Kaufvertrag hinfällig?

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz451324-30
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag hinfällig?

Hallo,
wir haben unsere alte Wohnung im Internet inseriert, in der wir nur 6 Monate gewohnt haben. Hier haben wir für eine Luxuseinbauküche 11000€ bezahlt und von dem Vermieter die Erlaubnis erhalten, selbständig nach Nachmietern zu suchen, die die Küche für eine kleinere Ablöse übernehmen. Wir haben Nachmieter gefunden, die die Wohnung unbedingt haben wollten, jedoch die Küche nicht. Sie wollten sich selbstständig darum kümmern, die Küche zu verkaufen und wir wollten eine Ablöse von 8500€ haben. Ich habe den Kontakt zum Vermieter hergestellt und dieser war von den Nachmietern so begeistert, dass er sie unbedingt haben wollte und gab ihnen einen Mietvertrag mit. Ab dem Zeitpunkt änderte sich der Kontakt und die Nachmieter wurden fies. Sie wollten uns für die Küche kaum noch was geben und auch nicht mehr für den Verkauf sorgen. Sie drohten auch damit, einfach den Mietvertrag zu unterzeichnen und wir hätten dann garnichts. Nach dem Theater haben wir den Vermieter angerufen, der darauf bestand, dass wir eine Lösung finden, mit der alle einverstanden sind. Es wurden 3000€ Ablöse ausgehandelt und wir sollten uns um den Ausbau der Küche kümmern. Dies wurde schriftlich festgehalten (ohne Unterschrift der Nachmieter, jedoch bestätigen sie die 3000€ in einer SMS)
Der Einzug war nun zum 01.06 und der Mietvertrag wurde unterschrieben. Am 04.06 traf ich den Nachmieter in der Stadt und sprach ihn auf das Geld an. Angeblich musste er 2 Stunden unser Klo putzen,5 Std. alte Teppichreste rausreißen,den Garten reinigen etc. außerdem fand er den Deal von Anfang an nicht richtig und wüsste jetzt auch nicht mehr, ob er überhaupt einziehen kann, da Schimmel in der Wohnung ist. Das Geld wolle er nicht bezahlen. Seitdem bin ich regelmäßig mit dem Vermieter in Kontakt, der nun auch entsetzt ist. Die Nachmieter mussten nichts in der Wohnung machen, der Vermieter hat alles übernommen, Garten, Böden, Wände weiß gestrichen, neuer Fliesenspiegel etc. Da jedoch immer noch niemand in die Wohnung eingezogen ist, vermuten wir, dass sie sich aus dem Mietverhältniss+Kaufvertrag rauswinden wollen. Die Frau ist jetzt mit dem 2ten Kind schwanger und es handelt sich um eine 3 Zimmerwohnung.
Haben wir eine Chance unser Geld einzuklagen, wenn die neuen Mieter nicht einziehen werden?
Viele Grüße und danke!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von amz451324-30):
Es wurden 3000€ Ablöse ausgehandelt und wir sollten uns um den Ausbau der Küche kümmern.

Da fehlt mir irgendwie die Logik ...



Zitat (von amz451324-30):
Dies wurde schriftlich festgehalten

Zitat (von amz451324-30):
jedoch bestätigen sie die 3000€ in einer SMS

Genauer Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
amz451324-30
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung!
Wortlaut aus dem Vertrag:
Der Vormieter übernimmt zu Mietbeginn (01.06.2018) den Ausbau der Miele Einbauküche. Der Nachmieter leistet dem Vormieter dafür eine pauschale Aufwandsentschädigung von 3000€.

Wortlaut in der SMS( 28.05.2018):
Wir werden das Geld in den nächsten Tagen überweisen. Waren heute das erste mal in der Wohnung und leider stark irritiert dass Ihr für die 3000€ nicht wenigstens ,wie zur Wohnungsbesichtigung von Euch gesagt die Gartenmöbel dagelassen habt. Schade!

Der Vermieter würde sich übrigens als Zeuge vor Gericht zur Verfügung stellen und den Betrag bestätigen.

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#3
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 480x hilfreich)

Der Neumieter soll 3000 EUR für eine Küche bezahlen mit der er gar nichts zu tun hat? Ablöse heisst ja normalerweise Übernahme.
Und ausgebaut habt ihr?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Der Neumieter soll 3000 EUR für eine Küche bezahlen mit der er gar nichts zu tun hat?

Ja, da fehlt mir die Logik.

Man soll 3000 EUR zahlen damit der Vormieter seine 11000 EUR teure Küche ausbaut ...?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7439 Beiträge, 1630x hilfreich)

Zitat (von amz451324-30):
Hier haben wir für eine Luxuseinbauküche 11000€ bezahlt und von dem Vermieter die Erlaubnis erhalten, selbständig nach Nachmietern zu suchen, die die Küche für eine kleinere Ablöse übernehmen.


Ja, solche Threats sind hier ja nicht selten, der Nachmieter soll dazu genötigt werden die Küche zu kaufen, die er gar nicht will, sonst bekommt er die Wohnung nicht.

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