Nachbarn beschweren sich über Kind

19. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb515601-13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachbarn beschweren sich über Kind

Hallo, wir haben vor 1 1/2 Jahren ein haus gekauft. Aufgrund seiner U-Form haben wir eigentlich nur wenige Berührungspunkte mit unseren Nachbarn. Diese sind, ich drücke es Mal so aus, sehr "einfach" Leute, nicht sehr intelligent, eher assozial und vermutlich Alkoholiker, aber jedem das seine. Bisher hatten wir auch keine Probleme mit denen, außer, dass sie sich teilweise im Sommer abends um 22 Uhr bei geöffnetem Fenster lautstark anschreien und der Hund ständig klefft. Da wir verträgliche Menschen sind, haben wir nie etwas dazu gesagt oder uns bei denen Beschwert. Wenn die Schwester zu Besuch ist, sitzen die Frauen oft im Garten und benutzen dabei ständig Kraftausdrücke, die mein daneben spielender 4-jähriger Sohn natürlich auch hört. Davon bin ich selbstverständlich nicht begeistert, aber auch hier habe ich die Füße still gehalten und mich nicht bei denen Beschwert. Heute jedoch war das Maß voll, die zwei Frauen, allen voran die eigentlich nicht dort wohnende Schwester haben doch ernsthaft meinem Kind verboten auf seinem Klettergerüst zu klettern, nur weil er von dort aus auf den ihr Grundstück schauen kann (wenn man untensteht sieht man nichts, weil, wohlgemerkt wir, einen Sichtschutz errichtet haben, gäbe es den nicht, könnte man immer drüber schauen). Anschließend haben sie sich noch über den "Lärm" verursacht durch seinen Ball beschwert. Da hat es mir gereicht und ich habe sie drauf angesprochen. Leider bin ich auf keine Einsicht gestoßen, sondern wurde von der Schwester beschimpft. Anschließend hörte ich noch, wie sie sich über uns unterhalten haben, was wir denn für schlechte Nachbarn wären (natürlich wieder mit ihrem gewohnt assozialen ausdrücken und ich würde sogar, ich weiß gar nicht, ob ich das hier schreiben darf, als ***** bezeichnet).

Welche rechtliche Handhabe gibt es hier? Darf mein Sohn wirklich Sonntags nicht Ball spielen? Ist es denn tatsächlich verboten auf das Grundstück der Nachbarn zu schauen? (Ich meine der Junge ist 4, der guckt einfach gedankenlos da rüber, ohne sich wirklich für die zu interessieren).

Ich habe Angst, dass das jetzt zu einem Handfesten Nachbarschaftsstreit wird und die uns hier das Leben zur Hölle machen. Friedlich mit denen Reden ist ja nicht möglich, wenn man gleich beschimpft wird.

Über ein paar Tipps und gegebenenfalls rechtliche Grundlagen wäre ich sehr dankbar.

Ärgert der Nachbar?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120278 Beiträge, 39863x hilfreich)

Zitat (von fb515601-13):
Ich habe Angst, dass das jetzt zu einem Handfesten Nachbarschaftsstreit wird und die uns hier das Leben zur Hölle machen.

Diese Sorte geistig Beschränkter dürfte bei Gegenwind durchaus so reagieren.

Deshalb ist das
Zitat (von fb515601-13):
Welche rechtliche Handhabe gibt es hier?

nicht ganz unproblematisch.

Derzeit hat man keine rechtliche Handhabe, denn die Nachbarn haben ja nichts gemacht außer sich auf zu plustern.


Wegen der Beleidigung könnte man Strafanzeige erstatten, allerdings kann das auch kontraproduktiv sein. Denn Die Staatanwaltschaften neigen dazu solche Sachen recht schnell einzustellen, was die Gegenseite dann noch bestärken könnte.



Zitat (von fb515601-13):
Darf mein Sohn wirklich Sonntags nicht Ball spielen?

Nö, sofern das im normalen Rahmen passiert, darf er das.



Zitat (von fb515601-13):
Ist es denn tatsächlich verboten auf das Grundstück der Nachbarn zu schauen?

