Hallo,
ich freue mich über eure Hilfe bei folgendem Szenario:
Ein Makler gibt in seinem Internetangebot bei einer Mietwohnung als Provision 1,76 KM inkl. 19% MWSt. an. Ein Interessent ruft ihn an, verabredet einen Besichtigungstermin. Nach der Besichtigung erhält er zwei Tage später einen Anruf, dass er in der engeren Auswahl ist und dem Vermieter in der nächsten Woche vorgestellt werden soll. Innerhalb dieser zwei Tage muss der Makler das Internetangebot verändert haben: Die Provision lautet nun 2,38 KM inkl. 19% MWSt. Der Interessent hats einfach nur zufällig gesehen... Nun hoffentlich sein Glück: Er hat einen Ausdruck als pdf von dem ursprünglichen Angebot (mit Datum und Uhrzeit des pdf-Drucks versehen). Hilft ihm dieser Ausdruck nun, sodass er sich im Falle eines Mietvertragsabschlusses auf die geringere Provision berufen kann (...in der Annahme dass man bereits konkludent einen Maklervertrag mit 1,76 KM Provision abgeschlossen hat)? Oder muss er sich, wenn er denn unbedingt die Wohnung haben möchte, auf die mit mal höhere Provision einlassen? Er hat den Makler diesbezüglich noch nicht weiter angesprochen und möchte das oben angesprochene Treffen mit dem Vermieter und Makler abwarten.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Maklerprovision nach Besichtigung geändert
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Fragwürdige Methoden des Maklers. Wenn das überhaupt gültig sein soll, muss er/der Makler unaufgefordert seine neuen bzw. geänderten Konditionen dem Kunden mitteilen !
Ich würde ihn direkt ansprechen und wenn Objekt interessant ihn darauf hinweissen, dass dies nicht ok ist und im Zweifel die zuständige Behörde (Landratsamt) davon Kenntnis erlangt, wenn er weiter darauf besteht !
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-- Editiert am 22.01.2011 11:13
--- editiert vom Admin
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@ Barni Gröllheimer
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Das war auch mein Gedanke... Warum informiert er den Interessenten nicht?! Zumal der Interessent und Makler daraufhin noch 2x telefoniert haben und auch dann kein Hinweis auf Änderung der Provision... Schreibfehler können ja passieren, aber der Makler sollte dies doch wenigstens erklären. Wie sehen Sie die Erfolgschancen, wenn der Interessent im Beisein des potenziellen Vermieters dem Makler den pdf-Ausdruck mit der früheren Provision zeigt und der Interessent auf Zahlung der Provision in Höhe von 1,76 KM inkl. MWSt. besteht?
-- Editiert am 22.01.2011 11:23
@ Honigbiene43
Warum hat der Interessent nichts mit dem Makler abgeschlossen? Der Makler stellt das Angebot auf einer Internetplattform unter Angabe der Provisionshöhe ein. Der Interessent nimmt dieses Angebot zu diesen Konditionen an. Das sind für mich zwei Willenserklärungen oder nicht? Konkludentes Handeln?
Zum abschliessen eines Geschäftes gehört Angebot und Annahme. Annahme des Objektes ist ja noch nicht erfolgt !
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Trotzdem bin ich der Meinung, der Makler muss unaufgefordert eine Provisionsänderung während einer Geschäftsanbahnung mitteilen
-- Editiert am 22.01.2011 11:26
Es wäre m. E. nur fair, wenn er dem Interessenten die Änderung mitteilt, ansonsten macht die Angabe der Provisionshöhe in den Internetangeboten ja keinen Sinn - wenn mans eh verändern kann wie man möchte. Der Interessent handelt schließlich die ganze Zeit in dem Glauben, es sei eine Provision in Höhe von 1,76 KM inkl. MWSt. zu zahlen, wie im Angebot beschrieben. Vielleicht findet sich hier bei Abschluss des Mietvertrages noch ein Kompromiss - man trifft sich in der Mitte bei 2 KM inkl. MWSt.
--- editiert vom Admin
Davon hätte der Interessent doch nicht erfahren, wenn er nicht das Angebot im Internet nicht nochmals aufgerufen hätte? Die 1,76 KM inkl. MWSt. standen mindestens 4 Tage im Netz und wurden erst nach erfolgter Besichtigung und dem vereinbarten Termin zur Vorstellung beim Vermieter geändert. Man hat nach der Besichtigung noch 3x miteinander telefoniert - er hat nie auf die (geänderte) Provision hingewiesen.
...Dass er grundsätzlich 2,38 KM inkl. MWSt. verlangen darf, ist ja auch nicht strittig - dann aber doch bitte von vornherein.
-- Editiert am 22.01.2011 11:59
quote:
Der Interessent handelt schließlich die ganze Zeit in dem Glauben
Hat es tatsächlich schon einmal jemand gegeben, der die Anmietung der Wohnung von der Höhe der Maklerprovision abhängig gemacht hat ?
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Das weiß ich nicht, aber darum geht es doch auch nicht. Der Interessent ist ja bereit Provision zu zahlen (auch in der Höhe). Es geht um die Art und Weise, dass Angebote mir nichts, dir nichts einfach geändert werden, ohne dass die Interessenten davon Kenntnis erlangen und hier geht es nicht um Inhalte die die Wohnung betreffen, sondern um Geld. Da hört der Spaß doch auf?
