Paketverlust durch Hermes Versand

25. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Marcusallee11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Paketverlust durch Hermes Versand

Ich und meine Schwester haben in Polen 8 Stangen Zigaretten mit polnischer
Steuermarke gekauft. Die Einführung der Menge ist erlaubt.
Unser Fahrziel war Bremen. Wir haben unterwegs zwischen Berlin und Hamburg
unsere Tante besucht und haben dort übernachtet. Zu Hause in Bremen angekommen,
haben wir bemerkt dass wir die in Polen gekauften Zigaretten bei unserer Tante liegen
gelassen haben. **** !! Was nun ??

Ich bin auf die Idee gekommen, unsere Tante dadrum zu bitten, uns diese Zigaretten
per Paket zukommen zu lassen.

Meine Tante hat die Tüte inkl. den Kassenbon den wir beim Kauf der Zigaretten
erhalten haben in einen Karton getan, alles gut verpackt und hat das ganze
zur einem Paketshop von Hermes Versand gebracht.

Dieses Paket ist bei uns in Bremen nie angekommen.

Daraufhin habe ich mich an Hermes Versand gewandt und den Fall schriftlich
reklamiert.

Ich wurde von Hermes Versand gefragt, welchen Wert die Ware hatte.
Meine Antwort dadrauf war : 400 Euro - Obwohl ich ja "nur" 170 Euro für
die Ware in Polen bezahlt habe, ich habe dort aber 400 Euro angegeben,
aus dem Grund, wenn ich jetzt die Ware erneut kaufen müsste, dann sind
mindestens 400 Euro nötig.

Am besten füge ich hier die eMail Korrespondenz ein:

###########################################

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Anfang Januar 2010 bei meiner Tante von mir in dem Ort Lauenburg
meine Zigaretten vergessen. Der Wert der Ware beläuft sich auf ca. 400 Euro.

Die Tante aus Lauenburg hat dann Mitte Januar, die von mir bei ihr
vergessenen Zigaretten an mich per Hermes Paket zu mir nach Bremen geschickt.

Das Paket hat mich nie erreicht.

Da das Paket versichert war, stelle ich einen Anspruch gegen Sie.
Bitte überweisen Sie den Betrag von Eur 400,00 an:

Vorname Name
Kontonummer : 99999999
Bankleitzahl : 66666666
Volksbank

Eine Rechnung kann ich Ihnen leider nicht schicken, die Rechnung befand sich
in dem Paket drin.

Ich bitte um eine zügige erledigung dieser Angelegenheit und verbleibe


mit freundlichen Grüßen


Vorname Name

################################################

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Kontaktieren Sie uns bitte mit folgenden Informationen erneut:

- Quittungsnummer
- Abgabedatum von der Quittung
- Paketshopnummer von der Quittung (6-stellig + PLZ des Shops)
- Sendungsbeschreibung (Karton, Umschlag...)
- Absenderanschrift

Sobald Sie uns diese Informationen mitgeteilt haben,
werden wir umgehend eine Klärung herbeiführen.

Mit freundlichen Grüßen

HERMES LOGISTIK GRUPPE
Kundenservice
Ivonne Boenig

########################################################

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit teile ich Ihnen mit, die Informationen
die Sie von mir gefordert haben:

Quittungsnummer:
60928800016555

Abgabedatum:
14.01.2010

Paketshopnummer:
609288

PLZ des Shops:
21481

Fa. Stoeberstube
Buechenerweg 10
21481 Lauenburg
Telefon: 04153/597838

Sendungsbeschreibung:
Karton

Absenderanschrift:
Tante "Emma" :)
Xy-weg 999
21481 Lauenburg

Vielen Dank für ihre bearbeitung, ich verbleibe

mit freundlichen Grüssen


Vorname Name

###################################################

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Auftrag 7609288032913.

Um den Verbleib der genannten Sendung zu ermitteln, benötigen wir noch
einige Angaben von Ihnen:

Teilen Sie uns bitte den genauen Inhalt der Sendung mit.

- Wieviele Zigaretten waren in der Sendung enthalten bzw. wieviele Stangen?


