Wohnungsübergabe 31.01. Sonntag

4. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Julius Klee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe 31.01. Sonntag

Hallo Zusammen,

ich habe meinen Mietvertrag zum 31.01.2021 gekündigt. Im Rahmen der bevorstehenden Wohnungsübergabe habe ich 2 Fragen:

1. Übergabetermin am Sonntag, davor oder danach?
Da dieser Tag ein Sonntag ist, stellt sich die Frage wann die Wohnungsübergabe stattfinden muss. Die Wohnung ist bereits nachvermietet und ich gehe davon aus, dass der neue Bewohner am 01.02.2021 einziehen möchte. Ich möchte hier gerne Sicherheit haben, bevor ich mit einer falschen Vorstellung auf den Vermieter zur Terminvereinbarung zugehe.

Ich würde die Wohnung am Sonntag den 31.01. oder Montag den 01.02.2021 übergeben wollen.
Im Mietvertrag steht jedoch:
"1) Nach Beendigung der Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter die Mietsache, inklusive Keller, vollständig geräumt, gereinigt und mit geputzten Fenstern zurückzugeben.
[....]
2) Sofern das Mietende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, hat die Rückgabe spätestens an dem Arbeitstag davor zu erfolgen."

Frage: Ist diese Regelung zur Übergabe am "Arbeitstag davor" gültig und somit bindend? In meinem Augen widerspricht das bereits dem Punkt 1), in dem die Rückgabe nach Beendigung zu erfolgen hat.

2. silikonfugen Fenster
Ich wohne jetzt etwas mehr als 5 Jahre in der Wohnung. Bevor ich eingezogen bin, wurden die Silikonfugen der Fenster z.T. erneuert (nur die sichtbaren). Es handelt sich um einen sanierten Altbau. Sobald es kalt ist, beschlagen die Fenster in allen Zimmern und trotz lüften und dem Einsatz eines Lufttrockner hat man morgens ganze Tropfen an den Fenstern. Zudem spürt man einen Zug in der Wohnung, wenn die Türen offen sind. Trotz täglichem Abwischen haben sich die Fugen z.T. schwarz verfärbt bzw geschimmelt. Das ganze Thema habe ich nicht beim Vermieter bzw der Hausverwaltung angezeigt.
Nach meinem empfinden gab es diese Probleme vorher schon, weswegen die Fugen auch ersetzt wurden. Das sind jedoch nur Vermutungen, beweisen kann ich das nicht. Genauso wie Schimmel in der Abstellkammer - diese war etwa 2m (von 3,3m) hoch gestrichen und genau dort kam im ersten Dezember meines bewohnens flächendeckend Schimmel durch. Den hab ich selbst beseitigt und seitdem kam auch nichts nach.

Frage: Sollte ich die Fugen vorher neu machen (lassen) oder es bei der Wohnungsübergabe drauf ankommen lassen weil es aufgrund eines Mängels der Wohnung besteht und ohnehin in Verantwortung des Vermieters fällt?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Julius

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

zu 1) Eindeutige Antworten wird es hier nicht geben. Auch ohne diese Klausel im Mietvertrag wäre die Frage nicht eindeutig geklärt.

Meiner Meinung nach weicht die Regelung im Mietvertrag von der gesetzlichen Regelung ab. Nach § 193 und § 546 BGB wäre die Wohnung am Montag den 1.2. morgens früh zu den üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben, zu den üblichen Geschäftszeiten wegen § 242 BGB. Allerdings halte ich persönliche diese Abweichung nicht für so erheblich zum Nachteil des Mieters, als das sie die mietvertragliche Vereinbarung unwirksam machen würde. Von daher würde ich empfehlen, die Wohnung am Freitag davor zurückzugeben. Das kann man aber natürlich auch anders sehen.

Zitat (von Julius Klee):
Sollte ich die Fugen vorher neu machen (lassen)
Definitiv nein. Du hast nicht das Recht dazu. Schimmel ist eine Beschädigung der Mietsache. Ob du dafür haften musst oder nicht, möchte ich jetzt nicht bewerten. So oder so ist es das Recht des Vermieters zu entscheiden, wie mit einem solchen Schaden umgegangen wird. Als Vergleich: Wenn dir jemand das Auto kaputtfährt, hat der Unfallgegner auch nicht das Recht, dein Auto zu reparieren. Der Geschädigte selber hat das Recht zu entscheiden, was mit dem Schaden passiert.

Mein Vorschlag: Spreche mit der Hausverwaltung und vereinbare einen Termin zur Vorabnahme irgendwann Mitte Januar. Dann schaut sich der Vermieter die Wohnung an und man bespricht, was noch zu machen ist. Achte nur darauf, dass du nicht irgendwas unterschreibst, was hinterher als Schuldanerkenntnis zu werten ist. Bereits die Formulierung des Zustandes als Mangel oder mangelhaft könnte als solches zu werten sein.

Vielleicht kann man sich beim Vorabnahmetermin auf ein einvernehmliche Lösung einigen. Gerade bei Mängeln wird dem Vermieter jedoch sehr viel daran liegen, dass er die Wohnung möglichst so früh zurückbekommt, dass er diese vor Einzug des Nachmieters beseitigen lassen kann. Wenn du auf einer Übergabe am 31.1. oder 1.2. bestehst, wird also vermutlich die Einigungsbereitschaft des Vermieters nicht besonders groß sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Julius Klee):
Ist diese Regelung zur Übergabe am "Arbeitstag davor" gültig und somit bindend? In meinem Augen widerspricht das bereits dem Punkt 1), in dem die Rückgabe nach Beendigung zu erfolgen hat.


Die Wohnung wurde bis einschließlich dem 31.01. gemietet. Ich würde die Wohnung nachmittags am 31.01. übergeben. Möchte der Vermieter dies nicht, kann dies auch später erfolgen.
Auf jeden Fall ist man nicht an den "Arbeitstag davor" gebunden. Erstens heißt das Werktag, und zweitens ist der Samstag ebenfalls ein Werktag.

Zitat (von Julius Klee):
...oder es bei der Wohnungsübergabe drauf ankommen lassen weil es aufgrund eines Mängels der Wohnung besteht und ohnehin in Verantwortung des Vermieters fällt?


Nun ja, der Vermieter muss aber davon erst mal Kenntnis erlangen. Dies wurde versäumt.
Wenn das Lüftungs-/Wischverhalten wirklich so war wie beschrieben, ist dem Mieter nicht wirklich was anzukreiden, aber der Vermieter wurde auch nicht Informiert. Vielleicht hätte er sich ja darum gekümmert.

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wohnungsübergabe kann man ja am 29 oder 30 machen, würde halt beim Vermieter anfragen, wann es bei ihm ginge.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Tip: Übergabe am 31.01 nachweislich anbieten und dann abwarten, wie der Vermieter reagiert.
Eine mietvertragliche Regelung, wonach die Wohnung am 29.01 übergeben werden muss, obwohl die Wohnung bis zum 31.01 bezahlt und gemietet wurde, halte ich für unwirksam.
Ich gehe stark davon aus, dass der Altmieter hier den Samstag und Sonntag für den Umzug nutzen möchte. Das geht eben nicht, wenn die Wohnung schon am 29.01 übergeben werden müsste.

-- Editiert von vundaal76 am 04.01.2021 14:10

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4608 Beiträge, 554x hilfreich)

Wäre es denn für dich ein Problem die Wohnung zum vertraglich vereinbarten Termin zurück zu geben?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.029 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.