Der Provisionsanspruch entsteht doch erst mit Abschluss des Mietvertrages.
Alles, was sich vorher "ändert", kann doch noch in die Entscheidung des Mietinteressenten mit einfließen.
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Nochmal, das Geschäft ist, wie Morti schon sagte, noch gar nicht zustandegekommen.
Ich glaube fast es geht weniger um die Wohnung eher um "Rechthaberei".
Wenn die Wohnung das wert ist, kann man sich sicherlich mit dem Makler einigen. Wenn nicht, ist das/wäre das ein denkbar schlechter Start für VM, Makler und M. Und das wegen vergleichsweise wenigen €uronen.
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quote:
Nochmal, das Geschäft ist, wie Morti schon sagte, noch gar nicht zustandegekommen.
von Barni Gröllheimer am 22.01.2011 12:13
Das Geschäft ist der Maklervertrag und der wird regelmäßig mit durch Kontaktaufnahme des Interessenten abgeschlossen.
Teil des Geschäfts ist, dass die Vergütung des Makler nur verdient und fällig ist, wenn der Mietvertrag abgeschlossen wird.
Zu welchen Bedingungen der Maklervertrag abgeschlossen wurde, ist letztlich eine Frage der Beweislast.
Ich bezweifle, ob der Ausdruck einer beliebigen Datei als Beweis ausreicht. Es dürfte zu einfach sein, den Inhalt einer Datei beliebig zu gestalten.
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Richtig, es geht hier um RECHThaberei - dafür ist das Forum ja auch da?
Danke, RMHV, auf diesem Maklervertrag reite ich ja auch die ganze Zeit rum. Dass noch kein Mietvertrag zustande gekommen ist, ist mir ja auch klar. Der Makler hat m:E. die Konditionen des Maklervertrages ohne das Wissen des Interessenten geändert. Im Übrigen gab es mittlerweile das Treffen mit Makler, Vermieter und Interessenten... Es wird ein Mietvertrag aufgesetzt - die Provisionshöhe hat der Makler (wieder) nicht angesprochen. Nur, dass "eine Rechnung kommt". Der Interessent wartet diese nun ab und reagiert entsprechend. Versuchen kann man's dann ja...
Danke an alle für die Hilfe!
Der Makler hat einen Fehler gemacht und diesen sobald er ihn bemerkt hat berichtigt.
Alle Mietinteressenten die nach dieser Änderung anrufen müssen natürlich die höhere Provision bezahlen.
Sie dagegen, haben mit dem Makler durch die Besichtigung rechtsverbindlich eine Provision in Höhe von 1,76 KM vereinbart. Sollte der Makler nach MV Abschluss eine andere Provision verlangen (was ich an seiner Stelle sicherlich versuchen würde) informieren Sie ihn das eine niedrigere Provision vereinbart wurde und belegen das mit einer Kopie Ihres Ausdrucks. Dann überweisen Sie den korrigerten Betrag. Sollte der Makler dann herumzicken und wirklich dagegen klagen, haben Sie einen Anscheinsbeweis parat. Ich halte die Chance vor Gericht damit durchzukommen für recht gut (wenn man von der Pseudoweisheit auf See und vor Gericht... einmal absieht).
Und das es so weit kommt halte ich für eher unwahrscheinlich.
@ Mortingale - stimmt, der Anspruch auf die Provision erwirbt der Makler erst mit dem Abschluss. Aber die Vereinbarung erfolgte mit der Nennung der Adresse. Und das war belegbar deutlich vor der Erhöhung.
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"Dies ist keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.g. Sachverhalt."
-- Editiert am 23.01.2011 04:44
quote:
Sollte der Makler dann herumzicken und wirklich dagegen klagen, haben Sie einen Anscheinsbeweis parat. Ich halte die Chance vor Gericht damit durchzukommen für recht gut (wenn man von der Pseudoweisheit auf See und vor Gericht... einmal absieht).
Und das es so weit kommt halte ich für eher unwahrscheinlich.
von Kazan am 23.01.2011 04:37
Die Erwartungen zur Reaktion irgendeines Maklers will ich hier nicht weiter kommentieren.
Es ist allerdings eine gewagte Vorstellung, Parteivortrag als Anscheinsbeweis ansehen zu wollen. Zur Erinnerung: es soll ein vom Maklerkunden - und damit im Streitfall vom Beklagten - selbst erstelltes Blatt Papier vorhanden sein und als Beweismittel dienen.
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quote:
Aber die Vereinbarung erfolgte mit der Nennung der Adresse. Und das war belegbar deutlich vor der Erhöhung.
Belegbar ?
Deutlich ?
J.D. nennt ein Zeitfenster von zwei Tagen.
Die Änderung könnte auch fünf Minuten nach der Kenntnisnahme des Angebots durch J.D. erfolgt sein.
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Meine Meinung zum Makler ist bekannt.
Nun wegen 0,62 % Provisionsdifferenz theoretische Überlegungen anzustellen wann wer was gesagt hat oder hätte wem was beweissen sollen/sagen sollen halte ich für Quark.
Klar ansprechen, "Problem" lösen und gegebenenfalls von der Anmietung absehen, je nach Gesprächsergebnis !
Überlegungen zu einer möglichen Gerichtsverhandlung halte ich für Kokolores
Punkt und für mich Ende der Diskussion
MFG
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