Laptop Garantie - Defekt Geliefert und nach Reparatur mit neuen Schäden.

17. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
JLat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Laptop Garantie - Defekt Geliefert und nach Reparatur mit neuen Schäden.

Hallo zusammen!

Zur Situation:

Erster Defekt
Ich habe vor weniger als 6 Monaten einen Laptop gekauft.
Dieser zeigte dann allerdings nach gut 30 Tagen einen Defekt. Diesen habe ich durch externe Neuinstallation von Windows erstmal selber gelöst.
Schäden nach Reparatur
Nach ca. einem Monat trat der Fehler allerdings erneut auf und ich entschied mich dafür den Laptop zur Reparatur zu schicken.
Nach einigen Wochen kam die Rückmeldung vom Händler, dass ein Hardware-Fehler vorliegt und sie den Laptop zur Reparatur zum Hersteller schicken müssen.
Dort wurden laut Reparaturbericht ein Defekt des Mainboards und der SSD-Karte festgestellt und entsprechende Teile ersetzt. Der ganze Prozess dauerte ca. 6 Wochen.
Allerdings gibt es folgende neue Mängel:
- Geklebter Riss in dem Verbindungsstück zwischen Bildschirm und Körper
- Lockeres Mauspad

Fragen:

- Muss ich den Laptop noch ein zweites mal zur Reparatur geben oder kann ich jetzt schon auf ein neues Gerät bestehen? (Bei Chip habe ich gelesen, dass der Händler Anspruch auf 2 Reparaturversuche hat, eine angemessene Reparaturzeit wird da aber auch auf 2-3 Wochen datiert)
- Was passiert wenn sich während der zweiten Reparatur die Beweislast umkehrt (6 Monate)? Hatte den Laptop ja effektiv nur 2 Monate in Benutzung.
- Wie kann ich jetzt idealer Weise vorgehen, um ein neuwertiges Gerät zu bekommen und möglichst kurze Zeit ohne vernünftigen Laptop dazustehen?

Die ganze Situation ist für mich einfach nur unfassbar ärgerlich. Ich bin für mein Studium auf einen halbwegs leistungsstarken Laptop angewiesen. Meine Abgaben und damit Noten leiden darunter, dass ich seit Wochen nur eine alte Leih-Möhre zur Verfügung habe.
Aber ich sehe es auch nicht ein, den Preis für einen neuen, vollständig funktionstüchtigen Laptop bezahlt zu haben aber effektiv ein defektes, bzw. jetzt beschädigtes Gerät erhalten zu haben.
Auch wenn es kleiner Mängel nach der Reparatur sind, können sie doch später zu größeren Schäden führen.

Ich danke jetzt schonmal für die Hilfe :)

-- Editiert von User am 17. Februar 2024 14:57

Nur 80 pro Monat
Neu

Darf's noch ne Frage mehr sein?

Sie haben ein Problem, viele Fragen, aber keinen Anwalt?

Mit der Frag-einen-Anwalt.de Flatrate können Sie unbegrenzt Fragen stellen und erhalten bereits in kurzer Zeit ausführliche, leicht verständliche Antworten von unseren Anwälten.
Details anschauen



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von JLat):
- Muss ich den Laptop noch ein zweites mal zur Reparatur geben oder kann ich jetzt schon auf ein neues Gerät bestehen?

Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Kennen wir diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.



Zitat (von JLat):
- Was passiert wenn sich während der zweiten Reparatur die Beweislast umkehrt (6 Monate)?

Dann ist sie umgekehrt.



Zitat (von JLat):
- Wie kann ich jetzt idealer Weise vorgehen, um ein neuwertiges Gerät zu bekommen und möglichst kurze Zeit ohne vernünftigen Laptop dazustehen?

Ich würde überlegen, jetzt von der Garantie auf die gesetzliche Mängelhaftung um schwenken.
Nicht nur das da die Beweislastumkehr 12 Monate beträgt, oft hat man dann auch noch die besseren Rechte.



Zitat (von JLat):
dass ich seit Wochen nur eine alte Leih-Möhre zur Verfügung habe.

Dann sollte man noch prüfen, ob die Leih-Möhre vom Händler auch dann noch zur Verfügung gestellt wird, wenn man nicht mehr die Garantie beansprucht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.441 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.216 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen