Vermieter legt nur verbotenes Streusalz heraus

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
markant12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter legt nur verbotenes Streusalz heraus

Die Mieter unseres Miethauses sind im Wechsel zum Winterdienst verpflichtet. Der Vermieter stellt dazu einen Eimer mit Streusalz in das Treppenhaus.

Nun hat der zuständige Mieter an dem Tag, an dem er Winterdienst hatte, erfahren, dass die Gemeinde den Einsatz von Streusalz verbietet.

Deswegen hat der Mieter nicht gestreut. Eine Räumung des Schnees bzw. Eis war mit Schaufel nicht möglich.

Hat der Vermieter richtig gehandelt?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hier http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streupflicht.htm steht ein bischen was dazu, ob der Vermieter überhaupt Streumittel bereitstellen muss. Wenn man dem folgt, so solltest du als aller erstes in den Mietvertrag schauen um festzustellen, ob darin des Beschaffung des Streumaterials explizit auf die Mieter übertragen wurde. Ich habe die dort genannten Quellen jedoch nicht nachgeprüft. Das müsstest du selber machen.

Unabhängig davon gehören legale Streumittel vermutlich zu den umlagefähigen Betriebskosten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass verbotene Streumittel dazugehören. Von daher dürften diese Kosten nicht in der Betriebskostenabrechnung auftauchen.

Praktischer Rat: Sprich den Vermieter darauf an, dass deiner Meinung nach das Streumittel verboten sei. Er möge doch bitte dafür sorgen, dass dieses Streumittel nicht mehr verwendet wird. Vielleicht weiß der Vermieter gar nicht, dass das Streumittel verboten ist.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Dann sollte man den Vermieter auffordern, ein zugelassenes Streumittel bereit zu stellen. Möglicherweise fehlt dem Vermieter das Wissen über erlaubte und nicht erlaubte Streumittel.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16991 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von markant12):
Deswegen hat der Mieter nicht gestreut.
Ich denke, das war falsch. Beim Streuen geht es um die Gefahrenabwehr. Menschen können einen Schaden erleiden wenn nicht geräumt wird. Du hättest, meiner Meinung nach, in diesem Fall auch das verbotene Streumittel nutzen müssen wenn es dazu geeignet gewesen wäre Gesundheitsgefahren abzuwehren. Die Gesundheit eines Menschen wiegt meiner Meinung nach schwerer als das Verbot der Gemeinde Streusalz zu nutzen.

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#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Hat der Vermieter richtig gehandelt?

nein er hätte sofort einen Hausmeisterdienst damit beauftragen müssen

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von markant12):
Hat der Vermieter richtig gehandelt?

Der Vermieter wusste wohl selbst nichts vom Salzverbot, jedoch viel schlimmer:
Zitat (von markant12):
Die Mieter unseres Miethauses sind im Wechsel zum Winterdienst verpflichtet.

Der Mieter ist seiner Pflicht nicht nachgekommen, im Gegenteil er würde für Unfälle dort mit Haftbar sein.
Zitat (von markant12):
Nun hat der zuständige Mieter an dem Tag, an dem er Winterdienst hatte, erfahren, dass die Gemeinde den Einsatz von Streusalz verbietet.

Blöder Zufall, ausgerechnet an dem Tag wo er die Räumpflicht hatte.
Zitat (von markant12):
Deswegen hat der Mieter nicht gestreut. Eine Räumung des Schnees bzw. Eis war mit Schaufel nicht möglich.

Und hat vermutlich auch nicht den Vermieter unverzüglich Informiert?
So was ist Pech vom Mieter, er hat falsch gehandelt:
Zitat (von micbu):
Beim Streuen geht es um die Gefahrenabwehr.

Richtig, er hätte an dem Tag bestimmt wie sonst auch streuen müssen.
Wenn der Mieter real an dem Tag der Räumpflicht nachkommen wollte, in vielen Städten und Gemeinden gibt es sogar Streugut umsonst in den Kästen.
Zitat (von werner_r):
nein er hätte sofort einen Hausmeisterdienst damit beauftragen müssen

Klar, wenn der Mieter unverzüglich dem Vermieter das Versäumnis mitteilt, darf der Vermieter auf Kosten der Mieter den Hausmeisterservice beauftragen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Ist das Streusalz komplett verboten oder in bestimmten Extremfällen zugelassen?
Was sagt die Satzung der Stadt?
Was genau sagt der Mietvertrag zu den Themen "Winterdienst" und "Steugut".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist das Streusalz komplett verboten oder in bestimmten Extremfällen zugelassen?
Was sagt die Satzung der Stadt?
Was genau sagt der Mietvertrag zu den Themen "Winterdienst" und "Steugut".


den Hinweis auf die Satzung der Gemeinde und mögliche Ausnahmen finde ich gut.
Wenn es aber einer der Kommunen ist, die Streusalz bedingungslos verboten haben, hilft der Blick in den MV nicht um rauszufinden, das Streusalz keine Option ist.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Wenn es aber einer der Kommunen ist, die Streusalz bedingungslos verboten haben, hilft der Blick in den MV nicht um rauszufinden, das Streusalz keine Option ist.

