Hallo,
mir wurde hier immer gut geholfen. Ich frage heute jedoch für einen Bekannten.
Bisschen was zum Hintergrund.
Vermieterin wohnt EG , starke Raucherin, Tür immer offen . Starke Gerüche in EG.
Kochen,Kippen usw.
Kumpel wohnt DG , mit einer Nachbarin welche in dem 6 Parteien Haus mit im als einzigen Probleme hat. Wohl persönlicher Natur.
Nachbarin beschwert sich nun ständig beim Vermieter Schwiegersohn.
Schuhe würden gelegentlich vor der Tür stehen, die Wohnungstüre wird nicht geschlossen . Kleinkram und belanglos.
Allerdings kann die Dame wohl sehr bissig sein, sodass meinem Kumpel die Kündigung der Wohnung angedroht wird .
Er lässt wohl die Türe zum Lüften offen . 10 min. täglich nach der Arbeit.
Treppenhaus hat nen Fenster und seine kleine Wohnung auch nur ein großes. (Durchzug)
Es stinkt dort auch definitiv nicht. Bin dort selber. Im EG aber sehr.
Die Nachbarin sprüht wohl in seine Wohnung und an seine Tür mit diesem Klospray rum. Hat wohl auch ne Freundin von im in der Wohnung fast direkt besprüht.
So nun wird dort nach Kleinkram gesucht um da im Namen der Gemeinschaft zu sprechen und ihm die Kündigung anzudrohen.
Die Nachbarin ist Eigentümerin der einen Wohnung. ( alle anderen Mieter)
Frage , der Typ will keinen Stress und sicher keinen Ärger machen .
Wie geht man hier vor ? Der Schwiegersohn schreibt per WhatsApp, seine Nachbarin ist die Stumme ( die grüßen sich auch nicht)
Er hat jetzt nen Brief geschrieben, das die aufhören muss mit sprühen. Stinkt ja auch wie sau in der Wohnung dann. Und ist sicher auch nicht gesund.
Mieterbund , kann der helfen? Anwalt ist wohl zu krass. Was kann man da auf vernünftige Art und Weise machen . Reden tut dort aber keiner zusammen .
Wäre über konstruktive Tipps sehr dankbar.
Beste Grüße der Malermeister
-- Editiert von Malermeister1 am 06.12.2020 19:12
Ärger Nachbarin. Kündigung
ZitatDer Schwiegersohn schreibt per WhatsApp, :
Und welche Position (außer "Schwiegersohn") hat der?
ZitatDie Nachbarin sprüht wohl in seine Wohnung :
Dagegen dürfte eine geschlossene Wohnungstüre helfen.
ZitatDie Nachbarin sprüht wohl ... an seine Tür mit diesem Klospray rum. :
Dagegen hilft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bzw. -klage.
ZitatSo nun wird dort nach Kleinkram gesucht um da im Namen der Gemeinschaft zu sprechen und ihm die Kündigung anzudrohen. :
Von wem?
ZitatEr lässt wohl die Türe zum Lüften offen . 10 min. täglich nach der Arbeit. :
Dafür gibt es Fenster.
ZitatSchuhe würden gelegentlich vor der Tür stehen, :
Wenn der Bereich nicht mitgemietet ist, haben die dort nichts zu suchen.
Der Schwiegersohn kümmert sich wohl. Keine Ahnung .
Ja mit dem Spray hast Du wohl recht . Nur sprüht die eben auch an seine Tür. Die Türe der Vermieterin im EG ist immer offen.
Es wird also auch mit doppelter Moral gemessen. Kündigung droht wohl der Schwiegersohn. Laut Mietvertrag ist er aber nicht der VM . Gut dann unterschreibt eben die VM mit....
Er hat wie geschrieben nur eine sehr kleine Wohnung mit Balkon Fenster und eine Dachluke ( kommt man schlecht hin, steht ne Waschmaschine) . Durchzug.
Ja das macht Sinn mit dem Bereich bzw. mit den Schuhen . Nur gibt es hier wieder die Doppelmoral. Denn auch die Nachbarin benutzt es für Regenschirm, Kartons usw. andere Mieter stellen auch mal Wäsche hin.
Hilft hier der Mieterbund? Also was du mit der Klage ansprichst? Oder muss das beim Gericht geschehen?
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Zitat:Zitat:
Habe gerade mal mit ihm telefoniert. 2 Fragen.
