Hallo,
angenommen, es wird eine möblierte Wohnung für eine Pauschalmiete vermietet, die neben den Betriebskosten auch einen Abschlag für die Vollmöblierung enthält. Hat der Vermieter in einem solchen Fall die Möglichkeit, die Miete
zu erhöhen?
Die ortsübliche Miete scheint laut Mietspiegel rd. 50 % höher zu liegen als in der Pauschalmiete laut Vermieter angesetzt (dieser Anteil wird im MietV aber nicht ausdrücklich benannt, da eben eine Pauschalmiete vereinbart wurde).
Falls erhöht werden dürfte, beträfe dies aber nur den Anteil der Kaltmiete (die Betriebskosten sind nicht gestiegen), oder? Und dann auch nur max. 20 %? Der Einzug war im Frühjahr 2017.
Dürfte (was bisher seitens des Vermieters nicht erwähnt wurde) auch der Abschlag für die Möblilierung erhöht werden? Dieser scheint angesichts der Ausstattung sehr moderat zu sein.
Danke für die Hilfe!
Grüße
Morcheeba
Mieterhöhung möblierter Wohnraum, Pauschalmiete
Da es eine pauschale Miete ist, wie kommst du auf 50 %? Du vergisst ja die Nebenkosten und die Heizkosten, und dann noch den Abschlag für die Möbel, all dies musst du von der Pauschale trennen, um dann eventuell einen Richtwert für die Kaltmiete, die du zahlen würdest, ermitteln zu können. Und natürlich steigen doch auch die Nebenkosten. Energie wird teurer, Versicherungen werden teurer usw.usf.
Hallo,
ich habe für 8 Euro vermietet und die ortsübliche Miete ist nun völlig unzweifelhaft bei 12 Euro.
Die Nebenkosten blieben in den Jahren tatsächlich fast unverändert.
Für die hochwertige Möblierung habe ich 200 Euro angesetzt.
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Hast du wenigstens die Pauschale für die Möbel separat ausgewiesen im Mietvertrag?
Zur Mieterhöhung weiß ich nichts.ZitatDürfte (was bisher seitens des Vermieters nicht erwähnt wurde) auch der Abschlag für die Möblilierung erhöht werden? :
Aber eine Erhöhung des Möblierungszuschlages dürfte nicht korrekt sein.
Die Möblierung ist im Laufe der Zeit weniger wert geworden und hat mit der örtlichen Mietpreisentwicklung nichts zu tun.
Pauschalmiete X € + Möblierungszuschlag 200,- ---> so stehts geschrieben?
DU bist Vermieter?Zitatich habe für 8 Euro vermietet :
Oder Mieter?ZitatDürfte (was bisher seitens des Vermieters nicht erwähnt wurde) :
Es ist eine von mir früher beruflich genutzte Wohnung, die ich ursprünglich nur kurze Zeit nicht selbst nutzen wollte bzw. auch nicht konnte. Aus dem Umfeld von Bekannten gab es dann eine Anfrage, diese für kurze Zeit - angedacht waren 3 - 4 Monate - anzumieten, bis das Eigenheim, das angeblich errichtet werden sollte, fertiggestellt sei. Dann kamen zwei Dinge zusammen: Ich benötigte die Wohnung nicht und die Leute hatten offenbar gar nicht gebaut. Aus der für sehr kurze Zeit angedachten Übergangslösung wurden nun bereits mehr als drei Jahre.
Ich bin nicht kleinlich und beließ es über die Jahre dabei. Nun sind wir im 4. Jahr und in der Lage ist die Kaltmiete längst bei 12 Euro. Schon damals hatte ich unter der ortsüblichen Miete vermietet, die damals schon bei 10 - 11 Euro lag. Ich dachte einfach, dass es doch eine gute Sache ist, dass überhaupt vermietet ist, während ich selbst nicht vor Ort bin. Und für 3 - 4 Monate kam es mir auch nicht auf etwas mehr oder weniger Miete an.
Die Wohnung könnte ich deutlich höher dauerhaft weitervermieten. Bei aller Großzügigkeit fühle ich mich nicht mehr so gut dabei, die Wohnung so günstig zu vermieten.
Zu den 200 Euro für die Einrichtung: Die Einrichtung ist hochwertig, ausschließlich teure Marken- und Desingware und war damals fast neu- eben für mich persönlich eingerichtet und keine Standardware. Ich beauftragte sogar einen Künstler wegen eines Gemäldes für über das Bett.
Alternativ überlege ich auch, die Wohnung aufzulösen, also die Möbel in mein Eigenheim zu holen und mich von der Wohnung zu trennen. Für die Mieter wäre das die denkbar ungünstigste Lösung.
Grundsätzlich: ja - wenn keine andere (zulässige) Miepreisanpassung vereinbart wurde, dann "nach Gesetz" > d.h. "auf ortsübliche Vergleichsmiete" und unter Beachtung der BegründungsmöglichkeitenZitatHat der Vermieter in einem solchen Fall die Möglichkeit, die Miete zu erhöhen? :
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__557.html
Aber bei einer pauschalen Inklusivmiete (inkl. Betriebskosten, inkl. Möblierung) bekommst du kein Mieterhöhungsverlangen nach gesetzlichen Vorschriften hin, das eine (einklagbare) Zustimmungspflicht auslösen würde - jedenfalls nicht wirtschaftlich.