Er hilft aber um herauszufinden, ob der Mieter das Streugut selber beschaffen muss. Eine denkbare Reaktion des Vermieters wäre es nämlich, einfach das Streusalz wegzunehmen und zu sagen "kümmert euch selber". Und dann wäre es wichtig zu wissen, ob das rechtmäßig wäre oder ob der Vermieter verpflichtet ist, für Streugut zu sorgen.

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#9
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Man sollte den Vermieter informieren, das er für den Glatteis-Fall auch noch einen Eimer Sand bereit stellen soll. Die Kosten für die Beschaffung können über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Der Vermieter seinerseits sollte den Hinweis aufhängen, das der Sand nur für den Einsatz bei Glatteis gedacht ist, und das bei Schneefall weiterhin mit der Schaufel geräumt werden sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von markant12):
Deswegen hat der Mieter nicht gestreut.
Ich denke, das war falsch. Beim Streuen geht es um die Gefahrenabwehr. Menschen können einen Schaden erleiden wenn nicht geräumt wird. Du hättest, meiner Meinung nach, in diesem Fall auch das verbotene Streumittel nutzen müssen wenn es dazu geeignet gewesen wäre Gesundheitsgefahren abzuwehren. Die Gesundheit eines Menschen wiegt meiner Meinung nach schwerer als das Verbot der Gemeinde Streusalz zu nutzen.


Und dann ein Bußgeld kassieren?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Und dann ein Bußgeld kassieren?

Wirtschaftlichkeitsberechnung &Risikoabwägung. Ist billiger als für die Folgen eines Sturzes aufkommen zu müssen.
Da sind schnell mal 20.000-30.000 EUR zusammen, je nach Schwere geht das dann schnell mal in den deutlich 6stelligen Bereich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wirtschaftlichkeitsberechnung &Risikoabwägung. Ist billiger als für die Folgen eines Sturzes aufkommen zu müssen.

Stimmt vollkommen, zumal bei solch wichtiger Sache es keinen finanziell in den Ruin treibt für 3 € im Laden schnell mal anderes Streugut zu kaufen.
Für mich liest es sich eher so an, als hatte der Mieter keine Lust bei Mistwetter zu räumen.

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#13
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Sehe ich auch so.

Bei uns ist nennt die Kommune die Bürgerpflicht "Winterdienst":
"von Schnee und Eis Räumen" und Eis ist erforderlichenfalls "nur mit solchen Hilfsmittel aufzuhacken, welche die Straßen nicht beschädigen".

Sicher beschreibt das jede Kommune anders - aber meistens ist trotz Streusalzverbot in besonderen Ausnahmefällen trotzdem Streusalz erlaubt - oft sind sogar ausdrücklich "gefährliche Stellen wie Treppen oder abschüssige Strecken" ausgenommen.

In jedem Fall muss sich eben jeder selber entscheiden zwischen Schadenersatz/Schmerzensgeld-Haftung oder möglicherweise Bussgeld.

Wenn der Vermieter für besondere Ausnahmefälle Streusalz parat hält, dann bedeutet das jedenfalls keineswegs, dass die Mieter das benutzen MÜSSEN aber es entbindet eben auch nicht von schweisstreibender Handarbeit.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Es ist immer höchst erstaunlich, wie so etwas

Zitat:
Nun hat der zuständige Mieter an dem Tag, an dem er Winterdienst hatte, erfahren, dass die Gemeinde den Einsatz von Streusalz verbietet.


just in dem Moment offenbart wird, in welchem man eigentlich mit dem Dienst dran gewesen wäre .... Zufälle gibt es

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38464 Beiträge, 14009x hilfreich)

Aber räumen kann man doch trotzdem, oder?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Es ist immer höchst erstaunlich, wie so etwas

Zitat:
Nun hat der zuständige Mieter an dem Tag, an dem er Winterdienst hatte, erfahren, dass die Gemeinde den Einsatz von Streusalz verbietet.


just in dem Moment offenbart wird, in welchem man eigentlich mit dem Dienst dran gewesen wäre .... Zufälle gibt es

Das hat nichts mit Zufall zu tun. Der Mieter weiß, dass da unten Streugut steht. Wenn er mit Streuen dran ist, geht er runter und will streuen. Dabei bemerkt er, dass es sich um nicht zugelassenes Streugut handelt. Was ist daran unglaubwürdig? Ich verstehe die abfälligen Bemerkungen diesbezüglich überhaupt nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Was ist daran unglaubwürdig? Ich verstehe die abfälligen Bemerkungen diesbezüglich überhaupt nicht.

Na wohl auch deshalb:
Zitat (von markant12):
Eine Räumung des Schnees bzw. Eis war mit Schaufel nicht möglich.

Er hatte gar nicht geräumt, mit der Schaufel ist das Eis entfernen mühsam, ja das hat wohl jeder schon mal gemacht.
Zitat (von cauchy):
Dabei bemerkt er, dass es sich um nicht zugelassenes Streugut handelt.

Ja das stand ausgerechnet an dem Moment wohl im Eis eingemeißelt drin. :)
Ja im Leben gibt es echt blöde Zufälle.

1x Hilfreiche Antwort

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