- erst müsste doch mal jemand abmahnen, dies schriftlich ?
- kann man wegen solchen Kleinigkeiten gekündigt werden?
Gerade im Bezug darauf, das eben das Teppengaus unten stinkt und mehrere das Treppenhaus zweckentfremden.
ZitatNur gibt es hier wieder die Doppelmoral. Denn auch die Nachbarin benutzt es für Regenschirm, Kartons usw. andere Mieter stellen auch mal Wäsche hin. :
Eventuell haben die eine Erlaubnis? Es bestehet kein Anpruch darauf das darf nur weil es Andere machen / erlaubt bekommen.
ZitatHilft hier der Mieterbund? :
Der sollte das durchaus hinbekommen - wobei die Qualität / Kompetenz da durchaus unterschiedlich ist.
Zitat:ZitatNur gibt es hier wieder die Doppelmoral. Denn auch die Nachbarin benutzt es für Regenschirm, Kartons usw. andere Mieter stellen auch mal Wäsche hin. :
Eventuell haben die eine Erlaubnis? Es bestehet kein Anpruch darauf das darf nur weil es Andere machen / erlaubt bekommen.
Denke eher nicht. Da laut Schwiegersohn, das benutzen des Treppenhauses generell untersagt ist.
Naja gut.
Wie siehst Du das ?:
Habe gerade mal mit ihm telefoniert. 2 Fragen.
- erst müsste doch mal jemand abmahnen, dies schriftlich ?
- kann man wegen solchen Kleinigkeiten gekündigt werden?
Gerade im Bezug darauf, das eben das Teppengaus unten stinkt und mehrere das Treppenhaus zweckentfremden.
Falls in diesem Wirrwarr von irgendjemandem deinem Bekannten eine schriftliche Kündigung zugestellt wird, kann der dir das schreiben und du kannst dich dann mit Fakten wieder hier melden.
Dann gehts voran...
Bis dahin: Lüften!
Frage: Stört die 4 anderen Mietparteien der Gestank von ganz unten nicht?
Aber bitte nicht durchs Treppenhaus lüften. Und nichts draußen stehen lassen und gut ist.
wirdwerden
Zitat:
Frage: Stört die 4 anderen Mietparteien der Gestank von ganz unten nicht?
Hier gibt es wohl keine Beschwerden. Das wird so hingenommen. Also es richt dort unten schon gut nach Kippe und Essen .
Ich habe das so weiter gegeben.
ZitatAber bitte nicht durchs Treppenhaus lüften. Und nichts draußen stehen lassen und gut ist. :
wirdwerden
Naja wir haben da heute nochmal gesprochen.
Ich verstehe das schon. Der Gute hat nur ein Fenster was er richtig aufmachen kann . Somit hat er keinen Durchzug.
Gegen Lüften spricht nichts. Die Vermieterin welche eben EG wohnt, da ist die Türe immer ofen und es wird durchs TH gelüftet.
Man hatte ihm mal gesagt seine Schuhe rein zu stellen. Das tut er. Ich muss meine auch ausziehen und rein nehmen.
Geht er aber runter und stellt z.b. die Mülltüte hin oder einen Rucksack z.b. wird die Nachbarin anscheinend wieder bissig.
Das kann dich an sich so nicht gehen.
Das ist Kindergarten und total albern. Aber er soll dafür die Beschwerden bekommen .
-- Editiert von Malermeister1 am 07.12.2020 18:00
Querlüften wurde jetzt ja da aktuell durch Corona, und zwar dann, wenn eben etliche Menschen in einem Raum sind. Aber ganz ehrlich, zu Hause muss das doch nicht sein. Hab ich ehrlich gesagt noch nie getan. Und in meiner Wohnung riecht es nun wirklich nicht unfrisch oder wie auch immer. Glaub es mir einfach mal.
Warum ist es denn so schwer, so ein paar Regeln einzuhalten?
wirdwerden
ZitatQuerlüften wurde jetzt ja da aktuell durch Corona, und zwar dann, wenn eben etliche Menschen in einem Raum sind. Aber ganz ehrlich, zu Hause muss das doch nicht sein. Hab ich ehrlich gesagt noch nie getan. Und in meiner Wohnung riecht es nun wirklich nicht unfrisch oder wie auch immer. Glaub es mir einfach mal. :
Warum ist es denn so schwer, so ein paar Regeln einzuhalten?
wirdwerden
Sorry, aber nur weil Du das persönlich nicht tust, oder es für dich keinen Sinn ergibt, heißt es nicht das dies eine Regel ist. Also ich lüfte bei mir daheim 2x Stoß am Tag . Morgens und Abends. Und das unabhängig von irgendwelchem Corona....