Das könnte rechtlich problematisch werden. Denn auch Assis haben ein Recht auf Privatspähre.
Allerdings steht das Gerüst ja nicht da um die Nachbarn zu beobachten, es gibt also gute Gegenargumente.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9311x hilfreich)

Zitat:
Über ein paar Tipps und gegebenenfalls rechtliche Grundlagen wäre ich sehr dankbar.

a) Kontrollieren, ob das Klettergerüst im Einklang mit den Bauvorschriften steht
b) Entspannt zurücklehnen

Derzeit ist keine Notwendigkeit für irgendwelche rechtlichen Aktionen. Sie wollen den Ist-Zustand nicht ändern - Sie wollen ja dass rechtlich alles so bleibt wie es ist (Kind spielt draußen auf Klettergerüst, mit Geräuschentwicklung und Einblick auf das Nachbargründstück).
Der Ball liegt im Feld der Nachbarn, und da sollten Sie ihn auch liegen lassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von fb515601-13):
Über ein paar Tipps
Auch, wenn es vielleicht schwer fällt? Ließe sich der Sichtschutz im Bereich des Klettergerüsts mit vertretbarem Aufwand erhöhen? Könnte man evtl. die übrige Abtrennung noch so ergänzen, dass sie besseren Schallschutz bietet? :???:

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von fb515601-13):
Diese sind, ich drücke es Mal so aus, .........nicht sehr intelligent, ..............
Hast du dir schon mal die ganzen Fehler in deinem eigenen Beitrag angesehen?

Bisher kannst du eigentlich nichts machen. Nimm es hin und reagier nicht auf irgendwelche unsinnigen Forderungen. Dein Kind darf auch Sonntags mit dem Ball spielen und das Klettergerüst nutzen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von fb515601-13):
Diese sind, ich drücke es Mal so aus, .........nicht sehr intelligent, ..............
Hast du dir schon mal die ganzen Fehler in deinem eigenen Beitrag angesehen?
Soweit mir bekannt, beinhalten gängige Intelligenztests keine Überprüfung der Rechtschreib- und Grammatikfähigkeiten. Insofern ist dieser Seitenhieb mehr als obsolet. Im Gegenteil: Bspw. Legasthenie ist eine durch die WHO klassifizierte und anerkannte Krankheit. Würdest du einem Krebspatienten in Chemotherapie sagen "Hast du dir schonmal die ganzen Fehler auf deinem eigenen Kopf angesehen"?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Insofern ist dieser Seitenhieb mehr als obsolet.


Naja, gerade wann man andere Menschen als asozial bezeichnet ??? Dazu kommt, selbst wenn man eine solche Schwäche hat, bei mir im Browser unterringelt es falsch geschriebene Wörter rot..... ist also sehr einfach zu erkennen.


Zitat (von fb515601-13):
Hallo, wir haben vor 1 1/2 Jahren ein haus gekauft. Aufgrund seiner U-Form haben wir eigentlich nur wenige Berührungspunkte mit unseren Nachbarn. Diese sind, ich drücke es Mal so aus, sehr "einfach" Leute, nicht sehr intelligent, eher assozial und vermutlich Alkoholiker, aber jedem das seine. Bisher hatten wir auch keine Probleme mit denen, außer, dass sie sich teilweise im Sommer abends um 22 Uhr bei geöffnetem Fenster lautstark anschreien und der Hund ständig klefft. Da wir verträgliche Menschen sind, haben wir nie etwas dazu gesagt oder uns bei denen Beschwert. Wenn die Schwester zu Besuch ist, sitzen die Frauen oft im Garten und benutzen dabei ständig Kraftausdrücke, die mein daneben spielender 4-jähriger Sohn natürlich auch hört. Davon bin ich selbstverständlich nicht begeistert, aber auch hier habe ich die Füße still gehalten und mich nicht bei denen Beschwert. Heute jedoch war das Maß voll, die zwei Frauen, allen voran die eigentlich nicht dort wohnende Schwester, haben doch ernsthaft meinem Kind verboten auf seinem Klettergerüst zu klettern, nur weil er von dort aus auf den ihr Grundstück schauen kann (wenn man untensteht sieht man nichts, weil, wohlgemerkt wir, einen Sichtschutz errichtet haben, gäbe es den nicht, könnte man immer drüber schauen). Anschließend haben sie sich noch über den "Lärm" verursacht durch seinen Ball beschwert. Da hat es mir gereicht und ich habe sie drauf angesprochen. Leider bin ich auf keine Einsicht gestoßen, sondern wurde von der Schwester beschimpft. Anschließend hörte ich noch, wie sie sich über uns unterhalten haben, was wir denn für schlechte Nachbarn wären (natürlich wieder mit ihrem gewohnt assozialen ausdrücken und ich würde sogar, ich weiß gar nicht, ob ich das hier schreiben darf, als ***** bezeichnet).

