Recht auf Abstellen der Heizung?

11. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
ConnyI
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Abstellen der Heizung?

Hallo,

ich möchte wissen, ob ich auch ein Recht darauf habe, daß die Heizung in einem 3-Familien-Haus außerhalb der Heizperiode
a u s geschaltet wird. Hintergrund hierzu ist, daß wir im Flur und im Gäste-WC Heizkörper haben, durch deren Rohre das warme Wasser auch fließt, wenn der Heizkörper an sich ausgeschaltet ist. Dies führt dazu, daß trotzdem geheizt wird und der Zähler trotzdem weiterläuft auch wenn ich garnicht heizen möchte. Auch im Winter ist dies der Fall, obwohl ich diese Räume auch dann nicht heizen würde, aber daran kann ich nichts ändern. Aber im Sommer ist es doch durchaus möglich, dieses unnötige Heizen durch das Ausschalten der Heizung im Keller zu vermeiden.

Also, habe ich auf das Ausschalten ein Recht oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen,

Conny


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 276x hilfreich)

Funktioniert dann das Warmwasser noch ?

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#2
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 329x hilfreich)

Also wenn die Heizung nur Deine Wohnung heizt kannst Du sie sicher ausschalten, auch wenn Du selbst dann kein Warmwasser hast.
Wenn es auch die Nachbarn trifft, egal ob mit Warmwasser oder ohne, solltest Du das sein lassen.

Schoenen Gruss, Olli.

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#3
 Von 
ConnyI
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
da habe ich mich wohl noch mißverständlich ausgedrückt:
Also erstens gibt es noch zwei andere Parteien im Haus (eine über eine unter uns) und zweitens kommt das Warmwasser zwar von der Heizung, läuft aber getrennt von den Heizungsrohren.
Ist es also so, daß ich ein Recht aufs Heizen habe, aber kein Recht, Geld (und Öl) zu sparen?!!
Gruß, Conny

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#4
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 77x hilfreich)

Auf jeden Fall muß sichergestellt sein, daß die Warmwasserversorgung jederzeit funktioniert.

Andererseits frage ich mich, was für eine Heizungsanlage das sein mag, bei der der Heizkreislauf nicht abgestellt oder unterbrochen werden kann. Mindestens sollten an jedem Heizkörper einfache Absperrventile dran sein, mit denen man diesen abstellen kann.

Oder ist das so zu verstehen, daß die Absperrventile defekt sind und sich nicht schließen lassen (kommt bei Thermostatventilen infolge Verkalkung manchmal vor)? Dann ist die Reparatur eine Angelegenheit für den Vermieter, wozu man ihn aus den erwähnten Kostengründen auffordern sollte.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 11.05.2006 10:22:15

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#5
 Von 
ConnyI
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
die Warmwasserversorgung bleibt auf jeden Fall erhalten.
Bei den beiden o. g. Heizkörpern kommt das Wasser durch den Zulauf bis zum Ventil des Körpers und geht dann über ein Zwischenrohr am Heizkörper vorbei in den Ablauf. Durch die Verbindung zwischen Ablauf und Heizkörper drückt ein wenig warmes Wasser in den Heizkörper, wodurch dann geheizt und gezählt wird.
Im letzten Jahr hatten wir die Problematik schon dem Vermieter geschildert und vorgeschlagen, er läßt die Heizkörper ganz abmontieren, denn wir brauchen sie auch im Winter nicht. Das ist ihm aber zu teuer, sagt er.
Gruß, Conny

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 77x hilfreich)

Ich verstehen die Konstruktion zwar nicht ganz (alte Einrohr-Heizanlage?), aber wie auch immer: ein Heizkörper muß sich vollständig abstellen lassen. Wer will denn im Sommer, von der Kostenfrage ganz abgesehen, noch zusätzliche Wärme haben?

Das ist also ein Defekt, den der Vermieter reparieren lassen muß.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#7
 Von 
ConnyI
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wald-hase,

habe ich denn ein Recht darauf?
Wie schon gesagt, ihm ist es zu teuer, denn es müßte wohl das ganze Wasser in unserer Wohnung und der oben drüber abgelassen werden, um die Heizkörper abzumontieren.?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 77x hilfreich)

Meiner Ansicht nach eindeutig ja.

Erstens besteht bei den Betriebskosten ein Wirtschaftlichkeitsgebot. Der Vermieter darf also das Geld des Mieters nicht durch einen unwirtschaftlichen Heizungsbetrieb zum Fenster rauswerfen.

Zweitens dürfte es auch ein Mangel sein, wenn im Hochsommer die Wohnung noch zusätzlich aufgeheizt wird.

Das Wasser abzulassen und wieder aufzufüllen dürfte wirklich kein Problem sein. So etwas ist in wenigen Minuten erledigt.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Aber es könnte theoretisch ein Kälteeinbruch im Juni kommen, der das sofortige Heizen möglich machen muss. Daher ist ein Abstellen komplett für den Vermieter auch wieder eine Risikosache.
Wie alt ist denn die Heizanlage?

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#10
 Von 
Luggi61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Bei den beiden o. g. Heizkörpern kommt das Wasser durch den Zulauf bis zum Ventil des Körpers und geht dann über ein Zwischenrohr am Heizkörper vorbei in den Ablauf. Durch die Verbindung zwischen Ablauf und Heizkörper drückt ein wenig warmes Wasser in den Heizkörper, wodurch dann geheizt und gezählt wird.
So wie das verstehe kommt es zu Wärmeübertragung durch das frei liegende Zulaufrohr?! Wieso tauscht der Vermieter nicht erst einmal das Heizungsventil aus, das müßte doch wenigstens so schließen das kein warmes Wasser einströmen kann. Nur mal als Vorschlag.
zur Problematik: recht auf Abstellen der Heizung, müßten Sie in Ihrem Mietvertrag nachsehen, ob dieses geregelt ist z. b. Heizperiode 01.10-30.04.Umstellung von Winter auf Sommerbetrieb, bei dieser Einstellung wird nur der Warmwasserkreislauf von der Heizung versorgt. Dies müßte doch bei einer Heizungsanlage möglich sein, es sei den diese ist schon sehr alt.:(
wenn dies nicht im Mietvertrag geregelt ist, hat man das Nachsehen auch auf Mietminderung,
spreche da aus Erfahrung, unsere Heizung ist nämlich zur Zeit abgeschaltet bzw bereits auf Sommerbetrieb eingeschaltet und dies bei dieser Schafskälte unser Vermieter verwies auf die im Mietvertrag geregelte Heizperiode, war jedoch jetzt bereit die Heizung erneut zuzuschalten.

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#11
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 859x hilfreich)

Abschalten ja, wenn auch ohne Heizung für alle Mieter eine Raumtemperatur von mindestens 20 Grad (von 6-24 Uhr) zu erreichen ist. Nachts reichen ca 17 Grad.

Aber ob das in unseren Breitengraden klappt??

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