Will heißen: zur Begründung einer Mietpreiserhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete bräuchtest du eine sauber ausgearbeitete Darlegung der Gesamtmiete (aus Grundmiete + Betriebskostenpauschale + Möblierungspauschale) bei Mietbeginn <> und der ortsüblichen Vergleichsmiete als Gesamtmiete heute.
Wirklich gerichtsfest ist das m.E. gerade in diesem speziellen Fall nur über ein Mietpreisgutachten zu ermitteln. Dafür würde aber die Mieterhöhung etlicher Jahre draufgehen.
Gerade neulich hatte ich mich mal erkundigt - schon für ein normales Mietwertgutachten muss man bei uns ab 3500Eur +Mwst rechnen - schon ohne dass Betriebskostenpauschale und Möblierungspauschale zu berücksichtigen wäre. Leider gibt es kaum Gutachter, die sich da dran trauen und vom Aufwand sei so ein Mietwertgutachten nicht geringer/eher höher als ein Immobilien-Kaufpreisgutachten.
Aber man kann ja sehr wohl auch einvernehmlich den Mietpreis anpassen.
Gerade wenn das vor 3 Jahren ein Freundschaftspreis und nur für eine temporäre Unterkunft gedacht war, sollte sich doch eine Einigung finden lassen ganz ohne Gesetz und Rechtsprechung.
Ich gehe mal davon aus, du hast nicht nur bei der Mietpreisgestaltung sondern auch sonst (Mietvertrag auf bestimmte Zeit? Vereinbarung einer nur temporären Verlängerung?) nicht daran gedacht, dass es anders als ursprünglich gedacht kommen würde?!
Wenn hinsichtlich des Mietpreises keine Einigung erzielt wird, dann bleibt dir ja die Möglichkeit, die Räume wieder selbst zu nutzen und das unliebsam gewordene Mietverhältnis zu beenden.
Danke für die ausführliche Anwort!
Gerade vollmöblierte Wohnungen in sehr guter Lage werden für eine temporäre Vermietung über die einschlägigen Plattformen zu hohen Preisen angeboten. Es ist und war nie mein Ziel, einen solch hohen Preis zu nehmen, selbst wenn er am Markt realisierbar sein sollte. Ich finde, ab einem bestimmten Punkt ist ein Mietpreis schlichtweg unanständig. Ich denke immer, man sollte als Vermieter nicht am untersten Preisrand rumdümpeln, es aber auch nicht übertreiben. Ein gesundes Mittelmaß ist in Ordnung.
Damals ging ich davon aus, die Wohnung bald wieder selbst zu nutzen und hatte ein teures Markensofa bestellt. Aus dem Vertrag kam ich natürlich nicht mehr heraus und musste das Möbel beim Laden abnehmen und habe damit die Wohnung noch einmal aufgewertet. Auch weitere Dinge hatte ich gekauft.
Ich wäre schon mit einer moderate Erhöhung von 100 Euro einverstanden, auch wenn laut einer befreundeten Maklerin locker im Vergleich zu ihren Objekten 400 Euro mehr zu erzielen wären. Eben wegen der sehr guten Lage, dem tollen Schnitt der Wohnung mit allem Drum und Dran (z.B. Tiefgaragenplatz, während es auf der Straße überhaupt keine Parkmöglichkeit gibt) und der hochwertigen Einrichtung.
-- Editiert von Morcheeba am 24.04.2020 15:04
Wieso denn wieder DU ? Du bist Vermieter, also kannst du nun nach diesen 3 Jahren die Miete erhöhen. Wieso solltest du damit einverstanden sein? Du sollst das entscheiden.ZitatIch wäre schon mit einer moderate Erhöhung von 100 Euro einverstanden, :
Was steht im Mietvertrag?
Dein Mieter ist hier gefragt. Wenn der nicht einverstanden ist, dann kann er kündigen. Oder du hast einen Kündigungsgrund.
Als Vermieter kannst du fachlichen Rat zu rechtssicheren Kündigungen einholen...
Ich meine trotzdem, eine Mieterhöhung kann nicht auch die Möblierungspauschale betreffen.
Es ist schlicht irrelevant, ob du die Wohnung mit Gold getäfelt und edel möbliert hast und 200,- mtl. dafür willst oder ob du einfach möbliert vermietet hast und auch 200,- mtl. dafür willst.
Was bringt es hier, von Vermietern/Mieten und Unanständigkeiten zu erzählen und unten die Maklerfreundin zu zücken, die sagt, kannst auch 400,- nehmen.
Außerdem: Wenn deine 3. Option ist, die Wohnung aufzulösen, die Möblierung zu dir zu nehmen--- dann mach das. Kündige dem Mieter fristgerecht.
Lass die Maklerin die Wohnung vermieten. DIE reizt dann ganz unanständig voll aus.
-- Editiert von Anami am 24.04.2020 19:25
Einer einvernehmlichen Mieterhöhung steht meiner Meinung nach nichts entgegen. Ist dein Mieter so kulant wie du?
Danke, ich werde es einfach mit einer moderaten Mieterhöhung versuchen.
An einem Ausreizen so weit es geht bin ich nicht interessiert. Der Grund liegt vermutlich zum einen in meinem Charakter, zum anderen wohnte ich selbst lange in Miete und habe sehr unschöne Erfahrungen gemacht. Ich möchte nicht, dass Mieter diese mit mir machen.
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