Liebe Forenmitglieder,
ich habe einige Fragen und will kurz meine Situation schildern:
Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung, mit den Vermietern im selben Haus.
Seit nunmehr 8 Wochen sind durch einen Heizungsausfall für das gesamte Haus Warmwasser und die Heizung defekt.
Wir waren leider so naiv und ließen uns immer wieder vertrösten, mit im Nachhinein fadenscheinigen Ausreden, Teile müssten bestellt werde uvm.
Die Miete haben wir unter einvernehmlicher Absprache mit den Vermietern um circa 10% der Warmmiete und zusätzlich den entstehenden Kosten für das Schwimmbad (insgesamt 18%) gekürzt. Nun haben die Vermieter letzte Woche aber "ausgepackt", und uns gesagt, dass diese Woche (angeblich) der Heizungsdienst kommt, es aber je nach Schwere des Schadens sein kann, dass sie die Kosten für die Reparatur nicht aufbringen können.
Meine Fragen hierzu sind:
- Falls die Reparatur nicht erfolgen kann: Ist es möglich, fristlos zu kündigen? Oder falls nicht, ob und ab wann eine Mietminderung um 100% gerechtfertigt ist?
- Welches ist aus eurer Sicht der beste Lösungsweg? (Wir würden dies am liebsten mit einer einvernehmlichen Vertragsauflösung lösen, haben aber die Sorge, dass die Vermieter dies wegen des Geldes nicht wollen)
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Fehlendes Warmwasser und Heizung
Mein Tip: fangt sofort mit der Suche nach einer neuen Wohnung an, damit ihr nicht den ganzen Winter in einer Wohnung ohne Heizung verbringen müßt.
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Eine ähnliche Frage hatten wir vor ein paar Tagen auch schon: Hier nochmal die Urteile, die dein Problem betreffen, zum Nachlesen:
<I>´´Das LG Hamburg (WM 76 10) hat bei totalem Heizungsausfall während der Heizperiode eine 100prozentige Mietminderung für gerechtfertigt erklärt. Diese nimmt der Mieter kraft Gesetzes vor, da die Mietsache mangelhaft ist. Die Minderung muß nicht beantragt oder genehmigt , aber dem Vermieter mitgeteilt werden. Natürlich muss der Vermieter über das Vorliegen des Mangels informiert werden und ihm eine Frist gestellt werden (Abmahnung). Kommt er der Aufforderung in einer angemessenen Frist nicht nach, kann fristlos gekündigt werden (OLG München ZMR 59, 233; LG Landshut WM 89, 175; LG Köln WM 80, 17). Heizt der Mieter für die Zeit des Heizungsausfalls zusätzlich mit elektrischen Geräten etc., hat er Recht auf Erstattung der Zusatzkosten (Anschaffungskosten des Heizgerätes und Stromkosten).´´</I>
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quote:
mit den Vermietern im selben Haus
Die VM werden schon eine Lösung finden.
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"Natürlich muss der Vermieter über das Vorliegen des Mangels informiert werden"
->Sollten wir das vorsichtshalber auch nochmals schriftlich machen, obwohl sie im selben Haus wohnen und von dem Mangel betroffen sind?
"Kommt er der Aufforderung in einer angemessenen Frist nicht nach, kann fristlos gekündigt werden"
-> Welche Frist ist in diesem Fall denn angemessen? Immerhin ist schon seit 8 Wochen nichts geschehen, wäre dann eine Frist von beispielsweise 3 Tagen i.O.?
Ist der Beginn der Heizperiode von Ort zu Ort mit einem festen Datum festgesetzt oder ab einer bestimmten Temperatur die einige aufeinanderfolgende Tage unterschritten wird?
An gaga92: Auf der Suche sind wir schon, können aber (finanziell) nicht doppelt Miete zahlen, wenn wir z.b. zum 1.11 eine Wohnung fänden, weswegen uns eine Kürzung um 100% oder eine fristlose Kündigung sehr zupass kommen würde.
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Da der VM vom Mangel selbst betroffen ist (gesamtes Haus ohne WW und Heizung) muss er nicht noch auf den Mangel aufmerksam gemacht werden, aber ihr solltet ihm schriftlich -mit Bezug auf den Mangel und seine Dauer- eine letzte Frist setzen. Danach steht es euch frei:
- fristlos zu kündigen
- die Mietzahlung einzustellen
- und ggfs. die Erstattung der Zusatzkosten zu verlangen.