Wir setzen unsere Nachforschungen intensiv fort.
Sollte die von Ihnen gemeldete Sendung nicht innerhalb der vom Gesetzgeber
vorgegebenen Frist von drei Wochen zugestellt werden, möchten wir Sie bitten,
den Verlust Ihrer Sendung schriftlich einzureichen. Die Frist beginnt mit dem
Tag der Übergabe Ihrer Sendung an die HERMES LOGISTIK GRUPPE.
Nennen Sie uns bitte innerhalb Ihres Anspruchsschreibens den Inhalt Ihrer Sendung und
übersenden Sie uns die von uns erhaltene Abgabequittung.

Bitte fügen Sie Ihrer Antwort ebenfalls einen Wertnachweis (Auktionsscreenshot,
Zuschlagbericht der Auktion oder ursprüngliche Kaufrechnung) für das Versandgut bei.

Bitte schicken Sie die Unterlagen an folgende Adresse:

HERMES LOGISTIK GRUPPE
Postfach 620260
22402 Hamburg

Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per E-Mail senden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

HERMES LOGISTIK GRUPPE
Kundenservice
Melissa Agnes Kelsch

##################################################

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Auftrag 07609288032913.

Leider sind unsere Nachforschungen bislang ohne Erfolg verlaufen.
Wir möchten Sie deshalb bitten, den Verlust Ihrer Sendung schriftlich einzureichen.

Nennen Sie uns bitte innerhalb Ihres Anspruchsschreibens den Inhalt Ihrer
Sendung und übersenden Sie uns die von uns erhaltene Abgabequittung.

Bitte fügen Sie Ihrer Antwort ebenfalls einen Wertnachweis (Auktionsscreenshot,
Zuschlagbericht der Auktion oder ursprüngliche Kaufrechnung) für das Versandgut bei.

Zusätzlich teilen Sie uns bitte für eine mögliche Regulierung Ihre Bankverbindung / Bankdaten mit.

Bitte senden Sie die Unterlagen per Brief an folgende Adresse:

HERMES LOGISTIK GRUPPE
Postfach 620260
22402 Hamburg

Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per E-Mail senden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.


Mit freundlichen Grüßen

HERMES LOGISTIK GRUPPE
Kundenservice
Iris Voigt

###################################################

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre E-Mail.


Wir bedauern sehr, dass Sie Anlass zur Beanstandung unseres Services hatten.

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen haben wir geprüft. Ein haftungsrechtlich
anzuerkennender Wertnachweis wurde Ihrerseits nicht eingereicht. Aus diesem Grund
werden wir eine Erstattung auf Grundlage der gesetzlichen Regelung (§ 431 HGB )
vornehmen.

Die gesetzliche Haftung ist auf einen Wert von 8,33 Rechnungseinheiten/Kilogramm
begrenzt. Die genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht (SZR) des Internationalen
Währungsfonds (IWF) zur Zeit der Übernahme am 14.01.10.

Ausgehend von einem Sendungsgewicht von 3 kg ergibt sich folgende Berechnung:

8,33 x 1,08625 x 3 kg.

Die Haftungshöchstgrenze liegt demnach bei einem Betrag von 27,14 €.

Wir überweisen den Betrag auf das angegebene Konto.
Wir entschuldigen uns nochmals für die entstandenen Unannehmlichkeiten und hoffen,
dass Sie künftig mit den Leistungen unseres Hauses zufrieden sein werden.
Mit freundlichen Grüßen

HERMES LOGISTIK GRUPPE
Kundenservice
Heike Hanisch

##################################################

Da ich die Kaufrechnung nicht habe bzw. hatte habe ich mich an
das Geschäft wo ich die Zigaretten gekauft habe und habe dort gebeten
mir eine Zweitschrift austzdrucken / bzw. zu fotokopieren.

Ich musste in dem Laden 4x dadrum bitten.

Ich dachte da kommt nichts mehr, aber vor einigen Tagen, doch eine eMail bekommen
mit einem Scan von der Kaufrechnung.

