Wer kommt für die Kosten auf? Tropfender Wasserhah

6. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Nicki1974
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 70x hilfreich)
Wer kommt für die Kosten auf? Tropfender Wasserhah

Mein Wasserhahn im Badezimmer (Waschbecken) tropft an der Seite schon seit einiger Zeit vor sich hin.

Ich habe auch unterm Waschbecken das Eckventil zugedreht, aber es kommt immer noch Wasser. Anscheinend ist dieses auch defekt. Zumindest wenn ich den Hahn aufdrehe, kommt kochend heißes Wasser raus, das kalte ist abgestellt.

Leider besitzen wir weder Hausmeister noch eine Hausverwaltung (privater Vermieter und dieser ist durch seine andere hauptberufliche Tätigkeit nur schwer oder gar nicht erreichbar)

Und langsam wird das immer mehr mit dem Tropfen. Ich stelle schon in meiner Abwesenheit am Tage, den Haupthahn in der Wohnung ab, damit es nicht weiter tropft.

Ich bin es allerdings langsam leid (leider findet sich in meinen Bekanntenkreis auch keiner, der helfen könnte - Zeitmangel oder keine Ahnung). Was kann ich hier tun? Ich vermute mal entweder ist die Dichtung undicht oder die Mischbatterie muss ausgetauscht werden. Als Frau trau ich mich aber selber nicht ran, weil ich es auch nicht gelernt habe (solte vielleicht mal einen Kurs machen, wenn es sowas gibt für Frauen).

Ich würde morgen bzw. heute eine Firma anrufen, die evtl. sich das Ganze anschaut, nur wie ist das mit den Kosten? In meinen Mietvertrag steht leider nix über solche Reparaturen drin. Die Klausel fehlt komplett. Muss der Vermieter dafür aufkommen, wenn ich mir als Notfall die Firma beauftrage oder wie geht das von statten? Denn ich kann nicht noch länger warten, da dies auch meine Wasserkosten sind, die dabei schon allmählich drauf gehen und irgendwie tropft er momentan mehr als am Anfang.

Gruß Nicki

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Wenn es keine wirksame Kleinreparaturklausel gibt muß der Vermieter die Kosten tragen.

Wenn Du eine Firma mit der Reparatur beauftragst, selbstverständlich Du.

quote:
und dieser ist durch seine andere hauptberufliche Tätigkeit nur schwer oder gar nicht erreichbar


Per guter alter Post wird er sicher erreichbar sein.

Teil ihm den Mangel schriftlich per Einwurfeinschreiben mit und bitte um schnellstmögliche (festen Termin nennen) Behebung.

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#2
 Von 
Nicki1974
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 70x hilfreich)

sorry aber das mit der Post dauert zulange, da muss ich jetzt sofort Abhilfe schaffen, sonst wird das immer schlimmer und meistens reagiert der auf Schreiben entweder gar nicht oder viel verspätet, solange kann ich nicht warten. Normal sind meiner Meinung nach solche Sachen auch Vermietersache nehme ich an. Das Eckventil unten am Waschbecken müsste ja auch ausgetauscht werden. Nicht nur der Hahn alleine oder die Dichtung.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
sorry aber das mit der Post dauert zulange, da muss ich jetzt sofort Abhilfe schaffen


Das wird ein Richter vermutlich anders sehen.

Dann bleibst du auf den Kosten sitzen.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6430 Beiträge, 2317x hilfreich)

Tropfender Wasserhahn ist doch ein typischer Fall für die Kleinreparaturklausel.
Prüfe erst mal den Mietvertrag was da über kleine Reparaturen steht !

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#5
 Von 
Nicki1974
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 70x hilfreich)

leider steht im Mietvertrag gerade diese Klausel komischerweise nicht drin, so dass ich nicht weiß, woran ich momentan bin. Versuche zwar jetzt schon einen Klempner aufzutreiben, weil es ständig am tropfen ist und das auch statt weniger mehr wird.

Weiß jemand was das evtl. kosten würde, wenn ich selber eine Firma beauftrage? Denn viel Geld habe ich leider auch nicht, aber gemacht werden muss es ja, habe keine Lust dann meine Bude unter Wasser zu haben. Wische schon ständig weg und wenn ich außer Haus bin, dann stelle ich bei längerer Abwesenheit auch schon den Haupthahn zu, auch nachts, weil ich ja nicht ständig aufstehe um nachzugucken, ob wieder was nach gelaufen ist. Ein Dauerzustand ist das nicht und ebenso mein Wasserverbrauch.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6430 Beiträge, 2317x hilfreich)

wirklich genau gelesen ?
Dass es keine Klausel gibt, kann ich glauben.

Gibt es auch keinen §§ zu Schönheitsreparaturen ?
Nicht nach "tropfenden Wasserhahn" suchen, sondern allgemein Reparaturen.

Ist es ein Formular oder selbst erstellte Fassung ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Wenn der Hahn schon seit ´´einniger Zeit´´ tropft, wird es auf 2 Wochen auch nicht mehr ankommen, zumal Tropfmengen über den Wasserzähler gar nicht registriert werden. Also per Fristsetzung dem VM schriftlich mitteilen und Mängelbeseitigung verlangen - auch für den Umstand, dass scheinbar nur kochend heißes Wasser aus dem Hahn kommt.

