Falsche Angaben in Mieterselbstauskunft

11. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
bezzi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 35x hilfreich)
Falsche Angaben in Mieterselbstauskunft

Hallo zusammen,

angenommen ein zukünftiger Mieter macht bei Abschluss seines Mietvertrages in der "Mieterselbstauskunft" falsche Angaben zum Nettoeinkommen/Beschäftigung/Schulden und erschwindelt sich dadurch den Mietvertrag. Wenig später kann er die Miete nicht mehr zahlen und der Betrug kommt als Tageslicht.
Der Vermieter fechtet den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung an und erstellt Anzeige wegen Eingehungsbetrug.
Hat der Vermieter mit dieser Selbstauskunft die Möglichkeit, schneller wieder an seine Wohnung zu kommen als ein Vermieter ohne (falsche) Selbstauskunft ?
Räumungsklage muss doch trotzdem durchgezogen werden, oder ?

Gruß

bezzi


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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 276x hilfreich)

...Hat der Vermieter mit dieser Selbstauskunft die Möglichkeit, schneller wieder an seine Wohnung zu kommen als ein Vermieter ohne (falsche) Selbstauskunft ?...

leider nicht

...Räumungsklage muss doch trotzdem durchgezogen werden, oder ?...

leider ja

gruss det11

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bezzi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 35x hilfreich)

Wozu machen dass denn dann so viele Vermieter ? Irgend einen Vorteil muss es doch geben. Oder dient es nur der Abschreckung unredlicher Bewerber, die bei falschen Angaben dann noch zusätzlich mit einer Strafanzeige rechnen können ?
Ob die das wirklich abschreckt ?

Gruß

bezzi

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#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 77x hilfreich)

Strafbar (Eingehungsbetrug) ist nicht etwa die falsche Selbstauskunft, sondern der Umstand, daß man einen Mietvertrag eingeht, obgleich man sich von Anfang an bewußt ist, die Miete nicht zahlen zu können. Dies wäre auch ohne Selbstauskunft so.

Die Selbstauskunft dient dazu, daß der Vermieter sich ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Mietinteressenten zu machen versucht. Bei falschen Angaben (auf zulässige Fragen) kann der Mietvertrag im Prinzip wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, was aber nichts mit einer Strafbarkeit zu tun hat.

Nur stellt sich aber auch die Frage, was dem Vermieter eine Selbstauskunft hilft, wenn heutzutage auch eine gutbezahlte Arbeitsstelle recht schnell verlorengehen kann. Nicht jeder ist halt Beamter auf Lebenszeit. Genauso macht es eigentlich keinen Sinn, einen Mietvertrag wegen Täuschung anzufechten, wenn die Miete pünktlich gezahlt wird.

Realistisch betrachtet können falsche Angaben eigentlich auch nur herauskommen, wenn die finanziellen Probleme schon bei der Mietzahlung offenbar geworden sind.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bezzi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 35x hilfreich)

Das ist ja genau meine Frage. Angenommen, der Vermieter bekommt keine Miete und fechtet nach 2 Monaten das Mietverhältnis wegen falscher Angaben in der Selbstauskunft an, bekommt sogar vor Gericht Recht und kann anschließend auf Räumung klagen.
Alternative: Keine Selbstauskunft. Er kündigt nach 2 Monaten Mietverzug fristlos. Auch hier wird ein Gericht die Kündigung prüfen und bei Rechtmäßigkeit kann der Vermieter auf Räumung klagen.

Wo ist der Unterschied ?

Was bringt dem Vermieter eine Selbstauskunft, wenn er auf ein faules Ei trifft, das keine Hemmungen hat, das blaue vom Himmel zu lügen und dies auch noch schriftlich zu bestätigen ?

Gruß

bezzi

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Wie schon gesagt, die selbstauskunft hat nur den Zweck, etwas über den Mieter zu erfahren. man muß sich halt darauf verlassen, daß er die Wahrheit sagt. Bzgl der Räumung macht das keinen Unterschied. Aber man hat dadruch zumindest die Möglichkeit, den Mieter obendrein auch noch strafrechtlich zu belangen.

Übrigens habe ich heute endlich mal ein Vermieterfreundliches Urteil gelesen. nach einer erfolgreichen Räumungsklage braucht man nicht mehr Unsummen für eine Lagerung der Möbel vorzustrecken. Mit einigen Kniffen kann man die Möbel ganz legal selbst loswerden, wenn der Mieter sich weigert auszuziehen. das ist doch auch was....

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
peter98
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Den Angaben in der Mieterselbstauskunft sollte man nicht bedenkenlos vertrauen. Selbst der Hinweis, dass falsche Angaben eine Verfolgung nach § 263 StGB (Betrug) nach sich ziehen können, hält potentielle Mietnomaden nicht davon ab, trotzdem zu flunkern was das Zeug hergibt. Man kann später nur leichter beweisen, dass bereits bei der Anmietung die Absicht vorhanden war, trotz nicht ausreichender Mittel angemietet zu haben. Dies hilft dir als Vermieter aber erst einmal gar nichts, da du den langen und teueren Weg der Räumungsklage gehen musst.
Deshalb ist es wichtig die Angaben aus der Mieterselbstauskunft auch zu überprüfen!

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