Hier die Quittung:

http://img135.imageshack.us/img135/227/rechnung.jpg

Ich habe eine eMail mit diesem Scan an Hermes Versand geschrieben:

##################################################

Sendungsnummer : 07609288032913
Hermes Vorgangs-Nr.: 2525467

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich komme zurück auf die Angelegenheit
"Total durch ihren Service verlorenes Paket".
Ich bin in der Lage Ihnen den
Kaufbeleg für das durch ihren Service
verlorenen Paket nachzureichen.
Ich füge den Kaufbeleg als Anhang
dieser eMail bei.
Da es sich bei einem Kaufbeleg um einen
Haftungsrechtlich anzuerkennenden
Wertnachweis handelt, bitte ich den
Restbetrag auf mein Konto zu überweisen.

Die Bankverbindung müsste Ihnen bekannt sein.

Mit freundlichen Grüssen,

Vorname Name

##############################################

Dadrauf ist diese Antwort gekommen:

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-Mail zu Auftrag 007609288032913.

Gemäß der von Ihnen gemacht Angaben befand sich jeglicher Nachweis über den Wert des Sendungsinhaltes in dem Paket. Dass nun eine Quittung nachgereicht werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Ferner belegt der hier erbrachte Kassenbon keinen Versand, sodass dieser nicht in Zusammenhang mit dieser Reklamation gebracht werden kann.

Unstimmigkeiten in den gemachten Wertangaben werden zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichen Grüßen

HERMES LOGISTIK GRUPPE
Kundenservice
Tobias Töpfer

#########################################

Ich weiss nicht mehr weiter wie ich die ganze Sache fortführen kann.
Wer kann mir Tipps geben ?
Was meint ihr, wenn ich klagen würde, welche Chancen hätte ich ?
Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung.

Vielen Dank für eure Hilfe,

MP aus Bremen

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 281x hilfreich)

quote:
Gemäß der von Ihnen gemacht Angaben befand sich jeglicher Nachweis über den Wert des Sendungsinhaltes in dem Paket. Dass nun eine Quittung nachgereicht werden kann, ist nicht nachvollziehbar.


Das ist seitens H... natürlich eine Ausflucht, denn man kann dem Geschädigten ja kaum vorwerfen, daß er es trotz Mitverlustes der Quittung noch geschafft hat, einen Beweis für den Wert der Ware beizubringen.

quote:
Unstimmigkeiten in den gemachten Wertangaben werden zur Kenntnis genommen.


Daß H... dir jetzt implizit einen Betrug unterstellt, hast du natürlich zum Teil selbst zu verantworten; es wäre dir problemlos möglich gewesen, die genaue Inhaltsmenge ("X Stangen à Y Zigaretten" ) anzugeben und auf den entsprechenden Zeitwert/Wiederbeschaffungswert zu verweisen.
Nun sieht es für H... so aus, daß du für 170 EUR Zigaretten gekauft hast, aber 400 EUR geltend machen wolltest, ohne daß dafür eine nachvollziehbare Erklärung vorliegt.

Dementsprechend wird H... sich nun sicherlich jegliche Regulierung ablehnen (der Fall ist vermutlich intern schon als "Versicherungsbetrug" markiert) und du würdest entsprechend klagen müssen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

Beim Lesen der email-Korrespondenz habe ich auch sofort an ein Betrugsdelikt gedacht. Wenn Sie 400 statt 170 Euro angeben und anschließend nicht aufklären, wie sich die Summe zusammensetzt, ist ganz klar das Betrugs-Tatbestandsmerkmal "Aufrechterhalten eines Irrtums" zum Zwecke einer "Vermögensschädigung" gegeben. Sie wurden nach dem Warenwert gefragt und haben einfach den Wiederbeschaffungswert incl. Transportkosten angegeben. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Ich glaube nicht, dass Sie nun noch gute Chancen haben, etwas gegen Hermes zu unternehmen.

