Wer kommt für kosten auf !?

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mieter1994
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer kommt für kosten auf !?

Hallo

Wir haben grade ein kleines Problem mit unserem Vermieter.
Gestern morgen lief im kompletten Bad das Wasser nicht mehr ab und wir haben unseren Vermieter benachrichtigt. Dieser schickte uns einen Klempner der das Problem nach 2 Stunden behoben hatte
Ich fragte ihn woran die Verstopfung gelegen hat und ob es unsere Schuld dieser sagte das könnte er absolut nicht sagen da er nichts aus dem Abfluss rausgefischt hat.
Jetzt besteht unser Vermieter darauf das wir die Kosten für den Klempner tragen da ja nur wir die verschulder sein können.
Aber muss er uns das nicht zweifelsfrei nachweisen können ? ZB indem was rausgefischt wurde oder sonst was !? Weil der Installateur ja klar sagte er kann nicht sagen woran es liegt
Müssen wir jetzt tatsächlich die Kosten übernehmen oder muss das nicht unser Vermieter bezahlen ?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Mieter1994):
Aber muss er uns das nicht zweifelsfrei nachweisen können ?
Zweifelsfrei ist relativ. Der Vermieter müsste einen Richter davon überzeugen, dass ihr die Verstopfung schuldhaft herbeigefügt habt. Schuldhaft heisst in diesem Fall, dass ihr irgendwas in den Abfluss geschmissen habt, was da nicht reingehörte.

Zitat (von Mieter1994):
Müssen wir jetzt tatsächlich die Kosten übernehmen oder muss das nicht unser Vermieter bezahlen ?
Der Vermieter hat den Klemptner gerufen, er muss ihn bezahlen. Dann kann er die Kosten von euch ersetzt verlangen. Wenn ihr dem widersprecht, kann er Klage einreichen und versuchen den Richter zu überzeugen.

Er darf bei einer bestrittenen Forderung diese während des Mietverhältnisses nicht aus der Kaution entnehmen. Wenn ihr nach 2020 das Mietverhältnis beendet, darf er sie wegen Verjährung auch nicht mehr aus der Kaution entnehmen. Wenn das Mietverhältnis davor beendet wird, kann er sie mit der Kaution aufrechnen und ihr müsstet dann diesen Teil der Kaution einklagen. Auch dann bleibt aber die Beweislast beim Vermieter, dass seine Forderung zu Recht besteht und ihr den Schaden verursacht habt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mieter1994
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön für deine Antwort !

Also sollten wir erstmal nicht zahlen ? Denn ich bin absolut nicht damit einverstanden das wir für etwas bezahlen sollen was garnicht unsere Schuld ist ... wir haben nichts in die Toilette gekippt oder sonst was und mein Vermieter meinte er könnte es ja so nicht beweisen weil mir einer Spirale gearbeitet wurde und somit alles nach hinten rausgedrückt wird aber die Firma sagte das Problem lag in den ersten 3 Metern glaube ich und somit könnte es nur unsere Schuld sein. Ich habe meinen Vermieter jetzt erstmal darum gebeten mir von der Firma eine Stellungnahme zukommen zu lassen in der Klar steht das festegestwllt werden konnte das es unsere Schuld war.
Ich will mich auch garnicht mit dem Vermieter rumstreiten aber da ist mein Gerechtigkeitssinn einfach sehr hoch das ich es nicht einsehen für etwas zu bezahlen was wir nicht verschuldet haben ..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Mieter1994):
aber die Firma sagte das Problem lag in den ersten 3 Metern

Übliche Argumentation: Wenn die Verstopfung in der Stichleitung einer einzelnen Mietwohnung liegt, dann muss diese Verstopfung aus der Mietwohnung kommen. Soweit ist das ganze auch noch schlüssig. Daraus ergibt sich jedoch nicht notwendig, dass diese Verstopfung schuldhaft entstanden ist oder ob sich dort einfach im Laufe der Zeit durch übliche Benutzung eine Leitung zugesetzt hat. Und genau da liegt normalerweise für den Vermieter das Beweisproblem.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Frag mal deine Frau/ Tochter was sie mit benutzen Damenhygieneprodukten machen?
Gleich danach kommen babyfeuchttuechern.