Dann muss man sich halt eine Wohnung suchen, in welcher man seine individuellen Lüftungsgelüste befriedigen kann. Das Treppenhaus ist jedenfalls dafür nicht da. Ist kein vertragsgemäßer Gebrauch. Und Stoßlüften hat nichts mit Querlüften zu tun.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 07.12.2020 18:56
Letztendlich ist es eine Frage ob aus der Wohnung unangenehme Gerüche (Küchendünste, Zigarettenrauch, etc...) in den Hausflur entweichen. Das bloße Offenlassen der Tür an sich stellt kein vertragswidriges Verhalten dar.
Allerdings verstehe ich trotzdem nicht warum der Mieter die Wohnung nicht durch das Fenster lüftet. Wo sollte ein Durchzug entstehen wenn Wohnungstür und andere Fenster/Luken geschlossen sind.
ZitatGeht er aber runter und stellt z.b. die Mülltüte hin oder einen Rucksack z.b. wird die Nachbarin anscheinend wieder bissig. :
Einfach mal nur kurz abstellen ist eine angemessene und erlaubte Nutzung des Treppenhauses. Das lüften ins Treppenhaus ist es genau wie das Schuhe lagern nicht.
Dafür wird es aber keine gerichtsfeste Kündigung geben, da wäre erst mal eine Abmahnung fällig. Erst wenn diese wieder missachtet wird, könnte eine Kündigung erfolgreich sein.
Zitat:ZitatGeht er aber runter und stellt z.b. die Mülltüte hin oder einen Rucksack z.b. wird die Nachbarin anscheinend wieder bissig. :
Einfach mal nur kurz abstellen ist eine angemessene und erlaubte Nutzung des Treppenhauses. Das lüften ins Treppenhaus ist es genau wie das Schuhe lagern nicht.
Dafür wird es aber keine gerichtsfeste Kündigung geben, da wäre erst mal eine Abmahnung fällig. Erst wenn diese wieder missachtet wird, könnte eine Kündigung erfolgreich sein.
Ok . Noch eine Frage dazu. Auch für das kurze abstellen von Dingen beim verlassen der Wohnung, könnte eine Abmahnung nach sich ziehen. Macht er das dann wieder, könnte man kündigen. Das wäre dann rechtens? Also dann müsste er tatsächlich ausziehen? Oder wäre die Kündigung dann unwirksam?
Was verstehst Du denn unter "kurzfristig?" Für mich läge das vor, wenn man mit schweren Taschen nach Hause kommt, die man nur einzeln die Treppe hoch tragen kann. Dann bringt man sie einzeln die Treppe hoch, zügig, nacheinander, also in 3-5 Min. erledigt. Nicht kurzfristig: man stellt die Taschen im Treppenhaus ab, damit der starke Göttergatte sie später nach Dienstschluß sie mit nach oben nimmt.
wirdwerden
NÖ.ZitatAuch für das kurze abstellen von Dingen beim verlassen der Wohnung, könnte eine Abmahnung nach sich ziehen...usw...Also dann müsste er tatsächlich ausziehen? :
Noch so ein Kindergartenspiel mit ... was wäre wenn.
Abwarten, was die Vermieterin macht/schreibt. Dann gehts weiter...womit auch immer.
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Gemeint ist das kurze Abstellen von Dingen wie Mülltüte oder Rucksack beim Verlassen der Wohnung.ZitatWas verstehst Du denn unter "kurzfristig?" :
Die Vermieterin unten im EG stinkt und stänkert und lässt ihre WE-Tür offen. DIE lüftet ihren Gestank ins Treppenhaus, nach oben.ZitatAber bitte nicht durchs Treppenhaus lüften. :
Lesen hilft

ZitatLesen hilft :
Nicht immer, oft muss lesen auch mit verstehen kombiniert werdern.
Macht man beides, dann wüsste man zum einen das die Vermieterin nicht stänkert sondern die Nachbarin. Und zum anderen wüsste man dann auch, das der Kumpel durchaus ins Treppenhaus gelüftet hat.