Was mich dennoch in Erstaunen versetzt (und worüber ich auch gern aufgeklärt werden würde), ist die Anwendung von §431HGB. Mir ist absolut nicht nachvollziehbar, für welche Sonderfälle dieser § gelten soll. (Er liest sich, als wäre er immer und generell anwendbar, was ja heißen würde, dass jeder Schaden nur mit 8,33 x Gewicht in kg ersetzt würde.) Vielleicht kann hier jemand aufklären.



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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

5x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Ich sehe hier ein weiteres Problem. Diese Menge an Zigaretten mit EU Bandarole hätte niemals in D den Besitzer wechseln dürfen, ohne Nachversteuert zu werden.
Wenn deine Tante noch im Grenzbereich(50km) wohnt, wird es noch mehr Probleme geben. Denn dann wird man dir unterstellen, daß du zweimal über die Grenze gefahren bist, und einmal die Sendung gemacht hast. Deine Tante hätte jedoch meines Wissens nur zwei Schachteln aus Polen haben dürfen.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 281x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was mich dennoch in Erstaunen versetzt (und worüber ich auch gern aufgeklärt werden würde), ist die Anwendung von §431HGB. Mir ist absolut nicht nachvollziehbar, für welche Sonderfälle dieser § gelten soll. <hr size=1 noshade>


Ist doch ganz einfach: das ist die *gesetzliche* Regelung. Diese gilt dann, wenn nichts individualvertraglich vereinbart wurde und ist somit auch der "fallback" für den Fall, daß eine individualvertragliche Regelung unwirksam oder nicht anwendbar ist.

Der §431 HGB beinhaltet ja kein Verbot, eine andere Haftungshöchstgrenze bzw. Haftungssummenberechnung individuell zu vereinbaren.

(Analogie: die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren verbietet ja niemandem, eine freiwillige Garantie von 10 Jahren zu vereinbaren.)

-- Editiert am 31.05.2010 11:30

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Spielt doch alles keine Rolle. Du kannst "beweisen" das die Waren im Paket waren, was die Waren wert sind. Daher würde ich einen Mahnbescheid über den Restbetrag beantragen
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=674308-1275300352279&Command=start

Danach geht es eben vor Gericht, das kann man auch ohne Anwalt selber machen.

Ob man dann noch ne Anzeige wegen versuchten Versicherungsbetrug oder Steuerhinterziehung oder einem Zollvergehen bekommt.... wer kann das wissen.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12308.06.2010 15:01:33
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 62x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Matpol1973
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 21x hilfreich)

Hi, ich habe auf die letzte eMail Hermes folgendes geschrieben:

Hallo,

ich weise noch ein mal darauf hin, dass ich aus dem
Geschäft, wo ich die Zigaretten gekauft habe, eine
Kopie des Kassenbons bekommen habe.
Das was ich Ihnen geschickt habe, ist diese Kopie des
Kassenbons.
Ich bitte um weitere bearbeitung dieser Angelegenheit
und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


MP

Dadraufhin ist folgende eMail von Hermes gekommen:

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre E-Mail zu Sendung 007609288032913.

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen haben wir nochmals geprüft. Ein
haftungsrechtlich
anzuerkennender Wertnachweis (Handel zwischen Absender und Empfänger der
Sendung)
wurde Ihrerseits nicht eingereicht. Aus diesem Grund haben wir eine
Erstattung auf Grundlage
der gesetzlichen Regelung (§ 431 HGB ) vorgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

HERMES LOGISTIK GRUPPE
Kundenservice
Marc Brandt

#############################################

Ich habe folgendes an Hermes geschrieben:

> Hallo,
>
> ich habe Ihnen den Kaufbeleg per eMail geschickt.
> Ich höre zum ersten mal dass der Kaufbeleg
> KEIN WERTNACHWEIS ist.
>
> Es hat sich bei dem Versand der Ware nicht um ein
> Handel zwischen zwei Personen gehandelt sondern es
> war eine Private Sendung von vergessener Ware bei
> meinen bekannten.
>
> Für mich ist der Fall unbegreiflich !!
> Wir haben ihrer Firma vertraut, sie werben damit
> dass die Sendungen bis 500 Euro versichert sind.
> Sie haben mein Paket verloren, ich habe zu dem
> heutigen Zeitpunkt keine Ware und auch keine
> Leistungen ihrerseits erhalten.
>
> Das einzige was ich habe, sind eMails die immer wieder
> von verschiedenen Mitarbeitern beantwortet werden.
>
> Langsam denke ich dadrüber nach, den Fall an die Öffentlichkeit
> zu bringen.
>
> Hochachtungsvoll

MP

Dadraufhin hat mir auf ein mal Hermes wieder geantwortet, dass das Paket nicht versichert war !!!!!! :

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre E-Mail zu Sendung 007609288032913.