Du schreibst, dass dir eine einvernehmliche Lösung am liebsten wäre und das sehe ich auch immer als die beste Lösung an. Die Sorge, dass die VM wg. des Geldes (Mietzahlung) nicht darauf eingehen, musst du nicht haben; nach erfolglosem Fristablauf zur Mängelbehebung bekommen sie sowieso keine Miete mehr.
Ihr solltet euch schnellstmöglich nach einer Alternative umsehen und der VM sollte -wenn er schlau ist- einer einvernehmlichen Vertragslösung zwecks fliegenden Wechsels in eure neue Wohnung zustimmen.
-- Editiert HeHe am 15.09.2011 13:39
quote:
der VM sollte -wenn er schlau ist-
Schlau ?
Auf DIE Tour kriegt er das Geld für die Reparatur nie zusammen.
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Das stimmt, aber er hat auch keine Zusatzkosten zu tragen, wie die für die elektr. Heizkörper und den horrenden Stromverbrauch seiner Mieter in einem Winter ohne Heizung und WW.
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Ihr dürft Euch hier von Euren Emotionen nicht in's Boxhorn jagen lassen. So lange wir keine Heizperiode haben dürfte dies keinen gravierenden Mangel darstellen. Eine nennenswerte Mietminderung aufgrund nicht vorhandenen Warmwasser würde von einem Gericht sicher auch nicht anerkannt werden. Man muss sich klar darüber sein, dass warmes Wasser „Luxus" ist. Eine fristloste Kündigung käme in diesem Fall mit Sicherheit nicht in Betracht.
Selbst im Winter wäre keine Mietminderung denkbar, wenn Euch der Vermiteter ersatzweise elektrische Heizlüfter oder elektrische heizkörper zur Verfügung stellt. Ihr braucht dann zwar mehr Strom, spart aber dafür an der anderen Energie, die sonst zum Heizen benötigt wird. Wie teuer Euer Strom ist habt Ihr selbst im Griff. Hier könnt Ihr, falls notwendig, bis zum Winter noch einen entsprechend günstigeren Tarif wählen.
quote:
Man könnte dem armen VM ein zinsloses Darlehen anbieten, das mit der Miete verechnet werden könnte.
Was kostet ein Umzug ?
Dies halte ich für eine clevere Idee. Konkret könntet Ihr dieses Darlehen so ausgestalten, dass es wie eine Art Vorauszahlung der Meite darstellt. Verwendungszweck bei Überweisung: „Vorauszahlung Miete Monat XXX – YYY".
quote:
der VM sollte -wenn er schlau ist-
Wenn der Vermieter schlau ist wird er weder eine fristlose Kündigung noch eine Mietminderung akzeptieren. Sondern er wird es auf einen jahrelangen Euch viel Zeit, Nerven und Geld kostenden Rechtsstreit anlegen. Am Ende dürft Ihr dann seinen Anwalt, das Gericht als auch die Miete zuzüglich 5% über Basiszins weiter zahlen, auch wenn Ihr bereits ausgezogen seid. Ihr zahlt dann also doppelt: Neue Wohnung und streitgegenständliche Wohnung.
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Mit Verlaub, aber ich empfinde diesen Beitrag als nicht wirklich problembezogen.
Diese "clevere Idee" ist nur clever, falls die finanziellen Mittel vorliegen. Und falls wir die finanziellen Mittel für ein komplett neues Heizungssystem incl. EInbau hätten, würden wir einfach die 1-3 Monate Miete doppelt bezahlen.
Ist der Beginn der Heizperiode nicht am 01.10? Dieser ist nicht mehr weit hin, und ich bezweifle ehrlich gesagt, dass unsere Vermieter das Geld haben, für 2 Zimmer + Küche und Bad allein in unserer Wohnung, Heizlüfter bereitzustellen, und bei sich selbst auch noch genügend zu heizen (Bei einem kalten Winter wie dem Letzten zwingend erforderlich, dass das Wasser in den Rohren nicht gefriert, da wir im 3.OG wohnen).