Da schau ich nochmal nach:
ZitatVermieterin wohnt EG , starke Raucherin, Tür immer offen . Starke Gerüche in EG. :
Kochen,Kippen usw.
ZitatKumpel wohnt DG , mit einer Nachbarin :
Die Vermieterin stinkt, wohnt im EG, raucht stark und lässt ihre WE-Tür offen. Außerdem stänkert sie gegen den Kumpel, droht sogar mit Kündigung , weil dessen Nachbarin sich über ihn beschwert. Gerüche, gut oder schlecht, ziehen im Trh bis nach oben. Da oben wohnt der Kumpel. Der kann nur schlecht in seiner Wohnung lüften, um den oben verdichteten Gestank wegzulüften. Dessen Nachbarin, auch im DG, provoziert diesen, stänkert also meinetwegen auch, stört sich nicht am Gestank im DG und beschwert sich über Kumpel wegen Schuhen bei der Vermieterin im EG. Die anderen 4 Parteien dazwischen stören sich weder an der stinkenden Vermieterin noch an der stänkernden Nachbarin im DG. Nicht einmal am Gestank im Trh vom EG über 1.OG und 2.OG bis zum DG. Kumpel kann nicht anders lüften, als den Misch-Mief oben durch seine Wohnung und ein großes Fenster abziehen zu lassen. Von unten, von der stinkenden Nachbarin kommt stetig Gestank nach, weil die ihre WE-Tür offen lässt. Mief muss durchs Trh. Physik halt.
Das sage und schreibe man also der Vermieterin im EG, DIE Stinkende mit der offenen WE-Tür.ZitatDas Treppenhaus ist jedenfalls dafür nicht da. Ist kein vertragsgemäßer Gebrauch :
Was ist denn der vertragsgemäße Gebrauch eines Treppenhauses?
Verständlich, dass die im EG nichts riecht, auch nicht durchs Trh braucht. Der im DG aber umso mehr, immer da durch bis nach oben, wo er sich unter der Decke sammelt, der ekelhafte Mief.
Ich habe mal so gewohnt...im DG, wie der Kumpel.

Fast richtig. NUR :
nicht die VM stänkert sondern der Schwiegersohn! Bei dem sich die Nachbarin beschwert hat.
Der VM im EG ist das egal. Die sagt nichts.
Gut was soll sie auch sagen
Die anderen Parteien sagen auch nichts . Nur die NB und der Mann, weil er muss .
Der Schwiegersohn, ist aber nicht der Vermieter. Den im Mietvertrag steht einzig die Dame aus dem EG .
Dann hätte der Schwiegersohn im Ernstfall doch gar nichts zu melden ? ( auch wenn er sagen wir mal un der neue Besitzer des Hauses ist.?)
So nun hat der Sohn wohl aber auch mit der Nachbarin geredet. Das die in keinem Fall mehr ihr komisches Spray zu sprühen hat. Schon gar nicht in seine Wohnung . Geht gar nicht.
LÜften geht leider in keinem Fall durchs Treppenhaus. Da führt kein Weg vorbei. Habe mal ne Kundin gefragt die ist bei ner Hausverwaltung. Da kam die gleich mit Urteilen und Hausordnung usw. gut da muss er mit leben.
Sie sagte auch das Mieterbund ne sehr gute Anlaufstelle sein kann .
-- Editiert von Malermeister1 am 09.12.2020 20:36
-- Editiert von Malermeister1 am 09.12.2020 20:37
Dann muss die VM unten ihre Tür zumachen. Dann muss die durch ihre Wohnungsfenster lüften. Hausordnung/Urteile/Mieterbund !!ZitatLÜften geht leider in keinem Fall durchs Treppenhaus :
Dann hat der Kumpel keinen Stress mehr. Die Nachbarin oben hat keinen Grund mehr. Der Schwiegersohn hat keinen Grund mehr.
So lange der nicht der Vermieter bzw. Bevollmächtigter ist, hat der allein überhaupt nichts zu melden.
Dann liegt der Schwarze Peter doch eindeutig bei der VM im EG. Egal, wer stänkert.
Na, dann nix wie hin. Der Mieterbund bringt frische Luft, evtl. sogar ganz ohne Lüften ??ZitatSie sagte auch das Mieterbund ne sehr gute Anlaufstelle sein kann . :
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