Im Rahmen des beauftragten PrivatPaketService der Hermes Logistik Gruppe
wird kein versicherter Versand angeboten. Hermes haftet im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen und seiner AGB bei Transportschäden, die als solche vom Frachtführer verschuldet wurden.

In diesem Fall können wir einer Anfrage auf Haftung über den gesetzlichen Rahmen nicht nachkommen.

Mit freundlichen Grüßen

HERMES LOGISTIK GRUPPE
Kundenservice
Marc Brandt

##############################################

ICH FÜGE HIER EINE KOPIE DER HERMES AGB´S EIN:

https://privatpaketservice.hlg.de/wps/portal/PRIPS_DEU/c1/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP0os3iDMI8wI09LYwMDwzALA09PCxMjdyN_INdAPxykA0mFu5ujqYGRqZmpaZCHr5GBiSlUHgdwNND388jPTdUvyM5Oc3RUVAQA36VnJg!!/dl2/d1/L0lJSklKSUpDZ3BSQS9JUGpBQUF4QUFFU29BQ0pHNGVGdS9ZQnB4SkZ3NDE0a3N0eW9RLzZfMFZIVjJJOTMwMDFWODBJSTg0MkcyTzMwNDEvN18wVkhWMkk5MzAwMVY4MElJODQyRzJPMzBLMC9yZWZyZXNo/?content=AGB#7_0VHV2I93001V80II842G2O30K0#__NO_ANCHOR__

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-- Editiert am 06.07.2010 00:33

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1841 Beiträge, 485x hilfreich)

Versichert war das Paket genau genommen nicht.

In den AGB steht:

quote:<hr size=1 noshade>Im Übrigen haftet Hermes dem Auftraggeber bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Die Haftung für mittelbare Schäden/
Folgeschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen. Hermes verzichtet bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 23 CMR, soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden bei Paketen unter 500,00 EUR und bei Reisegepäck unter 1.000,00 EUR pro Stück liegt. <hr size=1 noshade>


Das Problem liegt hier beim nachgewiesenen Schaden.

Und hier haben Sie m.E. ein Eigentor geschossen. Sie hatten als Schaden einen Betrag von 400€ angegeben, reichen jedoch nur eine Quittung von 170€ nach. Da wird sich Hermes natürlich den Standpunkt vertreten, dass die Quittung und das Paket nichts miteinander zu tun hat.

M.E. sollten Sie die Sache unter Lebenserfahrung abheften. Ich glaube nicht, dass Hermes hier ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung zahlen wird. Und selbst wenn Sie klagen würden, wäre der Ausgang ungewiss, da Sie die Beweislast für den Wert des Paketes hätten. Auf Kulanz von Seiten Hermes dürften Sie nicht mehr hoffen können.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Matpol1973
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich wollte ja von Hermes 400 Euro haben, da ich natürlich 400 Euro haben muss um 8 Stangen Zigaretten kaufen zu können. Hermes kann mir auch 8 Stangen Zigaretten geben, und um das zu kaufen muss man 400 Euro haben und keine 170 Euro.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1841 Beiträge, 485x hilfreich)

Hermes ersetzt erstmal nur den unmittelbaren vertragstypischen Schaden, also die 170€.

Prinzipiell sind die restlichen 230€ auch kausal mit dem Schaden verbunden, so dass man schon annehmen könnte, dass die 400€ als unmittelbarer Schaden anzusehen ist und so komplett zu ersetzen wäre. Dies hätte man jedoch von Anfang an darlegen sollen, spätestens jedoch bei Zusendung der Quittung. Durch das Wort "vertragstypisch" ist es m.E. fraglich, ob hier der kausale Zusammenhang überhaupt zum Tragen kommt und nur die 170€ zu ersetzen wäre.