Je nach Antwort hast du deine Antwort.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mieter1994
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin die Frau und eine Tochter haben wir nicht :D somit fällt das schonmal flach und wie gesagt es würde ja nichts rausgeholt aus dem Abfluss was erklärt warum er verstopft war aber Danke für deine Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Bitten SIe doch den Vermieter erst einmal um die Kopie der Rechnung inklusive des Arbeitsscheines. Ganz lieb und nett ....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mieter1994
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das habe ich gemacht und den lässt er mir zukommen.
Aber das ändert ja nichts an meinem Problem ob ich rechtlich nun dazu verpflichtet bin die Rechnung ohne Beweis für mein Verschulden zu zahlen oder ob diese der Vermieter tragen muss... der Klempner sagte er kann nicht 100% sagen woran es liegt und somit sind das ja nur Mutmaßungen woran es liegen könnte aber ich weiß halt nicht ob diese ausreichen um uns in die Verantwortung zu ziehen
Mir liegt auch nichts daran mich mit meinem Vermieter rumzustreiten oder nachher vor Gericht zu landen aber ich möchte auch keine Rechnung zahlen für die ich garnicht aufkommen muss

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Ja das habe ich gemacht und den lässt er mir zukommen.
Aber das ändert ja nichts an meinem Problem


Doch genau das wird die Rechnung, denn im Arbeitsschein muss drinstehen, was gemacht wurde und wo die Verstopfung nun war. Ich schätze mal Fallrohr, aber das ist nur eine Vermutung.

Wenn auf dem Arbeitsschein nicht steht, dass die Verstopfung auf Ihre Wohnung zurückzuführen ist, respektive nur Ihre Wohnung betraf, dann müssen Sie gar nichts zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mieter1994
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wohnen in einem Einfamilienhaus somit kann es ja nur unser Rohr gewesen sein
Aber wenn wir da nichts reinschütten und auch definitiv nicht so viel Toilettenpapier verwenden das man da 2 Stunden mit einer Riesen Spirale rumhantieren muss dann verstehe ich nicht wieso wir die Rechnung bezahlen sollen
Wir wohnen seit knapp 5 Monaten in diesem Haus und hatten in dieser Zeit schon mehr lange wenig hantier mit verschiedenen Installationen die vorher " alle noch funktioniert haben".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wenn keine Ursache festgestellt werden kann, bleibt nur der Vermieter als zahlungspflichtiger ueber.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

ÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖhhhhhhhhhhhhmmmmmmmmmm

NE oder, das ist jetzt ein Witz. Hier schätze ich, wird es Schwierigkeiten geben. Trotzdem mal die Rechnung und den Arbeietsschein einsehen,

Das hier:

Zitat:
aber die Firma sagte das Problem lag in den ersten 3 Metern glaube ich und somit könnte es nur unsere Schuld sein


interpretierte ich anders ... nun ja einfach mal die Rechnung einsehen mit wie viel Meter die gearbeitet haben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mieter1994
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Können die Arbeiter eigentlich ohne mit einer Kamera in die Rohre gegangen zu sein ausschließen das kalk der Verursacher ist ? Weil man das ja beim bloßen reinsehen eigentlich nicht beurteilen kann ob sich hinten im Rohr irgendwo Kalk abgesetzt hat der zu der Verstopfung geführt hat .. oder sehe ich das ganz falsch?

Ich korrigiere übrigens der Vermieter schrieb die Verstopfung war innerhalb der Rohre im Bad .. wo soll denn die Verstopfung sonst gewesen sein wenn in der Dusche und in der Toilette das Wasser steht .. ?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wieso oehm? Erstmal ist das Instandhaltungspflicht des VM und er muss den Handwerker bezahlen, den er ja auch bestellt hat.
Danach kann man über Schadensersatz nachdenken. Dafür braucht es einen Schuldigen( was im EFH simpel ist) und einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache.

Wenn da jetzt rausgekommen waere, Mieter hat 2 Katzen und Rohr zu mit Katzenstreu ..

Aber ohne Ursache wird der VM keinen vertragswidrigen Gebrauch nachweisen koennen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@akkarin, das galt nicht dir, sondern dem Einfamilienhaus, da ich von einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus ausging ;-)

@Mieter1984

Zitat:
Ich korrigiere übrigens der Vermieter schrieb die Verstopfung war innerhalb der Rohre im Bad .. wo soll denn die Verstopfung sonst gewesen sein wenn in der Dusche und in der Toilette das Wasser steht .. ?