Ohne Kleinreparaturklausel im MV muss der VM die Kosten tragen. ABER: Wer bestellt, der bezahlt. Rufst du den Klemplner, dann geht die Rechnung an dich. Falls der VM die nicht klaglos übernimmt oder irgnoriert, musst dich doch mit ihm auseinander setzen.

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#8
 Von 
Nicki1974
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 70x hilfreich)

Nee solange warte ich jetzt sicher nicht mehr, das wußte ich allerdings nicht mit dem Verbrauch.

Habe jetzt eine Klempnerfirma gefunden, wo ich noch mal morgen anrufen muss. Es ist schon komisch, das bei mir darüber auch nichts im MV steht. Hier würde bei mir sogar ggf. das Jobcenter (da ich momentan noch Hartz IV) beziehe als Darlehen erst mal einspringen. Wie das später jetzt als Frührentnerin aussieht, weiß ich noc nicht. Muss die erst mal dann durch bekommen. Habe mich heute schlau telefoniert und ich möchte das ja endlich wieder richtig benutzen können und wenn ich Besuch kriege, möchte ich denen auch eine ordentliche und keine halb kaputte Wohnung vorsetzen.

Der Klempner hat noch gemeint, das diese Art Reparatur auch zu den Klenstreparaturen zählt, aber mit dem Betrag steht ja leider nix weiter drin im MV. Den MV hab ich prüfen lassen (ich wohne zwar schon sehr lange hier über 14 Jahre), aber es sind doch einige Ungereimtheiten im MV die sowieso teilweie ungültige Klauseln enthalten nach einer Prüfung. Na ja notfalls stottere ich eben die Kosten auch in Raten ab. Aber Hauptsache das Tropfen hat ein Ende.

Wieso kommt eigentlich noch kochend heißes Wasser aus dem Hahn? Das Eckventil müsste ja dann auch kaputt sein, denn das hatte ich schon zugedreht und es läuft auch noch weiter, wenn ich den Haupthahn in der Küche zudrehe. Die anderen Hähne wie Wanne oder Spüle sind alle zu. Bei der Reparatur müsste ggf. ja unten im Keller des Hauses noch e ine Hauptleitung denke ich sein, aber da hat nur ein anderer Nachbar ein Schlüssel für den Zugriff. Denn er kann das ja nicht heile machen, wenn noch Wasser kommt, sonst hab ich die Bude doch noch unter Wasser. Aber darum werde ich mich ebenfalls noch kümmern. Kaltes Wasser nicht, aber kochend heiß. Den Hahn hab ich übrigens auch schon komplett entkalkt, aber daran lag es ja auch nicht.

Gruß Nicki

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#9
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Normal sind meiner Meinung nach solche Sachen auch Vermietersache nehme ich an.


Stimmt, nur muß es der Vermieter dazu erstmal erfahren. Hellseher wird er nicht sein. Es ist auch nicht Schuld des Vermieters, dass du es so lange vor dich hergeschoben hast, dass es nun für dich eilt. Aber selbst jetzt informierst du ja nicht den Vermieter. Klar kannst du eine Firma beauftragen, aber es gilt: Wer die Musik bestellt, bezahlt. D.h. DU wirst auf den Kosten sitzen bleiben.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Muss der Vermieter dafür aufkommen, wenn ich mir als Notfall die Firma beauftrage oder wie geht das von statten? <hr size=1 noshade>

Bei echten Notfällen ist das so.
Das hier ist aber kein derartiger Notfall.



quote:<hr size=1 noshade>sorry aber das mit der Post dauert zulange, da muss ich jetzt sofort Abhilfe schaffen <hr size=1 noshade>

Das man solange wartet bis es nicht mehr geht, statt den Vermieter sofort in Kenntnis zu setzen wäre eine Pflichtverletzung des Mieters. Das würde dann dazu führen, das der Mieter die Kosten für den Notfall-Einsatz übernehmen müsste.



quote:<hr size=1 noshade>auch für den Umstand, dass scheinbar nur kochend heißes Wasser aus dem Hahn kommt. <hr size=1 noshade>

Das ist kein Mangel, sie hat die Kaltwasserleitung abgedreht.



quote:<hr size=1 noshade>Weiß jemand was das evtl. kosten würde, wenn ich selber eine Firma beauftrage? <hr size=1 noshade>

Stundensatz 60-80 EUR pro Mann plus Material.
Da kannst Du mal 2 Stunden ansetzen, wnen auch das Sperrventil hinüber ist.

Am besten die Firma vorher einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#11
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

wenn meine Mieter einen tropfenden Wasserhahn melden, dann tausche ich die Dichtung bzw. das Ventil selbst oder einen Bekannten. Das sind Pfennigbeträge.

Eine Fachfirma ist dazu nicht nötig.

Auf den Kosten für den Klempner würdest du bei mir sitzen bleiben.



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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Es gibt auch untalentierte die das nicht können.

Wnen dann etwas schiefgeht, zahlt man wesentlich mehr als ein Handwerker kostet.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Wnen dann etwas schiefgeht, zahlt man wesentlich mehr als ein Handwerker kostet.


bei einem tropfenden Wasserhahn? Nein, da muss man sich extrem dusselig anstellen.

Der Vermieter, wenn er denn informiert wird, bestimmt die Vorgehensweise der Reparatur. Ein tropfender Wasserhahn ist weit entfernt von einem Notfall.



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