Welche rechtliche Handhabe gibt es hier? Darf mein Sohn wirklich Sonntags nicht Ball spielen? Ist es denn tatsächlich verboten auf das Grundstück der Nachbarn zu schauen? (Ich meine der Junge ist 4, der guckt einfach gedankenlos da rüber, ohne sich wirklich für die zu interessieren).

Ich habe Angst, dass das jetzt zu einem Handfesten Nachbarschaftsstreit wird und die uns hier das Leben zur Hölle machen. Friedlich mit denen Reden ist ja nicht möglich, wenn man gleich beschimpft wird.

Über ein paar Tipps und gegebenenfalls rechtliche Grundlagen wäre ich sehr dankbar.


1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dazu kommt, selbst wenn man eine solche Schwäche hat, bei mir im Browser unterringelt es falsch geschriebene Wörter rot.....
Naja, ungefähr die Hälfte der von dir angestrichenen Fehler wären da auch nicht aufgefallen.

Außerdem, so viel ist da doch gar nicht falsch, als Diktat im 7. Schuljahr wäre das wohl eine 4, vielleicht sogar besser.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wenn man die übersehenen Fehler, hauptsächlich bei der Zeichensetzung, aber auch Sachen wie

Zitat (von fb515601-13):
sehr "einfach" Leute
nicht mitberücksichtigt, dann ja ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb515601-13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten. Inzwischen hat es sich ein wenig beruhigt, ich hoffe, dass dies auch so bleibt.

Hast du dir schon mal die ganzen Fehler in deinem eigenen Beitrag angesehen?



An den Kritiker meiner Rechtschreibung: Ich habe den Beitrag abends, nach einem langen Arbeitstag, auf der Couch mit dem Smartphone geschrieben. Aufgrund der hier fehlenden Übersichtlichkeit und der Tatsache, dass es sich mit dem Smartphone einfach nicht so gut tippt sowie der Tatsache, dass um diese Uhrzeit auch einfach das Gehirn mal abgeschaltet ist, sollten mir solche kleine Fehler doch bitte verziehen sein. Dass man die An- und Ausführungszeichnung eigentlich und " gesetzt werden müssen, ist mir durchaus bekannt, nur auch dies ist mit dem Smartphone sehr aufwendig.

Ich habe durchaus einen soliden Schulabschluss mit einem Durchschnitt von 1,8. Sicher gehöre ich damit nun auch nicht zu den hochintelligenten Menschen, aber bestimmt auch nicht zu den Dummen, im Gegensatz zu meinen Nachbarn, die dem Staat auf der Tasche liegen, für die das Wort arbeiten ein Fremdwort ist und die nicht einmal einen vernünftigen Satz sprechen, geschweige denn schreiben können.

Ich wollte hier lediglich eine Hilfe für mein Problem und keine blödsinnigen Hinweise zu kleinen Rechtschreibfehlern. Dass es immer wieder Menschen geben muss, die solche Foren nutzen, um sich selbst zu profilieren, statt wirklich sinnvolle Beiträge zum eigentlichen Thema zu schreiben, ist wirklich traurig.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von fb515601-13):
Ich wollte hier lediglich eine Hilfe für mein Problem

Hallo

Die gibt es hier normalerweise auch

Zitat (von fb515601-13):
und keine blödsinnigen Hinweise zu kleinen Rechtschreibfehlern. Dass es immer wieder Menschen geben muss, die solche Foren nutzen, um sich selbst zu profilieren, statt wirklich sinnvolle Beiträge zum eigentlichen Thema zu schreiben, ist wirklich traurig.


Eigentlich sind hier keine "Rechtschreib-Nazis", ABER:
Es kommt nirgendwo gut an, andere Menschen herabsetzen und es war in diesem Zusammenhang auch nicht erforderlich. Wer andere herabsetzt, setzt sich selbst herab.

Zitat:

Man wird nicht dadurch besser, dass man andere schlecht macht.
- Heinrich Nordhoff -

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Eigentlich sind hier keine "Rechtschreib-Nazis", ABER:
Es kommt nirgendwo gut an, andere Menschen herabsetzen und es war in diesem Zusammenhang auch nicht erforderlich. Wer andere herabsetzt, setzt sich selbst herab.


Genau das ist der Punkt bei dieser Geschichte......

Wer sowas schreibt:

Zitat (von fb515601-13):
Diese sind, ich drücke es Mal so aus, sehr "einfach" Leute, nicht sehr intelligent, eher assozial und vermutlich Alkoholiker, aber jedem das seine


Der sollte doch den Eindruck vermitteln, dass er dann wenigstens eine Stufe höher steht.....

0x Hilfreiche Antwort

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