Muss ich Elektriker für e check in Wohnung lassen?

24. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
R0tb3rt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich Elektriker für e check in Wohnung lassen?

Hallo, ich wollte fragen ob ich die von meinem Vermieter beauftragte Firma in meine Wohnung lassen muss um dort einen e check durchführen zu lassen. Mein Sicherungskasten steht im Flur und ich habe kein Problem damit wenn dieser kontrolliert wird, aber ich habe ein Problem damit wenn jemand meine Privatsphäre in Form meines Wohn-, Schlaf-, und Arbeitszimmer betritt den ich nicht kenne. Was mich besonders stört ist das laut dem was ich gelesen habe auch alle elektrischen Geräte geprüft werden, womit ich definitiv nicht einverstanden bin, da allein meine Computertechnik 20.000€ übersteigt.

-- Editiert von R0tb3rt am 24.06.2019 21:38




23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Gibt der Zustand der Mietsache einen
hinreichend konkreten Anlass für eine Überprüfung? Wurde schon jemals ein E-Check durchgeführt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R0tb3rt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, der Zustand ist tip top, keine Beanstandungen, gar nichts. Ich wohne jetzt seit 4 Jahren bei ein und der selben Wohnungsbaugesellschaft und bin in der Zeit 1x umgezogen. Weder in der alten noch neuen Wohnung hatte ich jemals diesen echeck.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6881 Beiträge, 1585x hilfreich)

Zitat (von R0tb3rt):
Hallo, ich wollte fragen ob ich die von meinem Vermieter beauftragte Firma in meine Wohnung lassen muss um dort einen e check durchführen zu lassen.

Grundsätzlich: ja.
Zitat:

Mein Sicherungskasten steht im Flur und ich habe kein Problem damit wenn dieser kontrolliert wird, aber ich habe ein Problem damit wenn jemand meine Privatsphäre in Form meines Wohn-, Schlaf-, und Arbeitszimmer betritt den ich nicht kenne.

Das muß aber nun mal grundsätzlich hingenommen werden.
Zitat:

Was mich besonders stört ist das laut dem was ich gelesen habe auch alle elektrischen Geräte geprüft werden, womit ich definitiv nicht einverstanden bin, da allein meine Computertechnik 20.000€ übersteigt.

Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht, die installierte elektrische Anlage überprüfen zu lassen. Entweder, weil es Gründe gibt, dies aktuell zu machen, oder auch in angemessenen Abständen prophylaktisch.

Elektrische Verbraucher des Vermieters kann er auf vorhandenes VDE-Zeichen überprüfen lassen, und auch darauf, daß die Verbraucher die vorhandenen Leitungen nicht überlasten.

Die Computertechnik geht im übrigen nicht kaputt, wenn ein Elektriker draufguckt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6881 Beiträge, 1585x hilfreich)

Zitat (von R0tb3rt):
Nein, der Zustand ist tip top, keine Beanstandungen, gar nichts. Ich wohne jetzt seit 4 Jahren bei ein und der selben Wohnungsbaugesellschaft und bin in der Zeit 1x umgezogen. Weder in der alten noch neuen Wohnung hatte ich jemals diesen echeck.

Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht, die Mietsache zu überprüfen. Daß er das in der Vergangenheit nicht gemacht hat, nimmt ihm nicht das Recht, es jetzt zu tun. Eher im Gegenteil - wenn jahrelang die E-Anlage nicht geprüft wurde, ist das ein gutes Argument, daß es jetzt eben mal fällig ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5404 Beiträge, 1817x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Computertechnik geht im übrigen nicht kaputt, wenn ein Elektriker draufguckt.


Der TE denkt vermutlich "der Elektriker macht alles auf und schließt Sachen kurz und hinterher ist die Hälfte kaputt"...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
R0tb3rt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut echeck wird unter anderem auch die vorhandene "bewegliche" und "feststehende" Technik geprüft und nach Rückfrage bei der dafür zuständigen Firma wird die allgemeine Sicherheit aller elektrischen Einrichtungen wie Sicherungskasten, Steckdosen und elektrische Geräte wie Herd, Waschmaschinen, Computer, Fernseher usw geprüft. Und ich lasse an meine Technik keine fremden Leute ran, ganz gleich ob mit Prüftools oder sonstigen Messgeräten. Der Techniker "guckt" eben nicht nur drauf..... Wie gesagt, ich habe kein Problem wenn der Sicherungskasten geprüft wird, mit allem anderen schon.

-- Editiert von R0tb3rt am 25.06.2019 09:32

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12048 Beiträge, 4443x hilfreich)

Zitat (von R0tb3rt):
da allein meine Computertechnik 20.000€ übersteigt.


Das macht deine Weigerung noch unverständlicher.

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#9
 Von 
R0tb3rt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von R0tb3rt):
da allein meine Computertechnik 20.000€ übersteigt.


Das macht deine Weigerung noch unverständlicher.



Nicht wirklich, da ich nicht hintz und kuntz mit irgendwelchen Messgeräten an meiner Technik rumhantieren lasse.


Aber Frage hat sich mittlerweile erledigt. Hatte vorhin mit Anwalt gesprochen. Zutritt zum Sicherungskasten, Steckdosen und allen fest eingebauten Geräten wie Elektroherd muss gewährt werden. Zu allem anderen kann ich den Zugriff verweigern.

-- Editiert von R0tb3rt am 25.06.2019 13:57

-- Editiert von R0tb3rt am 25.06.2019 13:58

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12048 Beiträge, 4443x hilfreich)

Du hast nicht wirklich Ahnung davon, was bei einem e-Check gemacht wird oder?
Ansonsten würdest Du dich freuen, dass ein besonders geschulter Techniker, Deine nicht ganz billige Technik für lau überprüft.

Aber jedem das Seine.

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#11
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2678 Beiträge, 1210x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Du hast nicht wirklich Ahnung davon, was bei einem e-Check gemacht wird oder?
Oder man hat da so eine Ahnung, dass evtl. besondere Netzkomponenten ohne VDE-Zulassung auffallen könnten...??

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von R0tb3rt):
Zu allem anderen kann ich den Zugriff verweigern.

Es sei denn die Geräte würden zu dem Zeitpunkt der Prüfung am Netz hängen.
Aber die wird man ja sicherlich vorher alle abkoppeln...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
NotKluk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Unabhängig davon, ob so ein E-Check sinnvoll ist kann ich verstehen, dass der Topic Ersteller keinerlei Interesse hat, dass vom Vermieter Beauftragte Handwerker irgendwas von seinem Eigentum anfassen oder zu sehen bekommen.

Anekdote aus dem Freundeskreis hierzu: Mieter A studiert Informatik, nach fünf Jahren ohne jegliche Probleme will A ausziehen, bei einem Vorab Termin wird Vermieter V klar, dass A nicht mehr der arme Student ist sondern vermutlich für seine Verhältnisse in einer sehr günstigen Wohnung wohnt (ca. 5% des Nettoeinkommens um genau zu sein) V fühlt sich "betrogen" und will was vom Kuchen abhaben. Es wurde schmutzig und letztendlich haben sich ein paar Anwälte eine goldene Nase an letztendlich Peanuts verdient.

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#15
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5404 Beiträge, 1817x hilfreich)

Zitat (von R0tb3rt):
da ich nicht hintz und kuntz mit irgendwelchen Messgeräten an meiner Technik rumhantieren lasse


Sofern du nicht zufällig eine Meisterprüfung in Elektrotechnik absolviert hast, wird der "hintz und kuntz", der da kommt, wesentlich mehr Ahnung von deinen Geräten haben als du selbst. Nur weil du weißt, wie man Server aufsetzt und wie deren Hardware funktioniert, hast du noch keine Ahnung von Erdung, Strahlungssicherheit etc.

Zitat (von NotKluk):
kann ich verstehen, dass der Topic Ersteller keinerlei Interesse hat, dass vom Vermieter Beauftragte Handwerker irgendwas von seinem Eigentum anfassen oder zu sehen bekommen


Kann ich auch, ändert aber nichts an der Rechtslage. Mein Freund hat auch ein großes Rack (ich nenne es "Telefonzelle") in der Mietwohnung - Männer und ihr Spielzeug - und natürlich auch keine Lust, daß sein VM denkt, er nutze die Mietwohnung unzulässigerweise gewerblich, nur weil dieser nicht glauben kann, jemand habe ein so aufwendiges Hobby.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5404 Beiträge, 1817x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es sei denn die Geräte würden zu dem Zeitpunkt der Prüfung am Netz hängen.
Aber die wird man ja sicherlich vorher alle abkoppeln...


Ja, gute Idee, einfach alle Geräte abkoppeln und kein Mensch darf prüfen, wie es sich mit der Sicherheit verhält. Auch nicht vergessen, wenn der Polizist keine Dienstmütze trägt, ist er kein Polizist. Mensch Harry...

-- Editiert von BigiBigiBigi am 26.06.2019 09:03

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
NotKluk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):

Zitat (von NotKluk):
kann ich verstehen, dass der Topic Ersteller keinerlei Interesse hat, dass vom Vermieter Beauftragte Handwerker irgendwas von seinem Eigentum anfassen oder zu sehen bekommen


Kann ich auch, ändert aber nichts an der Rechtslage. Mein Freund hat auch ein großes Rack (ich nenne es "Telefonzelle") in der Mietwohnung - Männer und ihr Spielzeug - und natürlich auch keine Lust, daß sein VM denkt, er nutze die Mietwohnung unzulässigerweise gewerblich, nur weil dieser nicht glauben kann, jemand habe ein so aufwendiges Hobby.


Beim in die Wohnung lassen bin ich bei dir, aber die eigenen Elektro Geräte vorzeigen und überprüfen lassen? Da erschließt sich mir nicht wieso der Topic Ersteller dazu verpflichtet sein sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10482 Beiträge, 4646x hilfreich)

Also vielleicht habe ich irgendwas übersehen. Aber warum soll der Vermieter das Recht haben, das Eigentum des Mieters überprüfen zu lassen? Eigene Geräte, Elektroleitungen und Installationen darf der Vermieter überprüfen lassen. Denn dafür haftet er ja auch im Zweifel. Aber was der Mieter an die Steckdose anschließt, geht den Vermieter meiner Meinung nach absolut nichts an.

Ob es jetzt sinnvoll ist, eine Überprüfung der eigenen Geräte zu verweigern, sei mal dahingestellt. Aber wenn der Mieter diese verweigert und die eigenen Geräte während der Überprüfung vom Strom trennt (scheint mir eh sinnvoll), dann wird er meiner Meinung nach die Überprüfung dieser Geräte berechtigt verweigern können.

Ich lass mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn jemand entsprechende Gerichtsurteile, Gesetzestexte oder Ähnliches vorweisen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Aber wenn der Mieter diese verweigert und die eigenen Geräte während der Überprüfung vom Strom trennt (scheint mir eh sinnvoll), dann wird er meiner Meinung nach die Überprüfung dieser Geräte berechtigt verweigern können.

Korrekt. Was nicht mit dem Netz verbunden ist, geht den Prüfer nichts an.



Zitat (von BigiBigiBigi):
Ja, gute Idee, einfach alle Geräte abkoppeln und kein Mensch darf prüfen, wie es sich mit der Sicherheit verhält.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Nur gehen die Geräte die (bei der Prüfung) nicht mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden sind den E-Check-Prüfer nichts an..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
R0tb3rt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry für die verspätete Antwort, aber ich war schlichtweg beschäftigt. Der e check umfasst fest installierte als auch bewegliche Geräte welche zum Zeitpunkt der Prüfung am Stromnetz hängen.

Harry hat da vollkommen Recht. "Was nicht mit dem Netz verbunden ist, geht den Prüfer nichts an." Alle angeschlossenen Geräte können geprüft werden, wobei auch hier wieder die Betonung auf "können" liegt. Sicherlich werden Großgeräte wie Kühlschrank, Herd etc pp geprüft. (Gerade beim Herd ist das aufgrund des Anschlusses ja auch so richtig.) Jeder darf mit der Situation ja umgehen wie er / sie möchte, aber ich finde es eben nicht berauschend wenn fremde Leute in meiner Wohnung sind, ganz gleich aus welchem Gruß. Der eine mag eine illegale Hanfplantage haben, der andere will vielleicht nicht das jemand seine Sexspielzeugsammlung sieht. Ich in meinem Falle habe teure Technik und ebenfalls ein Rack bei mir zu Hause. Das ist mein Hobby und mein Hobby ist kostspielig.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12048 Beiträge, 4443x hilfreich)

Zitat (von R0tb3rt):
(Gerade beim Herd ist das aufgrund des Anschlusses ja auch so richtig.)


:augenroll:

Wenn Elektronik in der Wohnung abfackelt, ist es in 99,99% der Fälle nicht der Herd....

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
R0tb3rt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von R0tb3rt):
(Gerade beim Herd ist das aufgrund des Anschlusses ja auch so richtig.)


:augenroll:

Wenn Elektronik in der Wohnung abfackelt, ist es in 99,99% der Fälle nicht der Herd....


Und das weißt Du woher oder wirfst du jetzt einfach etwas in den Raum damit es zum Thema passt? Es gibt keine Fundierte Statistik welche Geräte am ehesten einen Brand verursachen.

Siehe auch:

https://www.ifs-ev.org/wp-content/uploads/2017/04/brandursachenstatistik_2016.pdf

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12048 Beiträge, 4443x hilfreich)

Zitat (von R0tb3rt):
Es gibt keine Fundierte Statistik welche Geräte am ehesten einen Brand verursachen.


Keine öffentlich einsehbaren, richtig.

Hauptursachen für durch Elektronik verursachte Hausbrände sind billigste Elektrogeräte, welche schon beim Einschalten überlastet sind, überhitzte Geräte (entweder etwas über die Lüftungslöcher gelegt, oder Geräte vollkommen verstaubt), überlastete Anschlüsse (bestes dokumentiertes Beispiel: 2 Friteusen, Wasserkocher und das Küchenradio parallel am 3 € Mehrfachstecker aus dem Ramschladen betrieben), lose Kontakte in den Anschlussdosen, gefolgt von Kurzschlüssen durch mangelhafte Installation.

Woher ich das weiß?
Bei einem Brandereignis gibt es und das gibt sogar deine Statistik her, in 78% der Fälle eine ermittelbare Brandursache und auch einen Brandherd, welcher beispielsweise in Einsatzberichten der Feuerwehr (meine Quelle) dokumentiert wird.

Backöfen / Kochfelder tauchen dort übrigens nicht auf, es sei denn es wurde entweder Essen darauf / darin vergessen, oder etwas auf die heißen Platten gelegt.

Natürlich steht es Dir frei, Deine Elektronik vom e-Check auszunehmen, dazu kann dich niemand zwingen, es macht aber ganz einfach keinen Sinn, grade wenn es um solche Werte geht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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