Und müssten wir den Strom dann selbst bezahlen? (Wir bezahlen eine Nebenkostenpauschale). Ich bezweifle ehrlich gesagt, dass es zumutbar ist, 5 Monate lang für 4 Räume den Mietern zuzumuten, mit Heizlüftern zu heizen. Die erfoderliche Leistung ist schließlich kein Pappenstiel (Mit 3kW pro Lüfter (Was ich als zu niedrig bemessen schätze für Wohnzimmer und Küche) gäbe das 43200kWh, was ja "nur mal eben" in die Tausender ginge, günstigster Tarif). Die Sicherungen werden das sowieso nicht aushalten.
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-- Editiert Solanin am 16.09.2011 15:15
Zur Heizperiode steht das hier in wikipedia:
<I>Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung wird die Heizzeit in Deutschland in vielen Mietverträgen vereinbart. Die deutsche Rechtsprechung hat für den Fall einer fehlenden Vereinbarung im Mietvertrag als Heizperiode die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April festgelegt. Während der Heizperiode muss ein Vermieter sicherstellen, dass der Mieter seine Mietwohnung auf in der Regel 20-22 °C, nachts 18 °C beheizen kann. Doch auch außerhalb der Heizperiode muss die Heizanlage betrieben werden, wenn die Temperatur in der Wohnung länger als zwei Tage unter 18 °C sinkt oder sofort, wenn sie unter 16 °C sinkt</I>
Und auch wenn WW lt. einem Vorschreiber ein Luxusgut sei, so steht es euch trotzdem zu, da ihre eine Wohnung mit WW angemietet habt.
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quote:
Und auch wenn WW lt. einem Vorschreiber ein Luxusgut sei, so steht es euch trotzdem zu, da ihre eine Wohnung mit WW angemietet habt.
Richtig!
Man sollte den Vm. in Verzug setzen, d.h. mit Frist auffordern, den vertragsgemässen Zustand der Wohnung wiederherzustellen.
Das wäre für die Vorbereitung einer fristlosen Kü. wichtig. Danach müsste man aber auch tatsächlich zügig ausziehen, sonst bringt das nichts.
Als Zwischenlösung käme auch die Anmietung eines Heizmobils in Frage, das ist auch teuer, aber billiger, besser als Heizlüfter/Radiatoren und WW wäre auch wieder vorhanden.
Bei einem 2-Fam.-Haus sollten die Kosten überschaubar sein.
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quote:
Man könnte dem armen VM ein zinsloses Darlehen anbieten, das mit der Miete verechnet werden könnte.
Vermieter sind grundsätzlich arm, sonst müssten sie nicht vermieten. Zinslose Darlehen in Form von Nebenkosten erhalten sie sowieso schon.
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Blockwart, der sich zur Zeit drill Instruktor nennt, wird jetzt behaupten, die Zwangsversteigerungen würden deshalb betrieben, weil Mieter ihre Miete nicht zahlen, womit er meine Behauptung bestätigen muss, dass Vermieter nur deshalb vermieten, weil sie aus eigener Kraft ihre Hütte erst gar nicht erstehen konnten.
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quote:
>Fehlendes Warmwasser und Heizung
quote:dass Mieter öfter Schulden beim Vermieter haben als umgekehrt?
Nicht nur öfters, hauptsächlich mehr !
Inzwischen dürften es fast 3 Mrd. sein !
quote:Nenne doch mal ein paar Zahlen.
www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article8723132/Mehr-als-zwei-Milliarden-Euro-Mietschulden.html
Nur ein Bsp., - Google selbst.
wenn ich solche Propaganda immer lese...
in Deutschland gibt es rund 24 Mio. Mietwohnungen. Die durchschnittliche Bruttomiete beträgt um mtl. 500 Euro.
das sind ca. 144 Mrd. Mietzahlungen pro Jahr. selbst wenn 3 Mrd. Außenstände da wären (abzgl Kaution?), sind das gerade mal 2% der Jahreseinnahmen...
die Quote, wo Vermieter falsche (zu hoch natürlich) Nebenkosten abrechnen, zu hohe Vorauszahlungen verlangen, mangelhafte Renovierungen vornehmen, dürfte also um ein Velfaches höher sein.
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