Nach über zwei Jahrzehnten immer wiederkehrender Probleme mit unserem direktem Nachbarn, auf die wir bisher mit Ignorieren und/oder noch mehr Freundlichkeit reagiert haben, ist jetzt die Zeit gekommen, das wir uns wehren wollen. Leider sind wir noch unschlüssig, welche Art und Weise am meisten zielführend ist.
Der betreffende Nachbar wohnt neben uns in einem großen Anbau, im Haupthaus vermietet er 3 Wohnungen. Eine dieser Parteien ist jetzt ausgezogen, die Fluktation in seinem Haus ist sehr hoch und ich habe über 20 Jahre die Klagen seiner Mieter über sein übergriffiges Verhalten anhören können.
Jetzt ist einer der Mieter an mich herangetreten, um mir mitzuteilen, das im Haus von ihm verbreitet wird, das wir 2 Pflanzen von ihm vergiftet hätten. Es handelt sich hierbei um eine im letzten Jahr von ihm angepflanzte Clematis und um einen Flieder.
Bei der Clematis, die zum Teil auf unser Grundstück
rüberwächst, konnte ich den Sommer über beobachten, wie sie nach und nach vertrocknete. Da sie im Gartenanteil seiner EG-Mieter angepflanzt ist, dachte ich mir nur, das wieder mal eine weitere Eskalationsstufe "dort drüben" eingetreten ist und die Pflanze von seinem Mieter nicht mehr gegossen wird. Der Eigentümer/Vermieter hat die unangenehme Eigenschaft, sich nach Lust und Laune im Garten seiner Mieter aufzuhalten und sie ständig auf in seinen Augen "asoziale" Zustände wie z.B. das Liegenlassen eines Kinderschäufelchens in der Wiese hinzuweisen.
Der Nachbar hat mich selber vor ein paar Wochen angesprochen, ob ich eine Idee hätte, warum die Clematis eingeht. Da ich und die Nachbarn auf der anderen Seite seit 2 Jahren ein Riesenproblem mit Rosenkäfer-Engerlingen haben ( habe letzte Woche in einem Pflanzkübel über 130 Stück heraus geholt), wies ich ihn darauf hin. Seine Antwort war nur, das es "sowas" bei ihm nicht gäbe.
Zu seinem Flieder kann ich jetzt nicht wirklich was sagen, es scheint mir eine Virus/Pilzerkrankung, die braun-schwarze Flecken auf den Blättern hinterläßt, zu sein.
Zeugen für seine Behauptung wären bisher also seine noch da wohnenden wie auch gerade ausgezogenen Mieter. Die 3. Partei brauchen wir nicht zu fragen, sie stand am WE mit der neuen Mieterin auf dem Balkon, deutete nach unten in Richtung unseren Grundstückes und erklärte so laut, das unsere Nachbarn auf der anderen Seite es noch verstanden, das da unten lauter Querulanten wohnen.
Werde noch andere Nachbarn in der Strasse fragen, ob er ihnen gegenüber die Vergiftung seiner Pflanzen durch uns angesprochen hat.
Ihr werdet Euch fragen, warum wir das diesmal nicht aussitzen/ignorieren, aber bei uns hat sich insofern eine gravierende Änderung ergeben, das mein Mann GF im alteingesessenen Familienbetrieb/Bauwesen wurde. Und da immer a bisserl was hängenbleibt, wollen wir diesmal dagegen angehen.
Außerdem hängen noch jahrelange aggressiv ausgestossene Beleidigungen wie "asoziales, arbeitsscheues Gesindel, welches Hitler vergessen hätte zu vergasen" in unseren Köpfen.
Aber was ist der richtige Weg?
Schiedsmann bringt, glaube ich, nicht viel. Bisherige Problem"lösungen" hielten seinerseits nie länger als 2 Monate an, dann begann das ganze von vorne.
Anzeige wegen übler Nachrede? Hm, wird wohl eher eingestellt werden, oder?
Unterlassungserklärung per Anwalt? Die Kosten werden wohl an uns hängen bleiben und irgendwie sehe ich nicht ein, das wir, um endlich mal Ruhe zu haben, auch noch Geld zahlen müssen.
Schon mal vielen Dank für eure Meinungen
-- Editier von BraveHeard am 17.10.2016 06:37
Nachbar behauptet in der Nachbarschaft, wir würden seine Pflanzen vergiften
Du kannst zum Anwalt gehen, das kostet aber Dein Geld. Manchmal macht das Eindruck auf solche Leute, wenn sie von einem Anwalt Post kriegen.
Aber so kannst Du nicht viel machen: der hat meinen Flieder vergiftet. Das ist doch Kindergarten. Sorry. Also, wenn mir jemand sowas erzählen würde über einen Nachbarn, dann würde ich lachen und mir denken: Du hast sie doch nicht alle.
Zitat:Jetzt ist einer der Mieter an mich herangetreten, um mir mitzuteilen, das im Haus von ihm verbreitet wird, das wir 2 Pflanzen von ihm vergiftet hätten.
Das ist also einer der Mieter dieses Herrn, die ihren VM genauso sympathisch finden wie ihr? Super, dann hat er es ja den Richtigen erzählt, denen, die bereits wissen, wie er tickt.
Das sollte euch gar nicht weiter aufregen - solche Menschen sind schlecht ruhig zu stellen. Diesen Charakterschaden wird auch ein anwaltliches Schreiben nicht dauerhaft heilen. Es könnte Situation nur weiter anheizen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Anzeige wegen übler Nachrede? Hm, wird wohl eher eingestellt werden, oder? Da würde ich drauf wetten...
Vielen Dank für eure Antworten.
Wir sind jetzt an seine Tochter herangetreten und haben ihr die Situation geschildert. Dabei haben wir erfahren, das das Haus bereits an sie überschrieben wurde. Leider wohnt sie etwas weiter weg, so daß sie nicht alles rund ums Haus mitbekommt.
In Zukunft wird sie unsere Ansprechpartnerin in Fragen rund um Nachbarschaft und Grundstücksgrenze sein.
Sie wird ihren Vater noch mal versuchen klar zumachen, das seine Äußerungen durchaus justiziabel sein können, wenn nicht unbedingt wegen Rufschädigung, dann wegen seiner Äußerungen mit Bezug auf Hitler etc. Da hätte ich noch so einige Beispiele mehr auf Lager wie "bei 9/11 hätte es ruhig noch mehr Juden erwischen können". Gerade bei den letzten Geschehnissen zum Thema "Reichsbürger" reagieren da die Justizbehörden wahrscheinlich sehr empfindlich.
Ansonsten werden wir den Kontakt zu ihm komplett einstellen, mit Menschen mit dieser Einstellung mögen wir kein nettes Pläuschen am Gartenzaun halten. Und wie HeHe richtig schreibt, ist da auch keine dauerhafte "Heilung" zu erwarten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
9 Antworten
-
9 Antworten
-
14 Antworten
-
14 Antworten
-
39 Antworten