Guten Tag,
Ich habe eine Frage bzgl. des Austauschs einer defekten Waschmaschine.
Ich bin Mieter und die Waschmaschine war beim Einzug in die Wohnung schon in der Wohnung, sie gehört also dem Vermieter.
Nun ist sie defekt, es war ein Handwerker vor Ort und man kann die Maschine nicht mehr reparieren sondern sie muss ausgetauscht werden.
Mein Vermieter meinte zu mir er wird keine neue Waschmaschine anschaffen und die Wohnung, wenn ich in Zukunft einmal ausziehe, ohne Waschmaschine vermieten. Ich muss mir nun selbst eine neue Maschine besorgen, welche ich beim Umzug dann auch selbstverständlich wieder mitnehmen kann.
Nun ist es so, dass ich mir aber nur sehr ungern selbst eine Waschmaschine anschaffen möchte und ich die Wohnung ja auch so, d.h. mit Waschmaschine, bezogen habe.
Mein Mietvertrag beinhaltet folgende Klausel:
$22 Sonstige Vereinbarungen
1. Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages, wenn sie ihm beigefugt ist. Wesentliche
Verpfichtungen des Mietvertrages können hierdurch nicht abgeändert oder erganzt werden.
2. Mieter und Vermieter vereinbaren eine Mietkaution von 2000,-€ auf ein Sparkonto.
3. Eine Reparaturbeteiligung von jährlich 200,-€ durch den Mieter in der Wohnung gilt als vereinbart.
4. Der Fussboden ist mit Spezialmitteln für Parket zu behandeln.
5. Der Mietvertrag umfasst auch: 1 Wohnzimmeresstisch, 4 Stühle, 1x Kühlschrank, 1x
Waschmaschine, 2x kl. Hängeschränke Bad, 1x Kleiderschrank im Schlafzimmer, 1x Gartentisch
im Garten, 4 Gartenstühle.
Nun die Frage:
Ist mein Vermieter aufgrund des Mietvertrages verpflichtet eine Waschmaschine zu stellen oder hat er das Recht von mir zu erwarten mir selbst eine neue Maschine zu besorgen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir bezüglich dieser Frage zeitnah geholfen werden kann.
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus!
Alex Ohnmacht
Austausch Waschmaschine Mietwohnung
13. Juli 2023
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Frage vom 13. Juli 2023 | 13:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Austausch Waschmaschine Mietwohnung
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#1
Antwort vom 13. Juli 2023 | 14:48
Von
Status: Wissender (15895 Beiträge, 9101x hilfreich)
Zitat:Ist mein Vermieter aufgrund des Mietvertrages verpflichtet eine Waschmaschine zu stellen
Ja - die WaMa ist ausdrücklich mitvermietet, also muss der Vermieter eine WaMa stellen.
Allerdings muss der Vermieter keine neue Maschine hinstellen - eine gebrauchte reicht auch.
Gebrauchte Waschmaschinen gibt es (zumindest in meiner Stadt) für eine Appel und ein Ei zu kaufen.
Jetzt muss man sich überlegen, was taktisch geschickter ist:
- den Vermieter darauf hinzuweisen, dass gebauchte Waschmaschinen billig sind und er eine solche besorgen soll.
- selbst eine billige Gebrauchtmaschine kaufen und sich den Ärger mit dem Vermieter sparen.
#2
Antwort vom 13. Juli 2023 | 15:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort!!
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#3
Antwort vom 13. Juli 2023 | 16:55
Von
Status: Student (2092 Beiträge, 319x hilfreich)
Zitat3. Eine Reparaturbeteiligung von jährlich 200,-€ durch den Mieter in der Wohnung gilt als vereinbart. :
Im Übrigen schonmal vorsorglich falls der Vermieter damit kommt: Greift nicht.
Erstens nicht, weil der Ersatz der defekten Waschmaschine durch eine andere keine Reparatur ist und zum Zweiten nicht weil Reparaturen an den vermieteten Dingen mit der Miete abgegolten sind und die Umlage dieser Kosten auf den Mieter eine unangemessene Benachteiligung wäre.
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