Das könnten Sie daran erkennen, wieviel Meter Spirale genutzt wurde. Wo wurde denn mit dieser hantiert? Toi oder Dusche oder Wanne oder alle? Bei zwei Stunden ....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Mieter1994):
wo soll denn die Verstopfung sonst gewesen sein wenn in der Dusche und in der Toilette das Wasser steht .. ?
Aus meiner eigenen Erfahrung: Ich habe mal in einer Wohnung gewohnt, wo innerhalb meiner Mietzeit gleich zweimal ein und dasselbe Rohr verstopft war. Der Vermieter wollte das zunächst auch nicht zahlen, hat dann aber schnell aufgegeben. Denn an dem Rohr hing nur die Dusche und ein Spülbecken. Da ist es sehr unwahrscheinlich (wenn auch nicht unmöglich), dass eine Verstopfung von unsachgemäßen Gebrauch stammt. Wenn jemand irgendwelche Dinge über die Kanalisation entsorgt, so geschieht das in aller Regel über die Toilette. Wenn also die Toilette immernoch komplett frei ist, dann sehe ich für den Vermieter fast keine Möglichkeiten mehr.

Daher die Nachfragen, wo genau die Verstopfung war. Es scheint hier die Toilette ja auch betroffen gewesen zu sein. Insoweit ist eine unsachgemäße Benutzung durch den Mieter nicht ausgeschlossen. Das hilft dem Vermieter aber nur, wenn er sie beweisen kann. Vermutungen reichen da nicht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
als wir in unserem Haus (BJ1955) 2012 die Gussabflussrohre durch Kunststoffrohre ersetzt haben, da habe ich gesehen, was sich da so an Ablagerungen gebildet hat.

Denke auch, wenn der Handwerker hier nichts festgestellt hat (wie schon angesprochen Katzenstreu/Hygieneartikel o.ä.) dann wird der Vermieter auf den Kosten sitzenbleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mieter1994
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Toilette war natürlich auch von der Verstopfung betroffen da die die Rohre alle zusammenhängen

Wie gesagt rausgeholt wurde nichts wo aber mein Vermieter argumentierte das ja mit einer Spirale gearbeitet wurde und somit alles nachhinten rausgedrückt wird aber das ist ja nicht mein Problem
Desweiteren sagte er ja auch das die Rohre grade verlaufen und das Kalk ausgeschlossen werden kann. Diese Behauptungen werden aufgestellt ohne das da mal jemand mit einer Kamera reingegangen ist und sich die Rohre angeguckt hat.
Und ich bezweifle wirklich das es nötig ist 3 mal mit einer Riesen Spirale die Rohre zu spülen wenn die Verstopfung durch ein bisschen zu viel Toilettenpapier verursacht worden wäre also jetzt mal ganz ehrlich!
Ich will mich auch nicht mit meinem Vermieter rumstreiten und habe schon überlegt ob wir ihm anbieten sollen uns die Rechnung einfach zu teilen weil keine der beiden Parteien der anderen ein Verschulden nachweisen kann und ich eigentlich auch andere Sachen zu tun habe als mich mit dem Theater zu beschäftigen ...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mieter1994
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Achja und das Haus stand auch 1,5 Jahre leer dementsprechend lagen die Rohre auf dem Trockenen ich weiß ja nicht was in dieser Zeit möglicherweise mit den Rohren passiert ist wenn die solange nicht durchgespült werden.
Hach mich nervt das nur noch ..

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Einfach mal die Rechnung abwarten und dann sehen, was der Sani-Mann geschrieben hat.

Ich gehe auch davon aus, dass der Vermieter die Kosten selber tragen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Mieter1994):
Und ich bezweifle wirklich das es nötig ist 3 mal mit einer Riesen Spirale die Rohre zu spülen wenn die Verstopfung durch ein bisschen zu viel Toilettenpapier verursacht worden wäre also jetzt mal ganz ehrlich!

Das kann man doch jederzeit nach reproduzieren, eine Wette, das geht sehr gut, selbst bei einer nagelneuen Installation. Abends eine halbe angebrochene Rolle in die Toilette geworfen, die quillt richtig auf, und am Morgen dann spülen.
Der Handwerker hat nur einen Fehler gemacht, in der Regel sollte man die Ursache auch feststellen und nicht los werkeln, eine Tonnen in den Abwasserschacht zum Kanal rein stellen wäre vor der Spirale angebracht gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Mieter1994):
aber die Firma sagte das Problem lag in den ersten 3 Metern glaube ich und somit könnte es nur unsere Schuld sein. I


Würde ich auch so sehen; oder wer -Deiner Meinung nach - sollte sonst für die Verstopfung verantwortlich sein? Ich nehme an, es ist Eure Wohnung zu der, ausser Euch, niemand Zutritt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Würde ich auch so sehen; oder wer -Deiner Meinung nach - sollte sonst für die Verstopfung verantwortlich sein? Ich nehme an, es ist Eure Wohnung zu der, ausser Euch, niemand Zutritt hat.

