Heizungsproblem - Heizkörper lassen sich nicht mehr durch die Thermostate abstellen

30. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jodelsepp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizungsproblem - Heizkörper lassen sich nicht mehr durch die Thermostate abstellen

Hallo,

ich habe folgendes problem: bei mir tut es die heizung zu gut - die heizkörper lassen sich nicht mehr durch die thermostate abstellen, so dass ich gezwungen bin per schraubenschlüssel die körper abzustellen bzw. die heizung tagelang nachläuft, ohne dass ich das will. nun habe ich meine heizkostenabrechnung bekommen und muss 500€ nachzahlen. kann ich das dem vermieter, dem das problem bekannt ist, in rechnung stellen oder kann ich einfach dahingehend die miete kürzen??




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 548x hilfreich)

Weder noch.

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 626x hilfreich)

Du kannst den Vermieter zwingen, die Heizung technisch in Ordnung zu bringen.

Wenn er das trotz mehrfacher, am besten schriftlicher, Aufforderung nicht tut, würde ich nach Ankündigung selbst einen Fachmann beauftragen der dies in Ordnung bringt. Die Rechnung würde ich dann von der Miete einbehalten. Wäre wahrscheinlich billiger gewesen wie die Nachzahlung. Und dann ist das Problem gelöst.

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"Chylla"

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 548x hilfreich)

Also Sepp,

Wäre wahrscheinlich billiger gewesen

Das ist einer der Knackpunkte, Stichwort 'Schadensminderungspflicht'.

Außerdem geben Thermostatventile extrem selten den Geist auf. Das das bei Dir bei sämtlichen Heizkörpern passiert sein soll, macht die Sache irgendwie unwahrscheinlich.

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

In der Tat kommt hier wohl nur ein Anspruch auf Behebung des Mangels gegen den VM in Betracht. Die Heizkosten sind ja nun mal auch in zutreffender Höhe in Ihrer Wohnung entstanden; wodurch genau, ist zunächst unerheblich.

Wenn die Heizung anders herum kaputt wäre, also nicht heizen würde, könnte der VM auch nicht verlangen, dass Sie trotzdem fiktive Heizkosten zahlen müssen und auf eine etwaige Rückzahlung dadurch nicht entstandener Heizkosten verzichten müssen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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