Das Problem hier ist haauptsächlich, dass Sie hier die Beweislast haben. Bei einem versicherten Paket wäre das anders, da dann der Wert, den dieses Paket besitzt, beim Versenden angegeben wird und sich danach die Versicherungsprämie berechnet.

Wie gesagt, heften Sie das unter Lebenserfahrung ab.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 07.07.2010 09:11

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Matpol1973
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 21x hilfreich)

Hermes hat aus Kulanz noch ein mal 50 Euro an mich überwiesen.
Sehr komisch ist, dass das Paket angeblich nicht versichert war, Hermes bezahlt aber doch Schadenersatz.....

Ich habe an Hermes Versand jetzt ein gerichtliches Mahnverfahren geschickt.
Mal sehen was daraus wird.

Gruss,

MP

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Paket in Bremen abgesendet, den Inhalt mit einem Wert von 400 EUR beziffert.
Ausgesagt, das man über keinen Nachweis mehr verfügt da der einzig verfügbare nachweis im Paket lag.
Dann eine Rechnungs-Kopie aus Polen 'aus dem Hut gezaubert' die aber nur 170 EUR ausweist.
Gegenüber Hermes nicht erwähnt das man versucht Ersatz-Belege zu beschaffen?
Auch nicht erklärt wie die Differenz 400 EUR zu 170 EUR sich zusammensetzt?


Geradezu ein Klassiker im Versicherungsbereich, das ist der Stoff aus dem Betrugsanzeigen gemacht sind. Das Hermes da auf stur schaltet kann ich gut nachvollziehen.



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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Matpol1973
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 21x hilfreich)

An ihrer Stelle würde ich den ganzen Beitrag lesen.... denn das Paket war gar nicht in Bremen abgesendet, erst mal lesen bitte dann antworten, ok ?

MP

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

Ist doch völlig egal, wo das Paket abgeschickt wurde. Ich teile die Einschätzung von Harry 100%.
Fakt ist, dass ein nicht belegbarer Betrag von 400 Euro genannt wurde. (Kosten für den Transport von Polen nach Deutschland haben nunmal nichts mit dem Gegenstandswert zu tun.) Der tatsächliche Wert beläuft sich auf 170 Euro, wie sich später herausstellt.

Eigentlich sind alle Betrugs-Tatbestands-Merkmale erfüllt: Vorsatz, Täuschung, Vermögensschädigung.

Einzig der Vorsatz könnte infrage gestellt werden, wenn tatsächlich glaubhaft gemacht werden kann, dass die 400 Euro als Gegenstandswert betrachtet wurden.

Ich erwarte hier auch keinesfalls ein weiteres Entgegenkommen seitens Hermes. Vielmehr sollten Sie froh sein, dass Sie überhaupt noch so viel Geld bekommen haben. Sie können schließlich nicht beweisen, was der Beleg über 170 Euro mit dem Inhalt über 400 Euro zu tun hat.






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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Matpol1973
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 21x hilfreich)

Das was ich will, sind einfach 8 Stangen Zigaretten. Jeder weisst wie viel 8 Stangen Zigaretten in deutschland kosten. Es ist ganz klar, dass Hermes mir keine 8 Stangen Zigaretten auf den Tisch knallt, und für 170 Euro kann ich mir 8 Stangen kippen nur im Ausland kaufen, ich habe aber demnächst nicht vor ins Ausland zu fahren !! Es wäre natürlich gut wenn Hermes mir 400 Euro auszahlen würde, ich werde aber fros sein wenn ich die 170 Euro kriegen würde die ich ausgegeben habe.