§ 538 BGB . Wo die Verstopfung herkommt ist in diesem Fall unwichtig. Interessant ist nur, ob sie durch vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurde oder nicht. Der Vermieter ist für letzteres in der Beweislast.

Steht aber auch schon an mehreren Stellen im Thread. Hätte man halt nur lesen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Hatte vor 4 Wochen diesen Fall. Ein Mieter warf unverzüglich nach seinem Einzug in die Wohnung Küchenrollenpapier in die WC-Schüssel, und das zuhauf. Das WC war verstopft im ersten Rohrbereich von 2 m. Ich selbst konnte diesen Berg von Papier aus den Rohren rausbuddeln. Der M.behauptet nach wie vor er sei das nicht gewesen....obwohl nur er alleine die Wohnung bewohnt und die Spülung bei Einzug in Ordnung war.

-- Editiert von Moderator am 01.07.2017 14:57

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Der M.behauptet nach wie vor er sei das nicht gewesen....obwohl nur er alleine die Wohnung bewohnt und die Spülung bei Einzug in Ordnung war.
Ganz normal, ein Mieter sieht das Objekt welches er gemietet hat nicht als sein Eigentum. Dagegen sieht man den kleinsten Kratzer im Auto dagegen als Kapitalverbrechen an, wenn er den Verursacher nicht findet, und das Auto vor dem Haus gestanden war. Jetzt müsste der Vermieter dann gleich nicht nur BKA und Verfassungsschutz informieren, nein da fordert man eine Videoüberwachung für den öffentlichen Raum. Wobei genau der gleiche Mieter beim Einzug den Flur mit seinen Möbeln versaut hat, aber da macht es ja nichts aus, ist nicht sein Eigentum.

Zitat (von Banane123):
Küchenrollenpapier in die WC-Schüssel
Alles was saugfähiges Papier ist, und nicht gleich runter gespült wird, kann schön aufquellen.

-- Editiert von Moderator am 01.07.2017 14:58

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Alles was saugfähiges Papier ist, und nicht gleich runter gespült wird, kann schön aufquellen.


Genau so ist es.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Ganz normal, ein Mieter sieht das Objekt welches er gemietet hat nicht als sein Eigentum.
Was es ja auch nicht ist. Abgesehen davon kann ich den Sinn dieser "Kriegsberichte" nicht ganz nachvollziehen. Es kann viele Gründe für eine Rohrverstopfung geben. Einge entstehen durch vertragsgemäßen Gebrauch, andere nicht. Darüber wird man nicht diskutieren müssen. Auch über Wahrscheinlichkeiten brauchen wir nicht zu diskutieren, weil das keinen Unterschied macht. Der Vermieter muss Beweise liefern, wenn er die Kosten auf den Mieter umlegen will. Und da hilft es ihm nichsts, wenn user 0815Frager und Banane123 Berichte über Küchenrollen, zerkrazte Autos und versaute Flure liefern.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Vor allem nach dem oben mehrfach steht, dass in diesem Fall "nichts" gefunden wurde.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Mieter1994
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wenn man da etwas rausgeholt hätte dann würde ich mich ja auch nicht querstellen, aber dem ist ja nunmal nicht so. Also die Rechnung kam heute und dort steht" Kanalfeder mit Maschine 5m" was genau da sjetzt bedeutet weiß ich auch nicht. Am Monatg haben wir einen Termin bei einem Fachanwalt für Mietrecht und ich denke der wird mir ja dann etwas genaues dazu sagen können. Wir haben nichts ins Klo gespült oder ne Rolle toilettenpapier darein geworfen!

-- Editiert von Moderator am 01.07.2017 15:00

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Hab hier noch nichts über eine mögliche Kleinreparaturklausel gelesen und werfe das einfach mal in den Raum. Um welchen Betrag geht es überhaupt?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Hab hier noch nichts über eine mögliche Kleinreparaturklausel gelesen und werfe das einfach mal in den Raum.
Um gültig zu sein, darf sich eine Kleinreparaturenklausel nur auf Dinge beziehen, die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen. Das ist bei einem Abflussrohr nicht der Fall.

siehe z.B. http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/rohrreinigung-kleinreparatur-oder-nicht/

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12