekommen, den haben wir am 18.01.2018 gemacht und jetzt wollen die mir sagen das ich erst ab 01.05.2020 kündigen kann.
Sie können natürlich vorher schon die Kündigung an den Anbieter schicken.
Am Besten per Einwurfeinschreiben in Schriftform (persönlich unterschrieben). Sie mögen in der Kündigung reinschreiben: "Hiermit kündige ich den Vertrag (Telefonnummer/Vertragsnummer) zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
254.905
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten