Die Mieter unseres Miethauses sind im Wechsel zum Winterdienst verpflichtet. Der Vermieter stellt dazu einen Eimer mit Streusalz in das Treppenhaus.
Nun hat der zuständige Mieter an dem Tag, an dem er Winterdienst hatte, erfahren, dass die Gemeinde den Einsatz von Streusalz verbietet.
Deswegen hat der Mieter nicht gestreut. Eine Räumung des Schnees bzw. Eis war mit Schaufel nicht möglich.
Hat der Vermieter richtig gehandelt?
Vermieter legt nur verbotenes Streusalz heraus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hier http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streupflicht.htm steht ein bischen was dazu, ob der Vermieter überhaupt Streumittel bereitstellen muss. Wenn man dem folgt, so solltest du als aller erstes in den Mietvertrag schauen um festzustellen, ob darin des Beschaffung des Streumaterials explizit auf die Mieter übertragen wurde. Ich habe die dort genannten Quellen jedoch nicht nachgeprüft. Das müsstest du selber machen.
Unabhängig davon gehören legale Streumittel vermutlich zu den umlagefähigen Betriebskosten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass verbotene Streumittel dazugehören. Von daher dürften diese Kosten nicht in der Betriebskostenabrechnung auftauchen.
Praktischer Rat: Sprich den Vermieter darauf an, dass deiner Meinung nach das Streumittel verboten sei. Er möge doch bitte dafür sorgen, dass dieses Streumittel nicht mehr verwendet wird. Vielleicht weiß der Vermieter gar nicht, dass das Streumittel verboten ist.
Dann sollte man den Vermieter auffordern, ein zugelassenes Streumittel bereit zu stellen. Möglicherweise fehlt dem Vermieter das Wissen über erlaubte und nicht erlaubte Streumittel.
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Ich denke, das war falsch. Beim Streuen geht es um die Gefahrenabwehr. Menschen können einen Schaden erleiden wenn nicht geräumt wird. Du hättest, meiner Meinung nach, in diesem Fall auch das verbotene Streumittel nutzen müssen wenn es dazu geeignet gewesen wäre Gesundheitsgefahren abzuwehren. Die Gesundheit eines Menschen wiegt meiner Meinung nach schwerer als das Verbot der Gemeinde Streusalz zu nutzen.ZitatDeswegen hat der Mieter nicht gestreut. :
Hat der Vermieter richtig gehandelt?
nein er hätte sofort einen Hausmeisterdienst damit beauftragen müssen
ZitatHat der Vermieter richtig gehandelt? :
Der Vermieter wusste wohl selbst nichts vom Salzverbot, jedoch viel schlimmer:
ZitatDie Mieter unseres Miethauses sind im Wechsel zum Winterdienst verpflichtet. :
Der Mieter ist seiner Pflicht nicht nachgekommen, im Gegenteil er würde für Unfälle dort mit Haftbar sein.
ZitatNun hat der zuständige Mieter an dem Tag, an dem er Winterdienst hatte, erfahren, dass die Gemeinde den Einsatz von Streusalz verbietet. :
Blöder Zufall, ausgerechnet an dem Tag wo er die Räumpflicht hatte.
ZitatDeswegen hat der Mieter nicht gestreut. Eine Räumung des Schnees bzw. Eis war mit Schaufel nicht möglich. :
Und hat vermutlich auch nicht den Vermieter unverzüglich Informiert?
So was ist Pech vom Mieter, er hat falsch gehandelt:
ZitatBeim Streuen geht es um die Gefahrenabwehr. :
Richtig, er hätte an dem Tag bestimmt wie sonst auch streuen müssen.
Wenn der Mieter real an dem Tag der Räumpflicht nachkommen wollte, in vielen Städten und Gemeinden gibt es sogar Streugut umsonst in den Kästen.
Zitatnein er hätte sofort einen Hausmeisterdienst damit beauftragen müssen :
Klar, wenn der Mieter unverzüglich dem Vermieter das Versäumnis mitteilt, darf der Vermieter auf Kosten der Mieter den Hausmeisterservice beauftragen.
Ist das Streusalz komplett verboten oder in bestimmten Extremfällen zugelassen?
Was sagt die Satzung der Stadt?
Was genau sagt der Mietvertrag zu den Themen "Winterdienst" und "Steugut".
ZitatIst das Streusalz komplett verboten oder in bestimmten Extremfällen zugelassen? :
Was sagt die Satzung der Stadt?
Was genau sagt der Mietvertrag zu den Themen "Winterdienst" und "Steugut".
den Hinweis auf die Satzung der Gemeinde und mögliche Ausnahmen finde ich gut.
Wenn es aber einer der Kommunen ist, die Streusalz bedingungslos verboten haben, hilft der Blick in den MV nicht um rauszufinden, das Streusalz keine Option ist.
ZitatWenn es aber einer der Kommunen ist, die Streusalz bedingungslos verboten haben, hilft der Blick in den MV nicht um rauszufinden, das Streusalz keine Option ist. :
Er hilft aber um herauszufinden, ob der Mieter das Streugut selber beschaffen muss. Eine denkbare Reaktion des Vermieters wäre es nämlich, einfach das Streusalz wegzunehmen und zu sagen "kümmert euch selber". Und dann wäre es wichtig zu wissen, ob das rechtmäßig wäre oder ob der Vermieter verpflichtet ist, für Streugut zu sorgen.
Man sollte den Vermieter informieren, das er für den Glatteis-Fall auch noch einen Eimer Sand bereit stellen soll. Die Kosten für die Beschaffung können über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Der Vermieter seinerseits sollte den Hinweis aufhängen, das der Sand nur für den Einsatz bei Glatteis gedacht ist, und das bei Schneefall weiterhin mit der Schaufel geräumt werden sollte.
Zitat:Ich denke, das war falsch. Beim Streuen geht es um die Gefahrenabwehr. Menschen können einen Schaden erleiden wenn nicht geräumt wird. Du hättest, meiner Meinung nach, in diesem Fall auch das verbotene Streumittel nutzen müssen wenn es dazu geeignet gewesen wäre Gesundheitsgefahren abzuwehren. Die Gesundheit eines Menschen wiegt meiner Meinung nach schwerer als das Verbot der Gemeinde Streusalz zu nutzen.ZitatDeswegen hat der Mieter nicht gestreut. :
Und dann ein Bußgeld kassieren?
ZitatUnd dann ein Bußgeld kassieren? :
Wirtschaftlichkeitsberechnung &Risikoabwägung. Ist billiger als für die Folgen eines Sturzes aufkommen zu müssen.
Da sind schnell mal 20.000-30.000 EUR zusammen, je nach Schwere geht das dann schnell mal in den deutlich 6stelligen Bereich.
ZitatWirtschaftlichkeitsberechnung &Risikoabwägung. Ist billiger als für die Folgen eines Sturzes aufkommen zu müssen. :
Stimmt vollkommen, zumal bei solch wichtiger Sache es keinen finanziell in den Ruin treibt für 3 € im Laden schnell mal anderes Streugut zu kaufen.
Für mich liest es sich eher so an, als hatte der Mieter keine Lust bei Mistwetter zu räumen.
Sehe ich auch so.
Bei uns ist nennt die Kommune die Bürgerpflicht "Winterdienst":
"von Schnee und Eis Räumen" und Eis ist erforderlichenfalls "nur mit solchen Hilfsmittel aufzuhacken, welche die Straßen nicht beschädigen".
Sicher beschreibt das jede Kommune anders - aber meistens ist trotz Streusalzverbot in besonderen Ausnahmefällen trotzdem Streusalz erlaubt - oft sind sogar ausdrücklich "gefährliche Stellen wie Treppen oder abschüssige Strecken" ausgenommen.
In jedem Fall muss sich eben jeder selber entscheiden zwischen Schadenersatz/Schmerzensgeld-Haftung oder möglicherweise Bussgeld.
Wenn der Vermieter für besondere Ausnahmefälle Streusalz parat hält, dann bedeutet das jedenfalls keineswegs, dass die Mieter das benutzen MÜSSEN aber es entbindet eben auch nicht von schweisstreibender Handarbeit.
Es ist immer höchst erstaunlich, wie so etwas
Zitat:Nun hat der zuständige Mieter an dem Tag, an dem er Winterdienst hatte, erfahren, dass die Gemeinde den Einsatz von Streusalz verbietet.
just in dem Moment offenbart wird, in welchem man eigentlich mit dem Dienst dran gewesen wäre .... Zufälle gibt es
Aber räumen kann man doch trotzdem, oder?
wirdwerden
ZitatEs ist immer höchst erstaunlich, wie so etwas :
Zitat:Nun hat der zuständige Mieter an dem Tag, an dem er Winterdienst hatte, erfahren, dass die Gemeinde den Einsatz von Streusalz verbietet.
just in dem Moment offenbart wird, in welchem man eigentlich mit dem Dienst dran gewesen wäre .... Zufälle gibt es
Das hat nichts mit Zufall zu tun. Der Mieter weiß, dass da unten Streugut steht. Wenn er mit Streuen dran ist, geht er runter und will streuen. Dabei bemerkt er, dass es sich um nicht zugelassenes Streugut handelt. Was ist daran unglaubwürdig? Ich verstehe die abfälligen Bemerkungen diesbezüglich überhaupt nicht.
ZitatWas ist daran unglaubwürdig? Ich verstehe die abfälligen Bemerkungen diesbezüglich überhaupt nicht. :
Na wohl auch deshalb:
ZitatEine Räumung des Schnees bzw. Eis war mit Schaufel nicht möglich. :
Er hatte gar nicht geräumt, mit der Schaufel ist das Eis entfernen mühsam, ja das hat wohl jeder schon mal gemacht.
ZitatDabei bemerkt er, dass es sich um nicht zugelassenes Streugut handelt. :
Ja das stand ausgerechnet an dem Moment wohl im Eis eingemeißelt drin.
Ja im Leben gibt es echt blöde Zufälle.
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