Mietwohnung untervermieten an Prostituierte

20. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Tom0815
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung untervermieten an Prostituierte

Guten Tag,

ich möchte gerne meine Mietwohnung untervermieten an eine Prostituiere. Nun frage ich mich was gibt hierfür für Strafen wenn man dies nicht mit seinem Vermieter abklärt. Natürlich versteuern man dann daraus auch die Einkünfte.
Ich habe bis jetzt nur gelesen das einem im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung droht. Gibt es irgendwas was strafrechtlich Relevanz hätte?


-- Editiert von Tom0815 am 20.05.2021 09:35

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Nur zwei Aspekte: DIe Wohnung könnte in einem "Sperrgebiet" liegen. Es könnte sich um eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung handeln.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38367 Beiträge, 13983x hilfreich)

Mir fällt da zunächst die Zuhälterei ein. Dazu kommen aber noch andere zivilrechtliche Risiken. Die Wohnung wird zu gewerblichen Zwecken vermietet, also eine Umwidmung, die mit Sicherheit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Und, man kann doch nicht ernsthaft glauben, dass das die anderen Mieter so einfach hinnehmen. Da kommen dann Mietminderungen, evtl. Kosten für Umzüge u.s.w. auf Dich zu. Also, ein völlig unkalkulierbares Paket. Und wie hoch der Schadensersatzanspruchs des Vermieters zusätzlich ist, wegen Rufschädigung, das können wir hier nicht abschätzen. Denn wer zieht schon in so ein Haus?

Die Prostituierte soll sich eine Wohnung im Gewerbegebiet suchen, dort für gewerbliche Zwecke eine Wohnung finden, und Du solltest Dich an Deine vertraglichen Verpflichtungen halten und gut ist.

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Tom0815):
Nun frage ich mich was gibt hierfür für Strafen wenn man dies nicht mit seinem Vermieter abklärt.
Da fällt mir auch die Kündigung ein. Dabei ist es egal, ob du unerlaubt an eine Prostituierte oder an einen Bäcker/Autoschrauber oder Piloten untervermietest.
Die Prostituierte sollte ordentlich gemeldet sein und ihr Gewerbe dort treiben dürfen.
--------------------------------------
Zitat (von wirdwerden):
Die Prostituierte soll sich eine Wohnung im Gewerbegebiet suchen, dort für gewerbliche Zwecke eine Wohnung finden, und Du solltest Dich an Deine vertraglichen Verpflichtungen halten und gut ist.
Ich meine, eine gewerbetreibende Person mit Kundenbesuch muss keineswegs in ein Gewerbegebiet ziehen.
Da könnte man auch verlangen, dass andere G., die im städtischen Mischgebiet arbeiten und Kundenbesuch haben, doch bitte raus ins Gewerbegebiet zu ziehen...und die Kunden dann hinterher. zB Friseur, Fußpfleger, Cafe, Lottoladen, Heimarbeiter, Optiker uswusf.
Was soll der Unsinn? Nichts ist gut an deinen Vorschlägen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dabei ist es egal, ob du unerlaubt an eine Prostituierte oder an einen Bäcker/Autoschrauber oder Piloten untervermietest.


Klar ist das egal, solange die da nur wohnen.
Sobald die aber ihren Beruf dort ausüben wollen, wird es doch etwas differenzierter.
Beim Piloten sogar.... :fight:

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Tom0815):
Nun frage ich mich was gibt hierfür für Strafen wenn man dies nicht mit seinem Vermieter abklärt.


DEIN Vermieter ist hier das geringste Problem.

Gegenüber der Prostituierten wärst Du der Vermieter und da kommen ganz andere Dinge auf DICH zu.
Man sollte sich mal mit dem ProstSchG sowie dem dazu gehörenden Bußgeldkatalog befassen.
Bei bis zu mittleren 5 stelligen Beträgen, sollte man da eventuell mehr als einmal drüber nachdenken.