Ähnlich ist es bei eBay-Käufen, wenn ich bei eBay z.B. ein Fahrrad was einen Wert hat von 100 Euro, für einen Euro ersteigere. Der Käufer möchte aber die Ware nicht herausgeben, dann kaufe ich mir ein ähnliches Fahrrad für 100 Euro. da ich aber das Fahrrad für einen Euro hätte bekommen können, kann ich rechtlich die Differenz zwischen Ersteigerungs-Betrag und Kaufpreis geltend machen. Der Richter wird mir doch nicht sagen, gehen Sie zum Flohmarkt und kaufen Sie sich ein Fahrrad für ein Euro, oder ??

Matpol

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

Das ist eine Frage des Umfanges der Schadensersatzpflicht. Mit dem Ebay-Beispiel haben Sie zwar Recht. Jedoch wird beim Versandverlust meines Wissens nur der tatsächliche Gegenstandswert ersetzt - nicht jedoch die Wiederbeschaffungskosten.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Thraxas
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass die Wiederbeschaffungskosten ausgezahlt werden. Bei mir kam ein Paket mit Ram abhanden. Diesen hatte ich zu einer Zeit gekauft als er sehr günstig war - das habe auch dem Versandunternehmen mitgeteilt. Der Sachbearbeiter hat die aktuellen Preise dann im Netz nachgeschaut und mir den Presi des günstigsten Shops überwiesen. Das waren etwa 35% mehr als auf meiner Rechnung gestanden haben.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
rami11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 10x hilfreich)

Das liegt nicht an Zigaretten, das scheint bei Hermes ganz normales Verhalten zu sein :-( ich habe auch seit dem 26.07. eine Reklamation laufen, ein Paket mit einem Handy und dazu gehörigem Headset ist verschwunden.

Ich habe als sich das Paket einige Tage nicht bewegte eine Verlustmeldung an Hermes geschrieben und einen Nachweis über den Kauf des Headset beigelegt, die Original Rechnung des Handys lag auch im Paket weil noch Garantie darauf war und die Käuferin das Handy mit Garantieanspruch erworben hat.

Einige Tage später kam ein Schreiben von Hermes in welchem sie um die Rechnung fürs Handy baten, ich hab angerufen und sagte ich würde eine Zweitschrift anfordern das das Original im Karton lag.

Hermes meinte "ach das ist nicht nötig schreiben Sie uns das kurz das die Rechnung im Paket lag" das habe ich getan .... und bekam gleiches Schreiben wie der Herr mit den verschwundenen Zigaretten ... scheint ein Standardbrief zu sein.

Nicht einmal die Rechnung des Headset wurde berücksichtigt. Nun hab ich eine Kopie der Handy Händlerrechnung eingeschickt mal sehen ob die dann auch nicht nachvollziehbar ist weil ich sie jetzt erst einreiche ;-)

Vor ein paar Jahren hatte ich auch mal einen Paketschaden durch Hermes verursacht den Wert habe ich nie ersetzt bekommen es war ein Ebay Verkauf und absolut bruchsicher verpackt aber wenn man mit einem Panzer darüber fährt schafft man alles ..... Hermes hat in vielem vielem Schriftverkehr und Fotobeweisen immer nur einen einzigen Standardbrief zur Antwort gehabt "dann war die Verpackung eben nicht ausreichend"

Damals hatte ich keine lust zu klagen und die Kosten vorzustrecken aber seit dem bin ich im Rechtschutz und und diesmal werde ich Handy und Headset ersetzt bekommen.

Nur es dauert ohne Ende nun bereits fast 2 Monate und ein Prozess wird sich noch länger ausdehnen ... ich finde es zum k..tzen dass es Firmen gibt die immer wieder versuchen sich ihrer Haftung ... für die der Kunde ja auch gutes Geld zahlt... zu entziehen.

Meine persönliche Meinung "ein dickes Pfui Hermes" und man sollte ein paar Weigerungsfälle sammeln und so etwas öffentlicher machen, damit nicht noch mehr Kunden im Guten Glauben versenden es wäre versichert das ist es nämlich nicht. Brieftauben sind zuverlässiger.

Ach ja kann man nicht mal Anzeige erstatten denn Pakete die nicht ankommen sind ja wohl eindeutig gestohlen worden wo sonst sollten sie sein?






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