Mietminderung - Wasserschaden

20. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ginja
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung - Wasserschaden

Hallo,
ich bin Mieterin in einer Wohnungsgesellschaft. Im Januar hatte ich einen Wasserschaden. Ich habe mich mit dem Zuständigen Vermieter auf eine Mietminderung von 40% geeinigt.
Leider warte ich bis heute auf die Zahlung. Ich rufe ihn ca. alle 14 Tage an an, er entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten, dass ganze sei bei der Sachbearbeiterin (die im Urlaub ist oder wegen Krankenschein"für 2 arbeiten muss.")
So langsam ist das Maß voll. Ich weiss nicht wie ich weiter vorgehen soll. Zum Anwalt wegen 250Euro oder zum Mieterschutzbund will ich eigentlich nicht. Aber mich weiterhin von Ihm vertrösten zu lassen, hab ich auch keine Lust mehr.
Könnt ihr mir einen Tipp geben was ich machen soll?

Vielen Dank fürs lesen ;)
LG Ginja




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 430x hilfreich)


Hallo,
mit schriftlicher Ankündigung mit der nächsten Mietzahlung verrechnen (abziehen.)



-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1388x hilfreich)

quote:
Im Januar hatte ich einen Wasserschaden.


Durch wen oder was verursacht?

-----------------
""

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2039x hilfreich)

quote:
mit schriftlicher Ankündigung mit der nächsten Mietzahlung verrechnen (abziehen.)


Angenommen der VM wäre der Meinung, dass an Sachmangel der M
schuld sei, und wäre mit der Minderung gar nicht einverstanden.
Darf der M einfach die Mietzahlung kürzen ?

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#4
 Von 
Ginja
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorab vielen Dank für die schnelle Antwort.

Der Wasserschaden entstand durch einen Rohrbruch im 2.OG.

Meine Miete wird per Lastschrift abgebucht.
Kann ich das dann so Schreiben? .
..Sollte ich bis zum 30.05 keine Gutschrift auf meinem Konto erhalten, verrechne ich die zugesicherte Mietminderung mit der Miete für Juni?

Vielen Dank, ich bin für jeden Tipp dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Scheint mir die passende Reaktion zu sein.

Ein Tipp: wenn Sie in Zukunft nicht auch noch im Ernstfall darüber diskutieren wollen, ob etwas oder was abgesprochen war, ist der Schriftweg der bessere Weg. Dann hat man es schwarz auf weiß und kann ggfs. auch rechtliche Schritte einleiten. Mündliche Vereinbarungen sind schwer zu beweisen.

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""

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#6
 Von 
Ginja
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.
Im Nachhinein ist man immer schlauer ;)

Ich wünsche Ihnen allen noch einen schönen Abend.
Danke :)

-----------------
"melanie"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ginja
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.
Im Nachhinein ist man immer schlauer ;)

Ich wünsche Ihnen allen noch einen schönen Abend.
Danke :)

-----------------
"melanie"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
Meine Miete wird per Lastschrift abgebucht.


Das ist generell nicht sehr vorteilhaft.
Ich würde an Ihrer Stelle den Lastschriftauftrag kündigen und einen Dauerauftrag einrichten.
Dies erspart in Zukunft eventuell weiteren Ärger.

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""

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#10
 Von 
Ginja
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

So heute kam der Anruf (Mailbox) des zuständigen Sachbearbeiters.

Ich soll bitte nicht die Miete für Juni kürzen, da sich die Akte bereits bei der Mietbuchhaltung befindet. Aller
spätestens im Juli "denkt er" wäre mein Fall abgeschlossen.
Ausserdem wäre die Verrechnung aufwendig, wenn ich für Juni die Miete kürzen würde. Die Akten stapeln sich und er bitten um Entschuldigung.

Alles so wie immer. Soll ich die Miete nun für Juni kürzen? Oder kann das irgendwelche Konsequenzen für mich haben?

Ich finde das Verhalten echt unverschämt von ihm. Zu mal es eine Wohnungsgenossenschaft ist.

Bitte unterstützt mich weiter und gebt mir Rat

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