-- Editiert von spatenklopper am 20.05.2021 13:08

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#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Man sollte sich mal mit dem ProstSchG sowie dem dazu gehörenden Bußgeldkatalog befassen.
Bei bis zu mittleren 5 stelligen Beträgen, sollte man da eventuell mehr als einmal drüber nachdenken.

Ich finde in dem Gesetz nicht was darauf hindeutet, dass jemand darunter fällt, der an eine Prostituierte vermietet, die dann dort ihr selbständiges Gewerbe betreibt.
Ein Kündigungsgrund ist es aber. Selbst wenn sie dort nur wohnt.

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#7
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Nö, grundsätzlich darf man auch an eine Prostituierte untervermieten, solange die dort halt nur wohnt. Nur wenn sie dort auch ihr Gewerbe ausübt wird es kritisch.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Vielleicht sollte der TE seine *Erlaubnisfrage* an seinen Vermieter etwas umformulieren?

d.h. nicht nur fragen, ob Untervermietung erlaubt sei...sondern auch, ob eine Untermieterin dann dort in der Wohnung auch gewerblich tätig sein dürfte.
Vielleicht schrumpft bei der nächsten Frage *wasn-für-Gewerbe?* die Erlaubnis auf 0,00 und die Androhung der fristlosen K. bei Nichtbeachtung folgt auf dem Fuße?

Kommt halt drauf an, wo das alles stattfinden soll und wer der Vermieter ist...damit das trotzdem *ordentlich und legal* geht.

Und man hofft ja doch, dass der TE nicht auf diese Idee kam, um seine Strafe aus einem anderen Verfahren per Einkommensgenerierung zu zahlen... :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
ST88
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Der normale Mietvertrag schließt doch sicherlich eine Untervermietung an Dritte sowieso aus? Prostituierte hin oder her, hier bedarf es für eine Untervermietung so oder so eine Erlaubnis vom Vermieter/Eigentümer, andernfalls ist dein Untermietvertrag mit ihr ungültig. Ob sie damit dann ihr Gewerbe ausüben darf, müsste ebenfalls geprüft werden. In dem Fall würde ich es nicht darauf ankommen lassen.

-- Editiert von ST88 am 20.05.2021 15:21

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Tom0815):
ich möchte gerne meine Mietwohnung untervermieten an eine Prostituiere.


Also gegem die Prostituierte als normaler Mitbewohner würden keine Einwände bestehen, aber du möchtest sie ja (für dich?) anschaffen lassen. Das wird vermutlich erhebliche Probleme nach sich ziehen, da wäre dein Vermieter definitv das kleinste deiner Probleme.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von palino):
Nö, grundsätzlich darf man auch an eine Prostituierte untervermieten, solange die dort halt nur wohnt.

Im Regelfall aber nur mit Zustimmung des Vermieters. Wobei es sich hier ja um eine komplette Gebrauchsüberlassung an Dritte handelt, der der Vermieter nur in absoluten Ausnahmefällen zustimmen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Prostituierte, die ihr Gewebe nicht in der Wohnung ausüben, müssen i.d.R. nicht mal ihren Beruf angeben. Diese Tätigkeit wird seit langem schon als Beruf bezeichnet. Und ganz ehrlich, mir sind Männer einiges sympatischer, die sich dieser Damen "bedienen" als solche, die
sich über kleine Kinder hermachen. Ich beschreibe hier absichtlch nicht diese hochheilige Gruppe, die sich daran vergreifen.
In meinem Haus wohnte eine Dame aus diesem Bereich, sie mietete sich als Bedienung ein.
Sie war sauber, höflich, zuverlässig, eine Mieterin wie man es sich wünscht. Ihre Berufstätigkeit wurde ausser Haus ausgeführt.
Es gibt in der Tat schlimmeres als Prostitution, ausgeführt zu den vorgeschriebenen Bedingungen.
Allerdings ist für mich "Zwangsprostitution" ein Verbrechen und sollte entsprechend geahndet werden.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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